Carsten Pörksen
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Herr Minister! Halten Sie die Abordnung von Soldaten zum ehemaligen Bundesgrenzschutz, jetzt Bundespolizei, für zulässig?
Herr Staatssekretär, Sie haben mehrfach die TdL angesprochen. Welche Position nimmt das Land bei der Frage ein, ob sich diese auflösen soll?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns von der SPD-Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, die für Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen – weit überwiegend Frauen – wichtige Arbeit der Polizei zusammen mit den Gerichten und den Interventionsstellen herauszustellen.
Die ständigen und krampfhaften Versuche der CDU, die Kriminalität und deren angeblich unzureichende Bekämpfung zu einem besonderen Wahlkampfthema zu machen, fordern geradezu heraus, die erfolgreiche Arbeit der Polizei stärker in den Fokus zu nehmen.
Trotz hoher zeitlicher Belastungen aufgrund der vielfältigen Einsätze ist die Polizei insbesondere im Rahmen des Interventionsprojektes RIGG hervorragend auf die Arbeit vorbereitet worden.
Die Zusammenarbeit mit den Gerichten funktioniert einwandfrei, teilweise sogar gut bis sehr gut.
Die bei der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, insbesondere bei der Einfügung des neuen § 13, geäußerten Bedenken und Befürchtungen sind nicht eingetreten. Die „Weg“-Weisungen der Polizei werden in den allermeisten Fällen befolgt. Nur wenige Zuwiderhandlungen wurden gemeldet. Dieses Ergebnis ist wichtig für die Betroffenen, da sie aufgrund dieser Tatsache von dem erfolgreichen Einschreiten der Polizei überzeugt sein können und sind und deshalb polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Jahr 2004 hatte die Polizei insgesamt 7.286, im Jahr 2005 8316 Straftaten der Gewalt in engen sozialen Beziehungen registriert, im wesentlichen Körperverletzungsdelikte.
Vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2005 wurde in fast 2.900 Fällen eine zeitlich befristete „Weg“-Weisung aus der Wohnung durch die Polizei verfügt.
Von besonderer Bedeutung für die Opfer ist die Arbeit der Interventionsstellen, die an fünf Präsidien angesiedelt sind. Frau Kollegin Elsner wird nachher noch auf die Arbeit eingehen und sicherlich auch auf die Täterarbeit Bezug nehmen, die inzwischen ebenfalls angelaufen ist und die wir ausweiten wollen.
Da die Interventionsstellen die Dienstbezirke der Polizeipräsidien nur zum Teil abdecken – so steht es auch in unserem Antrag – und deshalb weiter ausgebaut werden müssen, wird die Landesregierung den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Frau Ministerin Ahnen wird dazu noch Stellung nehmen.
Weitere Stellen werden folgen, da wir uns verpflichtet sehen, den sich in einer besonders schwierigen Lage befindenden Opfern von Gewalt und oft genug deren Kindern in ihrer Notlage zu helfen.
Lange genug ist in diesen Fällen – Herr Kollege Billen, da sollten Sie gut zuhören – weggesehen worden, ist dieser Bereich tabuisiert worden mit nicht nur für die Betroffenen schlimmen Folgen. Gewalt gehört geächtet und bestraft, gleich wo sie auftritt. Es gibt keine Rechtfertigung für sie.
Als eindeutig richtig und den Erfolg der Arbeit auf dem Gebiet der Gewalt in engen sozialen Beziehungen bestimmend hat sich die klare Zuständigkeitsregelung nach § 13 POG erwiesen. Die Polizei ist allein zuständig. Das ist wichtig auch für die Opfer. Die Prämisse der Polizei lautet: Hilfe leisten, schützen und ermitteln, statt nur zu schlichten. – Ebenso klar und eindeutig: Wer schlägt, muss gehen. – Bei ihrer in dem Bereich der engen sozialen Beziehungen nicht ganz einfachen Arbeit stützen und unterstützen wir die Polizei, statt sie mit ständiger Abfragerei von ihrer Arbeit abzuhalten. Wir verstärken die Zahl der in Wechselschicht arbeitenden Polizisten tatsächlich, statt ihnen irgendwelche Versprechungen ohne Finanzierungsgrundlagen zu machen. So soll und wird es bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige wenige Vorbemerkungen.
Herr Kollege Baldauf, Sie haben den Verfassungsschutzbericht zitiert. Wenn Sie genau lesen, werden Sie aus dem Verfassungsschutzbericht erkennen können, welche erfolgreiche Arbeit der Verfassungsschutz und die Polizei in Rheinland-Pfalz verrichten. Deshalb sollten Sie darauf einmal abheben.
Ich komme zum nächsten Punkt, der Regelung auf Bundesebene. Das soll bitteschön auch auf Bundesebene und nicht hier geregelt werden.
Wenn Sie von Ihren Ideen sprechen, die in unserem Antrag enthalten seien, so möchte ich Sie darauf hinweisen, dass unser Antrag im Wesentlichen das aufzeigt, was die Landesregierung bereits macht, weil Sie mit Ihrem Antrag – deswegen haben wir Probleme mit Ihrem Vorschlag – den Eindruck erwecken, als müssten wir – auf Deutsch gesagt – die Regierung zum Jagen tragen. Das ist Unsinn.
Die Bekämpfung von islamistischem Terrorismus und Extremismus ist für uns alle in der Bundesrepublik eine Herausforderung, eine ständige Herausforderung. Dazu bedurfte oder bedarf es Ihres Antrags nicht. Ihr Antrag erweckt den Eindruck, wir würden der Bekämpfung von Terrorismus keine Priorität einräumen.
Keiner von uns bestreitet die Gefährlichkeit islamistischterroristischer Gruppen, die ihr mörderisches Unwesen, insbesondere durch die Anschläge vom 11. März 2005 in Madrid und am 7. Juli 2005 in London, unter Beweis gestellt haben und damit deutlich machen, dass sie Europa als Operationsfeld betrachten. Trügerische Fehleinschätzung – darüber sind wir sicherlich einer Meinung – ist fehl am Platz.
Nicht zuletzt das deutsche Engagement in Afghanistan, das wir ausdrücklich für richtig halten, macht auch uns zum Teil des weltweiten Gefahrenraums. Verschärfend in Rheinland-Pfalz kommt sicher hinzu, dass bei uns immer noch wichtige amerikanische Militäreinrichtungen stationiert sind. Dies alles hat zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Landesbehörden geführt, einmündend in ein gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum.
Entgegen der im Antrag der CDU enthaltenen Unterstellung hat sich die Landesregierung den Herausforderungen mit großem Engagement gestellt. Sie hat den Verfassungsschutz um 26 Mitarbeiter aufgestockt, Herr Kollege, und nicht reduziert.
Ich verstehe Ihre Kritik überhaupt nicht. Früher gab es keinen Islamwissenschaftler, früher gab es keine fremdsprachlichen Mitarbeiter beim Verfassungsschutz. Diese sind jetzt dort eingestellt, weil man natürlich möglichst schnell mit den Informationen, die man bekommt, umgehen will. Wir haben die Technik – das wurde auch von Ihnen kritisiert – jetzt auf den neuesten Stand gebracht, weil wir auf Bayern zurückgegriffen haben. Bayern war das einzige Land, das die entsprechenden technischen Einrichtungen hatte, um in Internetcafés abhören zu können. Ich denke, das ist doch auch ein wesentlicher Fortschritt.
