Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Das hindert mich nicht daran, die Anmerkung zu machen, dass die Formulierung, wie sie im neuen § 11 Abs. 1 gewählt ist, natürlich sehr interpretationsbedürftig ist. Die Begründung ist ein notwendiger Kompromiss zwischen sehr weit auseinander gehenden Positionen der Staatskanzleien gewesen. Mit der Gleichsetzung von Druckwerken und Mediendiensten ist das keine dem Jahr 2003 und dem erreichten Stand der Angebote entsprechende Formulierung.

An dieser Stelle muss auch gesagt werden, dass es sehr große Unterschiede in der Wahrnehmung dieses Auftrags im Bereich der Online-Dienste gibt. Es gibt eine klare Grenzziehung – das ist weniger eine Sache des Südwestrundfunks als vielleicht des ZDF –, die an mancher Stelle notwendig ist. Dann wiederum muss man aber auch sagen: Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender, ein Landesrundfunksender wie der SWR, mittlerweile in seinem Briefkopf „Hörfunk, Fernsehen, Internet“ stehen hat, dann ist das eine Positionsbestimmung, die auch fragwürdig und eigentlich durch den Inhalt dieses Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags nicht gedeckt ist. Auch hier wäre etwas Selbstkritik vonseiten der Anstalten notwendig.

Zur Entgegnung hat Herr Abgeordneter Dr. Braun das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe es deutlich gesagt. Natürlich braucht jeder im Moment, und zwar nicht nur das ZDF, die ARD, die Öffentlich-Rechtlichen, sondern jede Partei und jeder, der überhaupt in dieser Welt noch etwas gelten will, eine Internet-Seite. Das ist doch unstrittig. Wir können doch nicht den Öffentlich-Rechtlichen Internet-Angebote verbieten. Diese brauchen auch Internet-Angebote. Gerade in Zeiten der Konvergenz – Sie haben es angesprochen; Konvergenz heißt das Zusammenfließen von Internet und Rundfunkangeboten – stellt sich die Frage: Wer soll wie und wo kontrollieren? – Wir haben im Moment keine Kontrollorgane.

Deswegen habe ich gesagt: Ich setze auf die freiwilligen Lösungen, die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Moment definiert werden. Ich hoffe, dass wir dann, wenn diese freiwilligen Lösungen umgesetzt werden, nicht solche Dinge erleben, dass Werbung eingeschaltet wird und solche vom Rundfunkstaatsvertrag nicht vorges ehenen Teile in den Internet-Angeboten vorkommen.

Die Internet-Seiten sind wichtig. Aus persönlicher Überzeugung kann ich sagen: Da ich keine Zeit habe, abends die Nachrichten zu sehen, schaue ich auf die InternetSeiten des SWR. Dort kann ich genau nachlesen, was an dem Tag wichtig war. Das sind schnelle und gute

Nachrichten. – Das soll weiterhin ein Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, und zwar nicht nur im Land, sondern auch regional, beispielsweise beim Hörfunk. Es ist wichtig und gut, dass solche Nachrichten nicht nur im Hörfunk und im Fernsehen gesendet werden, sondern auch auf Internet-Seiten nachzulesen sind. Das wollen wir weiterhin. Man muss nicht Angebote übernehmen, die andere auch machen könnten.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Stimme der Freiheit nicht untergehen lassen. Ich bedanke mich auch insofern, als ich die Details des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags nicht alle noch einmal wiederholen möchte. Ich werde mich auf das konzentrieren, was an wesentlichen Punkten von den Vorrednern angemerkt wurde.

Ich unterstütze nachdrücklich die Aussage, dass die Präzisierung des Funktionsauftrags unverzichtbar ist und noch weiter gehen muss als bisher, und zwar durchaus in dem Spannungsfeld der redaktionellen Freiheit, aber auch unter dem Aspekt, dass eine EU-Rechtssicherheit hergestellt und erhalten bleiben muss. Eine höhere Transparenz zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist auch bei der zurzeit heftig geführten Gebührendiskussion nur gut. Von daher ist dieser Punkt uneingeschränkt unterstützenswürdig. Ich komme zu der Frage der Online-Angebote.

