Leute bei den Verschattungen psychisch belastet werden, es würden Infraschallschäden auftreten usw. Es waren also unsachliche Argumente.
Es gibt aber natürlich auch sachliche Argumente des Landschaftsschutzes. Deshalb fordern wir die Landesregierung, den Wirtschaftsminister und die Umweltministerin auf, festzulegen, wo diese Vorranggebiete liegen. Wenn man solche Vorranggebiete hat, muss man auch dafür sorgen, dass dort die entsprechenden Anlagen zulässig sind.
Herr Hohn, so, wie Sie argumentiert haben, verstehe ich, weshalb in Rheinland-Pfalz zum Teil blockiert wird. Das ist die gleiche Argumentation wie die von Herrn Billen, dass jedes Windkraftwerk, das irgendwo gebaut wird, die Landschaft verschandele.
Unsere Argumentation war: Wir wollen die Windkraft umweltverträglich und auch landschaftsverträglich ausbauen. Es ist richtig, dass ein Park manchmal besser ist als 30 oder 40 Einzelanlagen.
Es müssen doch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass genau diese Parks, die 20 oder 30 Anlagen projektiert haben, auch wieder verhindert werden. Genau darum geht es doch diesen Initiativen, die Sie erwähnt haben. Sie haben vollkommen Recht, dass vor Ort abgewägt werden muss. Die Argumentation, die Sie abgeliefert haben, ist aber ein typisches „Ja, wir wollen ausbauen, aber vor Ort alles verhindern“. (Glocke der Präsidentin)
Herr Hohn, das geht nicht. Wenn man verantwortliche Politik betreibt, muss man sich auch dazu bekennen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bisher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer die Auffassung vertreten, dass die Landesregierung eine verfehlte Energiepolitik betreibe und im Bundesvergleich das Schlusslicht bei der Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien sei. Daher bin ich heute erfreut darüber, dass mit dem vorliegenden Antrag erstmals auf die positive Wirkung der Fördermaßnahmen des Landes hingewiesen wird. Ebenso erfreulich ist der Hinweis im Antrag, dass die erneuerbaren Energien in RheinlandPfalz schon einen Anteil von 20 % an der Stromerzeugung im Land erreicht haben.
Ich füge hinzu, dass Rheinland-Pfalz bezüglich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Bundesvergleich im vorderen Drittel liegt. Das ist ein Ergebnis einer sehr praxisorientierten und zugleich zukunftsorientierten Förderpolitik.
Die Universität Kaiserslautern kommt zum Beispiel in einer Kosten-Nutzen-Analyse und bezüglich der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen des Landes im Bereich der Windenergie zu dem Ergebnis, dass die Fördermaßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine hohe Effizienz beweisen und maßgeblich die Markteinführung von Windkraftanlagen beeinflusst haben. Nach erfolgreicher Markteinführung sei nunmehr – so die Universität Kaiserslautern – ein wirtschaftlicher Betrieb ohne weitere Zuschüsse möglich. Meine Damen und Herren, erfolgreicher kann eine Förderpolitik einer Landesregierung eigentlich nicht sein.
Die Markteinführungshilfen für erneuerbare Energien im Umfang von mittlerweile jenseits von 55 Millionen DM innerhalb der vergangenen zehn Jahre haben ihre Wirkung also nicht verfehlt. So konnte die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von 773 Gigawattstunden im Jahr 1991 auf 1.480 Gigawattstunden im Jahr 2000 erhöht werden. Meine Damen und Herren, das entspricht einer Steigerung von fast 95 %.
Während sich andere bei der Formulierung von Verdoppelungszielen überbieten, haben wir in Rheinland-Pfalz dieses Ziel erreicht.
Herr Dr. Braun, es muss doch erlaubt sein, auf die Erfolge hinzuweisen. Man kann zwar alles schlecht reden, aber das heißt nicht, dass man stehen bleiben will. Das belegt aber, dass die Förderpolitik eine gute war.
Meine Damen und Herren, ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir uns realistische Ziele setzen und diese mit Ausdauer und Beharrlichkeit angehen. Dabei muss akzeptiert werden, dass die Landespolitik nicht alles allein richten kann.
Wenn zum Beispiel im Antrag gefordert wird, die Voraussetzungen in den Kommunen zu schaffen, damit ein steigender Anteil der benötigten Strommenge mit erneuerbaren Energien vor Ort erzeugt wird, so berührt dies zweifellos die kommunale Selbstverwaltung. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber Selbstverwaltung und nicht Bevormundung. Wir können die Kommunen nicht dazu verpflichten, bestimmte Investitionen im Energiebereich zu tätigen. Wir können aber finanzielle Anreize schaffen.
Dafür hatten wir und haben wir mit dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien die besten Voraussetzungen, und das wird so bleiben. Das Förderprogramm steht in seiner Gesamtheit grundsätzlich auch den Kommunen offen. Es ist beabsichtigt, das Förderange
Im Gegensatz zum vorhin genannten Beispiel gibt es jedoch einen Bereich, auf den die Landesregierung ganz konkret und direkt Einflussmöglichkeiten hat. Das betrifft den Abbau von Verwaltungs- und Marktzugangsbarrieren, insbesondere bei der Wasser- und Windkrafterzeugung. Diese Einflussmöglichkeiten wurden in der Vergangenheit bereits genutzt. So wurden in einem Rundschreiben Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen erarbeitet. Frau Kollegin Martini hat bereits darauf hingewiesen. Darüber hinaus findet im Ministerium für Umwelt und Forsten jährlich ein Erfahrungsaustausch mit den rheinland-pfälzischen Immissionsschutzbehörden zur Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs statt.
Das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, die IVU-Richtlinie und weitere EG-Richtlinien zum Umweltschutz wurden am 2. August dieses Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Bereits im Vorgriff auf dieses Gesetz hat das Ministerium für Umwelt und Forsten im Juli 2001 erste Hinweise der neuen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften an die rheinland-pfälzischen Immissionsschutzbehörden gegeben.
Mitte September dieses Jahres werden in einer ersten Sitzung mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd die Verwaltungsaufgaben aufgrund des neuen Gesetzes erläutert. Diese Veranstaltungsreihe wird mit den übrigen Immissionsschutzbehörden fortgesetzt.
Vollzugsfragen, die sich aus den Veranstaltungen ergeben, werden dem Länderausschuss für Immissionsschutz zur Beratung vorgelegt, um möglichst ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln anzustreben. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden vom Ministerium für Umwelt und Forsten den rheinlandpfälzischen Immissionsschutzbehörden zugeleitet und erforderlichenfalls zusätzlich erläutert.
Sollte sich die Notwendigkeit eines Erlasses für einen einheitlichen Vollzug des Gesetzes ergeben, so werden die entsprechenden Vorbereitungen im Ministerium für Umwelt und Forsten getroffen.
Meine Damen und Herren, im Antrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird weiter gefordert, im Rahmen des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien die Förderung von Gemeinschaftsanlagen zur Biogasnutzung in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Programms ist die Förderung von Gemeinschaftsanlagen jedoch schon heute grundsätzlich möglich.
Weiter setzt sich die Landesregierung für eine kons equente und nachhaltige Erschließung von Energiesparpotenzialen ein, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung bedarf. So werden bereits seit 1980 energiesparende Maßnahmen durchgeführt, um den Energieverbrauch in den Gebäuden des Landes zu reduzieren. Die Staatsbauverwaltung hat seit Anfang 1998 Energiesparprogramme erarbeitet, und der Landesbe
trieb „Liegenschafts- und Baubetreuung“ erarbeitet jährlich auf der Basis der Ergebnisse von Liegenschaftsbegehungen spezielle Energieeinsparprogramme. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Energieeinsparprogramme ist die Verbesserung der Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden.
Neben bautechnischen Wärmedämmmaßnahmen werden im Rahmen der Energiesparprogramme auch die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung optimiert. Allein in den vergangenen zehn Jahren hat das Land hierfür Finanzmittel in Höhe von rund 45 Millionen DM aufgewendet.
Erhebliche Anstrengungen zur Energieeinsparung leistet die Landesregierung auch im Rahmen des Modernisierungsprogramms. Im vergangenen Jahr konnten aus diesem Programm für energiesparende Maßnahmen in rheinland-pfälzischen Wohnungen rund 4,1 Millionen DM an Landesmitteln bereitgestellt werden.
Die landeseigene Förderung wird durch bundesseitige Förderungsmöglichkeiten ergänzt, so insbesondere durch das KfW-Förderprogramm zur CO2-Minderung sowie durch das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dessen Schwerpunkt speziell in der Energieeinsparung im Bereich von Altbauten liegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die dargestellten Maßnahmen und Erfolge machen deutlich, dass die Landesregierung bezüglich der Nutzung von erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung auf einem guten Weg ist. Wir werden diesen guten Weg selbstverständlich fortsetzen.
Es ist Ausschussüberweisung für beide Anträge – Drucksachen 14/180/200 – beantragt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Forsten. Besteht damit Einverständnis bei allen Fraktionen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung angelangt. Ich lade Sie für morgen früh, 9:30 Uhr, zur nächsten Plenarsitzung ein. Ich wünsche einen angenehmen Abend.