Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur nach dem Gedenken des 11. September von eben fällt es schwer, jetzt über FFH zu sprechen, sondern auch deshalb, weil der Antrag ein halbes Jahr alt ist. Es macht wenig Sinn, trotz der damaligen Notwendigkeit des Antrags, jetzt noch einmal darüber zu debattieren, welche Fehler gemacht wurden. Wir Bauern sagen, wenn die Milch verschüttet ist, kann man sie nicht mehr aufheben. Das reiht sich in das ein, was wir heute Morgen diskutiert haben.
Präsident Schartz hat gestern beim Parlamentarischen Abend erneut die Punkte aufgerufen und das ausgedrückt, was ich sagen wollte, nämlich wie man mit Eigentum und den Betroffenen umgeht. Das war der eigentliche Punkt. Es ist verabschiedet und nachgemeldet worden. Es sind einige tausend Hektar in neuralgischen Flächen herausgeholt worden. Ich weiß nicht, ob dies 4.000 oder wie viel tausend Hektar waren. Es war schade, dass wir das Verfahren nicht frühzeitiger eingeleitet haben. Es ist schade, wie man mit den Eigentümern umgeht. Es hätte viel auch an Scherben und Misstrauen beseitigt werden können, wenn man mit den Betroffenen von Anfang an in der notwendigen Art umgegangen wäre. Ich spreche aber auch die Frage der Kriterien an.
Es wäre gut – das geht noch nicht einmal an Sie; es ist eine EU-Richtlinie –, wenn man in Zukunft diese Kriterien, nach denen man vorgeht, für den Betroffenen nachvollziehbar macht, damit er merkt, es sind keine Zufallsentscheidungen, die nachher nach dem Motto „Man meldet eine Menge an das Umweltministerium, und
Minister Bauckhage – der Kollege in diesem Sinn – reduziert es, und man feiert dann den Erfolg“ politisch relativiert werden. Das betrifft nicht nur die Frage, ob man mehr Waldfläche sucht oder anderes.
Das kann man durchaus machen. Aber bei dem Bauer oder auch bei der Kommune stellt sich dann die Frage, ob das denn alles die Qualität der FFH-Gebiete war oder ob sie willkürlich zur Disposition gestellt werden können. All diese Fragen haben mit dazu beigetragen, dass eine Menge Verunsicherung entstand.
Frau Ministerin, wenn wir heute schon die fünf Minuten haben, vielleicht können Sie dann noch ein Wort dazu sagen.
Ich lobe den Bereich der Ausgleichsregelung. Auch das ist gestern gesagt worden. Es hat zwar eine Zeit lang gedauert, aber wichtig ist, dass es drinsteht. Das ist der entscheidende Punkt. Aber ich wäre dankbar, wenn Sie mir, weil ich unmittelbar betroffen bin, wiederum in meiner Heimatgemeinde, zumindest sagen könnten, wie der weitere Weg in Richtung Managementpläne geht. Das berührt zwar die Vogelschutzgebiete, es gibt aber eine Diskussion. Man muss wissen, wie es in Zukunft gehandhabt wird. Auch hier gab es Ankündigungen. Für die Betroffenen ist es immer hilfreich, wenn sie wissen, was auf sie zukommt, womit sie rechnen können. In Zukunft ist mit den Eigentümern so umzugehen, dass sie von Anfang an in die Informationsveranstaltung einbezogen werden, wie sie es verdienen.
Ich sage bewusst, die eine Informationsveranstaltung, die in meinem Landkreis stattgefunden hat, war eine gute, sachkundige Geschichte. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten dies Wochen vorher gehabt und hätten es nicht so über die Öffentlichkeit fordern müssen. Dann hätte ich heute gesagt, es ist gut gelaufen; denn in allen Ländern gab es Schwierigkeiten, wie man das handhabt. Aber aus der Sicht des Betroffenen ist das, was ich eben sagte, angemessen. Das sollten wir in Zukunft beherzigen. Es ist nun einmal erledigt. Insofern ist dieser Antrag dann schon ein halbes Jahr später erledigt. Damals war er von hoher Aktualität, was er heute logischerweise nicht mehr ist, aber man sollte sich daran orientieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, Sie haben zumindest den Tonfall der Debatte etwas verändert. Deshalb will ich versuchen, so zu erwidern. Ein paar Punkte muss man aber doch ansprechen, da Sie inhaltlich die gleichen Punkte wiederholt haben.
Sie haben selbst eingeräumt, dass Ihr Antrag bereits ein halbes Jahr alt ist. Es ist Ihre eigene Entscheidung, wie Sie mit Ihrem Antrag umgehen.
Es war nicht unsere Entscheidung, wann der Antrag in den Landtag eingebracht wird, sondern das war die Entscheidung der Fraktion der CDU. Sie gehen in Ihrem Antrag auf das Verfahren ein. Wenn der Antrag vom April dieses Jahres ist, dann hätten Sie natürlich auch einmal fragen können: Wie stellen Sie sich das Verfahren vor? – Dann hätten Sie sich dazu äußern können, wie Sie sich das Verfahren vorstellen und welche Vorschläge Sie für eine Verfahrensweise einbringen wollen. Davon haben wir nichts gehört, sondern es hat das stattgefunden, was immer stattfindet: Das Ministerium musste in einem engen Zeitrahmen aufgrund fachlicher Kriterien Vorschläge erarbeiten und einbringen sowie an die Öffentlichkeit bringen. Dabei hat es das bekannte Verfahren gewählt. Sie haben das Verfahren nachträglich kritisiert. Manchmal wäre es besser, man würde vorher die Gelegenheit nutzen zu sagen, wie man sich ein solches Verfahren vorstellt.
Sie wissen selbst, dass durch die äußeren Bedingungen der Zeitrahmen für die Umsetzung der Richtlinie seit der Konferenz vom vergangenen November in Potsdam sehr eng war, die Vorschläge ausgewertet werden mussten, im Februar die Spitzenverbände informiert wurden, danach die Suchkulisse erstellt und veröffentlicht wurde, die Kommunen und Verbände Zeit hatten, Vorschläge einzubringen und dann das Kabinett entschieden und gemeldet hat. Ich kann nur noch einmal wiederholen und betonen, was wir vor der Sommerpause gesagt haben: Ich kann bis heute nicht feststellen, wo man diese dramatischen Vorwürfe festmachen kann und will. Das Verfahren war offen. Das Verfahren war so offen, wie es in diesem Zeitrahmen möglich war. Deswegen kritisieren wir nicht dieses Verfahren, sondern unterstützen das Verfahren und das Ziel, das dadurch erreicht wird.
Sie haben gesagt, mit den Betroffenen sei nicht geredet worden. Diesen Punkt will ich einmal kurz aufgreifen. Die Betroffenen wurden im Februar informiert. Sie wussten im Februar, dass es kommt. Sie wussten zwar vorher schon, dass es kommt, aber Sie kannten bereits im Februar die Ergebnisse der Potsdamer Konferenz. Wenn jemand wusste, dass bei ihm bereits ein FFHGebiet ausgewiesen wurde, dann konnte er sich problemlos darauf einstellen, dass dieses Gebiet wieder genommen oder erweitert oder ein anderes Gebiet genommen wird. Im Bundesrat ist im Jahr 1992 beschlossen worden, dass es sich um großflächige Gebiete handelt. Bei einer Nachmeldung oder Erweiterung war also klar, dass auch Gebiete genommen werden können, die bereits gemeldet, abgerundet oder erweitert wurden.
Daher soll niemand behaupten, dass er im Mai völlig überrascht gewesen wäre und von etwas erfahren hätte,
Ihr Antrag ist natürlich durch die Zeit und die Sachlage überholt und aus unserer Sicht der Verfahrensweise der Regierung nicht angemessen. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Kollege Fuhr, Sie hätten die Gunst der Stunde nutzen sollen. Sie hätten Ihre Rede nicht so halten sollen, wie Sie sie vorbereitet haben. Ich habe bewusst so geredet. Sie aber haben behauptet, die CDU hätte keinen Vorschlag unterbreitet. Jetzt nenne ich Ihnen einmal drei Punkte. Dann widersprechen Sie auch all dem, was Bauernverbände, Kammern und Gemeinde- und Städtebund kritisiert haben. Ohne die Kritik der Bauernverbände, des Gemeinde- und Städtebundes und – so bilde ich es mir ein – der Oppositionsparteien hätten diese Informationsveranstaltungen nicht zu dem Zeitpunkt stattgefunden, als sie stattgefunden haben.
Ich weiß, wie es abgelaufen ist. Ich wollte heute bewusst darüber nicht mehr reden. Sie aber behaupten, es habe keine Vorschläge gegeben. Wir sind in diesem Land bereits so weit, dass ein Bauer über das Internet feststellen muss, ob seine Fläche betroffen ist oder nicht. Wenn ich von jemandem etwas will, dann muss ich die Leute mitnehmen und sie darüber informieren, was auf ihr Eigentum zukommt. Sie dürfen es aber nicht aus der Presse oder aus dem Internet erfahren.
Es war nicht so, dass das nur für großräumige Flächen galt und jeder damit rechnen musste. Das Gegenteil war zum Teil der Fall. Das ist der Punkt. Bei der ersten Meldung musste man davon ausgehen, dass manche Flächen plötzlich nicht mehr dabei waren. Also sagt der betroffene Eigentümer: Moment einmal. Bei der zweiten Tranche waren Flächen plötzlich nicht mehr dabei, die bei der ersten dabei waren. Hatten etwa die Flächen, die bei der ersten Meldung dabei waren, die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder war das politische Willkür? – Das ist doch der normale Ablauf.
Ohne diesen Antrag und ohne den Druck der Öffentlichkeit wären die Betroffenen erst noch viel später nach
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Mertes, SPD: Das war der Beifall von zwei Mitgliedern der CDU-Fraktion!)
Man wartet, bis informiert wird, und sagt dann, es sei falsch informiert worden. Dann sagt man: Ohne unseren Protest wäre nicht informiert worden. – Es ist eine Unterstellung, dass nicht informiert worden wäre. Sie wissen ganz genau, dass in vielen europäischen Ländern, weil diese Richtlinie kein Beteiligungsverfahren vorsieht, überhaupt nicht beteiligt wurde. Diese Landesregierung hat die Beteiligung von Anfang an in Ihrem Verfahren vorgesehen. Sie kritisieren nun die Art und Weise der Beteiligung und behaupten: Erst weil wir kritisieren, wird überhaupt informiert. – Das ist eine Verdrehung der Tatsachen.
Sie hätten Ihren Antrag im April einbringen sollen, bevor die Landesregierung informiert hat. Im April hätten Sie sagen können: Die Konferenz von Potsdam ist abgeschlossen. Bitte informieren Sie. Wir machen Vorschläge, wie informiert werden soll. – Vorschläge, wie informiert werden soll, habe ich bis heute nicht von Ihnen gehört.
Es ist schon ein schönes Ritual. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schmitt wirft der Landesregierung vor, sie habe zu wenig und zu spät informiert. Er war selbst an der Desinformation beteiligt. Er war immer an den großen Aufschreien beteiligt, es würde nicht informiert werden, hat aber genau gewusst, wann und wo was stattfindet. Sie sind doch ein informierter Politiker. Davon gehe ich zumindest aus.
Wir wissen, dass die Konferenz von Potsdam bereits im November stattgefunden hat. Dann ist es schon eher ein Aprilscherz, erst im April einen solchen Antrag zu stellen. Er wurde bis heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Sie können auch nicht argumentieren, die SPD und die FDP hätten die Mehrheit im Ältestenrat. Wenn Sie in der CDU-Fraktion durchgesetzt hätten, dass der Antrag zeitnah, nämlich dann, wenn er aktuell ist, diskutiert wird, dann hätte – so desolat innerhalb der CDU
Fraktion die Vorbereitung auf den Ältestenrat manchmal auch ist – die CDU-Fraktion es bestimmt geschafft, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich möchte nicht darüber diskutieren, ob informiert wurde oder nicht, weil die Landesregierung uns als Parlamentarier im Ausschuss für Umwelt und Forsten darüber informiert hat, wo genau welche Informationsveranstaltungen stattgefunden haben. Ich hoffe nicht, dass Sie die alle noch einmal aufzählen werden, Frau Conrad. Es waren 16 Stück an der Zahl.
Es ist aber wichtig, noch einmal festzustellen, dass die FFH-Gebiete dem Artenschutz dienen. Sie dienen europaweit dem Artenschutz von Pflanzen und Tieren und sind eine Grundlage der Entwicklung in Rheinland-Pfalz, genauso wie in der Bundesrepublik und in ganz Europa. Wir sollten in diesem Parlament endlich alle gemeinsam akzeptieren, dass der Artenschutz wichtig ist, und wir nicht fordern können, dass andere Nationen, die ärmer sind als Deutschland, die Natur und den Regenwald erhalten. Wenn der Regenwald in den tropischen Ländern abgeholzt und dort der Artenschutz vernachlässigt wird, dürfen wir nicht jedes Mal auf diese Länder zeigen und sagen: Na ja, bei uns gibt es halt keinen Regenwald. –
Vor einigen hundert Jahren hatten wir auch sehr viel Wald, den wir abgeholzt haben. Dort haben wir jetzt landwirtschaftliche Flächen.
Natürlich stimmt das in Deutschland. Die Römer sind doch immer durch den Wald gelaufen und haben Varus durch den Wald geschickt. Der Cheruskerfürst hat im Wald gewonnen. Das gab es also auch in Deutschland. Deshalb ist Deutschland genauso wie andere Länder auch verpflichtet, zumindest eine Grundlage für die natürliche Entwicklung zu bewahren.
Wir haben jetzt noch nicht einmal 10 % unserer Fläche dem Schutz der Natur, der Umwelt und dem Artenschutz zur Verfügung gestellt. Das kritisieren – das muss ich noch einmal wiederholen – zu Recht die Umweltverbände, die genau aufgelistet haben, welche Gebiete noch genannt werden müssten, um einen effektiven Artenschutz zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der Information der Bevölkerung muss auch noch einmal gesagt werden, dass es falsch ist – da kritisiere ich auch unseren eigenen Bundesumweltminister –, dass die Naturschutzverbände, die Umweltschützer, nicht zur Nachfolgekonferenz eingeladen werden. Soweit ich weiß, wird die Nachfolgekonferenz bald stattfinden. Es wäre richtig, nicht nur die Spezialisten der Ämter, der Landesregierungen, der Bundesregierung und der EU einzuladen, sondern auch die engagierten Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort, die sich in diesen Gebieten am besten auskennen und bestimmt einen guten Beitrag dazu leisten könnten,