Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag für das Parlament. Durch die Diskussion und durch die Vorlage der Landesregierung wird das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.
Ich habe vorhin dazwischengerufen, dass es scheinbar so etwas wie eine Gnade ist. Ich weiß nicht, ob es Ihnen als Parlamentarier genauso geht wie mir. Die Art und Weise, wie Herr Staatssekretär Dr. Deubel dies für das Finanzministerium dargestellt hat, klingt so: Wir sollen das jetzt nach vier Jahren heilen oder vorlegen. – Das ist nicht so. Ich möchte dies deutlich sagen.
Einen Tag nach unserer Pressekonferenz hat sich der Finanzminister geäußert und gesagt, das Parlament hätte die Angelegenheit jederzeit an sich ziehen können. Meine Damen und Herren, was ist dies für ein verfassungsrechtliches Verständnis? Was ist dies für ein Verständnis zwischen Exekutive und Legislative?
Für mich ist es entscheidend, dass mit einer solchen Vorlage eine Beteiligung stattfindet, zum einen aus dem Prinzip heraus. Herr Mertes, bevor Sie intervenieren, möchte ich Ihnen dazu etwas sagen. Ich habe ein parlamentarisches Grundprinzip, das in der Verfassung niedergelegt wird.
Ich nehme dies schon einmal vorweg. Ich halte einen weiteren Punkt für problematisch, den es meines Wissens in der Geschichte des Landtags noch nicht gab, dass man nämlich mit einer vierjährigen Rückwirkung eine Vereinbarung zu einem Gesetz macht. Das ist problematisch.
Ich möchte Ihnen neben dieser verfassungsrechtlichen Komponente auch Gründe nennen, warum es entscheidend ist, das Parlament mit zu beteiligen. Hessen hat es übrigens getan. Es lag überhaupt nicht fern, genau dieses Verfahren auch hier zu praktizieren. Bisher haben das Finanzministerium und die Landesregierung noch keinen überzeugenden Grund dafür genannt, warum sie es nicht in einem Verfahren parallel wie die Landesregierung in Hessen mit Beteiligung des Parlaments machen.
Ich möchte Ihnen sagen, warum es notwendig gewesen wäre, so zu handeln. Dem Parlament wurde durch die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt die Chance genommen, ganz konkret auch auf Bestandteile der Vertragsvereinbarung einzuwirken.
Ich möchte deutlich machen, um was es geht, beispielsweise um Maßnahmen zur Minimierung der Belastung. Das spielt in der Auseinandersetzung bei den Genehm igungsverfahren sowie bei vielen Einwendungen eine Rolle. Die Belastung, die die Region erhält, wird von vielen als unzumutbar, nicht erträglich und nicht gerechtfertigt angesehen, und in dem bisher festgelegten Plan wird dem nicht in umfassender Weise entgegnet. Dies sind Gründe für die Einwendungen.
Natürlich hätten wir als Parlament an solcher Stelle einwirken können. Dies können wir heute überhaupt nicht mehr.
(Mertes, SPD: Das hätten wir praktisch auch nicht anders gekonnt! Schauen Sie sich einmal die Partner an! – Hartloff, SPD: Staatsverträge können nur abgenickt oder abgelehnt werden!)
Im Prinzip kann das Parlament es heute nur noch abnicken und kann weder der Landesregierung den Rücken stärken noch selbst etwas gestalten.
Staatsverträge müssen in dem Moment vor der Ratifizierung vorgelegt werden, weil es die einzige Möglichkeit
Frau Kohnle-Gros, ich finde das sehr gewagt, was Sie sagen. Ich weiß nicht, ob Sie vorhin dabei waren, als Herr Billen in der Aktuellen Stunde gesprochen hat. Sie sagen dann kurz danach, wir würden irgendwelche Stimmungen ausnutzen, um daraus politischen Profit zu ziehen.
Ich möchte Ihnen sagen, dass wir dies nicht getan haben. Diese Fragestellungen haben sich im Lauf der Diskussion entwickelt. Es ist ein gutes Recht der Anwohner und der Menschen in der Westpfalz wie in Spangdahlem, Einwendungen vorzubringen. Dass sie nicht von den GRÜNEN aufgehetzt werden, aber in den Punkten, in denen sie mit uns politisch übereinstimmen, auch unterstützt werden, ist doch klar.
Dann ist es entscheidend, dass wir auch die Form der Auseinandersetzung auch während des Genehmigungsverfahrens parlamentarisch begleiten. Dies ist der Hintergrund, warum wir viele unserer parlamentarischen Initiativen gestartet haben.
Ich sage Ihnen nur, im Gegensatz zu dem, was Herr Billen heute präsentiert hat, haben wir uns nicht in irgendwelchen Stimmungen eingenistet, um dort unser politisches Süppchen zu kochen, Frau Kollegin KohnleGros.
