Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Im Übrigen wird auch die Kostenfrage Gegenstand einer Betrachtung im Rahmen einer Gesetzesfolgenabschätzung und Bewertung sein. Man muss das für die weitere Behandlung in ein Bewertungsverfahren mit einbeziehen.

(Beifall der SPD – Stretz, SPD: Sehr richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss für die konstruktive Behandlung und die Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens recht herzlich bedanken. Es ist richtig, wir schaffen die Voraussetzungen, damit wir die Tierseuchenkasse übertragen können. Es ist nicht so, dass wir sie unbedingt übertragen müssen.

Zweiter Punkt: Wir sind aber bereit dazu und haben Ihnen deswegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Eckpunkte einer Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer vorgelegt. Ich denke, in dem dargestellten Umfang entsprechen sie den getroffenen Absprachen. Wir erwarten, dass die erhofften Verbesserungen qualitativer Art tatsächlich eintreten werden.

Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen auch dafür, dass sie auf der einen Seite den Interessen der Gemeinden entgegengekommen sind, was die Beitragserhebung betrifft, aber insbesondere auch den Interessen der Landwirtschaftskammer, was die notwendige Zeit angeht, um ein anderes Beitragsverfahren in eige

ner Regie durchführen zu können, wenn sie die Tierseuchenkasse übernimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Danke.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 14/2339 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Der Antrag hat die Mehrheit gefunden und zwar durch die SPD, die CDU und die FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Dasselbe Ergebnis. Mit Zustimmung der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen worden.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Ich stelle fest, dass in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf der Landesregierung eine Mehrheit gefunden hat. SPD, CDU und FDP haben zugestimmt, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dagegen gestimmt.

Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz über die Hochschulen in Rheinland-Pfalz (Hochschulgesetz – HochSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2017 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/2333 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2341 –

Sonderbestimmungen für Sport Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Entschließung – – Drucksache 14/2344 –

Ich darf der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Schneider-Forst, das Wort erteilen.

Auf die Berichterstattung wird verzichtet.

Ich eröffne die Aussprache. Frau Kohnle-Gros, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die mit diesem Gesetzentwurf intensiv beschäftigt waren, froh sind, dass sie diese Debatte heute abschließen können, obwohl eigentlich ein Gesetzgebungsverfahren neben den haushaltsrechtlichen Dingen, die wir zur regeln haben, zu den vornehmsten Aufgaben in diesem Haus gehört.

Meine Damen und Herren, es war ein schwieriges Verfahren, auch für das Ministerium und für Sie, Herr Minister Zöllner, aber vor allem für die Regierungsfraktionen; denn – das möchte ich Ihnen gern raten –, wenn Sie sich gelegentlich etwas auf die Seite legen, dann sollten Sie nicht nur die Drucksache 14/2017, die der Präsident erwähnt hat, sondern auch den Änderungsantrag, den die Regierungsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf eingereicht haben, dazulegen; denn sonst erkennen Sie das Gesetz in seiner ursprünglichen Form nicht mehr wieder.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, wir beraten ein Hochschulgesetz, das Universitäts- und Fachhochschulgesetz – welche es bisher in diesem Land gab – zusammengeführt hat. Wir haben das in einem sehr gedrängten Zeitablauf – um das einmal freundlich auszudrücken – in den entsprechenden Ausschüssen und unter Beteiligung von Experten beraten.

Hier stöhnt jemand. Das ist sicher aus Ihrer Sicht verständlich. Er ist konkurrenzlos in diesen Fragen, deshalb darf er das.

(Zuruf des Abg. Stretz, SPD – Zuruf des Abg. Böhr, CDU)

Die Beratungen haben – das ist auch Ausfluss, was nachher in dem Änderungsantrag zum Tragen gekommen ist – zahlreiche Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf hervorgerufen. Es ist zunächst kein Stein auf dem anderen geblieben, nach dem, was in schriftlicher und mündlicher Form vorgetragen worden ist.

Meine Damen und Herren, das war berechtigt; denn der Gesetzentwurf hat die von Minister Zöllner gesetzte Anforderung so ganz sicher nicht erfüllt. Das ist auch die Meinung der Angehörten.

(Beifall der CDU)

Es waren nicht nur die Fragen von mehr Autonomie und Deregulierung, die ad absurdum geführt worden sind, sondern es sind auch andere wichtige Dinge in diesem Gesetzentwurf nicht richtig zum Ausdruck gekommen und wurden nicht in der korrekten rechtlichen Formulierung übernommen.

Für das Ministerium, aber auch für die Regierungsfraktionen schwierig nachzuarbeiten waren die von mir in der ersten Lesung aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Probleme in diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich habe die Frage formuliert: Ist das alles so in Ordnung, wenn der Gesetzentwurf an den verschiedensten Stellen lediglich Ermächtigungen für mehrere Ministerien zur Verfügung stellt, um wesentliche Dinge zu regeln, die das Recht des Parlaments betreffen, sich mit diesen Dingen zu befassen, aber auch das Recht der Öffentlichkeit, sich mit wichtigen Fragen, wie den beruflichen Chancen von jungen Menschen, zu beschäftigen?– Wie steht es darum, dass wir als Parlament der Haushaltsgesetzgeber in diesem Land sind, wenn wir diese Rechte durch solche Verfahrensschritte entzogen bekommen?

Meine Damen und Herren, deswegen war es von Ihrer Seite zwangsläufig richtig, an zwei Stellen, die insbesondere in dem Gutachten in dieser Form bewertet worden sind, nachzubessern. In § 6, in dem es um die Rechtsform der Hochschulen geht, haben sie es in der Form getan, wie das Gutachten dies vorsieht, aber auch, wie der Landesrechnungshof seinerseits dies bemängelt hat, wenn es um die Kontrolle einer zukünftigen Hochschule geht.

Ein Fragezeichen mache ich immer noch bei der Frage der Studienkonten, die in § 70 geregelt sind. Auch dort haben Sie, das Gutachten nacharbeitend, die Rechtsverordnung einem Zustimmungsvorbehalt des Landtags unterstellt. Allerdings ist dies ein Verfahren – wir haben dies in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses diskutiert –, das es in Rheinland-Pfalz in dieser Form bislang nicht gegeben hat.

(Creutzmann, FDP: Aber im Bund!)

Deswegen sollte man das mit einem Fragezeichen versehen.

Herr Creutzmann, aber was viel wesentlicher ist: In diesem Gesetzentwurf stehen immer noch nicht die Dinge, die eigentlich wichtig gewesen wären. Ich lasse einmal die rechtliche Bewertung außen vor und greife nur die tatsächliche Bewertung heraus. In diesem Gesetzentwurf steht nicht, wie hoch die Studiengebühren für Langzeitstudierende tatsächlich sein werden. Es steht auch nicht darin, wie die Bonusregelung funktionieren soll, das heißt, wann man diesen Bonus verliert bzw. wie lange man ihn in der wissenschaftlichen Weiterbildung einsetzen kann. Diese beiden Dinge halten wir für absolut wesentlich und regelungsbedürftig.

Ich komme nun auf den Änderungsantrag zu sprechen. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich Ihre Tischvorlage zur Pressekonferenz anschauen, schreiben Sie darin, die 60 Jahre, die im Gesetzentwurf stehen, bezögen sich darauf, dass man den Bonus bis zu seinem

60. Lebensjahr benutzen könne. Im Gesetz heißt es aber, dass ein grundständiger Studiengang bis zum 60. Lebensjahr gebührenfrei studiert werden kann. Sie müssen erklären, was Sie tatsächlich meinen.

