Ich halte es für völlig überzogen – eine dritte EnqueteKommission wird derzeit diskutiert –, dass vor dem Hintergrund einer Spardiskussion, die die CDU angeregt hat und die immer wieder die 13 Millionen, die 13 Millionen und die nächsten 13 Millionen pauschal sparen wollte, sie jetzt mit dem Vorschlag kommt, 100.000 Euro für ein Gutachten auszugeben, das wir alle in diesem Umfang gar nicht für notwendig halten.
Mit den 100.000 Euro, die Sie für das nächste Jahr vorschlagen, können wir in diesem Bereich die Fraktionen unterstützen, indem wir mehr einstellen, ohne den ganzen Etat damit aufzublähen. Im nächsten Jahr müssen wir natürlich auch wieder über die Diätenregelung reden. Im nächsten Jahr müssen wir auch darüber reden, wie die Fraktionen positiv unterstützt werden können.
Zum Schluss will ich noch einen Punkt erwähnen, den Herr Mertes gestern schon angesprochen hat. Wenn die Fraktionen ihrem Auftrag nachkommen, die Regierung kritisch zu beobachten, ist es natürlich problematisch,
wenn wir Postkartenaktionen usw. mit solchen Sprüchen, wie die CDU sie gestern vorgestellt hat, aus den Geldern finanzieren, wenn wir vorher sagen, dass wir eine Erhöhung dringend benötigen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist dieser Punkt der Beratung beendet. Ich weise noch darauf hin, dass die zweite Beratung des Abgeordnetengesetzes und die zweite Beratung des Fraktionsgesetzes morgen nach den Abstimmungen zum Haushalt erfolgen.
Ich begrüße zunächst weitere Gäste bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder des CDU-Ortsverbands Sehlen. Herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit – derzeit beklagen wir in Rheinland-Pfalz über 150.000 arbeitslose Menschen – ist gerade dem Sozialetat große Aufmerksamkeit zu schenken. Der Sozialetat ist einer der teuersten Einzelpläne dieses Landes, was wegen des Aufgabenumfangs grundsätzlich auch nicht verwundert. Die Gesamtausgaben steigen von 1.215 Millionen Euro auf 1.239 Millionen Euro. Dank der veranschlagten, etwas deutlicher steigenden Einnahmen steigt der Zuschussbedarf von 776 Millionen Euro auf rund 777,5 Millionen Euro.
Aber auch für die sozialpolitischen Aufgaben müssen die zur Verfügung stehenden Steuermittel sparsam und effektiv eingeplant und verausgabt werden. Dies bedeutet nach unserer Bewertung insbesondere die Linderung solcher Notlagen, die ohne die Unterstützung durch Landesmittel nicht unmittelbar von den zuständigen Trägern erfolgen kann. Dies bezieht sich selbstverständlich insbesondere auf den gestaltbaren Teil der Ausgaben.
Die gesetzlich gebundene Leistungserbringung, zum Beispiel im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes und der dazu ergangenen Vierten Landesverordnung oder auch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die weitgehend im Zuständigkeitsbereich des Landes im Kapitel 06 04 veranschlagt sind, lässt verständlicherweise nur geringe Handlungsspielräume.
Im gestaltbaren Bereich muss allerdings immer wieder hinterfragt werden, ob Landesmittel überhaupt, und wenn, in welchem Umfang erforderlich sind. Deshalb möchte ich zumindest aus unserer Sicht noch etwas zur notwendigen Nachrangigkeit des Landes sagen. Ziel der Sozialpolitik des Landes muss es nach unserer Überzeugung sein, sich nur dort zusätzlich und ergänzend zu engagieren, wo Träger vor Ort im eigenen Aufgabenbereich nicht allein in der Lage sind, den Menschen in unserem Land, ob arbeitslos, krank, in sozialer Notlage, ob behindert oder mit erzieherischen Aufgaben überfordert, ausreichend und effektiv zu helfen.
Das Land ist selbstverständlich gefordert, wenn es um die planerische oder/und finanzielle Unterstützung überregional notwendiger Einrichtungen und Hilfeangebote geht. Ich nenne beispielsweise die Altenhilfezentren, die Sozialstationen oder auch die Werkstätten und Wohnheime für behinderte Menschen. Auch hier kann das Land modellhaft einzelne Projekte anstoßen und finanziell unterstützen, um die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüfen zu können. Es darf aber keinen Automatismus hin zu einer unkritischen Dauerfinanzierung geben.
Es muss immer wieder hinterfragt werden, ob der Bedarf für das Hilfeangebot und die Notwendigkeit der Unterstützung aus Steuermitteln weiter gegeben ist. Wir sehen dies zum Beispiel bei den Technologieberatungsstellen nicht mehr.