Wir haben – ich glaube, das ist etwas ganz Wichtiges – die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz intensiviert, ohne dabei die Grenzen zu verwischen. Ich denke, auch darauf müssen wir achten. Es ist ein Islamismusreferat eingerichtet worden, um die vorhandenen Ressourcen zu bündeln. Wir können nicht so tun, als wenn wir endlos Geld hätten, um dort alle möglichen Leute einzustellen. Wenn Sie das mit der Hotline jetzt witzig meinen, wissen Sie, natürlich können Sie sagen: Das Büro muss rund um die Uhr besetzt werden. Wenn Bürger ein Problem haben, können sie sich grundsätzlich immer an die Polizei wenden, die die Möglichkeit hat, an den Verfassungsschutz heranzukommen. Von daher, denke ich, ist das eine vernünftige Vorgehensweise. Wünschenswert ist immer mehr.
Auch die Polizei – ich erwähnte es bereits – hat sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung des islamistischen Terrorismus neue Schwerpunkte gesetzt. Deswegen haben wir überhaupt nicht verstanden, weil das POG auch ein Beitrag dazu war, dass Sie jetzt durch einen Antrag im Rechtsausschuss versucht haben, das POG mit einer komischen Begründung zu Fall zu bringen. Ich verstehe auf der einen Seite nicht, dass Sie hier beklagen, wir würden nicht genug tun, und dort, wo wir wichtige Dinge machen, wollen Sie diese noch torpedieren. Das scheint mir etwas lächerlich zu sein.
Die bundesweite Arbeit ist gestärkt worden. Das Land Rheinland-Pfalz war es, das sehr frühzeitig im Terrorismusabwehrzentrum personell vertreten war. Andere Bundesländer, die CDU-regiert sind, waren noch lange nicht dabei. Von daher denke ich, auch hier ist das Land Rheinland-Pfalz durchaus vorbildhaft vorgegangen.
Ein Satz zu der Fußballweltmeisterschaft. Das hat heute morgen schon in einer Aussprache eine Rolle gespielt. Auch dazu möchte ich klar sagen, die Innere Sicherheit zu schützen, ist und bleibt Sache der Polizei. Das ist keine Ideologie, wie Sie uns oft glauben machen wollen, sondern das ist ein klares Bekenntnis zur Verfassung.
Seit Monaten laufen die Vorbereitungen für die Sicherheitsmaßnahmen in Abstimmung der Landesbehörden mit den Bundesbehörden. Darüber ist schon mehrfach berichtet worden. Zusätzliches Personal ist bereitgestellt worden. Die technische Ausrüstung ist verbessert worden. Was wollen Sie eigentlich noch mehr machen? Wir wollen unter Berücksichtigung vertretbarer Sicherheitsvorkehrungen unseren Beitrag zu dem Motto leisten: Die Welt zu Gast bei Freunden. – Auch dieser Punkt ist längst aufgegriffen.
Eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums beschäftigt sich mit dem beschleunigten Abschieben und Ausweisen gefährlicher Ausländer. Genau das wird gemacht, was Sie fordern. Deswegen brauche ich dafür Ihren Antrag nicht.
Bei der Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird obligatorisch eine Sicherheitsanfra
ge beim LKA und dem Verfassungsschutz vorgenommen. Eine Einbürgerung wie in Baden-Württemberg wollen wir ausdrücklich nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nehmen die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sehr ernst. Wir unterstützen diese Arbeit, um alle terroristischen Bedrohungen möglichst schon im Keim zu ersticken. Deshalb haben wir unter Buchstabe C unseres Antrags noch einmal deutlich gemacht, dass die Landesregierung an ihrer Schwerpunktsetzung festhalten soll, dass sie durch gezielten Personaleinsatz den Fahndungs- und Verfolgungsdruck auf potenzielle Terroristen weiter erhöht, sie die Sicherheitsbehörden jeweils aktuell ausrüstet, sie die gute Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden weiter gewährleistet, weiterhin die permanente Präsenz von Polizei und Verfassungsschutz in der GTAZ sicherstellt und alle Möglichkeiten genutzt werden, um gegen extremistisch orientierte Agitatoren und Radikalisierungstendenzen vorzugehen und darauf einzuwirken, dass auch auf europäischer und internationaler Ebene die Terrorismusbekämpfung vorangetrieben wird.
Auch diesen Punkt haben wir längst erfasst, alle Möglichkeiten einer beschleunigten Ausweisung und Abschiebung von Hasspredigern und ähnlich agierenden Personen zu nutzen. Aber auch das ist – dazu sagen Sie kein Wort – uns wichtig, den Dialog mit muslimischen Organisationen aufzunehmen oder fortzusetzen, statt ihnen vor den Kopf zu stoßen.
Vertrauensbildung ist angesagt, nicht Konfrontation.
Wir wollen, dass die Bevölkerung weiter sachgerecht aufgeklärt wird, statt Ängste zu erzeugen.
Alles in allem können wir in Rheinland-Pfalz für uns in Anspruch nehmen, das Thema dieser Tagesordnung sehr ernst zu nehmen und mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu agieren und zu reagieren.
Natürlich sind weitere Verbesserungen möglich und nötig. Wir werden uns darum kümmern. Diese Aufgabe ist bei uns, bei FDP und SPD, in guten Händen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben zwar vor wenigen Tagen dank einer von der CDU beantragten Sondersitzung im Innenausschuss von Staatsminister Karl Peter Bruch die Ergebnisse der Kriminalstatistik 2005 dargelegt bekommen, die durchaus positive Entwicklungen aufzeigt. Das hatte die CDU sicherlich nicht erwartet, und es erwies sich für sie als Rohrkrepierer.
Da aber die CDU trotz Kenntnis der Zahlen ihre Schwarzmalerei fortsetzt, um die Menschen in unserem Land zu ängstigen, zu verängstigen – nichts anderes ist ihr Ziel –, sehen wir uns veranlasst, in einer Aktuellen Stunde noch einmal auf die Ergebnisse einzugehen. Das
auch deshalb, weil auf der einen Seite die CDU, die diese Sondersitzung beantragt hatte, während der Sitzung teilweise nur mit zweit Leuten dort „gehockt“ hat. Das schien ihr besonders dringlich zu sein.
Wir reden auch deshalb heute noch einmal darüber, weil die Wiederholung ein pädagogisches Mittel auch für die CDU sein könnte.
Trotz der Kassandrarufe der CDU hat unsere Polizei ein hervorragendes Ergebnis vorgelegt. Die Aufklärungsquote konnte auf 61,3 % gesteigert werden. Früher war das ein Traumergebnis. Für uns ist es ein Beweis dafür, dass die Polizei engagiert und erfolgreich ist. Ihr gebührt von dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank.
Dieser Wert, der in der Bundesrepublik kaum übertroffen wird, darf und wird uns nicht veranlassen, die Hände in den Schoß zu legen; im Gegenteil. Ein Beitrag dazu ist die Aufstockung der Polizei in diesem Jahr um über 160 zusätzliche Kräfte, insbesondere zur Stärkung des Wechselschichtdienstes und der Kripo.
Als geradezu peinlich wirken in Bezug auf die Polizeistärke die Versuche der CDU, die Leistung eingeschränkt einsetzbarer Polizistinnen und Polizisten abzuqualifizieren. Sie leisten genauso gute und wichtige Polizeiarbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel im Innendienst,
als Bezirksbeamte und in vielen anderen Funktionen. Gerade die Bezirksbeamten, deren Einsatz wir wesentlich verstärkt haben, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls, das sich oft genug von der tatsächlichen Sicherheitslage unterscheidet.
Genau dies versuchen Sie, auch für Ihre Angstmacherei zu nutzen. Die Angst insbesondere älterer Menschen, Opfer einer Straftat zu werden, steht im klaren Gegensatz zur tatsächlichen Gefahr, die statistisch nachgewiesen ist. Das verschweigen sie natürlich.
Erfreulich ist der Rückgang der Straftaten gegenüber dem Vorjahr. Dabei überschätzen wir die Entwicklung nicht. Tatsächlich ist die Zahl der Straftaten zu hoch, wenn auch die Gefahr – dieser Hinweis sei an dieser Stelle besonders wichtig –, Opfer einer Straftat in Rheinland-Pfalz zu werden, erheblich unter dem Durchschnitt in Deutschland liegt. Daran ändern auch die Rechenbeispiele der CDU nichts.
Herr Kollege Hörter, ich rate Ihnen, geben Sie dem Kompetenzmann in Ihrem Team nicht nur Ihre Presseberichte, die Sie jede Woche wiederholen, sondern geben Sie ihm auch die PKS, damit er sich ein wahres Bild von den Verhältnissen vor Ort machen kann. Ich glaube, das wäre ganz vernünftig.
Wir haben erhebliche Rückgänge im Bereich der Tötungsdelikte, der Einbrüche in Wohnungen – ein besonders sensibler Bereich –, der Straßenkriminalität und der Vermögens- und Fälschungsdelikte festzustellen.
Dieser erfreulichen Entwicklung steht eine weniger erfreuliche Tendenz zu mehr von Gewalt und Aggression gekennzeichneten Delikten gegenüber. Hier liegt eine wichtige Aufgabe vor uns; denn dieser Tendenz liegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen zugrunde. Deshalb ist es wichtig und richtig, mit Prävention und Deeskalation bereits in der Schule zu beginnen. Ein Beispiel ist die Streitschlichterarbeit in vielen unserer Schulen.
Weitere wichtige Vorhaben sind die zur Stärkung der Zivilcourage, wie zum Beispiel die Maßnahme „Wer nichts tut, macht mit“. Wir müssen uns zur Wehr setzen und nicht nur zuschauen. Wir müssen offensiv gegen die Verrohung der Gesellschaft vorgehen – hervorgerufen durch viele Ursachen.
Festzuhalten ist aber auch, dass sich das Anzeigeverhalten wesentlich verändert hat. Wo früher weggeschaut wurde, erfolgt heute die Anzeige, besonders evident bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen, auf die wir in der morgigen Sitzung noch eingehen werden.
Natürlich will und werde ich dem Lieblingsthema „Rauschgiftkriminalität“ nicht ausweichen, die tatsächlich zugenommen hat.
Mein Damen und Herren von der CDU, nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass es um eine Kontrollkriminalität der Polizei geht. Je umfangreicher ihr Einsatz gegen diese Form der Kriminalität ist, die besonders verabscheuenswert ist, desto größer ist die Zahl der registrierten Fälle.
Meine Damen und Herren von der CDU, das ist doch nicht so schwer zu begreifen.
Dies ist besonders deutlich geworden bei Kontrollen im Bereich des Verkehrs.
Erfreulich ist die Feststellung in der Kriminalstatistik, dass Kinder und Jugendliche immer weniger als Täter in Erscheinung getreten sind. Deshalb ist die immer wieder aufgestellte Behauptung, unsere Kinder und Jugendlichen würden immer krimineller, absolut falsch.
Trotzdem bleibt es unsere Aufgabe, die Präventionsarbeit weiter zu verstärken. Maßnahmen in Schulen vieler Art, wie sie vor wenigen Tagen auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin aufgeführt worden sind, sind ein wichtiges Beispiel.
Da wir vorhin über Ausländer gesprochen haben, verweise ich auf eine Stelle in der Kriminalstatistik: Die Zahl der kriminell werdenden Ausländer geht zurück. – Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, wir leben in einem sicheren Land. Wir wollen es noch sicherer machen, und wir sind gewiss, dass die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz uns auch zukünftig die Erfüllung dieser Aufgabe zutraut und uns entsprechend beauftragt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen, dass wir die CDU-Kollegen schon
anders erlebt haben als Frau Kohnle-Gros heute. Das will ich wohltuend für mich zur Kenntnis nehmen.
Frau Kollegin Kohnle-Gros, ich möchte etwas zu den Zahlen bei der Polizei sagen. Ich habe sie gelobt. Das kann ich nicht wiederholen. Das geht wegen der Zeit nicht.
Da Sie immer so auf die Zahlen abheben, wie 1 zu 400 als Durchschnitt, möchte ich Ihnen ganz kurz einen Hinweis aus einem Land geben, das immer gelobt wird. Dort sind die Zahlen exakt so hoch wie in RheinlandPfalz. Weitere vier Länder haben schlechtere Zahlen, unter anderem Nordrhein-Westfalen, woher irgendein Kompetenzmann kommen soll. Das nur als Hinweis.
Zu der Frage, ob dieser Vergleich 1 zu 400 richtig sei, sagt der Minister, der genannt ist: Aufgrund vielschichtiger Einflussfaktoren, zum Beispiel unterschiedlicher Qualifikationsstrukturen und Qualifikation der Polizei – diese ist bei uns hervorragend – und unterschiedlicher Raumstrukturen in den Bundesländern ist die Polizeidichte als Kennzahl für das Maß an Innerer Sicherheit in einem Bundesland ungeeignet. Das sagt ein CDUMinister. Dem können wir uns in dieser Frage nur anschließen.
Sie haben gesagt, wir würden Ihnen folgen, was die Frage der Aufklärung der Deeskalation in den Schulen betrifft. Wir und nicht Sie haben das Streitschlichterprogramm eingeführt. Wir haben eine Reihe von weiteren Programmen an den Schulen. Ich kann sie im Einzelnen vorlesen. Schauen Sie sich die Drucksache 14/4815 an. Darin ist alles genau aufgeführt.
Sie haben gesagt, die Statistik sei gesteuert.
Ich weiß nicht, ob Sie in der Sitzung anwesend waren. Ich kann mich nicht erinnern. Es waren nicht viele von Ihnen da.
Darin ist Herr Preußinger hinsichtlich der Statistik befragt worden. Er hat gesagt, es habe keine Veränderungen gegeben. Deswegen tun Sie doch nicht so, als wenn die Statistik geändert worden ist. Das ist ein wenig unlauter.
Ich denke, wir leben in einem sicheren Land. Das bleibt so, weil wir an der Macht bleiben.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Rheinland-Pfalz engagieren sich fast 40 % der Bevölkerung in den verschiedensten Bereichen. Diese Zahl ist sehr erfreulich. Sie zeigt, dass auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten das freiwillige Engagement wächst. Ehrenamt und bürgerliches Engagement, sei es im Verein, in der Schule, in der Nachbarschaft oder in anderen projektorientierten offenen oder spontanen Formen, ist eine nicht wegzudenkende Ressource für den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft.
Ohne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wäre das Vereins- und Kulturleben, die Mitarbeit bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und in den vielen ande
ren Organisationen nicht so ausgeprägt, wie es in Rheinland-Pfalz der Fall ist. Dort, wo sich die RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer engagieren, tun sie dies professionell und ohne viel Aufsehen. Sie sind das Fundament für eine aktive Bürgergesellschaft.
Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer packen gern mit an. Das zahlt sich aus. Das ist ein Gewinn für den Einzelnen und die Gesellschaft. Vor allem in den Kommunen kann man sehen, was aktive Bürgerinnen und Bürger auf die Beine stellen können, und zwar nicht, weil sie müssen oder weil dies irgendjemand fordert, sondern weil es ihnen Spaß macht. Eine aktive Bürgergesellschaft ist durch das freiwillige und selbst organisierte Engagement der Bürgerinnen und Bürger gekennzeichnet.
Probleme werden aufgegriffen und gelöst, wo sie entstehen. Das zeigt Wirkung. Aktuelle Umfragen beweisen es. In Rheinland-Pfalz sind die Bürgerinnen und Bürger mit dem Leben am Wohnort deutlich zufriedener als anderswo. In Rheinland-Pfalz lebt man gern. Wir haben es gerade gehört.
Bürgerschaftliches Engagement hat in Rheinland-Pfalz einen zentralen Stellenwert in der Politik der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Mit einer Vielzahl von Initiativen und Projekten fördert die Landesregierung das Ehrenamt und das Engagement von Jung und Alt. Wichtige Anlaufstellen für das bürgerschaftliche Engagement sind die landesweiten Ehrenamtsbörsen in Rheinland-Pfalz. Diese werden in der Aufbauphase von drei Jahren finanziell gefördert, zum Beispiel mit Zuschüssen zu Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit.
Ein sehr eindrucksvolles Beispiel für das bürgerschaftliche Engagement in Rheinland-Pfalz ist unsere Partnerschaft mit Ruanda. Diese Partnerschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden ist ein starker Ausdruck der Bürgergesellschaft in unserem Land, worauf wir alle stolz sein können.
Jüngstes Beispiel dafür sind die in den vergangenen Monaten durchgeführten Bürgerkongresse. In insgesamt fünf Veranstaltungen wurden zusammen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern und Expertinnen und Experten neue Modelle für mehr Bürgerbeteiligung erarbeitet.
Die zukunftsweisenden Ergebnisse dieser Zusammenarbeit flossen in das Zukunftsmanifest der Bürger ein, welches der Landesergierung vorliegt und das in der zukünftigen Politik berücksichtigt wird.
Die Entwicklungen im Altersaufbau unserer Gesellschaft sind bekannt. Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steigt deutlich an. Bis zum Jahr 2050 werden die Menschen im Alter zwischen 58 Jahren und 68 Jahren die stärkste Altersgruppe bilden. Deswegen ist es besonders erfreulich, dass das Engagement älterer Menschen in Rheinland-Pfalz seit 1999 um 14 % gestiegen ist und damit ganz deutlich über dem Bundestrend liegt. Älter werden in Rheinland-Pfalz ist damit nicht mit der
Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen, sondern bedeutet eine aktive Teilname am gesellschaftlichen Leben.
Die heutigen Seniorinnen und Senioren sind im Schnitt gesünder, besser ausgebildet und aktiver als frühere Generationen. Viele Seniorinnen und Senioren kümmern sich um ihre Familie und die Enkelkinder und sind in der Nachbarschaftshilfe und in Vereinen aktiv. Immer mehr Ältere arbeiten an ihrer persönlichen Weiterentwicklung. Sie nehmen engagiert an kulturellen Veranstaltungen, Bildungsangeboten und Bewegungs- und Sportaktivitäten teil.
Nachdem gestern im Rahmen der Diskussion über den Bericht der Enquete-Kommission „Jugend und Politik“ über das ehrenamtliche Engagement berichtet worden ist, möchte ich heute einige Beispiele älterer Bürgerinnen und Bürger aufzeigen.
Einen deutlichen Zuwachs im bürgerschaftlichen Engagement stellt die Landesregierung in der Ausbildung von Sicherheitsberatern für die Seniorinnen und Senioren fest. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger mittleren Alters, sondern immer mehr ältere Menschen erklären sich bereit, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Seniorinnen und Senioren leisten damit einen wichtigen Beitrag, um sich selbst und andere über die von Straftätern ausgehenden Gefahren aufzuklären. Das ist eine sehr erfreuliche Sache.
Seniorenbüros und Seniorenbeiräte finden sich heute in vielen Gemeinden und sind aus dem alltäglichen Zusammenleben im Dorf, in der Stadt oder im Stadtteil nicht mehr wegzudenken.
All dies zeigt, dass ältere Menschen ein Aktivposten der Gesellschaft sind. Viele ältere Menschen nutzen ihre Fähigkeiten und geben das, was sie in ihrem Lebensverlauf gewonnen haben, an die Gesellschaft und die nachfolgenden Generationen weiter. Je nach Neigung und Interesse bietet das bürgerschaftliche Engagement für Seniorinnen und Senioren, aber nicht nur für sie, eine gute Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, eigene Erkenntnisse und Erfahrungen sinnvoll einzubringen, neue Fähigkeiten zu entwickeln und Anerkennung zu erfahren. Ehrenamtliche Tätigkeiten bieten die Chance, mit anderen Menschen gemeinsam etwas zu bewegen und anderen Menschen zu helfen.
Wenn man unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung betrachtet, wird klar, dass das gegenseitige Helfen und Pflegen an Bedeutung gewinnen wird. Gerade Seniorinnen und Senioren sehen hier ein wichtiges und sinnvolles Feld für ihr Engagement. Das bürgerschaftliche Engagement im Gesundheitswesen stellt demnach ein nicht zu unterschätzendes Potenzial dar.
Ehrenamtliche Tätigkeit kann und darf man nicht einfordern. Bürgerschaftliches Engagement beruht auf der Freiwilligkeit und der Erkenntnis, dass es Spaß macht, wenn man sich zusammen mit anderen für eine bestimmte Sache einbringt. Man kümmert sich. Eine persönliche Kosten-Nutzen-Analyse spielt hier keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle.
So sollte es auch seitens des Staates sein. Bürgerschaftliches Engagement kann und darf nicht zum billigen Lückenbüßer für einen sich einzig womöglich zurückziehenden Sozialstaat werden. Gerade im Gesundheitswesen ist bürgerschaftliches Engagement kein Ersatz für professionelle Pflege. Es soll vielmehr ein Baustein in der pflegerischen Versorgung sein und im Vor- und Umfeld der Pflege unterstützend wirken.
Die Arbeit der freiwillig Engagierten in unserem Land erfährt hohe Anerkennung. Es ist erforderlich, denen zu helfen, die helfen und deren Engagement für die Zukunft zu sichern. Deswegen lautet der Titel der Großen Anfrage auch: Fördern, stärken, anerkennen.
Das macht die Landesregierung, das macht der Ministerpräsident, das machen die Ministerinnen und Minister durch viele unterschiedliche Ehrenamtspreise, Projekte, Initiativen usw. Sie kennen dies alles. Bundesweit einmalig ist allerdings die jährliche Ehrenamtsgala „Ehrensache“ im SWR. Fördern, Stärken, Anerkennen sollte auch auf lokaler Ebene geschehen; denn dort spielt sich der übergroße Teil von bürgerschaftlichem Engagement ab. In vielen Gemeinden und Städten gibt es die unterschiedlichsten Formen der Anerkennung. Diese wollen wir weiterhin fördern und unterstützen. In Zukunft wird es darum gehen, möglichst viele Partner aus allen Ebenen von Politik, Verwaltung, aus mittelständischen Unternehmen, aus Verbänden und Gruppen bürgerschaftlichen Engagements zusammenzubringen, um neue Modelle der Kooperation zur Stärkung und Aktivierung von Engagement zu erörtern. Nur wenn für uns alle deutlich wird, dass bürgerschaftliches Engagement unser Zusammenleben reicher und menschlicher macht, haben wir die Möglichkeit, den Tendenzen von sozialer Vereinzelung und gesellschaftlichem Ausschluss zu begegnen.
