Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich will noch etwas zu den Herausforderungen sagen, um Ihnen auch die Brisanz deutlich zu machen. Frau Schäfer und andere haben angesprochen, dass wir in Verbindung mit der Globalisierung der Märkte eine Zunahme der Probleme zu verzeichnen haben. Die Probleme werden nicht nur nicht weniger, sondern sie werden auch schwieriger. Deshalb muss man immer dann, wenn man eine europäische Debatte führt, betrachten, wo tatsächlich ein Regelungsbedarf auf europäischer Ebene gegeben ist.

Wenn Sie konstatieren, dass wir in Europa einen freien Warenverkehr haben, es aber auch eine Vereinbarung gibt, wonach die Entscheidung einer Behörde in einem europäischen Land bindend ist für die Behörden in einem anderen europäischen Land oder diese zunächst einmal als Grundlage zu akzeptieren ist, bedeutet das – diese Brisanz will ich Ihnen deutlich machen –, dass bei einem Import von Lebensmitteln, die beispielsweise auf dem Flughafen von Athen eintreffen, die Lebensmittelkontrolle genauso gut sein muss wie bei uns am Flughafen Hahn, weil damit die Ware in Europa und damit frei verkehrsfähig ist. Das gilt genauso für London oder Oslo. Am Flughafen Hahn haben wir im Übrigen die Lebensmittelkontrolle verstärkt allerdings nicht zulasten des Kreises, sondern zulasten meines Etats.

Ich will damit deutlich machen, weshalb man europäische Standards benötigt. Die Europäische Kommission hat ein Weißbuch vorgelegt, mit dem sie die Absicht verbindet, 4 Verordnungen und 17 Richtlinien zusammenzufassen. Daraus wird deutlich, dass es schwierig ist, zurzeit diese Materie zu beherrschen.

Auch bei einer kritischen Betrachtung des Regelungsbedürfnisses auf europäischer Ebene, der Verfügbarkeit von Ressourcen und dem optimierten Einsatz von Ressourcen und vor allen Dingen bei der Betrachtung der vorgesehenen Berichtspflichten – wenn ich einen Bericht habe, sind damit noch lange keine Kontrollen durchgeführt worden – halte ich es trotzdem für sinnvoll, dass wir europaweit solche Regelungen bekommen. Ein Beispiel habe ich genannt.

Die Beispiele könnte man beliebig fortsetzen, weil es heute in der Veredelung der Lebensmittel nicht selten vorkommt, dass mehrere Länder – auch Länder außerhalb Europas – mit eingeschlossen sind. Die Kartoffeln, die beispielsweise in Holland produziert wurden, können in Polen oder in noch weiter entfernt liegenden Ländern geschält und in Belgien als Produkte distribuiert oder verteilt werden. Dadurch wird die Kette so schwierig.

Deshalb ist die nächste Herausforderung, die gesamte Lebensmittelkette und Herstellungskette zu beachten. Das zeigt aber auch die Anfälligkeit des Systems. Dadurch wird aber auch das deutlich, was ich eingangs gesagt habe: Verbraucherschutz und Lebensmittels icherheit – das gilt auch für die Futtermittelsicherheit – beginnen bei der Herstellung. Die Verantwortung liegt bei den Herstellern. Deshalb gehört natürlich auch dazu – in Verbindung mit dem berechtigten Interesse nach mehr Verbraucherinformation –, dass es eine Informationspflicht der Behörden gibt. Ich bedaure es, dass im Bundesrat durch die Blockade der B-Länder das Verbraucherinformationsgesetz nicht verabschiedet wurde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund, was ich gerade gesagt habe, ist es aber auch richtig, dass die Verantwortung der Produzenten mit einfließt. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt nämlich nicht allein bei den Behörden. Wir können kontrollieren, aber die Verantwortung für die Sicherheit liegt bei dem Inverkehrbringer. Dieser Grundsatz muss an jeder Stelle begriffen und umgesetzt werden.

(Beifall der SPD und der FPD)

Meine Damen und Herren, noch ein Wort zur Zusammenarbeit: Frau Kiltz, ich habe schon einmal gesagt, ich bin immer froh und dankbar, wenn Sie sagen, das Umweltministerium könne die eine oder andere Aufgabe noch übernehmen.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von Frau Elsner wurde bereits deutlich gemacht, welche Konzentration an Kompetenz im Landesuntersuchungsamt schon stattgefunden hat. Wir haben dort im Übrigen, lange bevor der Bund das entdeckt hat, Risikoanalyse und das Risikomanagement von der Organisationsstruktur her getrennt.

Wir haben dort eine höhere Effizienz, als wir sie früher in mehreren Ämtern hatten. Ich sage ausdrücklich: Die Zusammenarbeit mit den Kollegen der Futtermittelkontrolle ist ausgesprochen gut. Dies gilt für alle Ebenen der

Behörden, und zwar für die obersten, die oberen und auch die unteren Behörden. – Ich bitte, dies einfach zu konstatieren: Regelungsbedarf besteht immer dann, wenn etwas nicht funktioniert. – Unsere Zusammenarbeit funktioniert. Ich bin den Abgeordneten dankbar, die unsere Mitarbeiter angesprochen haben.

Herr Hohn hat die Mitarbeiter gelobt. Zwei von den Mitarbeitern sind anwesend. Ich gebe diesen Dank gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die in Krisen ganz massiv belastet sind. Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Regelungsbedarf besteht nicht.

Auf europäischer und bundesweiter Ebene bis hin zu den untersten Behörden in unserem Land findet eine Optimierung der Strategie, des Ressourceneinsatzes und auch der Kontrollen, des Schutzes und der Darstellung der Sicherheitsbedürfnisse sowie der berechtigten

Bedürfnisse der Menschen in unsrem Land statt. Dies gilt in erster Linie sicherlich für die Lebensmittel.

In diesem Sinn vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich lade Sie für morgen früh, 9:30 Uhr, zur nächsten Plenarsitzung ein.

Die Sitzung ist geschlossen.