Als diese auch mit Unterstützung der CDU eingeführt wurden, ging es darum, Arbeitnehmern durch Beratungsstellen ihrer Arbeitnehmervertretungen – damals waren das noch der Deutsche Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund, heute ist das ausschließlich der Deutsche Gewerkschaftsbund – fachkundige Hilfe und Beratung für den Umgang mit dem rasant zunehmenden EDV- und Technikeinsatz zur Seite zu stellen. Dieser Prozess ist heute nicht mehr mit Ängsten, Unwissen und Überforderung aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Er ist ein Teil des selbstverständlichen Betriebsalltags.
Demzufolge hat sich auch der Tätigkeitsbereich der Technologieberatungsstelle des DGB zwischenzeitlich
deutlich verändert. Sie berät und unterstützt Betriebsräte und Betriebe, zum Beispiel um drohende Insolvenzen abzuwenden, um Arbeitsabläufe zu optimieren und damit Firmen zu sichern.
Dies ist eine Aufgabe, die heute auf dem Markt von vielen Beratungsunternehmen angeboten wird, die nicht alle so teuer sind wie Roland Berger. Wir wollen daher mit dem von uns erneut eingebrachten Antrag, diesen Ansatz mit 620.000 Euro gänzlich zu streichen, die Notwendigkeit dieser Überprüfung verdeutlichen. Ich will an dieser Stelle allerdings auch ausdrücklich sagen, dass es Ansätze in diesem Bereich gibt – es geht um die nächste Haushaltsstelle –, die wir für sehr wichtig und deren Steigerung wir für ein richtiges Signal zur richtigen Zeit halten. Es geht um die Steigerung des Ansatzes im Bereich der Eltern- und Familienbildung.
Ich hatte kürzlich das Vergnügen, an einer entsprechenden Veranstaltung des Ministeriums teilzunehmen. Ich kann das Ministerium nur ermuntern, in diesem Bereich weiter tätig zu sein. In unseren heutigen Zeiten ist es wichtig, Familien vermehrt zur Seite zu stehen, sie in ihren Aufgaben zu unterstützen und diejenigen zusammenzubinden, die mit und für Familien arbeiten. An dieser Stelle halten wir für das richtige Signal, dass auch die Familienbildungsstätten von den Ansätzen profitieren.
Familien sind wichtig. Sie brauchen unsere Unterstützung. Wir alle spüren, wie es sich auswirkt, wenn die Familie protestiert, sprich, sich enthält, und junge Menschen keine Familien mehr gründen. Deshalb stehen sie vermehrt im Zentrum des politischen Engagements. Vielleicht hat das Land auch deshalb einen Landesfam ilienbeirat gegründet, den ich grundsätzlich begrüße. Allerdings mache ich an einer nicht unwesentlichen Stelle ein großes Fragezeichen.
Aufgrund der auch aus unserer Sicht sehr unglücklichen Aufgabenzuteilung, nämlich zum überwiegenden Teil der Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Ressort der Frau Ministerin Dreyer im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, bleibt ein nicht unwesentlicher Bereich für die Familienpolitik, nämlich der komplette Kinderbetreuungsbereich, im Ressort von Frau Ministerin Ahnen im Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend. Bei der Gründung des Landesfamilienbeirats wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der komplette Kindertagesstätten- und Kinderbetreuungsbereich bei der Beratung des Landesfamilienbeirats außen vor bleiben soll.
Ich halte das für ausgesprochen schwierig, weil ich nach wie vor, auch wenn es um Arbeitsmarktpolitik für Familien geht, immer wieder den Betreuungsaspekt für notwendig erachte. Er wird automatisch in die Diskussion mit einbezogen werden. Ich wäre dankbar, wenn man diese Konzeption noch einmal überdenkt, damit man nicht eine amputierte Familienpolitik in diesem Beirat diskutieren kann. (Beifall der CDU)
Zu der überregionalen Verantwortlichkeit des Landes zählt neben der Erstellung des Krankenhausplans, der gerade wieder neu beschlossen wurde, auch die uns eres Erachtens notwendige Neuauflage des Landesbehindertenplans, um zum einen den Trägern der Behindertenarbeit vor Ort, von Werkstätten, Wohnheimen, Tagesstätten und anderen, aber auch dem Land selbst Planungssicherheit zu geben. Der alte Behindertenplan zeichnete sich negativ durch jedwedes Fehlen von Planungsdaten aus.
