Ich möchte Ihnen noch einen Punkt nennen, weil ich glaube, dass es das Entscheidende ist, was wir mit unserem Gesetzentwurf auch bewirken wollen. Gebühren haben sich den Kenntnissen aus anderen Bundesländern zufolge eher als eine Bremse und ein Hindernis beim Anspruch auf Informationszugang herausgestellt, als dass sie von einem großen Vorteil wären.
Es geht um Gebühren. Natürlich sind die Kopierkosten usw. nicht inbegriffen. Die Kopierkosten müssen von dem Petenten, von dem Fragestellenden erstattet werden.
Aber es geht um Gebühren, um Verwaltungsaufwand, den die Verwaltungen haben. Der muss – das ist unsere Meinung – auch geleistet werden, ohne dass diejenigen, die Fragen stellen, eine Gebühr entrichten müssen.
Ich glaube – diesen Satz möchte ich gern noch sagen –, ein bürgernahes Gesetz – um ein solches Gesetz soll es uns heute gehen – muss auch auf Niedrigschwelligkeit beruhen. Akteneinsichtsgebühren würden diese Intention konterkarieren. In diesem Sinn – Herr Kollege Pörksen, da haben Sie Recht – haben wir unseren Gesetzentwurf dargestellt und beschrieben. Wir wollen ein niedrigschwelliges Gesetz für alle Bürgerinnen und Bürger.
Herr Kollege, wenn Sie glauben, dass ein Gesetz unbedingt Gesetz werden sollte, weil es nicht schädlich sei, dann ist das für mich keine Basis.
Wir sollten uns bemühen, Gesetze, die wir machen, genauer anzusehen. Es ist doch das hehre Erklären auf allen Marktplätzen, dass wir viel zu viel Gesetze haben.
Wenn man ein Gesetz schafft, dann mag dies sinnvoll sein. Dann muss man aber zumindest die Überzeugung
hervorrufen, dass es so ist. Das tut Ihr Gesetz nicht. Deswegen geben wir die Erklärung, dass wir dem Gesetz nicht folgen. Wir halten es auch nicht für schädlich. Warum auch? Das wäre unsinnig. Wir halten nicht für erforderlich, dass der Bürger das braucht, was Sie als Erfordernis herausstellen. Sie brauchen es nicht.
Wenn Sie von Beratung sprechen, dann betrachten Sie sich doch einmal. was in den Bürgerstunden oder in der Bürgerberatung an Nachfragen kommt.
Das hängt doch nicht damit zusammen, dass kein Gesetz vorhanden ist, sondern es geht darum, dass die Bürger offensichtlich das Bedürfnis nicht so haben, wie Sie es darstellen. Das kann man beklagen. Das ist in Ordnung. Aber solche Reden, wie Sie sie führen, führen nicht dazu, dass die Bürger nach mehr Informationen rufen.
Wenn Sie von Erfahrung sprechen, dann schauen Sie in die Anhörung. Bei der Anhörung waren zwei Leute anwesend. Das war einmal Professor Dr. Garstka und jemand von einer anderen Einrichtung. Herr Professor Dr. Garstka hat selbst gesagt – Sie müssen richtig zitieren –, dass in Einzelfällen ein erheblicher Aufwand betrieben werden muss. Natürlich ist das so. Das können Sie doch nicht in Abrede stellen. Die vier Länder, die über dieses Gesetz verfügen, wollen alle die Gebührenpflicht nicht abschaffen. Wenn dem aber so wäre, wie Sie dies darstellen, dann müssten Sie dies als Erstes abschaffen, weil dies ein Informationshindernis in Ihrem Gesetz ist.
Ich habe von der von Ihnen benannten Frau aus Nordrhein-Westfalen nicht gehört, dass die Gebührenpflicht abgeschafft werden soll. Ich nicht. Sie vielleicht? Wenn es so sein sollte, dann sagen Sie es mir doch.
Ich habe Ihnen gesagt, weswegen wir in der jetzigen Phase gegen ein Gesetz sind. Das ist nicht nur, aber auch die fehlende Bundesregelung, die angekündigt ist, die schon auf dem Tisch gelegen hat und wieder zurückgezogen worden ist.
Sie haben große Möglichkeiten, auf Ihre Fraktion einzuwirken, damit möglichst bald eine derartige Regelung kommt. Dann können wir uns erneut über diese Frage unterhalten.
Bevor wir mit der Debatte fortfahren, möchte ich Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Landfrauen aus Groß-Winternheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich begrüße auch die Mitglieder des Vereins „Alte Knacker“ aus Kaiserslautern. Herzlich willkommen im Landtag!
Ebenso begrüße ich Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Volkshochschule Oppenheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich im Innenausschuss sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Rheinland-Pfalz auseinander gesetzt.