Herr Kollege Schiffmann und Herr Kollege Braun, die freiwillige Selbstbeschränkung ist im Moment eine gute Sache. Ich darf noch ergänzen. Über die Frage der Ausfüllung dieser Selbstbeschränkung sollten auch die Aufsichtsgremien ein Wort mitzureden haben. Dazu gibt es sie. Von daher bin ich nicht so pessimistisch, dass ich sage, es kann niemand draufschauen. Ich glaube aber auch – ich komme zu dem Kollegen Braun –, dass die Konvergenz dieser unterschiedlichen Techniken in Zukunft ganz andere Fragen stellen wird.

Es wird keine lange Zeit vergehen, bis das endgültig zusammengeflossen ist, egal auf welcher technischen Basis, ob analog oder digital. Schon jetzt ist es so, dass man online durchaus fernsehen kann. Nur umgekehrt geht es noch nicht. Das ist nur eine Frage der Zeit. Dann müssen diese Fragen ganz neu diskutiert werden. Dann stellt sich auch die Frage des Funktionsauftrags im Online-Bereich. Bei diesem Änderungsstaatsvertrag ist das nicht entscheidend.

Meine Damen und Herren, auch von unserer Seite aus ein Wort zu dem, was der Kollege Weiland als nicht weltbewegend beschrieben hat. In seinen Ausführungen

machte er deutlich, dass es ihm auch sehr wichtig ist. Ich glaube, die Diskussion, die jetzt so schneidig auch von Ihren Kollegen geführt wird, zeigt, wie wichtig der Bereich dieses Massenmediums Rundfunk in einer modernen Industriegesellschaft ist. Das ist an Bedeutung überhaupt nicht hoch genug einschätzbar.

Der größte Teil der Bevölkerung informiert sich ausschließlich über diese Medien. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Herr Ministerpräsident, deshalb gehe ich über das hinaus, was Sie gesagt haben, nämlich dass nicht nur über Kosten, sondern auch über Qualität diskutiert werden sollte. Ich bin überzeugt, wir sollten erst einmal fast ausschließlich über Qualität sprechen; denn die finanzielle Dimension, um die es geht, dieser berühmte eine Euro, kann es bei Licht betrachtet nicht sein, und zwar auch nicht, wenn man die Konkurrenzsituation mit den Privaten sieht, hinter denen die Liberalen stehen.

Wir wollen das duale System. Wir stehen hinter dem dualen System. Die Frage der Qualität muss sich wie ein roter Faden durch die Diskussion ziehen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk wird nur dann Bestand haben, wenn er in seinem Selbstverständnis nach immer höherer Qualität strebt und damit auch ein Wettbewerbsstachel im Fleisch der Privaten sein wird.

Auch die Privaten müssen zu mehr Qualität gebracht werden. Sie sind zum Teil schon auf gutem Weg. Die Zeit des Abspielens amerikanischer Blockbuster und des Einkaufs von Sportsendungen zu astronomischen Preisen, die auch hinter der jetzigen Gebührendiskussion bei den Öffentlich-Rechtlichen stehen, sind bei den Privaten gottlob vorbei.

Ein letzter Satz zu dem, was mit Qualität notwendigerweise vergesellschaftet ist, nämlich der Quantität, und zwar nicht in der Sendervielfalt.

Herr Ministerpräsident, ob wir einen Sportkanal brauchen, ist eine Frage der Strukturdebatte, die über Rheinland-Pfalz hinaus geführt werden muss. Mir leuchtet nicht ein, dass Länder, die sich im Hörfunk breit gemacht haben, jetzt vom Saulus zum Paulus werden und von 61 auf 45 wollen. Diese könnten mit gutem Beispiel vorangehen. Der Weg steht frei. RheinlandPfalz wird nichts dagegen unternehmen.

