Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/2311 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2342 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2343 –

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Marlies KohnleGros

Da ich die Kollegin Frau Kohnle-Gros nicht sehe, gehe ich davon aus, dass wir auf eine Berichterstattung verzichten können. In die Beratung werden die Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU mit einfließen.

Ich erteile Frau Abgeordneter Kiltz das Wort.

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Drei Vorbemerkungen, bevor ich auf das Gesetz im Einzelnen und unseren Änderungsantrag komme.

Es gibt eine Gesetzesänderung, Herr Ministerpräsident.

(Ministerpräsident Beck: Wir haben nur ein neues Kürzel erfunden!)

Wir werden öfter vor den Toren des Landtags durch Bürgerinnen und Bürger auf Probleme aufmerksam gemacht. Heute fand ich das mit den schönen Bildern besonders phantasievoll und mit diesen Holunderbonbons geschmacklich sehr ansprechend.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade bei Plenardebatten sind sie für die Stimme sehr zu empfehlen.

Es ist uns ein Problem aufgezeigt worden, das vielleicht nicht entstanden wäre – damit komme ich zur zweiten Vorbemerkung –, wenn die Umweltverbände im Vorfeld dieses parlamentarischen Vorgangs angehört worden wären, Herr Minister. Schade, man sollte vielleicht im Kopf behalten, dass es immer besser ist, sie vorher anzuhören.

Dritte Vorbemerkung: Ich bin keine Juristin. Ich habe manchmal den Eindruck, die Juristen haben ihre Sprache mit Absicht so formuliert und benutzen sie so, dass man sie nicht so recht verstehen kann.

(Kuhn, FPD: Das ist so!)

Ich will Ihnen ein Beispiel geben und bitte den Herrn Minister, sich darauf einzustellen, dass er uns das nachher erläutert. Wenn in dem Gesetzesänderungsantrag steht, bei Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken, die zunächst als Heckenbestandteil gezogen wurden, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anpflanzung das Erscheinungsbild einer Hecke verliert,

(Heiterkeit des Abg. Fuhr, SPD)

hätte man das vielleicht mit Bildern deutlich machen müssen, Herr Minister. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Es ist auch an anderen Stellen im Gesetz so, dass man nicht genau weiß, was gemeint ist.

Ich will kurz auf unsere formalen und ökologischen Argumente eingehen und unsere Forderungen noch einmal darstellen. Begründet wird diese geplante Änderung durch die Landesregierung damit, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden werden sollen und keine Unklarheiten in Bezug auf den Begriff der Hecke bestünden.

Wir gehen aber davon aus, dass im Gegenteil durch die Änderung Unklarheiten geschaffen werden und es aufgrund dieser Unklarheiten zu einer Zunahme von Streitigkeiten kommen wird, die dann gerichtlich ausgetragen werden müssen.

Wir hören immer, die Gerichte haben schon genug zu tun und kommen mit ihrer Arbeit nicht nach. Es wäre also gut, ihnen nicht noch mehr aufzuerlegen.

Die Verwendung des allgemeinen Begriffs „Hecken“ und der Verzicht auf die bisherige Begrenzung der Geltung des Nachbarrechts auf Form- und Schnitthecken wird unserer Auffassung nach dazu führen, dass Nachbarn vor Gericht darüber streiten müssen, ob es sich zum Beispiel bei einer Anpflanzung von einheimischen Laubgehölzen in einer Reihe, die den Grenzabständen des § 44 in ihrem Entwurf betreffend Bäumen und Sträuchern entsprechen, um eine Hecke handelt. Nur dann wären die neuen Abstände einzuhalten, die Sie einführen wollen. (Vizepräsidentin Frau Grützmacher übernimmt den Vorsitz)

Die Behauptung der Landesregierung, mit der Neufassung des § 45 wird die bisher enthaltene Definition der Hecke gestrichen – sie erscheint deshalb überflüssig, weil im allgemeinen Sprachgebrauch keine Unklarheiten in Bezug auf den Begriff der Hecke zu verzeichnen sind –, ist für uns auch nicht nachvollziehbar. Ich habe die Bitte, dass Sie uns das nachher noch einmal deutlich auseinanderlegen, was mit einer Hecke gemeint ist und was nicht.

Ich komme zu den viel wesentlicheren ökologischen Argumenten. Wir haben frei wachsende Hecken. Um die geht es. Die Umweltverbände wollen die frei wachsenden Wildhecken nicht in diesem Gesetzentwurf beinhaltet haben. Sie wollen sie von dieser Höhenbegrenzung ausgenommen haben.

Es sind sowohl im städtischen Raum als auch im Agrarraum ganz wichtige ökologische Elemente. Sie stellen

häufig den einzig verbliebenen Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen dar. Sie stellen in der Agrarlandschaft in der Regel die einzig verbliebenen naturnahen Biotope dar und sind für den Biotopverbund neben den Wasserläufen von überragender Bedeutung.

Für eine umweltgerechte Landbewirtschaftung sind Hecken als Lebensraum für Nützlinge wie Vögel und Insekten unverzichtbar. Über die Förderung von Nützlingen – das wissen Sie alle – kann der Einsatz von Pestiziden reduziert werden. Das ist ein Ziel von uns allen, glaube ich. (Zuruf des Staatsministers Zubers)

Mit der geplanten Änderung, die Sie vorhaben, wird de facto verhindert, frei wachsende Hecken, die Blüten und Früchte tragen, in Gärten und in der Agrarlandschaft neu anzulegen. (Beifall des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartloff, SPD: Das stimmt doch gar nicht! – Pörksen, SPD: Sie reden dummes Zeug!)

Herr Hartloff, Sie können das gleich gern widerlegen. Ich lasse mich gern belehren, dass das alles nicht so gemeint und ein Mißverständnis ist. Das muss dann aber deutlich und für alle nachlesbar klargestellt werden.

(Glocke der Präsidentin – Hartloff, SPD: Sie können nicht etwas behaupten, was man widerlegen kann!)

Wir können nicht glauben, dass diese Konsequenz von der Landesregierung gewollt ist. Wenn sie gewollt ist, dann ist das umso schlimmer, dann werbe ich noch einmal eindringlich, damit diese wild wachsenden Hecken,

(Pörksen, SPD: Das ist doch ein Witz!)

die nicht auf zwei Meter zurückgekürzt werden können, weil sie dann am Ende nicht mehr blühen, weiter angepflanzt werden können – –

Frau Kiltz, Sie müssen zum Ende kommen.

dass Sie den Änderungsantrag annehmen.

Alternativ wäre für uns noch denkbar, den alten Stand, die alte Definition „Schnitt- und Formhecken“ – das ist das, was die CDU will – zu belassen. Auch dem würden wir uns nicht verschließen, weil damit dem Anliegen gedient wäre.

(Baldauf, CDU: Sehr schön! – Zuruf des Abg. Jullien, CDU)

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Baldauf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Justizminister, bei der Vorlage dieses Gesetzes muss man sich wie immer zunächst einmal fragen: Was will ich eigentlich mit einem solchen Gesetz verbessern? – Wir haben uns lange Gedanken darüber gemacht und kamen zu zwei Ergebnissen:

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das erste Ergebnis lautet: Sie haben es im Agrarbereich richtig gemacht.

Das zweite Ergebnis lautet: Bei den Hecken entzieht sich uns die Sinnhaftigkeit, weshalb überhaupt eine Regelung darüber getroffen werden soll.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben uns auch beiläufig einmal Gedanken gemacht, ob man es vielleicht in diesem Bereich ganz anders nennen sollte; denn es kommt einem fast schon so vor wie ein so genanntes „Heckenschützengesetz“, wenn man sieht, was darin steht und was alles damit geregelt werden soll.

Bisher galt, bis zu 75 Zentimeter Abstand einer Hecke war es gleichgültig, wie hoch sie ist. Nun gilt, wenn sie über zwei Meter hoch wird, soll sie entweder auf Rollen stehen und nach hinten verschoben werden, was wohl nicht geht, oder geschnitten werden.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Frau Reich, SPD: Es gibt auch einen Bestandsschutz!)

Frau Reich, Sie sind gleich an der Reihe, dann werden Sie es mir erklären.