Bestimmte Befürchtungen, die aus Sicht der FDPFraktion mit einem Informationsfreiheitsgesetz, wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt, verbunden sein könnten, wurden zwar zum Teil durch die Anhörung ausgeräumt, Restbedenken bestehen jedoch nach wie vor.
Meine Damen und Herren, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Professor Dr. Garstka – Herr Pörksen hat es schon erwähnt –, hat im Rahmen der Anhörung von seinen Erfahrungen berichtet. Demnach scheint zumindest in Berlin durch die Einführung eines Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang keine zusätzliche Bürokratie geschaffen worden zu sein.
Erste Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen, wo inhaltsgleich seit etwas mehr als einem Jahr dieselben Regelungen in Kraft getreten sind, wie sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch für unser Bundesland bezweckt werden, liegen zumindest nach meinem Kenntnisstand noch keine vor. Diese Erfahrungswerte hätte man sich meines Erachtens bei seriöser Arbeitsweise jedoch schon zu nutze machen müssen, um die eine oder andere Regelung vielleicht noch einmal kritisch hinterfragen zu können.
Meine Damen und Herren, ich bezweifle nach wie vor, ob nicht eine Regelung, wonach dem Bürger spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Antragstellung die gewünschte Information zugänglich gemacht werden muss, in der Praxis nur dann umsetzbar ist, wenn zusätzliches Personal bei den öffentlichen Stellen eingestellt wird. Ich denke, auch das wurde von den Kollegen Baldauf und Pörksen bereits ins Feld geführt.
Dass der finanzielle Spielraum für Neueinstellungen sowohl beim Land als auch bei den Kommunen ausgeschöpft ist, brauche auch ich nicht nochmals zu erwähnen.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat meines Erachtens mehr als deutlich gemacht, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu behördlichen Informationen bis auf wenige Ausnahmen eher als gering einzuschätzen ist.
Herr Kollege Wiechmann, es waren zweihundert, aber nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern laut Aussage von Professor Dr. Garstka in Berlin, was die Verwaltung dort gemeldet hat. Das ist eine Zahl, die wohl bei einigen Millionen Einwohnern in Berlin eher zu vernachlässigen ist angesichts des Aufwands, der mit der Zurverfügungstellung der gewünschten Information einhergeht. Deshalb stellt sich für mich schon die Frage nach dem Nutzen derartiger Regelungen, zumal nicht einmal gesagt werden kann, ob derartige Ersuchen auf Akteneinsicht nicht auch ohne ein Informationsfreiheitsgesetz gewährt werden können.
Meine Damen und Herren, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ging im Rahmen seiner Ausführungen auch auf die von mir anlässlich der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs aufgeworfene Problematik hinsichtlich etwaiger Missbrauchsmöglichkeiten eines Informationsfreiheitsgesetzes ein. Demnach waren und sind meine Befürchtungen keineswegs unbegründet; denn in der Tat scheint die ScientologyOrganisation in Berlin, Brandenburg, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein die Informationsfreiheitsgesetze zu missbrauchen, um in Erfahrung zu bringen, was der Staat über ihre Machenschaften weiß. Zwar versuchte Herr Professor Dr. Garstka dies dadurch zu relativieren, indem er ausführte, derartige Versuche gebe es auch ohne ein Informationsfreiheitsgesetz.
Meine Damen und Herren, Informationen sind eine sehr wichtige Grundlage dafür, dass Bürger die Entscheidungen des Staates nachvollziehen, sich an staatlichen Entscheidungen beteiligen können und damit letztendlich eine höhere Akzeptanz für behördliche Entscheidungen erreicht wird.
Deshalb ist die Forderung der GRÜNEN, wonach die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland mehr Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung erhalten sollen, indem sie der Verwaltung – ich sage dies einmal so – in die Karten schauen können, vom Grundsatz her eigentlich nicht von der Hand zu weisen. Es ist völlig richtig, und in diesem Punkt teilt unsere Fraktion das Ansinnen der GRÜNEN, dass nur wer gut informiert ist, auch in der Lage ist, eine fundierte Meinung zu bilden.
Information ist die Grundvoraussetzung für Bürgerinnen und Bürger, um mitzureden und sich engagiert in den politischen Willensbildungsprozess einzuklinken. Informierte Bürger sind mündige Bürger. Informierte Bürger bedeuten eine Stärkung für die Demokratie.
Meine Damen und Herren, um es mit den Worten von Herrn Professor. Dr. Garstka auszudrücken: Der Bestand unserer Demokratie ist keineswegs gefährdet, wenn man kein Informationsfreiheitsgesetz hat.
Regelungen über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz sieht das rheinland-pfälzische Verwaltungsverfahrensrecht schon jetzt vor.