(Heiterkeit bei der CDU – Zurufe von der CDU – Zuruf von der FDP: Sehr gut! – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist mit der ISB? – Beifall der SPD und der FDP)
Der Umfang dieser Veränderungen ist auch in Relation zum jeweiligen Landeshaushalt zum Teil erheblich höher als in Rheinland-Pfalz. Daher haben sich die Änderungen dort auch stärker auf die prozentuale Entwicklung der Eckdaten ausgewirkt.
Andererseits gibt es auch Änderungen, die die Gesam tausgaben formal erhöhen, wie beispielsweise die Erhöhung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich im Zusammenhang mit der Rücküberweisung der Grunderwerbsteuer an den Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz. In der amtlichen Finanzstatistik werden diese Besonderheiten entweder überhaupt nicht bzw., falls doch, nur nach dem Zufallsprinzip erfasst und berücksichtigt. Die starken Brüche in der Ausgabenentwicklung einiger Länder bestätigen diesen Befund. Verlässlich, wenn auch eingeschränkt aussagefähig, sind daher letztendlich immer nur die Daten, die auf dem Kernhaushalt basieren.
Ich fasse zusammen: Mit seinen Landesschulden pro Einwohner belegt Rheinland-Pfalz heute unter den wes tlichen Flächenländern genau denselben Rangplatz wie in den 80er-Jahren, und dies trotz der höheren Kreditaufnahme für die überdurchschnittlich hohen Konversionslasten. Seit etwa 1996 steigen die konversionsbedingten Ausgaben tendenziell nicht mehr. Seit dieser Zeit steigen auch die Landesausgaben im Vergleich zu den westlichen Ländern deutlich unterproportional, nämlich jahresdurchschnittlich nur mit 0,6 % in RheinlandPfalz und 1,5 % im Länderdurchschnitt. Das heißt, Rheinland-Pfalz hat mit der Erledigung seiner Hausaufgaben früher und erfolgreicher als andere Länder begonnen.
Zu Frage 4: Der starke Rückgang der volkswirtschaftlichen Steuerquote hat die Aktivierung von Bundesländerund Gemeindevermögen unumgänglich gemacht. So hat beispielsweise die Landesregierung mehrfach Kommu
nen aufgefordert, sich von ihren Aktienpaketen zu trennen. Der Finanzplan des Landes enthält auch für die nächsten Jahren Ansätze für Vermögenserlöse. Dies ist auch insoweit gerechtfertigt, da Rheinland-Pfalz seine Vorsorge für spätere Pensionslasten weiter aufbaut.
Für die Jahre ab 2005 wird die Landesregierung dem Landtag mit dem jeweiligen Haushaltsentwurf in der entsprechenden Form konkrete Vorschläge über Art und Umfang der beabsichtigten Vermögenserlöse zur Abstimmung vorlegen. Das Landesvermögen ist jeweils in den Haushaltsrechnungen nachgewiesen.
Lassen Sie mich mit der Beantwortung der letzten Frage beginnen. Muss ich aus den Ausführungen, die Sie uns gegeben haben, schließen, dass Sie derzeit keine Vorstellungen darüber haben, welche Vermögensgegenstände in den Jahren ab 2005 durch Veräußerung zu einem Ausgleich der Finanzplanung, wie sie uns derzeit vorliegt, beitragen können?
Nein, das können Sie nicht schließen, Herr Abgeordneter Bracht. Selbstverständlich hat die Landesregierung nicht nur eine Jahresplanung, sondern auch eine mittelfristige Planung. Selbstverständlich haben wir sehr konkrete Überlegungen angestellt, was in den Jahren ab 2005 zu geschehen hat.
Ich habe nur darauf hingewiesen, dass zum einen das Potenzial vorhanden ist und zum anderen die Landesregierung üblicherweise einen Haushalt aufstellt, ihre Festlegungen trifft und ihn danach einbringt.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, in der jeweiligen Haushaltsrechnung ist präzise nachgewiesen, was an Landesvermögen vorhanden ist. Das Hauptvermögen, das dort nachgewiesen ist, besteht vor allem in Forderungen im Bereich Wohnungsbau und im Bereich Abwasser. Wir haben selbstverständlich weitere Vermögen, etwa in den Landesbetrieben.
Herr Staatssekretär, ich möchte zu der Beantwortung der ersten Fragen eine Nachfrage stellen. Sie haben ausgeführt, das Land habe keine Hilfen des Bundes in Sachen Konversion bekommen.
Würden Sie bestreiten, dass das Land wie auch andere Bundesländer von den Verbilligungstatbeständen profitiert hat, die vom Bund bei der Veräußerung von Liegenschaften geschaffen wurden?
Die erste Zielsetzung des Landes war ein Bundeskonversionsprogramm. Das hätte uns mehr gebracht. Wollen Sie bestreiten, dass der Bund als Ausgleich dafür beim Steuergesetz 1992 oder 1993 zwei Umsatzsteuerpunkte aufgeschlagen hat, um die Bedürfnisse der Länder in Sachen Konversion insgesamt zu befriedigen?
(Pörksen, SPD: Das hat auch alle anderen Länder betroffen, nicht nur Rheinland-Pfalz! – Dr. Weiland, CDU: Sie haben doch überhaupt keine Ahnung! – Unruhe im Hause)
Herr Abgeordneter Bracht, ich glaube, man muss zwischen den Mitteln differenzieren, die allen Bundesländern gleichmäßig zufließen. Das heißt, alles, was mit Umsatzsteuerpunkten zu tun hat, hat keine RheinlandPfalz-spezifischen Effekte.
Entscheidend ist, dass wir in Rheinland-Pfalz das riesige Konversionsproblem hatten. Dies hat uns ursprünglich natürlich große Sorgen bereitet sowie enorme Kraftanstrengungen und enorme Mittel des Landes erfordert. Erst jetzt haben wir glücklicherweise eine ganze Reihe von Konversionsgebieten, in denen die Zahl der Arbeitsplätze zwischenzeitlich deutlich höher ist als früher. Das
ist der Erfolg der Konversionsanstrengungen des Landes. Hätten wir diese Ausgaben nicht getätigt, so hätten wir diese zusätzlichen Arbeitsplatzeffekte natürlich nicht erzielt.
(Bracht, CDU: Sie haben die Frage nicht beantwortet! – Schmitt, CDU: Das erlebt man laufend! – Unruhe im Hause)
Ich hoffe, mich trifft jetzt nicht auch so ein Schicksalsschlag von Herrn Dr. Deubel. Meine Frage bezieht sich auf die im Finanzplan des Landes dargelegten Veräußerungsgewinne von Beteiligungen. Bisher waren wir uns in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses darüber einig, dass alle werthaltigen Beteiligungen veräußert sind und dort nicht mehr sehr viel an tatsächlichen Veräußerungserlösen erzielt wird. Mich würde einmal konkret interessieren, welche werthaltigen Beteiligungen Sie außer der ISB noch sehen?
Frau Abgeordnete Thomas, wir legen alle zwei Jahre einen Beteiligungsbericht vor. Der nächste wird im Dezember erscheinen. Dort sind die unmittelbaren Beteiligungen beschrieben. Allerdings muss man ganz deutlich sagen, in diesen Beteiligungen liegt kein allzu hohes Potenzial im Sinn von Veräußerungen für den Haushalt, da die Beteiligungen wie beispielsweise die ISB, die sehr werthaltig sind, gerade Aufgaben des Landes wahrnehmen und keinesfalls zur Veräußerung anstehen.
Das heißt, wenn man sich die Beteiligungen anschaut, die man veräußern könnte und über die man im Sinn einer Privatisierung ernsthaft reden könnte, und rechnet die potenziellen Verkaufserlöse zusammen, so ist dies eine relativ vernachlässigbare Größe; denn nach dem Verkauf von Saar-Ferngas und der Heimstätte sind keine größeren veräußerbaren Beteiligungsvermögen mehr vorhanden.
Dies sind also nicht die Vermögenserlöse, die planerisch in den Jahren 2005 und in den Folgejahren in die Finanzplanung eingestellt sind. Vielmehr sind selbstverständlich Erlöse aus dem Vermögen eingestellt, das insbesondere im Kernhaushalt zur Verfügung steht. Gerade dieses Vermögen wird jeweils jährlich beschrieben und in der Haushaltsrechnung des Landes fortgeschrieben. Insofern sind alle Informationen für alle Abgeordneten zugänglich, zwar nicht unbedingt tagesgenau, aber doch relativ zeitnah.
Es geht um Ausgaben sowie um Beteiligungen. Sind in solchen Überlegungen, wie sie im Finanzplan dargelegt sind, auch Überlegungen beinhaltet, Beteiligungen neu zu erwerben oder zu erhöhen, beispielsweise die Landesbank?
Herr Staatssekretär, in einem Zeitungsbericht der „Rheinpfalz“ räumen Sie ein, dass sich in RheinlandPfalz die Verbindlichkeiten in den vergangenen Jahren schneller aufgebläht haben als in den meisten anderen westlichen Flächenländern. Könnten Sie einmal zahlenmäßig darlegen, wie sich die Gesamtverschuldung des Landes Rheinland-Pfalz von 1991 bis heute entwickelt hat? (Schmitt, CDU: Dramatisch!)
Herr Abgeordneter Jullien, diese Zahlen stehen allgemein zur Verfügung. Sie werden vom Statistischen Landesamt veröffentlicht und stehen im Haushalt.
Ich kann Ihnen konkret die Zahlen über die aktuelle Situation nennen. Zum Ende September sind es 5.367 Euro pro Einwohner. Dies ist Platz 4 der westlichen Flächenländer. Wenn man alle 16 Bundesländer zugrunde legt, befindet sich Rheinland-Pfalz auf Platz 7.
Sie werden weiter zitiert, dass die Landesregierung viele Rückstände von der Vorgängerregierung habe über
nehmen müssen. Ist die Zahl zutreffend, dass es bei Regierungsübernahme im Jahr 1991 eine Gesamtverschuldung von rund 19 Millionen DM gegeben hat, – –