Um den Bedürfnissen behinderter Menschen auch in der Zukunft gerecht zu werden, müssen die notwendigen Daten dringend erhoben werden. Zum Beispiel wachsen – das ist bekannt, aber bislang nicht mit Zahlen festgemacht – Tag für Tag viele Menschen in das Ruhestandsalter. Für diese ist noch nicht ausreichend durch tagesstrukturierende Wohnangebote gesorgt. In gleicher Weise wirkt sich das Modell „Selbst bestimmen – Hilfe nach Maß“ auf die Wohnbedürfnisse behinderter Menschen durchaus positiv aus. In welchem Umfang werden wir in der Zukunft noch stationäre Heimplätze brauchen? Auch hier müssen Fakten auf den Tisch gelegt werden, um den zu erwartenden Entwicklungen gerecht werden zu können.
Zurück zur Nachrangigkeit des Landes. Dort, wo es um die unmittelbare Hilfe für die Menschen vor Ort geht, müssen nach unserem Verständnis einer effektiven Verwaltung im Land die Verantwortlichen vor Ort eigenständig in der Lage sein, diese Hilfe leisten zu können. Dies setzt eine Landesregierung voraus, die sich selbst zugunsten starker Kommunen zurücknimmt. Dies setzt die notwendige Finanzausstattung unserer Kommunen voraus. Wir halten dies grundsätzlich für den besseren Weg, weil in den Regionen die Probleme der Menschen hautnah erlebt werden und die regionalen Hilfeangebote sich verknüpfend und ergänzend wesentlich effektiver gestaltet werden können.
Die Landesregierung hat jedoch trotz allem Reden von Verwaltungsmodernisierung und neuestens auch Gebietsreformen einen grundsätzlich anderen Ansatz. Sie regieren lieber vor Ort auf Dauer mit und halten die örtliche und regionale Sozialpolitik mit unzähligen Projekten und Programmen am gegängelten Zuschusszügel.
Zu unserem nachrangigen Verständnis der Landessozialpolitik gehört nach unserer Auffassung durchaus die Notwendigkeit, durch das Erproben neuer Hilfeformen mit besonderen Konzepten und Zielgruppen sinnvolle Wege für die effektive Hilfe vor Ort zu weisen. Dazu gehören aber in gleicher Weise die zeitliche Befristung der Modelle, die sorgfältige Überprüfung ihrer Wirkung und die konsequente Schlussfolgerung aus den gewonnenen Erkenntnissen. Das heißt im Erfolgsfall eine möglichst breite Umsetzung dieser Maßnahmen im ganzen Land, allerdings in der Entscheidungsfreiheit der örtlich Verantwortlichen mit möglichst autonomen Strukturen
vor Ort ohne dauerhafte Mitfinanzierung durch das Land. Es gehört aber auch dazu, im Fall des Misserfolgs
die Modelle zu beenden und die gewonnenen Erkenntnisse bei der Konzeption neuer Modelle zu berücksichtigen. Wir beobachten in dieser Landesregierung ein anderes Vorgehen. Man trennt sich nur schwer von einem großen bunten Modelltopf.
Die Anzahl der von Ihnen geförderten Klein- und Kleinstmaßnahmen füllt im Finanzhilfebericht des Landes viele Seiten. Gut an diesem Bericht ist die Ausführlichkeit, mit der Sie Ihre Maßnahmen zumindest im Vergleich zu anderen Ministerien beschreiben. Das ist das einzige. Gut an dem vorgelegten Sozialetat ist die eingangs beschriebene Bereitschaft, die Landessonderprogramme zu überprüfen und zu straffen, eine Neuausrichtung der Zielgruppenförderung und eine strukturelle Veränderung in der arbeitsmarktpolitischen Förderung vorzunehmen.
Unsere damit geweckte Hoffnung, dass sich dies in einer Kürzung des entsprechenden Haushaltstitels niederschlägt, wurde allerdings enttäuscht. Sie folgen zwar mittlerweile dem richtigen Weg in Richtung Sparen, aber in Anbetracht der unzureichenden Wirkung vieler Maßnahmen aus unserer Sicht viel zu zaghaft.
Wir beantragen eine deutliche Kürzung des Titels für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen von 19,2 Millionen Euro auf 7,2 Millionen Euro. Dabei berücksichtigen wir, dass das Land bei den meisten Maßnahmen Mitfinanzier ist, häufig neben der Bundesagentur, die ebenfalls erhebliche Mittel einsetzt, den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden und anderen. Den Schluss, den Sie auch in den vergangenen Haushaltsberatungen nahe legen wollten, wer viel ausgibt, ist sozial, und wer sparen will, ist unsozial, weise ich schon vorsorglich zurück.
Mich und sicher auch die Kollegen in den Regierungsfraktionen erreichen häufig Klagen über zumindest aus Sicht der Betroffenen völlig unsinnige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen,