Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Dies hat also zur Konsequenz, dass ich nachmessen muss, wie hoch eine Hecke ist. Ich muss also nicht nur in die Länge und in die Tiefe hinein messen, sondern auch noch in der Höhe.

Herr Justizminister, ich habe mir ein Zitat von Ihnen herausgegriffen, weshalb Sie diese Gesetzesänderung herbeiführen wollen. Darin steht:

„Nachbarn wollen ihren Garten bepflanzen, sie wollen gleichzeitig aber auch Licht auf ihrem Grundstück.“ – So haben Sie das gesagt. Dann muss ich Sie natürlich fragen: Ist bei der jetzigen Regelung alles dunkel im Nachbargarten? – Oder haben Sie irgendwelche Erhebungen gemacht, wie viele Nachbarn sich dadurch beeinträchtigt fühlen und wie stark die Lichteinbußen sind, sodass die Regelung für Hecken ab einer Höhe von zwei Metern geändert werden muss? – Dann würde es Sinn machen. Aber dazu müssten Sie uns einmal sagen,

wie viele Leute das gewesen sind. Da Sie dies nicht können, ist es unserer Einschätzung nach reine Willkür.

Als Konsequenz kommen wir zu dem Ergebnis: Entweder kommen die Hecken auf Rollen. Das wollen wir nicht, deshalb lehnen wir es ab. Weiterhin sehen wir dies als reine Öffnungsklausel für Querulanten an. Wenn Lichtbeeinträchtigungen vorhanden sind, sind dazu schon jetzt Regelungen im BGB getroffen. Das wissen Sie, und das können Sie auch jetzt schon einklagen und durchsetzen. Deshalb brauchen Sie diese Regelung gar nicht. Das ist Ihnen sehr wohl bewusst.

Ich bin selbst in diesem Geschäft tätig und darf Ihnen sagen, dies ist vielleicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte.

(Pörksen, SPD: Für Anwälte mit einem Wald- und Wiesenmandat!)

Nun besteht die Situation, dass die Gerichte schon jetzt überlastet sind. Meine Güte, was wird erst passieren, wenn dort auch noch nachgemessen wird?

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Reich, SPD)

Herr Kollege, weil es Wald- und Wiesenmandate sind, möchte ich sie gar nicht haben. Vielleicht lehnen wir es auch gerade deshalb ab.

(Pörksen, SPD: Das passt doch zu Ihrer Anwaltschaft!)

Als Letztes am Rande bemerkt: Ich gehe einmal davon aus, dass Firmen wie Obi oder Hornbach in der nächsten Zeit Probleme bekommen werden, ausreichend Zollstöcke vorzuhalten.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich sehr viele Leute in diese Richtung bequemen.

Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brauche ich nichts mehr zu sagen, weil Frau Kiltz schon ausgeführt hat, sie würde unserem Antrag folgen.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist egal, Sie können auch unserem folgen!)

Frau Kiltz, nur so viel: Ich stelle es mir in der Praxis vor. Sie unterscheiden die verschiedenen Hecken. Nun kommt ein Richter und schaut sich dies vor Ort an. Er ist nicht unbedingt der große Sachverständige und bringt jemanden mit, der es ihm erklärt. Damit vereinfache ich das Verfahren so kolossal, dass wir es so, wie Sie es vorschlagen, nur ablehnen können. Dann sollte es so bleiben, wie es gewesen ist.

Am Rande komme ich zu unserem Änderungsantrag, den wir damit einbringen. Zu § 45 bezüglich der Hecken habe ich etwas gesagt. Ich komme zu § 51. Herr Justizminister, darin steht zwar ein sinnvoller Satz, aber er ist überhaupt nicht durchsetzbar. Darin steht, dass in einem

gewissen Zeitraum die Hecken nicht geschnitten werden dürfen. Das heißt im Klartext, es hängt stark davon ab, wie schnell ein Gericht entscheidet und wann es den Verkündungstermin aufsetzt. Es kann durchaus sein, dass ich ein halbes Jahr warten muss, wenn ein Gericht zwei Wochen zu spät entscheidet. Darin sehe ich keine Sinnhaftigkeit. Man kann über so etwas nachdenken, aber sicherlich nicht in einem Gesetz. Vielmehr müssten Sie dies im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen anbringen und dürfen es nicht in einem Gesetz verankern.

