Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich mich für die Kollegialität bedanken, dass Sie die Tagesordnung geändert haben und diese
Punkte heute angesetzt haben, sodass ich für die Landesregierung die Möglichkeit habe, dieses und das folgende Gesetz einzubringen.
Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes will die Landesregierung einen Beitrag zur Reduzierung von Kosten in gerichtlichen Verfahren leisten und eine Möglichkeit nutzen, die Justiz zu modernisieren.
Bisher bestimmt das Gesetz, dass Bekanntmachungen der Gerichte im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen sind, daneben gelegentlich noch im Bundesanzeiger bzw. in der Lokalpresse. Künftig soll das Internet an die Stelle des Staatsanzeigers treten, wenn das Verfahrensrecht die Veröffentlichung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem zulässt. Dies ist bisher in der Insolvenzverordnung zulässig. Es ist aber davon auszugehen, dass auch zukünftig in weiteren Verfahrensordnungen eine solche Regelung eingeführt wird.
Die Unterschiede zwischen beiden Bekanntmachungsformen erweisen sich beim näheren Hinsehen als beträchtlich. Auf der Kostenseite ergeben sich beachtliche Differenzen zwischen den Kosten für Bekanntmachungen im Internet und im Staatsanzeiger. Die Veröffentlichung im Internet schlägt aus heutiger Sicht mit weniger als 2,50 Euro je Bekanntmachung zu Buche. Die Kosten für eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger werden nach der Länge des Textes berechnet. Sie belaufen sich häufig auf 40 bis 50 Euro und mehr. Diese Kosten sind deshalb von besonderem Interesse, weil sie in masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bei Stundung der Verfahrenskosten zunächst der Staatskasse zur Last fallen. Auch wenn vorhandene Masse die Kosten decken könnte, führt die Ersparnis dazu, dass den Gläubigern eine höhere Masse zur Zuteilung zur Verfügung gestellt wird.
Mit der Umstellung auf das Internet kann somit ein spürbarer Beitrag zur Modernisierung der Justiz geleistet werden, aber auch durchaus unser Wirtschaftsstandort optimiert und gerichtliche Abläufe insgesamt beschleunigt werden.
Dies resultiert im Wesentlichen aus den bei Veröffentlichungen im Staatsanzeiger zu beachtenden Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die damit verbundenen derzeitigen Nachteile sind schnell aufgezählt.
So ist die Publizität der Bekanntmachungen bei einer Auflage des Staatsanzeigers von 3.100 Exemplaren nicht allzu hoch. Bei wöchentlicher Erscheinungsweise sind weiterhin gewisse Abstriche bei der Aktualität der Veröffentlichungen zu machen. Es ist zeitraubend, bestimmte Veröffentlichungen herauszufinden, weshalb es für die Wirtschaft durchaus attraktiv ist, zukünftig diese Veröffentlichungen im Internet nachlesen zu können. Auch die Erscheinungstermine sind für die Industrie attraktiver, weil über das Internet eine Tagesaktualität erreicht werden kann.
Ein Zeitfaktor ist im Wirtschaftsleben von besonderer Bedeutung. Durch eine Verwirklichung im Gesetz zu
Die Möglichkeiten zur aktuellen und bedarfsorientierten Recherche können somit wesentlich besser als mit Printmedien genutzt werden.
Die Justiz wird ebenfalls von dem Wechsel der Veröffentlichungsplattform profitieren. Die Arbeitsabläufe werden vereinfacht und beschleunigt, der Text wird elektronisch erzeugt, übermittelt und bestätigt, sodass der Postversand und die Verwaltung der Veröffentlichungsbelege damit eingespart werden.
Wir hoffen, dass mit diesem Gesetz, wenn es auch gesetzesorganisatorisch und gesetzestechnisch nicht allzu umfangreich ist, eine Verbesserung der Arbeitsabläufe erreicht werden kann.
Wir begrüßen noch einmal Gäste bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder der Stadtjugendkapelle Speyer. Herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. Das ist ein Zitat von Goethe aus dem Faust, das in der heutigen Zeit langsam immer weniger Bedeutung hat.
Angesichts der neuen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten halten wir immer weniger schwarz auf weiß in den Händen. Dass nun Veröffentlichungen von Gerichten im Internet möglich sein sollen, ist gut. Es ist gut, dass wir in Rheinland-Pfalz damit anfangen, wo es bundesgesetzlich die Grundlagen dafür gibt. Das sind die Insolvenzen.
Die Argumente, die Herr Minister Mertin genannt hat, will ich nicht noch einmal nennen, damit es kürzer wird. Klar ist, es wird billiger. Es wird billiger für den Staat. Es wird günstiger für die Gläubiger. Sie können vielleicht noch etwas aus der Masse bekommen. Es wird besser für diejenigen, die im Geschäftsleben stehen. Man kann schneller und unabhängig von Veröffentlichungen des Staatsanzeigers über Insolvenzen erfahren. Das ist gut und wichtig. Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion ganz einhellig dieses von der Landesregierung vorgelegte Änderungsgesetz.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mal sehen, ob es mir gelingt, es noch ein bisschen kürzer zu machen. Nachdem wir in der ersten Lesung sind, haben wir noch nicht viel dazu zu sagen.
Nur nicht von uns, vielleicht sollte ich es dann noch einmal sagen. Aber ich denke, es ist spät genug.
Klar ist, dass mit diesem so vorgelegten Gesetz sicherlich eine größere Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. Das wird so sein.
Ich glaube, Sie hatten es noch nicht erwähnt. Sie sagten, es ist sehr wichtig für die Wirtschaft zu wissen, wann wer wie insolvent geworden ist. Natürlich ist es im umgekehrten Fall für die Leute, die insolvent sind, und für Gläubiger, bei denen zunächst die ganzen Kosten abgerechnet werden, interessant zu wissen, ich habe eventuell etwas mehr Insolvenzmasse übrig, wenn auch nicht viel, die an Gläubiger gehen kann. Das ist für uns ganz wichtig.
Genau da setzen wir an. Das würden wir von Ihnen dann gern auch im Ausschuss erfahren. Sie haben in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass die Interessenverbände im Wesentlichen mit dieser Vorlage einverstanden sind. Da wüssten wir ganz gern, wer wie welche Argumente gebracht hat und was da im Einzelnen besprochen wurde.
Des Weiteren wird hier von Einsparungen bis zu 80 % gesprochen. Das klingt grandios; Wenn man sich den Justizhaushalt anschaut, wie arg er doch zu leiden hat, wäre einmal interessant, welche Größenordnungen Sie da beziffern können. Vielleicht können wir das im Ausschuss auch noch hören. Dann wüssten wir natürlich auch gern, was Sie mit diesem Geld im Justizressort anfangen wollen, damit die größte Not vielleicht gelindert wird, weil so, wie das hier klingt, scheint das der große Wurf zu sein, wenn ich 80 % an Kosten einsparen kann. Das ist ganz phantastisch. Da wollen wir natürlich die Größenordnung wissen.
Ganz zum Schluss noch, all dies wird natürlich nur funktionieren, wenn die PC-Ausstattung bei der Justiz entsprechend vorangeführt wird, Herr Minister. Da hatten wir im Nachtragshaushalt wieder eine Kröte zu schlucken. Ich hoffe, das war die letzte. Alles Weitere werden wir im Rechtsausschuss besprechen. Ich glaube, es war etwas länger. Ich bitte um Entschuldigung.
Meine Damen und Herren! Ich kann Sie beruhigen – ob es genauso kurz wird oder kürzer, weiß ich nicht –, aber ich glaube, es liegt hier ein Gesetzentwurf für die Änderung der Gerichtsorganisation vor, der eigentlich einhellig auch von uns begrüßt wird. Natürlich gibt es einzelne Punkte – Herr Baldauf hat schon diesen oder jenen angesprochen –, über die man im Ausschuss noch reden muss. Aber was ich eigentlich faszinierend finde ist, dass wir hier einmal ein Beispiel sehen, wo es wirklich so ist, dass die Möglichkeit des Internet und die elektronische Kommunikation hier einen ganz eindeutigen Vorteil bringen, natürlich auch einen finanziellen Vorteil. Wenn 80 % gespart werden, muss man natürlich erst einmal wissen, wie hoch 100 % sind, damit man weiß, wie viel das ist. Aber immerhin ist es natürlich auf jeden Fall eine Einsparung. Das ist sehr begrüßenswert.
Was ich aber beinahe noch wichtiger finde, ist natürlich auch der Service, der dadurch verbessert wird. Das ist ganz eindeutig – Sie haben schon die Wirtschaft usw. genannt –, dass es auch Recherchemöglichkeiten für diejenigen gibt, die einen Zugang haben wollen usw. Es wäre sehr umständlich, wenn man sich immer die einzelnen Staatsanzeiger heraussuchen müsste, um bestimmte Dinge nachzusehen, als wenn man irgendwo draufklicken kann und dann sehr schnell an diese Informationen herankommt.
Wir können nur hoffen – Herr Mertin, Sie haben das auch schon ausgedrückt –, dass auch in anderen Justizbereichen – hier wurde die Zwangsversteigerung genannt – der Rahmen auf der Bundesebene geschaffen wird, dass man auch dort solche Dinge ansetzen kann.
Zum Schluss muss ich vielleicht noch eine Kritik loswerden, sonst sind Sie vielleicht auch enttäuscht, Herr Mertes. (Creutzmann, FDP: Ich wäre enttäuscht!)
Wenn das alles so schön und so gut war, warum wird das erst anderthalb Jahre, nachdem die Möglichkeit geschaffen wurde – die Möglichkeit gibt es nämlich seit dem 26. Oktober 2001 –, hier in Rheinland-Pfalz durchgeführt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hätte mich schon gewundert, wenn der Kollege Baldauf nicht noch ein Haar in der Suppe gefunden hätte und auch die Kollegin Frau Grützmacher alles hätte begrüßen können. Frau Kollegin Grützmacher, wir sind das zweite Bundesland nach Nordrhein-Westfalen, das dies macht.
Sie sollten sich immer ein bisschen informieren, bevor Sie hier immer wieder Ihre Aversionen loswerden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die rheinland-pfälzische Justiz und mit ihr die gesamte rheinland-pfälzische Landesverwaltung wird stetig modernisiert. Exemplarisch hierfür sei die Einrichtung des elektronischen Grundbuchs und die barrierefreie Internetpräsenz genannt.
Warum werden Sie denn immer nervös, meine Kollegen von der CDU. Es bleibt dabei, ein weiterer und wesentlicher Beitrag zur Modernisierung der Justiz wird mit dem Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganis ationsgesetzes geleistet. Dieses sieht vor, dass in Rheinland-Pfalz künftig gerichtliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren über das Internet erfolgen. Bislang – das wurde schon betont – müssen derartige Veröffentlichen noch im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erfolgen, obgleich den Ländern mit der Änderung der Insolvenzordnung vom 1. Dezember – Frau Kollegin Grützmacher – 2001 die Nutzung des Internet als Veröffentlichungsorgan für gerichtliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren eröffnet wurde.