Der Änderungsantrag ist sicherlich aufgrund des Zeitdrucks mit heißer Nadel gestrickt worden. Sie schreiben beispielsweise, dass Sie § 63 Abs. 5 streichen möchten und führen einen Satz zur Begründung an, in dem es um die Teilzeitbeschäftigten im Hochschuldienst und eine eventuelle Nebentätigkeit bei Lehrbeauftragungen geht. Sie müssen bitte erklären: Was meinen Sie mit der Streichung des § 63 Abs. 5? – Darin geht es nämlich um die handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten von Lehrbeauftragten, aber nicht um Teilzeitbeschäftigte. Regelungen über Teilzeitbeschäftigte sind zwei Absätze zuvor getroffen. Es war eine Anregung vom Hauptpersonalrat. Vielleicht ist dies ein Schreibfehler oder eine Sache, die inhaltlich nicht übereinstimmt. Das sollten Sie klarstellen.

Ich komme noch einmal auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit und der Verfassungsgrundsätze zurück, die nicht erfüllt sind, und möchte bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs als dritten Punkt die Lehrerbildung mit einbeziehen. Sie haben in diesem Gesetzentwurf lediglich die Lehrerbildungsinstitute, die Zentren für Lehrerbildung, festgeschrieben, jedoch nichts zur Lehrerbildung gesagt. Auch dies ist nach unserer Meinung ein Punkt, der unbedingt durch ein Gesetz geregelt werden müsste. Wir sind nicht zufrieden damit, dass Sie solch wesentliche Dinge, die Auswirkungen auf die berufliche Bildung und damit auf das Bildungssystem unseres Landes haben werden, einfach durch Rechtsverordnung auf den Weg bringen wollen.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf und die Beratungen dazu haben deutlich gemacht, dass Sie zu Anfang offensichtlich nicht willens und in der Lage waren, auf vernünftige Argumente einzugehen. Einiges ist umgesetzt worden, was auf Bundesebene in den Änderungen des Hochschulrahmengesetzes vorgegeben war. Dennoch sind andere Dinge geregelt worden, und Sie haben mit Ihrem Antrag Änderungsvorschläge von den unterschiedlichen Gruppen, die angehört worden sind, aufgenommen. Dies ist an sich nichts Schlechtes, aber es stimmt dennoch bedenklich, dass Sie dies nicht während des Gesetzgebungsverfahrens tun.

(Mertes, SPD: Warum? Frau Kollegin, erklären Sie einmal, warum es be- denklich ist, wenn man auf Anregungen eingeht!)

Herr Mertes, Sie haben beispielsweise die Argumente des Hauptpersonalrats, die schon aus dem letzten Gesetzgebungsverfahren stammen, noch nicht einmal einer Bewertung unterzogen. Das ist unter anderem erst dadurch geschehen, dass ich mich diesen Dingen angenommen habe.

(Beifall der CDU – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ach, Frau Kollegin!)

Verehrte Frau Kollegin, Sie können jetzt aufstöhnen, aber es war so. Natürlich war es so. Ich hätte dazu vielleicht gar nichts gesagt, wenn ich nicht von Ihnen darauf angesprochen worden wäre, Herr Mertes.

Nicht zuletzt die Gewerkschaften und auch der Hauptpersonalrat haben sich in der Anhörung ausdrücklich beschwert, dass sie nicht ernst genommen worden sind. Das ist übrigens ein Verfahren, das wir bei der Polizei hinsichtlich der Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch erlebt haben. Erst als der Landtag sich damit beschäftigt hat, sind Sie darauf eingegangen.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Kostenneutralität. Herr Mertes, ich weiß, Sie werden jetzt wieder rufen, die Leute müssten mehr arbeiten und sollten sich gefälligst mehr anstrengen. Es sei überall immer noch Luft, und daher sei die Kostenneutralität schon zu erwirtschaften. Ich widerspreche Ihnen an dieser Stelle vehement. Dies geht nicht kostenneutral.