Das wünsche ich mir für Rheinland-Pfalz, das wünschen wir uns alle.
Noch einige wenige Sätze zur Feuerwehr, eines meiner Lieblingsthemen, nicht nur weil ich selbst in diesen Bereichen ehrenamtlich tätig bin, sondern weil die freiwillige Arbeit dieser Frauen und Männer meine besondere Hochachtung genießt. Es ist schon bewundernswert, mit welchem Engagement sie oft die schweren und gefährlichen Aufgaben erledigen.
Es hätte Ihres Antrags heute nicht bedurft, meine Damen und Herren von der CDU, kurz vor Ablauf der Legislaturperiode. Wir haben uns über die gesamte Legislaturperiode mit den Sorgen und Nöten der Feuerwehr beschäftigt und nehmen ihr Interesse ernst und wahr.
Ich empfehle Ihnen den Besuch der jährlich stattfindenden Landesversammlung des Landesfeuerwehrverbands, wenn Sie etwas über die Beurteilung dieser Arbeit hören wollen. Wir werden Ihnen aber nicht auf den Leim gehen und Ihren Antrag ablehnen, obwohl er es zu großen Teilen eigentlich verdient hätte, weil Sie Dinge einfordern, die längst gemacht werden.
Ein Blick in die Große Anfrage der SPD, übrigens aus dem September letzten Jahres, Herr Kollege, nicht erst seit drei Wochen, hätte Ihnen dies alles deutlich machen können. Aber das wollen Sie gar nicht. Sie wollen vielmehr einen Showantrag wenige Wochen vor der Wahl. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Wir werden deshalb den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss stellen und dort Punkt für Punkt Ihre Forderungen diskutieren, abklopfen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von externem Sachverstand.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage ist bei uns längst Gegenstand der Diskussion mit den Feuerwehren vor Ort, weil es selbstverständlich Probleme wie Mitgliederentwicklung, Antragsstau und Ähnliches gibt. Der Landesrechnungshof, dessen Ausführungen im Kommunalbericht im letzten Jahr über die Zusammenlegung von Feuerwehren auch von uns kritisiert worden ist, dürfte mit den Feststellungen in der Antwort gut leben können. Ich bin mir sicher, auch in der nächsten Legislaturperiode wird das ehrenamtliche Engagement und dessen Förderung von großer Bedeutung sein und weiter wachsen,
weil wir die Rahmenbedingungen verbessert haben und weiter verbessern wollen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem der Innenminister den Gesetzentwurf sehr umfangreich begründet hat, ich keinen wesentlichen Widerspruch in den Ausführungen des Kollegen Hörter habe entdecken können und wir im Übrigen den Entwurf auch noch im Innenausschuss beraten werden, kann ich mich ganz kurz fassen und sagen, Gesetzentwurf gut, Innenminister gut und als Drittes, Landesregierung gut. In dem Sinn möchte ich meine Ausführungen schon beenden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Kommunen“ ist mir heute die Aufgabe zugefallen, für den aus Krankheitsgründen nicht anwesenden Kollegen Hörter den Bericht vorzutragen.
Wir wünschen dem Kollegen Hörter von dieser Stelle aus, dass seine Genesung weitere Fortschritte macht, damit er bald seine Arbeit als Abgeordneter wieder aufnehmen kann.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner 27. Sitzung am 20. Juni 2002 aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen – Drucksache 14/1193 – einstimmig die Enquete-Kommission „Kommunen“ eingesetzt.
Nach dem Einsetzungsbeschluss war es insbesondere Aufgabe der Kommission, eine umfassende Analyse der Finanzsituation der Kommunen sowie der von ihnen zu erfüllenden Aufgaben zu erstellen und darauf aufbauend Reformmöglichkeiten aufzuzeigen. Zu diesem Zweck sollten im Wesentlichen folgende Punkte einer Prüfung unterzogen werden:
1. Die Finanzausstattung der Kommunen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben,
2. die Finanzbeziehungen der Kommunen zum Land und untereinander,
3. die Organisationsstruktur der Kommunen sowie
4. die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit.
Die zu erarbeitenden Reformvorschläge sollten aber sowohl die eigenverantwortliche Selbstverwaltung der Kommunen stärken als auch zukünftigen Generationen durch die Verminderung finanzieller Belastungen Gestaltungsspielräume auf kommunaler Ebene sichern.
Gleichzeitig galt es, bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Diesen weit gefassten und sehr komplexen Untersuchungsauftrag – nach meiner Auffassung viel zu umfangreich – behandelte die EnqueteKommission in 20 Sitzungen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit standen dabei folgende Themen: „Ausgangssituation der Kommunen“, „Einführung des Konnexitätsprinzips“, „Aufgabenangemessenheit der kommunalen Finanzausstattung“, „kommunale Standards“ sowie „Stadt-UmlandBeziehungen“.
Grundlage der Beratungen waren umfangreiche Materialien sowie die Ergebnisse mehrerer Sachverständigenanhörungen zu unterschiedlichen Themenbereichen.
Zunächst hat die Kommission anhand des vorgelegten Datenmaterials die Ausgangssituation der Kommunen analysiert. Hierzu finden sich im Bericht ausführliche Zusammenfassungen, auf die ich kurz eingehen möchte.
Über die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz lagen der Enquete-Kommission umfangreiche Materialien vor, deren Auswertung zu folgenden Feststellungen führten: Rheinland-Pfalz hebt sich insbesondere in der Anzahl der Kleinstgemeinden vom übrigen Bundesgebiet ab. Es besteht räumlich eine starke Konzentration der Kleinstgemeinden auf den Landkreis Bitburg-Prüm. Die fiskalische Krise betrifft insbesondere die kreisfreien Städte. Gleichwohl weist auch der kreisangehörige Raum kontinuierliche Defizite auf.
Die Auswertung der Bruttoausgaben nach Einzelplänen und Gemeindetypen lässt nur bedingt Zusammenhänge erkennen. Es wird jedoch deutlich, dass die kommunalen Ausgaben ganz wesentlich von den Ausgaben im Sozialbereich – Einzelplan 4 – geprägt werden.
Höhere Aufwendungen durch die Gemeindeorgane spielen vor dem Hintergrund dieses Ausgabenblocks, abgesehen von Ausnahmen, nur eine untergeordnete Rolle.
Die Personalausgaben im Abschnitt 00 – Gemeindeorgane – im kreisangehörigen Raum sind höher als in den kreisfreien Städten. Hierzu trägt insbesondere die Ebene der Orts- und Verbandsgemeinden mit den durch die lokalen Satzungen verursachten Ausgaben für die zahlreichen Mandatsträger bei.
Gleichwohl lässt sich allenfalls für die Gruppe der Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern die Frage der Effizienz dieser Größenordnung stellen, da hier die Sprünge weit deutlicher sichtbar werden und die Relation zu den sonstigen Aufgaben bzw. Ausgaben deutlich ungünstiger ist, das heißt, die Fixkosten der politischen Führung ein signifikantes Gewicht bekommen.
