Protokoll der Sitzung vom 21.06.2001

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/12 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/53 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart.

Zunächst erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Bracht, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. Juni 2001 ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesbesol

dungsgesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner zweiten Sitzung am 12. Juni 2001 beraten. Dabei sind auch einige Wünsche an die Regierung bezüglich Erhebungen, was in anderen Ländern passiert, heran getragen worden. Das ist zwischenzeitlich vorgelegt worden.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner zweiten Sitzung am 19. Juni 2001 beraten. Die Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Herr Kollege Bracht, schönen Dank für die Berichterstattung.

Ich darf zwischendurch eine ganz besondere Gruppe von Gästen in unserem Plenarsaal begrüßen. Es handelt sich um Bürgermeister und Landtagsabgeordnete aus dem Staat Rio Grande do Sul im Süden Brasiliens.

(Beifall im Hause)

Meine Dame, meine Herren, seien Sie herzlich willkommen!

(Anheuser, CDU: Wir machen einen Gegenbesuch!)

Ich erteile Herrn Kollegen Jullien das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, wobei schon bemerkenswert ist, dass weder der zuständige Finanzminister noch der Staatssekretär heute anwesend sind.

(Itzek, SPD: Es ist doch heute Finanzministerkonferenz!)

Herr Kollege Itzek, entschuldigt wurde nach meinem Kenntnisstand der Finanzminister. Ich weiß nichts über das derzeitige Verbleiben des Herrn Staatssekretärs.

(Staatsminister Zuber: Das ist auch nicht üblich!)

Herr Innenminister, wir beraten ein Gesetz, bei dem es sich einfach gehört, dass entweder der Minister oder der Staatssekretär anwesend sind. Lassen Sie mich aber zum Inhalt des Gesetzes kommen, bei dem es darum geht, dass der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium von der Besoldungsgruppe B 9 nach B 10 befördert werden soll. Diese Maßnahme wird seitens der Landesregierung wie folgt begründet: „Das Amt des

Staatssekretärs als der ständige Vertreter des Ministers der Finanzen rechtfertigt hinsichtlich seiner Wertigkeit und Bedeutung eine Einstufung nach Besoldungsgruppe B 10 der Landesbesoldungsordnung B. Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes soll die gebotene Aktualisierung der Einstufung der Funktion des Staatssekretärs als der ständige Vertreter des Ministers der Finanzen sicherstellen. Durch die gesetzliche Regelung entstehen jährlich nur geringfügige Mehrkosten.“

Meine Damen und Herren, so lautet die Begründung in diesem Gesetzesentwurf. Ich muss aufgrund dieses Entwurfs feststellen, dass die Landesregierung noch nicht einmal in der Lage ist, die Mehrkosten auszurechnen bzw. zu beziffern, wenn man nämlich in der Begründung schreibt: „Durch die gesetzliche Regelung entstehen jährlich geringfügige Mehrkosten“.

(Hartloff, SPD: Das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss definitiv gesagt!)

Meine Damen und Herren, dann hätte doch einfach einmal der Blick in die Besoldungstabelle des Beamtenbundes oder in ein sonstiges Nachschlagewerk genutzt, wo man nachlesen kann, dass die Erhöhung des Grundgehalts von B 9 nach B 10 rund 3.000 DM monatlich ausmacht.

(Itzek, SPD: Schon wieder falsch!)

Dies aufs Jahr bezogen ist mit Sicherheit ein Betrag, der zwischen 30.000 DM und 40.000 DM liegt. Herr Itzek, auch wir haben den Betrag inzwischen im Ausschuss auf Nachfragen von dem Herrn Finanzminister erfahren können. Er rechnet einen Betrag von rund 17.000 DM aus. Aber ich sage: Dies mit „jährlich geringfügigen Mehrkosten“ zu begründen, halte ich mehr oder weniger für eine mittlere Unverschämtheit.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dies ist vor allen Dingen vor dem Hintergrund zu sehen, wenn wir ständig und stetig die Aussage des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und der Landesregierung insgesamt hören, dass Sparen, Sparen und nochmals Sparen angesagt ist.