Mich bewegt, dass wir die Qualitätsdiskussion nicht führen können, ohne über die Quote zu sprechen, nicht quotengeil und nicht fixiert auf Quote. Qualität nur im Sinn von ARTE und 3sat wird nicht genügen. ÖffentlichRechtliche dürfen keine Exotensender werden, sondern müssen ein breites Massenpublikum ansprechen und begeistern. Ohne das nutzt Qualität nichts.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in diesem Sinn darf ich auch unsere weiteren Anstrengungen verstehen.

Ein kleiner Schwenk zu dem, worüber wir uns über alle vier Fraktionen erfreulicherweise vor dieser Diskussion verständigt haben. Wir wollen dem DeutschlandRadio in

Rheinland-Pfalz zumindest moralisch den Rücken stärken. Ich habe für die schwierige Frequenzsituation in einem topographisch schwierigen Land Verständnis. Wenn ich von Waxweiler nach Lützkampen fahre, verstehe ich, dass ich das DeutschlandRadio nicht überall gleich frequenzstark empfangen kann. Wenn ich aber durch das Oberrheintal von Mainz nach Bingen fahre und diesen Sender nicht empfangen kann und ihn auch in den Ballungsgebieten nicht adäquat empfangen kann, wissen wir, wo wir vor der eigenen Tür noch Handlungsbedarf haben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir mit der ersten Beratung des Landesgesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes – Drucksache 14/2688 – am Ende. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Medienpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Stiftung Staatliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2713 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Eymael das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wechseln jetzt das Thema von den hoch innovativen Medien hin zu einem Produkt, das in Rheinland-Pfalz auch eine große Rolle spielt, nämlich dem Wein.

(Jullien, CDU: Dornfelder!)

Das kommt später, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Stiftung Friedrich-WilhelmGymnasium Trier aus dem Regelungsbereich des Schulgesetzes herausgenommen und die Landesregierung ermächtigt werden, letztlich die Stiftung aufzulösen. Damit soll die rechtliche Grundlage für eine Neuausrichtung des historischen Stiftungsweinguts geschaffen werden.

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen zur Geschichte des Weinguts. Im Jahr 1958 war die Stiftung FriedrichWilhelm-Gymnasium Trier insgesamt in das Schulgesetz aufgenommen worden und das Stiftungsweingut, das letztlich das Vermögen der Stiftung darstellt, warf in der Folgezeit nicht die erhofften Erträge ab.

Im Jahr 1996 wurde die Stiftung vom rheinlandpfälzischen Kultusministerium dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zugeordnet. Wir haben damals auch gleichzeitig dieses Weingut mit einem Betrag in Höhe von 4 Millionen DM entschuldet. Dringend notwendige Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen wurden dann durchgeführt. Aber auch in der Folgezeit zeigte sich, dass gleichwohl eine wirtschaftliche Gesundung nicht erreichbar war. Allein in diesem Jahr musste das Land als Stiftungsträger dem Weingut ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung stellen, um die notwendige Liquidität sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund war eine Weiterführung des Stiftungsweinguts in der bisherigen Form nicht vertretbar. Das Weingut hatte auch keinen Auftrag, zum Beispiel für Forschungs- oder Versuchszwecke zu dienen, sondern es war ein reiner Wirtschaftsbetrieb. Bei der Situation insgesamt, bei den aufgelaufenen Verlusten ist eine Privatisierung dringend notwendig geworden.

Die Landesregierung hat sich dann bei ihren Verhandlungen zur Neuausrichtung nicht allein an fiskalischen Gesichtspunkten orientiert, sondern wir haben die historische Bedeutung der Stiftung für die Stadt Trier auch gesehen und entsprechend bewertet. Heute kann ich feststellen, dass es gelungen ist, in der Tat eine einvernehmliche, zukunftsfähige Trierer Lösung – ich betone das – für die Fortführung des Weinguts FriedrichWilhelm-Gymnasium zu erreichen. Das Land hat in dem Bischöflichen Priesterseminar – ebenfalls ein großes und bekanntes Weingut in der Trierer Region – einen solventen Erwerber aus der Stadt Trier gefunden, der bereit ist, das Weingut der Stiftung zu übernehmen und gemäß seiner Tradition fortzuführen. Ich will auch hinzufügen, dass sich etliche Synergieeffekte ergeben, weil viele Weinbergslagen aneinander grenzen, sodass in der Tat auch Kosten gesenkt werden können und stärker rationalisiert werden kann.

