Herr Ministerpräsident, werden Sie im Bundesrat und vorher im Konvent die gemeinsamen Ziele, die die Fraktionen dieses Hauses, auch Ihre Regierungsfraktion, vorgelegt haben, unterstützen? Werden Sie für die Punkte, die wir von SPD, FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, eintreten, oder werden Sie Ihre eigenen Positionen in den Vordergrund stellen, die sich erheblich davon unterscheiden?
Verehrter Herr Kollege Schreiner! Wie Sie aus dem, was ich eben gesagt habe, das herauskristallisieren können, was in Ihrer Frage behauptet wird, bleibt Ihr Geheimnis.
Ich werde dem Antrag als Person zustimmen und die Inhalte auch vertreten. Es ist aber meine Pflicht, in einer, wie ich finde, wirklich guten Debatte, die wir geführt haben, hinter die Begriffe zu leuchten. Es wäre das Einfachste von der Welt, wenn ich Ihnen in drei Tagen einen Vorschlag zum Konnexitätsprinzip servieren würde. Es steht dann schön da, und es ist nichts, aber auch gar nichts wert. So gehen wir in Rheinland-Pfalz nicht miteinander um. Deshalb problematisiere ich das, was
Meine Damen und Herren, man sollte dann nicht diese alten Geschichten von Trappern und Fallenstellern miteinander probieren. Davon halte ich überhaupt nichts.
Wenn Sie mir zugehört haben, dann wüssten Sie, dass Sie eine Begründung für Ihre Frage aus dem, was ich gesagt habe, nicht ableiten können. Dies möchte ich einmal sehr deutlich sagen.
Man kann alles, wenn man es will. Man kann aber auch zuhören und vielleicht einmal versuchen zu überlegen, ob wir nicht bei der Ausgestaltung des Ganzen miteinander vorankommen können.
Ja gut, ich habe ihm geantwortet. Herr Dr. Gölter, für Sie hat alles immer dann keinen Sinn, wenn man nicht zu den gleichen Schlussfolgerungen in jeder Frage wie Sie kommt.
Sie werden mir erlauben, dass ich zu meinen eigenen Schlussfolgerungen komme. Das wird immer so sein.
Das bedeutet, dass wir alle die Pflicht haben, selbst zu denken, Herr Kollege Kramer, das ist keinem von uns verboten.
Es ist sehr schwierig, eine inhaltliche Debatte zu führen. Wenn der kleinkarierte parteipolitische Effekt im Vordergrund steht, endet natürlich gemeinsames Nachdenken in diesem Hause.
Herr Wirz, wenn Sie sich diesen Schuh anziehen, dann kann ich dafür nichts. Ich habe es in allgemeiner Form und nicht an Ihre Adresse gesagt.
Genauso habe ich es mir vorgestellt. Die Gemeinsamkeiten enden schnell dort, wo man einen Vorteil nicht ausnutzt. Genauso habe ich es mir vorgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nicht noch einmal zu der europäischen Frage Stellung nehmen. Ich habe es in allgemeiner Form getan.
Ich möchte allerdings noch einmal unterstreichen dürfen, dass die Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips eine zentrale Frage ist. Ich denke, dass die Frühwarnregelung, die wir haben, ein wichtiger Schritt ist.
Sie können davon ausgehen, dass die Landesregierung für ein Klagerecht der Regionen mit Gesetzgebungskompetenz eintreten wird. Entschuldigen Sie, wenn ich differenziere. Wir müssen dies aber machen. Wenn wir nur von den Regionen reden, dann reden wir über sehr unterschiedliche Gebilde. Auch wenn wir über die Mitglieder des Ausschusses der Regionen reden, reden wir über sehr unterschiedliche Gebilde, sodass es notwendig ist zu konkretisieren.
Der Ehrlichkeit halber möchte ich auch sagen dürfen, dass ich Zweifel haben, ob wir es schaffen. Meine Damen und Herren, für Spanien oder Frankreich beispielsweise hängen an solchen Fragen nicht nur Fragen der föderalen oder stärker zentralstaatlichen Strukturen. Sie haben eine Menge zur Stärkung von Regionen getan. Wenn Sie aber an solche Punkte kommen, werden Sie mit Konflikten wie dem baskischen sofort konfrontiert werden. Wenn Sie an Frankreich denken, werden Sie mit dem korsischen Problem konfrontiert werden. Das ist eine Erfahrung, die wir bis hinein in die Arbeit der Großregion machen, bei der eine Präfektin oder ein Präfekt sagen, man könne als französischer Staat nicht mehr mitmachen, weil man diese oder jene Einwände habe.
Man muss dies aber sagen dürfen, damit wir uns nicht an dieser Frage, die wir gemeinsam für richtig halten, so festklammern, dass am Ende die Zustimmung zu einer Europäischen Verfassung, wenn wir sie unter Umständen zu hoch gehängt haben, so geknüpft ist, dass wir uns selbst Probleme schaffen. Ich bitte, dies mit zu bedenken. Deshalb erlaube ich mir, diese Dinge bei einer solchen Gelegenheit auch differenziert aus meiner Sicht anzusprechen.
Neben den Regelungen, die wir innerhalb der Verträge und innerhalb einer Verfassung regeln, werden wir auch eine Reihe von politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene brauchen. Es sind politische Entscheidungen, die es uns im Alltag ermöglichen, das Notwendige tun zu können. Ich erinnere beispielsweise daran, dass es nicht den persönlichen Beziehungen obliegen darf, ob man als Repräsentant eines deutschen Landes Zugang zu Kommissionsmitgliedern hat. In diesem Bereich muss es auch eine gewisse Verantwortlichkeit geben, Gesprächsebenen einzufordern und zu schaffen. Das ist keine Frage, ob ich in diesem Bereich persönliche Probleme habe oder nicht. Ich habe keine. Das kann aber nicht der Maßstab sein.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Ich glaube, wir sollten deutlich für eine Anhebung der Deminimis-Regelung eintreten, damit wir nicht ständig in die Schere kommen, dass wir bei kleineren Förderfällen letztendlich handlungsunfähig sind und damit Unternehmen, die oft dringlich und schnell Hilfe brauchen, nicht ausreichend helfen können.
Ich denke, dass wir, was die Regelungsdichte der Europäischen Union angeht, einfordern sollten, dass wir nicht in allen Bereichen der Daseinsvorsorge ständig bis ins Detail hineinregeln. Ich finde, es hat beispielsweise nichts mit europäischem Wettbewerb zu tun, wie das Rettungsdienstwesen in der Bundesrepublik Deutschland organisiert ist. Ich finde, dass diese Mischung zwischen Hauptamtlichkeit und Ehrenamtlichkeit in Deutschland eine sehr gute Tradition hat. Solche Fragen muss man nicht europäisch regeln. Sie können national bzw. regional und damit auf Länderebene geregelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass wir hinsichtlich dieser Entwicklungen eine Debatte miteinander führen können, die deutlich macht, dass es zum Unterschied der Befürchtungen, die hier geäußert worden sind, keinen Zielkonflikt zwischen den Länderparlamenten und Landesregierungen gibt, dass es allerdings Aufgabe der Landesregierungen ist, sehr wohl an der einen oder anderen Stelle aus ihren praktischen Erfahrungen heraus die Ausgestaltung dieser Ziele und die Wege zur Erreichung dieser Ziele mit diesen Erfahrungen zu konfrontieren und diese Erfahrungen einzuführen.
In diesem Sinne hoffe und wünsche ich dem Konvent der Landesparlamente Erfolg. Ich hoffe auch, dass wir eine Ebene finden werden, um diese Überlegung miteinander zu verzahnen und sie dann gegen und mit der Bundesebene zu besprechen. Wir müssen auch dort einen Weg finden, dass wir den Bundestag nicht sozusagen als Opfernden darstellen und damit gegen uns haben, sondern wir müssen einen Weg finden, dass wir auch dort die Schnittmengen definieren. Dass wir sie so groß wie möglich definieren wollen, ergibt sich aus dem Verlauf dieser Debatte.
Was die Landesregierung im Sinn des Gesagten, im Sinn von mehr Demokratie, mehr Verantwortlichkeit aber auch Funktionalität unseres Gemeinwesens dazu beitragen kann, wird sie gern beitragen.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung kommen, gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen als einer der Akteure, die an der Vorbereitung dieses Föderalismuskonvents mitgewirkt haben.
Sie werden sich vielleicht erinnern, die Diskussion hat in Rheinland-Pfalz eine gute Tradition. Mein Vorvorgänger im Amt, Herr Landtagspräsident Albrecht Martin, hat seinerzeit eine Kommission geleitet, die schon wegweisende Vorschläge zur Re-Föderalisierung unseres staatlichen Aufbaus, das heißt, der Stärkung des Föderalismus, vor allen Dingen aus der Sicht der Länderparlamente, gemacht hat.
In dieser Tradition stehend, habe ich mich sehr frühzeitig in diese Diskussion eingeschaltet, die in erster Linie von
den Landtagspräsidenten und der Landtagspräsidentenkonferenz ausgegangen ist. Dass es zu diesem Föderalismuskonvent kommt, hat ganz gewiss damit zu tun – so wie ich heute Morgen in einer Stellungnahme zitiert wurde –, dass in gewisser Hinsicht die Schmerzgrenze für die Länderparlamente erreicht ist.
Ich freue mich darüber, dass sich alle Fraktionen, die in deutschen Länderparlamenten vertreten sind, bei unterschiedlicher Positionierung in der einen oder anderen Detailfrage darüber einig sind, dass es dringenden politischen Handlungsbedarf gibt.
Es war wirklich beeindruckend zu sehen, wie man sich in Vorbereitung auf diesen Föderalismuskonvent aufeinander zu bewegt hat. Das gilt übrigens auch für die vorbereitenden Arbeiten in diesem Landtag.
Die Ausgangspositionen kennen die Akteure; sie lagen teilweise doch recht weit auseinander. Der Revolutionär Dr. Gölter sah sich mit dem Realpolitiker Christoph Grimm konfrontiert.
So einfach sind die Zuordnungen natürlich nicht. Wichtig war nur – das ist glücklicherweise gelungen –, dass wir heute einen Antrag nach Lübeck schicken können, der von allen Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags erkennbar getragen wird. Rheinland-Pfalz hat in dieser Diskussion eine maßgebliche Rolle gespielt, das will ich deutlich sagen. Darauf können wir stolz sein.
Herzlichen Dank für diese Diskussion heute. Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit diesem Marschgepäck am Montag nach Lübeck gehen können.
Herr Präsident! Könnten Sie einmal darlegen, wie viel Redezeit den Fraktionen nach dem Redebeitrag des Ministerpräsidenten noch zur Verfügung steht? Es waren nur 30 Minuten im Ältestenrat vereinbart.