Ich kann Ihnen also am Schluss im Namen des schwarzen Holunders eigentlich nur herzlich anraten, ihm die Stimme zu geben. Wir werden es tun und werden vor allem unserem Antrag zustimmen, der, wenn Sie ganz ehrlich sind, der sinnvollere ist. Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie uns zu!

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Reich von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schon in der ersten Beratung hatte ich darauf hingewiesen, dass nur kleine Rechtsänderungen sehr große wirksame Folgen haben können. Die vorgesehene Heckenbegrenzung in der Höhe ist genau ein solcher Fall, an dem man das sehr deutlich sehen kann.

Schon im Plenum im Mai habe ich mich mit Herrn Kollegen Schneiders darüber auseinander gesetzt, was nun letztendlich mehr Rechtsfrieden bringt. Lassen wir die Regelung so, wie sie ist – das ist die Auffassung der Herrschaften von der CDU –,

(Jullien, CDU: Auch der Damen!)

oder wollen wir eine neue, gerichtsfeste Regelung einführen, die die Interessen auf beiden Seiten abwägt? – Darum geht es doch auch. Wer höhere Hecken als zwei Meter haben möchte, muss dafür einen größeren Abstand zum Nachbargrundstück hin wählen, oder er muss sich mit den Nachbarn einigen.

Ich habe im Mai schon gesagt, dass es einen Bestandsschutz für die bisherigen Hecken in ihrer Höhe geben wird. Die SPD-Fraktion ist auch nach der Beratung der Auffassung, dass eine Höhenbegrenzung sinnvoll ist. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Baldauf haben wir vor Ort andere Erfahrungen gemacht. Es gibt Probleme mit den Heckenhöhen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Um es noch einmal zu wiederholen, es war sogar schon Gegenstand im Petitionsausschuss des Landtags. So ganz wegdiskutieren kann man das alles nicht.

Bürgerinnen und Bürger mit nur kleinen Grundstücken haben auch ein Recht auf eine ordentliche Nutzung dieses Grundstücks.

(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben auch ein Recht auf ausreichend Licht auf diesem Grundstück.

Ich möchte eine Bemerkung am Rande machen: Selbst in Großbritannien, dem Mutterland der Hecken, wird im Moment über eine Höhenbegrenzung im Unterhaus debattiert.

(Zuruf aus dem Hause: Falsch!)

Das ist nicht falsch! Grundlage war, dass es dort zu mehreren Tötungsdelikten unter Nachbarn kam.

(Unruhe im Hause)

Spaß beiseite!

Zu der Frage, was zu mehr Rechtsfrieden führt, gehört auch die spät entflammte Diskussion, ob man in der Regelung zwischen Heckenarten unterscheiden sollte. Diese Diskussion ist übrigens nicht im federführenden Ausschuss entbrannt.

Um es klar zu sagen, fast alle Bundesländer unterscheiden in ihren Nachbarrechtsgesetzen Heckenarten nicht. Dies hat – das sage ich ganz klar – bisher auch nicht zum Untergang bestimmter Heckenarten in Deutschland geführt.

(Beifall der SPD und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage mich allen Ernstes: Soll das in Rheinland-Pfalz anders sein? – Ich meine nicht.

(Beifall der SPD und der FDP)

Mit einer Höhenbegrenzung und etwaigen Ausnahmen – da muss ich dem Kollegen Baldauf ausdrücklich Recht geben – wäre natürlich dem Streit Tür und Tor geöffnet, um welche Art von Hecke es sich nun handelt. Das ist nicht der Rechtsfrieden, den wir uns mit der Regelung vorstellen. Das wollen wir so nicht.

(Beifall der SPD und der FDP)

Hinsichtlich der Bedenken der Naturschützer, die wir ebenfalls wahrgenommen haben, kann ich sagen, der Entwurf ist mit dem Umweltministerium abgestimmt worden. Wir diskutieren also nicht völlig im luftleeren Raum.

(Hartloff, SPD: Im heckenleeren Raum!)

Unabhängig von den Heckenarten gilt für uns, die Interessen von Heckenpflanzern und deren Nachbarn müssen ordentlich austariert sein. Mit der Neuregelung kann dies geschehen.

Ich gehe nun nicht mehr auf die Abstandsregelungen im Weinbau ein. Das ist Konsens zwischen den Fraktionen. Daher sage ich noch einmal für die SPD-Fraktion, wir stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Vorlage zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)