Die Trierer Lösung berücksichtigt jetzt sozusagen die Interessen der Region. Die Mitarbeiter des Weinguts werden teilweise vom Neuerwerber übernommen werden, teilweise im Landesdienst beschäftigt. Sie berücksichtigt auch die Interessen des Gymnasiums, der Schüler und der ehemaligen Schüler. Im Grunde genommen ist diese Trierer Lösung ein Erfolg für alle Beteiligten.

Durch die Fortführung des Weinguts durch das Bischöfliche Priesterseminar bleibt das traditionsreiche Weingut in Trierer Hand. Der Name, die Marke und die jahrhundertealte Tradition des Weinguts bleiben bestehen. Keiner der zwölf Mitarbeiter des Weinguts wird arbeitslos. Alle behalten ihren Arbeitsplatz, entweder beim Erwerber oder, wie schon ausgeführt, im Landesdienst.

Die traditionelle Verbindung zwischen dem Weingut und dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium bleibt bestehen und

wird dauerhaft gesichert. Schüler und ehemalige Schüler des Gymnasiums werden auch zukünftig die Möglichkeit haben, ihre Abiturfeier, ihr Jahrestreffen in dem historischen Kellergewölbe des Weinguts durchzuführen. Auch wird es, wie bisher, Abiturweine eines jeden Abiturjahrgangs geben. Jeder Abiturient bekommt eine Flasche seines Abiturjahrgangs mit auf den Weg, das Rüstzeug für den Erfolg im beruflichen Leben später. Das war auch Gegenstand unserer Absprache zwischen dem Priesterseminar und dem Verein der Ehemaligen des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums.

Auch in Zukunft wird es eine Stiftung Staatliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium geben. Das Land wird aus dem Verkaufserlös einen Kapitalstock in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung stellen, der finanzielle Grundlage einer Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Förderung und Unterstützung des Friedrich-WilhelmGymnasiums sein wird. Der Verein der Ehemaligen wird die Stiftung gründen und das Friedrich-WilhelmGymnasium wird aus den Erträgen der Stiftung unterstützt und gefördert.

Meine Damen und Herren, durch den Verkauf des Weinguts an das Priesterseminar kann jetzt in der Tat ein schlagkräftiges und wettbewerbsfähiges weinwirtschaftliches Unternehmen entstehen. Wirtschaftsgebäude und Kellerräume des Stiftungsweinguts und des Priesterseminars liegen in unmittelbarer Nachbarschaft, sodass jetzt sozusagen zusammenwächst, was zusammengehört. Das Priesterseminar hat eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Namen „FriedrichWilhelm-Gymnasium“ gegründet, um den Namen erhalten und fortführen zu können.

Meine Damen und Herren, durch den Verkauf des Weinguts an das Priesterseminar wird das Land die Voraussetzungen, dass auch noch in Zukunft Weine mit dem Namen „Weingut Friedrich-Wilhelm-Gymnasium“ zu kaufen sein werden, schaffen. Zugleich stellt es eine jahrhundertealte Tradition s icher.

Meine Damen und Herren, alle Verträge und Absprachen stehen noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag mit dem vorliegenden Gesetz den gesetzlichen Rahmen schafft. Ich wäre Ihnen allen, meine Damen und Herren Abgeordneten, dankbar, wenn Sie den Gesetzentwurf zügig beraten und sobald wie möglich die Weichen für die Neuausrichtung der Stiftung und für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Weinguts stellen werden.

Danke schön. (Beifall bei FDP und SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schmitt das Wort.