In den anderen Fällen behindern buchungstechnische Unterschiede den kommunalen Vergleich. Zugleich wäre hier stärker zu untersuchen, welche positiven Effekte von einer derart bürgernahen Struktur ausgehen. Wesentliche Konsolidierungsbeiträge für die Gesamtheit der Kommunen dürften deshalb von dieser Seite aus nicht zu erwarten sein.
Die Bewertung der Kommunalstrukturen muss auch die künftige Bevölkerungsentwicklung einbeziehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, das heißt, des unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs und der Veränderung der Alters- und Sozialstruktur, würde eine Reform der kommunalen und Organisationsstruktur, deren Bestand möglicherweise wieder rund 30 Jahre beträgt, nicht ohne Berücksichtigung ihrer Auswirkung durchzuführen sein.
Insbesondere in Bezug auf Kommunen bzw. Regionen, für die überdurchschnittliche Verluste zu erwarten sind, müssen Überlegungen für eine Reform die künftige Leistungsfähigkeit beachten. Der Aufgabenkatalog kommunaler Gebietskörperschaften wurde anhand umfangreicher Materialien erörtert, ohne dass eine finanzielle Unterlegung, welche Ausgaben die einzelnen Aufgaben verursachen, angefertigt werden konnte.
Für einen landesweiten Vergleich gibt es im Übrigen keine aussagefähigen Unterlagen. Eine Befassung mit Auftragsangelegenheiten, Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, sowie freien Selbstaufgaben erfolgte ebenfalls wie bei der staatlichen Festlegung von Standards, auf die ich gleich noch zu sprechen komme.
Gegenstand der Diskussion waren die Finanzausstattung sowie die Finanzströme zwischen Land und Kommunen, die Entwicklung und der Bestand des Vermögens kommunaler Gebietskörperschaften, wobei Letzteres wegen nicht ausreichender Datenbasis nicht weiter behandelt wurde.
Die Verschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften, ein hochaktuelles Thema und sicher Gegenstand der nachfolgenden Redebeiträge, sowie die Vergleiche von Land und Kommunen wurden erörtert, Feststellungen erfolgten jedoch nicht.
Die demografische Entwicklung in Rheinland-Pfalz, aufgezeigt insbesondere durch die jüngste Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts, war bereits in der dritten Sitzung der Kommission Gegenstand der Diskussion, wobei die Auswirkungen der Prognose auf die Entwicklung der Gebietskörperschaften deutlich gemacht wurden. Dieses Thema wird bei der auf allen Seiten des Hauses für notwendig erachteten Fortsetzung der Diskussion und sich ergebenden Schlussfolgerungen eine große Rolle spielen.
Ein Schwerpunkt der Diskussion der EnqueteKommission war die Einführung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung. Die Ergebnisse ihrer diesbezüglichen Beratungen wurden von der Kommission mit Zwischenbericht vom 5. Dezember 2003 – Drucksache 14/2739 – vorgestellt und bereits in diesem Haus erörtert, sodass ich mich darauf beschränken möchte, kurz die Entwicklung nach Vorlage des Zwischenberichts zu skizzieren, dessen Empfehlungen der Kommission zur Einführung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung zwischenzeitlich umgesetzt wurden.
Aufgrund eines gemeinsamen Gesetzentwurfs aller Fraktionen – Drucksache 14/3016 –, der die von der Kommission vorgeschlagene Neufassung von Artikel 59 Absätze 4 bis 6 der Landesverfassung wörtlich übernommen hat, wurde einstimmig die Verfassungsänderung beschlossen. Zwischenzeitlich liegt auch der Entwurf des Ausführungsgesetzes zu Artikel 49 Abs. 5 der Verfassung vor, das so genannte Konnexitätsausführungsgesetz – Drucksache 14/4675 –, dessen erste Lesung heute gemeinsam mit der Beratung dieses Abschlussberichts erfolgt.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Enquete-Kommission in diesem bisher sehr kontrovers diskutierten Bereich den Weg für eine von allen Fraktionen des Landtags getragene Lösung geebnet hat. Das kann nicht jede Kommission von sich behaupten.
In einem weiteren Beratungsschritt hat die Kommission die Aufgabenangemessenheit der kommunalen Finanzausstattung erörtert. Vor dem Hintergrund knapper Finanzmittel auf allen staatlichen Ebenen hat sie sich mit der Frage befasst, ob den Kommunen ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Gewährleistung einer kommunalen Mindestfinanzausstattung eingeräumt werden sollte.
In diesem Zusammenhang sind auch die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Bestimmung eines aufgabenangemessenen vertikalen Finanzausgleichs diskutiert worden. Schließlich hat die Kommission die Frage aufgeworfen, ob und gegebenenfalls wie aus finanzwissenschaftlicher Sicht der für die Aufgabenerfüllung der Kommunen notwendige Finanzbedarf annäherungsweise bestimmt werden kann.
In ihrem Bericht hat sich die Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, in die Landesverfassung eine Regelung zur Gewährleistung einer finanziellen Mindestausstattung der Kommunen aufzunehmen. Sie hat dementsprechend die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verfahrensrechtlichen Absicherung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ebenfalls abgelehnt, da eine solche vornehmlich der Umsetzung einer solchen Gewährleistung dienen würde.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob und gegebenenfalls wie sich der für die Aufgabenerfüllung notwendige Finanzbedarf der Kommunen bestimmen lässt, war der Kommission nicht mehr möglich, nachdem das hierzu in Auftrag gegebene externe Gutachten erst kurz vor dem Ende der Kommissionsberatungen vorgelegt wurde. Das Gutachten ist dem Bericht als Anlage beigefügt.
Vor dem Hintergrund der prekären Finanzsituation der Kommunen war sich die Enquete-Kommission dem Grunde nach darin einig, dass es eines Abbaus bzw. einer Flexibilisierung landesrechtlicher Standards bedarf. Aus diesem Grund hat sie in einem weiteren Arbeitsschritt das Thema „kommunale Standards“ aufgegriffen.
Die Mehrheit der Kommission sprach sich aus rechtlichen und praktischen Erwägungen gegen die Schaffung eines generellen Standardöffnungsgesetzes aus. Sie befürwortete stattdessen, die umfassende Standardüberprüfung durch die Landesregierung zu intensivieren und vor Einführung neuer landesrechtlicher Standards ihre finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen, ihre Notwendigkeit und den mit ihnen verbundenen Nutzen gegeneinander abzuwägen.
Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit erörterte die Kommission insbesondere in Bezug auf StadtUmland-Räume. Gerade in diesem Bereich zeichnet sich ab, dass sozioökonomische, siedlungspolitische und demographische Probleme im Rahmen der bisherigen Routine nicht mehr effektiv gelöst werden können.
Eine abschließende Beratung der Thematik war aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Da die Kommissionsmehrheit diese Problematik für ein zentrales Thema der Landespolitik in der nächsten Legislaturperiode hält, empfiehlt sie dem Landtag, sich dieses Komplexes vorrangig anzunehmen.
Insgesamt umfasst der Bericht eine Aufarbeitung der dargestellten Probleme auf der Grundlage der vorhandenen Materialien und durchgeführten Anhörungen. Eine umfassende und vollständige Darstellung der zu bearbeitenden Themenkomplexe enthält er ebenso wenig wie abschließende, über die Einführung des Konnexitätsprinzips hinaus gehende konkrete Reformvorschläge. Dies mag man bei rückschauender Betrachtung nicht zuletzt auf den Umfang und die Komplexität des Arbeitsauftrags zurückführen.
Die Mehrheit der Kommission sieht in dem Bericht jedoch eine geeignete Grundlage, die es dem Landtag in der nächsten Wahlperiode ermöglichen wird, die Thematik vertiefend zu erörtern und notwendige Reformen vorzubereiten und zu begleiten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU haben abweichende Voten abgegeben, die dem Bericht angefügt sind.
Bevor ich zum Schluss meines Berichts und dem Dank für die Beteiligten komme, gestatten Sie mir ein paar persönliche Worte zur Arbeit der Enquete-Kommission. Die Kommission hatte eine schwierige Aufgabe, dem hohen Erwartungsdruck von der kommunalen Seite wegen der finanziellen Situation Rechnung zu tragen, gleichzeitig die Finanzsituation des Landes nicht aus den Augen zu verlieren, und dies alles in einer Situation, in der die wirtschaftliche Entwicklung nicht besonders günstig und die politischen Auseinandersetzungen außerhalb der Enquete-Kommission, teilweise auch innerhalb, groß waren.
Sie hatte deshalb nicht die Möglichkeit, weitgehend unabhängig von politischen Einflüssen Vorschläge zu
erarbeiten, die Eingang in die politischen Entscheidungen der künftigen Gremien finden können und sollen. Dies gilt im Übrigen für alle Seiten des Hauses; natürlich beziehe ich mich selbst mit ein.
Bei den mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode weiter zu führenden Diskussionen über die Zukunft der Kommunen werden wir auf die Arbeit und umfangreichen Materialien dieser Enquete-Kommission zurückgreifen können. Aus diesem Grund auch eine Bitte an das Haus: Seien wir, seien Sie deshalb bei aller berechtigten oder weniger berechtigten Kritik an der Arbeit der Enquete-Kommission maßvoll in der Wortwahl. Die Menschen in unserem Land erwarten keine strammen Formulierungen, sie erwarten Lösungen, an denen wir weiter zu arbeiten haben.
Abschließend möchte ich mich auch und insbesondere im Namen meines Kollegen Hörter, dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission, bedanken. Dieser Dank gilt den Sachverständigen genauso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, des Wissenschaftlichen Dienstes, dabei insbesondere Frau Kertels und Frau Thiel, den Stenographinnen und Stenographen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fraktionen, die in der Regel die Vorbereitung der Arbeit im Hintergrund leisten und damit wesentlich zu Ergebnissen beitragen.
Natürlich gebührt Dank auch dem Vorsitzenden Hörter selbst, der trotz manch hitziger Debatte die Kommission souverän geleitet und sich immer bemüht hat, gegensätzliche Auffassungen zusammenzuführen.
Ihnen allen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiner, ich möchte eines vorweg sagen: Ich kann mich nicht an Sie gewöhnen.
Damit entlarven Sie sich selbst. Gestern kam ein Newsletter, in dem eines Ihrer Hauptwahlkampfthemen stand: Die gestiegene Kriminalität in Rheinland-Pfalz. Das ist der Hintergrund der ganzen Aussprache heute. Welchen Sinn soll sie sonst haben?
Herr Kollege, hören Sie einmal gut zu.
Sie haben drei Fragen gestellt. Diese Fragen hat Herr Minister Bruch exakt beantwortet. Was machen Sie? – Sie fragen nicht nach, sondern Sie entfernen sich völlig von Ihren Fragen und versuchen, uns ein Thema aufzudrücken, das mit Ihren Fragen relativ wenig zu tun hat, weil Sie sich gar nicht informiert haben.
Das wollten Sie auch gar nicht, weil Information das eigene Bild beschädigen könnte.
Sie hätten zum Beispiel die Große Anfrage der CDU zum Thema „Kriminalität an Schulen“ lesen können. Dort ist über eine Reihe von Seiten ausgeführt – ich glaube, die Antwort enthält sieben oder acht Anlagen –, wie das Problem im Einzelnen tatsächlich aussieht. Aber was machen Sie? – Sie schieben sie wahrscheinlich unter den Tisch.
Des Weiteren hätten Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Hörter vom Sommer dieses Jahres lesen können, in der fast die gleichen Fragen gestellt wurden, die Sie heute gestellt haben. Aber Sie hängen es an einem Mainzer Problem auf.
Auch diese Antwort nehmen Sie nicht zur Kenntnis, sondern dreschen drauf.
Auch die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema wurde sehr umfangreich beantwortet. Ob dies zur Zufriedenheit der GRÜNEN ausfiel, ist eine ganz andere Frage. Diese Antwort nehmen Sie gar nicht zur Kenntnis, da es Ihr Bild, das Sie verbreiten wollen, beschädigen könnte. Sie wollen nur ein Thema aufgreifen, den Leuten damit Angst machen und Sie verunsichern. Sie diffamieren die Polizei, sie tue zu wenig.
Wenn Sie so mit diesem Thema umgehen, können Sie nicht ernst genommen werden. Ihr toller Spruch, den ich heute Morgen gesehen habe, lautet: „Wir machen alles besser!“. - Sie tun nichts in der ganzen Sache! Nichts tun Sie!
Sie blasen ein Thema auf, und dann erklären Sie der Öffentlichkeit, Sie machen alles besser. Das ist doch eine Lachnummer.
Herr Kollege Böhr, natürlich betrifft uns das Thema „Drogenkriminalität“ auch. Wer Kinder hat wie ich, der weiß um dieses Thema an Schulen und auf dem Schulweg. Wer will das unter den Tisch kehren? – Doch keiner von uns. Ich habe schon die Punkte aufgegriffen. Wir haben uns schon mehrfach damit beschäftigt.
Natürlich müssen wir alles daransetzen, dass die Drogenkriminalität bekämpft wird.
Aber sie wird doch nicht dadurch bekämpft, dass ein „Grüner“ auf der Straße herumläuft, sondern sie wird dadurch bekämpft, dass man an die Wurzeln geht.
Ich meine natürlich einen Polizist, um das klar zu machen. Sie sind doch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das weiß ich inzwischen auch schon.
Ich meine also einen Polizist auf der Straße. Herr Kollege Schreiner, sprechen Sie einmal mit der Polizei. Ich glaube, das ist der beste Rat. Sprechen Sie mit den Rauschgiftkommissariaten.
Ihre alte Leier kenne ich. Alle drei Tage wird eine neue Anfrage gestellt.
Fliegenbeinzählerei ist Ihr Thema. Das ist aber nicht mein Thema. Sprechen Sie mit der Polizei und mit den insgesamt 14 Kommissariaten. Fragen Sie die Leute, wie sie die Drogenkriminalität bekämpfen. Das geschieht doch nicht in der Art und Weise, wie Sie es hier darstellen. Das ist eine langwierige und ganz schwierige Aufgabe.
Da wird mit V-Leuten gearbeitet und so weiter. Das möchte ich alles gar nicht ausführen. Ich hätte viel Lust dazu, aber ich weiß, es ist bei Ihnen in dieser Frage sinnlos, weil Sie das Thema anders besetzen wollen.
