Protokoll der Sitzung vom 09.05.2003

Was Sie für einen Schaden in diesem Land anrühren. Die Bevölkerung soll sich an Recht und Ordnung halten, und Sie sagen, das wäre eine andere Rechtsauffassung. Sie haben sogar das Bundesverkehrsministerium eingeschaltet und sich bestätigen lassen, dass es sich um eine nicht ordnungsgemäße und rechtswidrige Handlung handelt, und er sagt hier – – –

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Herr Hartloff, erklären Sie mir doch einmal, warum das Ministerium im Land und in allen Behörden überprüft, ob dieses Verhalten auch anderswo stattgefunden hat. Findet das nur deswegen statt, damit man noch andere Fälle findet und die „Geschichte“ herunterfahren kann? Das müssen Sie uns einmal erklären.

(Beifall der CDU)

Überhaupt eine solche Antwort auf dezidierte Fragen zu geben, die im Übrigen schon mehrfach öffentlich diskutiert wurden, in diesem Landtag mehrfach diskutiert wurden, und zu tun, als wenn man von nichts wüsste, und man will auch keine Antwort geben, das schlägt auch dem „parlamentarischen Fass“ den Boden aus. Das will ich Ihnen sagen.

(Mertes, SPD: Sie müssen woanders gewesen sein! – Kuhn, FDP: Sind Sie Juristin?

Das Parlament hat einen Anspruch auf sachgerechte Auskunft und sachgerechte Antworten. Wir werden die Möglichkeiten nutzen.

Herr Hartloff, Sie können noch so viele Nebelkerzen werfen, andere angreifen oder sonst etwas tun, trotzdem ist klar, dass im Kreis Kusel Verfahren durchgeführt wurden, die einem Bundesgesetz, einer Bundesrechtsverordnung widersprechen. Das ist festgestellt worden. Sie widersprechen diesen Dingen. Es war klar, dass Sie dem widersprechen. Sie wissen, dass in den Akten die entsprechenden Gerichtsurteile enthalten sind. Das wissen wir auch. Das hat auch niemand bestritten. Wie sagt es der Landrat? Es geht darum, dass man sich sozial verhält und Menschen ihren Arbeitsplatz sichert.

Es gibt nirgends eine Regelung – im Gegenteil. Es gibt eine entgegengesetzte Rechtsprechung, dass man dieses Argument anführen darf. Das wissen Sie als Rechtsanwalt ganz genau.

Wer in diesem Land einmal im Petitionsausschuss gewesen ist, der weiß, wie wir uns in allen anderen Verfahren, die dort vorgetragen werden, verhalten müssen. Der Herr Innenminister ist nicht anwesend. Er hat uns damals, als ich noch dem Petitionsausschuss angehört habe, deutlich vom TÜV vortragen lassen, wie diese Verfahren zu handhaben sind. Jetzt ist das alles auf einmal nicht mehr wahr, und es gibt Ausnahmen.

Meine Damen und Herren, es gibt sie eben nicht. Es geht einfach nicht, dass man etwas anderes erzählt.

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In dem einen Fall handelt es sich um eine Gefälligkeit gegenüber dem FCK, in dem anderen Fall um parteipolitische Dinge. Im dritten Fall geht es darum, dass man sich im Kreis Kusel SPD-Stimmen hat sichern wollen, indem man eine Atmosphäre schafft: Wenn du zu uns stehst, dann kannst du alles haben, ob es eine Baugenehmigung, eine Fahrerlaubnis oder was auch immer ist.

(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Hauptsache man behauptet etwas! Meine Damen und Herren, das muss deutlich gesagt werden. Das ist genau der Punkt. Um das geht es hier. Das ist alles parteipolitisch motiviert, auch das Verhalten von Herrn Bauckhage. Ich denke, das muss noch ein- mal klar gesagt werden. Meine Damen und Herren, bei dem einen oder anderen kann man sicher sagen, dass man es bedauert, dass ihm seine Fahrerlaubnis entzogen wird. Man muss ihm aber auch sagen, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt und auch keine Rechtssicherheit, wenn man sich auf eine Verwaltung verlassen muss. Das ist das Bedauerliche. In Wirklichkeit müsste es der Landrat bedauern, dass, wenn man sich auf eine Verwaltung verlassen muss oder verlassen hat, die rechtswidrig handelt, diese einem etwas vorgaukelt, was es in Wirk- lichkeit so nicht gibt. Das ist der eigentliche Skandal. Ich bin gespannt, wie Sie das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung und in ihr rechtmäßiges Han- deln wiederherstellen wollen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es spricht Herr Abgeordneter Creutzmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich die Reden von Frau Kohnle-Gros und Herrn Marz höre, dann stelle ich fest, dass es offensichtlich eine Lust ist, das große Fallbeil zu schwingen. Datenschutz spielt keine Rolle.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kohnle-Gros, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Frau Kollegin Thomas, mit aller Entschiedenheit weise ich den untauglichen Versuch zurück, dem Herrn Minister in einem Zwischenruf vorwerfen zu wollen, das Ministerium hätte nicht alles getan, was zu tun wäre. Nachdem bekannt wurde, wie im Landkreis Kusel mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verfahren wurde, wurde untersucht. Jetzt folgt die nächste Unverschäm theit, Frau Kohnle-Gros. Der Herr Minister hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Untersuchung eine Rechtswidrigkeit ergeben hat. Das hat er von diesem Pult aus gesagt. Außerdem hat man sich noch einmal mit dem Bundesverkehrsministerium in Verbindung gesetzt. Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass jetzt in ganz Rheinland-Pfalz untersucht wird, ob es andere Verwaltungen gibt, die ähnlich gehandelt haben, meine Damen und Herren.

Namens der FDP-Fraktion sage ich Ihnen: Wenn die Untersuchungen zu dem gleichen Ergebnis wie in Kusel führen, dann erwarten wir von der Landesregierung eine entsprechende Antwort, unabhängig vom Parteibuch.

Herr Marz, Sie haben eine vorsätzliche Rechtswidrigkeit des Landrats unterstellt. Das haben Sie von diesem Pult behauptet.

(Zuruf des Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine wissentliche Rechtswidrigkeit ist genauso gut.

Ich gehe davon aus, dass, nachdem die Rechtswidrigkeit bekannt wurde – das hat Herr Landrat Hirschberger auch gesagt –, in der Kreisverwaltung so in Zukunft nicht mehr verfahren wird. Ich hatte das Vergnügen, mehr als zehn Jahre lang ehrenamtlicher Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Neustadt zu sein. Bei der 6. Kammer wurden auch Führerscheinsachen behandelt. Wir haben uns auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und mit Gutachten befasst.

Herr Hartloff, es ist richtig, was Sie behaupten, dass sich das Gericht über die in einem Gutachten getroffenen Feststellungen nicht hinwegsetzen kann. Das Gericht kann nur nachfragen. Es ist aber richtig, dass die Probanden kamen und den Führerschein haben wollten und wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass sie einen neuen Antrag stellen könnten, wenn ein Gutachten negativ ausfällt. Dann hat die Verwaltung zu entscheiden. Wenn sie sich nicht sicher ist, erstellt sie ein neues Gutachten und entscheidet nach diesem neuen Gutachten.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist nicht wahr! – Mertes, SPD: Für Wahrheit sind Sie nicht zuständig!)

Frau Kohnle-Gros, ich habe in diesem Parlament gelernt, dass es nicht mehr um den Menschen geht, wenn man politische Vorteile erwarten kann.

(Beifall bei der FDP)

Es geht auch nicht mehr um den Datenschutz. Es geht nur darum, wie man andere beschädigen und daraus Vorteile ziehen kann.

Abschließend halte ich für die FDP-Fraktion fest: Wir unterstützen die konsequente Haltung der Landesregierung, dass diese Fälle nach Gesetz und Recht aufgearbeitet werden müssen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit welchen Konsequenzen?)

Die Konsequenzen werden doch gezogen. Der Herr Innenminister hat doch gesagt, dass geprüft werde, ob dienstrechtliche Verfahren eingeleitet werden müssen. Jetzt warten wir doch erst einmal das Ergebnis ab. Es ist doch nicht so, wie es behauptet wird, dass die Landesregierung eine große Mauschelei anstellt und versucht, von unten nach oben alles zuzudecken, sondern sie macht das, was der Rechtsstaat gebietet, nämlich sie untersucht ohne Ansehen der Person, wenn ihr etwas

bekannt wird. Wir werden noch zu diskutieren haben, wie die Praxis in anderen Landkreisen und Städten ist. Dann sehen wir weiter.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar Anmerkungen und vor allen Dingen deutlich machen, dass Herr Minister Bauckhage bei der Beantwortung der Anfrage zum Ausdruck gebracht hat, dass wir zunächst einmal ein einheitliches rechtmäßiges Verwaltungsverfahren haben und wir als Fachaufsichtsbehörde darauf achten, dass dies über alle Führerschein- und Fahrerlaubnisbehörden hinweg entsprechend angewendet wird.

Er hat gesagt: „Nach dem derzeitigen Stand muss davon ausgegangen werden, dass durch den Landkreis Kusel in den betroffenen Fällen die bundesrechtlichen Vorgaben sowie die einschlägige Rechtssprechung aufgrund einer unzutreffenden Rechtsauffassung nicht hinreichend beachtet wurden.“ Daraufhin kam es zu dem Entzug der vorläufigen Fahrerlaubnis insgesamt.

Ich will keinen Hehl daraus machen, dass dies eine anlassbezogene Überprüfung war. In jedem Jahr werden Informationsveranstaltungen vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr durchgeführt. Diese Informationsveranstaltungen sollen weiter durchgeführt werden. Unter allen 42 Fahrerlaubnisbehörden haben wir nämlich in Rheinland-Pfalz eine Anfrage gemacht. Ohne speziell eine Gebietskörperschaft zu nennen, kann ich deutlich machen, dass es zumindest in vier weiteren Behörden Unstimmigkeiten oder verschiedene Rechtsauffassungen zu dem Thema „Fahrerlaubnisse an alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer“ gegeben hat. Wir werden dort weiter prüfen. Es sind andere Gebietskörperschaften als die von Ihnen zitierten.

Ich kann nur davor warnen, zu glauben, einseitig Stellung nehmen zu müssen, weil sich einzelne Fälle ganz unterschiedlich darstellen. Dennoch zeichnet sich ab, dass wir in vier weiteren Gebietskörperschaften nähere Untersuchungen vornehmen müssen.

Ich will deutlich machen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, was den Bereich Kusel angeht, und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und das Innenministerium das ganz sachlich prüfen und abwägen werden, zu welchem Ergebnis sie letztlich kommen werden.

Für dieses Ministerium will ich abschließend deutlich machen, dass wir uns aufgrund eines OVG-Urteils und aufgrund der Rechtsauslegung des Bundes, nämlich des

Bundesverkehrsministeriums, abgestimmt haben, und zu dem Ergebnis gekommen sind, das der Herr Minister vorhin verkündet hat.

(Beifall bei FDP und SPD)

Es spricht Herr Abgeordneter Marz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff, was Sie vorhin abgeliefert haben, bereichert die breite Facette dessen, was wir schon erlebt haben, um ein völlig unrühmliches Kapitel. Sie verteidigen, was dort passiert ist. Sie verharmlosen mit unsäglichen Vergleichen. Gegen Recht und Gesetz, gegen internationalen Sachverstand, gegen die Rechtssprechung und gegen alles, was wir uns vorstellen können, laufen Sie nur auf Verteidigung hinaus und versuchen, es lächerlich zu machen.

Ich weiß sehr genau Bescheid. Herr Kollege Hartloff, deshalb erzähle ich speziell für Sie die Geschichte, die ich zu Beginn erzählt habe, noch einmal, aber mit anderen Worten: Derjenige, der betrunken gefahren ist und dann umgezogen ist, wusste, dass Herr Herzog, SPDMitglied, einen Brief schreiben würde. Herr Herzog, SPD-Mitglied, wusste, als er diesen Brief geschrieben hat, dass das SPD-Mitglied Hirschberger diesen Brief positiv beantworten würde.

(Unruhe bei der SPD)

Dieses SPD-Mitglied Hirschberger konnte sich offenbar ziemlich sicher sein, dass beispielsweise das SPDMitglied Bürgermeister von Kusel Jochen Hartloff auch in die Bresche springt.

(Unruhe bei der SPD – Itzek, SPD: Jetzt gibt es gleich eins auf die Ohren! – Mertes, SPD: Sie haben mich noch nicht eingerührt! Wie wäre es damit?)