(Hartloff, SPD: Sie wissen, dass ein Staatssekretär weniger in der Regierung ist?)

Herr Innenminister, wenn Sie sich noch einmal die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten ans ehen, in der er wortreich ausführt, „Sparen ist auch im Hinblick auf unsere Kinder und Enkelkinder die Grundlage verantwortungsbewusster Politik“ – so in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten –, fragt man sich: Was tut ausgerechnet diese Landesregierung als eine der ersten gesetzlichen Maßnahmen? – Sie beschließt oder will ein Gesetz beschließen lassen, mit dem sie die Besoldung des Staatssekretärs von B 9 nach B 10 anhebt. Das ist Sparen im Sinne dieser Landesregierung. Für ein solches Sparen kann man kein Verständnis mehr aufbringen, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Wenn ich noch einmal an die Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss erinnern darf, dann muss noch einmal gesagt werden, dass selbst die Vertreter der Regierungskoalition – insbesondere der SPD – von einer nicht gerade glücklichen Formulierung gesprochen haben, als dort zu lesen war, dass durch die Regelung geringfügige Mehrkosten entstehen.

Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, ich hätte Ihnen einen Sparvorschlag zu unterbreiten, der gegebenenfalls auch bei Ihnen einmal zum Nachdenken anregen sollte. Wenn Sie schon den Staatssekretär nach B 10 zum Staatssekretär „de luxe“ machen – wie sie schildern, aufgrund seiner Leistungen und aufgrund seiner Qualifikation –, dann muss man auch einmal darüber nachdenken, wo gegebenenfalls ein sinnvoller Einsparvorschlag erbracht werden kann. Das muss man natürlich auch fragen, wenn der Staatssekretär schon eine so hervorragend qualifizierte Person ist, dessen Besoldung man nach B 10 anhebt, ob es sich dann nicht lohnt, einmal darüber nachzudenken, den Finanzminister von B 11 nach B 10 zurückzustufen, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Das wäre ein Einsparvorschlag gewesen, mit dem Sie vielleicht auch bundesweit einmal hätten aufwarten können und der mit Sicherheit auch die Zustimmung der CDU gefunden hätte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sparen ist für diese Landesregierung nach wie vor ein Fremdwort. Sparen sollen immer nur die anderen. Sparen ist für diese Landesregierung nicht angesagt, insoweit wird es Sie nicht verwundern, dass die CDU-Fraktion diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen kann.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ihr wollt nicht zustimmen!)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Itzek.

(Zurufe von der CDU)

Nein, ich rege mich heute nicht auf. Ich habe mir das geschworen. Herr Jullien, das schaffen Sie nicht mehr. Ich habe mir heute Morgen, als ich aufgestanden bin, geschworen, heute rege ich mich über Herrn Jullien nicht auf.

(Lelle, CDU: Aber einen roten Kopf haben Sie schon!)

Herr Jullien, ich finde es aber trotzdem ungehörig, dass man dem Finanzminister und dem Staatssekretär vor

wirft, dass sie heute nicht anwesend sind. Sie wissen, sie sind auf der Finanzministerkonferenz,

(Kramer, CDU: Das wissen wir nicht!)

und es geht um die ureigensten Interessen.

(Jullien, CDU: Der Finanzminister!)

Beide werden dort benötigt, und das war rechtzeitig bekannt.

(Jullien, CDU: Wem denn?)

Dann kann man höchstens uns einen Vorwurf bei der Terminplanung machen. Das könnte man machen – da gebe ich Ihnen Recht –, aber nicht ihm, weil dieser Termin schon lange festgestanden hat.

(Jullien, CDU: Ich habe es nur festgestellt, Herr Itzek!)