Meine Damen und Herren, Sie haben bei den Auseinandersetzungen deutlich gemacht, es geht auch nicht um irgendeinen Pappenstiel. Herr Hartloff hat dies in der Aktuellen Stunde, aber auch vorhin noch einmal gesagt. Es geht um die Konzentration von militärischen Standorten. Es geht um die Freigabe von Gebieten in Frankfurt und die Konzentration von militärischen Flugmöglichkeiten sowie die logistische Drehscheibe in Rheinland-Pfalz. Ich finde, dies ist eine politisch so bedeuts ame Entscheidung, dass es der Landesregierung von selbst und von ungefähr hätte einfallen müssen, dass dies mit einer Entscheidung und mit einer Diskussion des Parlaments hätte erfolgen müssen.
Frau Kohnle-Gros, Sie haben sich auf das Gutachten bezogen, das Ihnen jedenfalls nach Ihrer Auffassung gute Argumente gibt. Sie haben nur einen Teil der wirtschaftlichen Argumente genannt. Es wird aber in diesem Gutachten nicht bewertet, welche Auswirkungen oder Einschränkungen an Entwicklungsmöglichkeiten die Konzentration von Militär hat. Insofern unterstütze ich das, was Frau Grützmacher vorhin in der Diskussion
gesagt hat. Natürlich sind militärische Nutzungen – erst recht dann, wenn sie in der Konzentration erfolgen, wie das in Spangdahlem, vor allem aber in Ramstein der Fall ist – auch Hindernisse für zivile Entwicklungen und Entwicklungen in wirtschaftlicher Art. Sie haben eine Bindung von Mitteln und eine langfristige Bindung einer Region in diesen Strukturen. Sie, die aus der Westpfalz kommen, müssten dies eigentlich wissen und die Kritik nachvollziehen können.
Ich möchte noch zu einem Punkt etwas sagen, den Herr Hartloff angesprochen hat. Er hat gesagt, eigentlich sei klar, dass wir dies alles mit einem Beschluss über das Landesgesetz heilen können, dass wir dies quasi nachvollziehen können. Genau diese Frage hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts nicht endgültig geklärt. Wir sind der Auffassung, dass diese Frage noch nicht endgültig geklärt ist. Wir sind der Meinung, dass das Parlament gut beraten ist, genau diese Frage noch einmal zu betrachten und zu untersuchen, welche Auswirkungen diese verspätete Beschlussfassung auch im Hinblick auf völkerrechtliche Konsequenzen hat.
Die Frage ist, ob dies mit einem nachträglichen Beschluss geheilt werden kann oder ob die Tatsache, dass zum Beispiel Hessen dies mit einem Staatsvertrag gemacht hat, wir in Rheinland-Pfalz dies aber nur auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses getan haben – „nur“ bezieht sich auf die Zuständigkeiten – dazu führt, die Vereinbarung ungültig zu machen, da das Fehlen des Staatsvertrags offenkundig war. Dies ist für uns eine wichtige und relevante Frage.
Ich bin keine Juristin, ich habe mich aber von vielen beraten lassen. Ich sage nicht, wir können dies einfach einmal so hopplahopp machen. Ich möchte anregen, dass wir diese Frage unter Hinzuziehung von Juristen in einer Anhörung klären. Dies werden wir auch beantragen. Das ist eine entscheidende Frage für das Parlament.
Herr Pörksen, Sie wissen auch genau, dass all diese Fragen in dem gesamten Genehmigungsverfahren später eine Rolle spielen werden.
Deswegen ist die Frage auch für das Parlament und letztlich für die Landesregierung wichtig zu klären. Ich wüsste gern die Auffassung der Landesregierung oder des Justizministeriums dazu.
Ich will zum Schluss kommen. Ich bin der Meinung, dass die Landesregierung in der Vergangenheit die Dimension ihres Handelns in vielfacher Hinsicht falsch einge
schätzt hat. Ich will auch deutlich machen, ich gehe nicht davon aus, dass sie das sehenden Auges gemacht hat und Parlament und Bevölkerung getäuscht hat.
Ich bin auf der anderen Seite der Meinung, dass es jetzt noch Zeit ist, in neue Verhandlungen einzutreten und durch Korrekturen dieser Fehler die Interessen der Bevölkerung in der Eifel und in der Westpfalz besser zu berücksichtigen und negative Auswirkungen zu minimieren. Deswegen bleibt unsere Forderung, dass man das jetzt laufende Genehmigungsverfahren in der Westpfalz, also für Ramstein, abbrechen muss, bis die Fragen geklärt sind. Man muss die entsprechenden Konsequenzen für den Ausbau in Spangdahlem ziehen.
Natürlich sind das Interessen. Sie werden das im weiteren Verlauf sehen. Jetzt haben Sie noch die Chance. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Sie diese Chance nicht mehr haben, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich am 11. September 1998, im April 1999, im Juni 1999 und im September 1999 jeweils mit Kleinen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen befasst. Er hat sich am 15. Juni 1999 und am 16. September 1999 im Haushalts- und Finanzausschuss mit diesen Fragen befasst,