Drogenkriminalität ist keine ganz neue Sache. Die Zahlen, die der Herr Minister vorgelesen hat, nehmen Sie auch gar nicht zur Kenntnis. Sie sprechen von riesigen Steigerungsraten. Das stimmt doch überhaupt nicht. Der Herr Minister kann es nachher noch einmal vortragen, damit Sie es zur Kenntnis nehmen, zumindest hören. Sie brauchen es nicht zu glauben. Das ist Ihre Sache.
Natürlich sind wir auch dafür, dass dieser Drogensumpf trockengelegt wird. Herr Kollege, einfach ist es aber nicht. Dann lassen Sie andere Themen völlig außer Acht.
Natürlich ist es wichtig, dass sich die Polizei um diese Fragen kümmert. Aber die Bekämpfung von Drogenkriminalität hat auch etwas mit Sozialpolitik zu tun.
Auch da müssten Sie sich einmal ein bisschen sachkundig machen, wenn Sie es wollten.
Schade, ich hätte noch so viel zu erzählen Ich komme aber wieder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege, eine kurze Bemerkung zu Ihnen: Sie sprechen von keiner klaren Linie in der Landesregierung, weil zunächst Herr Dr. Auernheimer aufgerufen worden sei und der Herr Minister dann geantwortet habe. Das liegt an den Fragen. Schauen Sie sich die Fragen an, die Herr Schreiner gestellt hat, auf die er gar keine Antwort haben wollte. Das haben wir gerade eben wieder gemerkt.
Herr Schreiner, ich komme nun zu Ihnen. Wenn Sie ein Kerl wären, dann hätten Sie nach den Ausführungen des Ministers gesagt: Ich widerrufe! –
Aber was machen Sie? Sie machen es noch schlimmer.
Sie haben sich eben wieder entlarvt. Sie beschreiben Ängste der Menschen. Die sind vorhanden. Die müssen Sie mir nicht erzählen als Vater von zwei Kindern, drei Kindern. Aber was machen Sie damit?
Wenn Sie fertig sind, können wir in die ernsthafte Diskussion zurückkehren. Entschuldigen Sie bitte!
Ich entschuldige mich natürlich vor meinem dritten Kind, nicht vor Ihnen.
Sie reden von Ängsten der Menschen. Das bestreitet ernsthaft keiner. Deshalb beschäftigen wir uns doch oft genug mit diesen Fragen auch im Innenausschuss. Aber was machen Sie? Sie zeigen nicht, wie man das ändern könnte, sondern Sie verschärfen die Ängste der Menschen. Das ist keine Handlung eines Politikers. Das ist ein Offenbarungseid und sonst gar nichts.
Ich rege mich da immer ein bisschen auf, weil ich Politik mit Herzblut mache. Bei Ihnen merkt man das nicht so ganz.
Ich habe von Sozialpolitik gesprochen. Was haben Sie bei den letzten Haushaltsberatungen gemacht? Sie wollten all die Programme, die die Frau Ministerin hier vorgestellt hat, in den wichtigen Bereichen streichen, anstatt das zu verstärken.
Ihre Scheuklappen helfen Ihnen nicht bei der Bekämpfung von Drogenkriminalität. Die Arbeitsmarktpolitik spielt doch eine ganz wichtige Rolle bei dieser Frage der Ausbildungsplätze. Wir müssten uns krumm legen, dass diese geschaffen werden. Hartz IV ist doch auch ein Versuch, in den Bereichen etwas zu ändern, indem die bis 25-Jährigen einen Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz oder sonst etwas bekommen sollen.
Kein Wort gibt es von Ihnen dazu. Im Gegenteil, Sie fragen hier irgendwelche Zahlen ab, die wir noch gar nicht haben. Das ist Ihre Art von Beschäftigung mit dem Thema. Das ist unsolide bis dorthinaus.
Bildungspolitik und Ganztagsschulen haben auch etwas mit einer solchen Frage zu tun, mit einer Veränderung der Gesellschaft und nicht mit einem sturen Bild von Familie, das es nicht mehr gibt.
Wissen Sie, Sie sind in der Wirklichkeit noch nicht angekommen. Das merken Sie nur nicht. Warum haben wir diese Aktuelle Stunde oder diese Aussprache?
Weil sich diese Frage für Sie darauf reduziert, die Schlagzeilen von heute zu bestimmen und nicht das Problem zu lösen. Sie machen nichts besser, Sie machen nichts.
Frau Ministerin, im Anschluss an die Frage von Frau Kollegin Thelen möchte ich fragen: Können Sie sagen, aus welchem Ort der Träger kommt, der sich gemeldet hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, nur eine Vorbemerkung. Ich komme nachher noch auf Ihren Gesetzentwurf zurück. In der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf haben Sie wenig
Beifall bekommen, und Ihr Liebeswerben gegenüber der FDP erstaunt mich schon aufgrund anderer Reden, die wir hier in diesem Parlament hören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute entscheiden wir abschließend über das von SPD und FDP vorgelegte Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), das allgemein und in der parlamentarischen Anhörung bezüglich der Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff auf ganz breite Zustimmung gestoßen ist.
Nach der Prüfung der Auswirkungen der Verfassungsgerichtsentscheidung auf das rheinland-pfälzische POG durch den Wissenschaftlichen Dienst, den Sie erstaunlicherweise gar nicht erwähnt haben, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verfassungsrechtlich klar ist und gleichzeitig eine praxisbezogene Anwendung – darauf kommt es an – der präventiven Wohnraumüberwachung ermöglicht.
Kernstück dieses Gesetzentwurfs ist die Einführung der Richterkontrolle bei Durchführung der verdeckten polizeilichen Maßnahmen selbst. Dadurch wird in der Praxis eine wichtige Live- und zeitversetzte Überwachung und Auswertung durch die Polizei ermöglicht, insbesondere in den Fällen, in denen der Kernbereich betroffen ist oder sein könnte und in dem nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich sofort abgeschottet werden muss.
Das Gericht, der Richter, ist über den Verlauf der Maßnahme und die näheren Umstände zu unterrichten und kann zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung die polizeilichen Maßnahmen überprüfen und richterliche Anordnungen treffen.
Für uns ist aber klar – hören Sie gut zu, Frau Grützmacher –,
der Schutz des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung als Ausfluss der Achtung der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz gilt sowohl für die Strafverfolgung gemäß Artikel 13 Abs. 3 als auch für präventive Maßnahmen nach Artikel 13 Abs. 4.
Dies ist im Übrigen im Gutachten überzeugend dargelegt.
Ungeachtet dessen ist eine andere Vorgehensweise bei der Wohnraumüberwachung nach Artikel 13 Abs. 4, die schon vom Grundgesetz her unterschiedlich behandelt werden kann, zulässig und erforderlich, da die Verhinderung insbesondere schwerer Straftaten – nur darum geht es – dem Grundrechtsschutz des möglicherweise Betrof
fenen gilt. Dahinter tritt der Strafverfolgungsanspruch nach Artikel 13 Abs. 3 in seiner Wertigkeit zurück.
Mit der jederzeitigen Kontrolle durch einen Richter, falls die Gefahr eines Eingriffs in den Kernbereich entsteht, kann in schwierigen Situationen wegen Sprachproblemen, unklarer Signale, unverständlicher bzw. lauter Nebengeräusche usw. der Grundrechtsschutz gewährleistet werden.
In der Fachwelt – auch das kennen Sie – bedeutet dies Grundrechtsschutz durch Verfahren. Der Vorschlag für eine derartige Verfahrensweise kam nicht nur aus der Wissenschaft, sondern in erster Linie und vor allem aus der Polizei unseres Landes. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich.