Meine Damen und Herren, dabei wissen wir aus Untersuchungen, dass die deutschen Behörden ganz groß im Abhören sind
und sich die Anzahl der abgehörten Gespräche und Personen ständig erhöht. Deshalb hätte es Anlass gegeben zu überlegen, wie diese Maßnahmen in Zukunft besser kontrolliert werden können, zu überprüfen, ob die Benachrichtigungspflichten wirklich immer erfüllt werden und wie man die richterliche Kontrolle wirksamer ma
Meine Damen und Herren, ein modernes und progressives Polizei- und Ordnungsbehördengesetz hätte Schwerpunkte setzen müssen. Leider finden wir dazu in diesem Gesetzentwurf nichts.
Meine Damen und Herren, auch die Befugnisse der präventiven Rasterfahndung ohne Richtervorbehalt lehnen wir ab und kritisieren wir. Dadurch wird eine Vielzahl von Unbeteiligten betroffen, und in ihre Grundrechte wird unverhältnismäßig eingegriffen. Meine Damen und Herren, es gibt bisher auch noch keinen empirischen Nachweis, dass die im vorletzten Jahr vorgenommenen Rasterfahndungen an den Universitäten überhaupt zu einem richtigen greifbaren Erfolg geführt haben. Ich sehe eher das Gegenteil, und das kam auch in der Studie der Polizei heraus: Diese Art von Einsatz bindet die Polizei an den Computer. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir unter bürgernaher Polizei verstehen, die Sie immer wieder als Ziel propagieren, Herr Zuber.
Wir kritisieren auch, dass auf kommunaler Ebene die Erweiterung der Befugnisse der Ordnungsbehörden beispielsweise durch die Verhängung von Aufenthaltsverboten sowie durch eine stärkere Personendurchsuchungskontrolle die Folge haben kann, dass soziale und unerwünschte Randgruppen räumlich ausgegrenzt werden und dadurch eine Kultur der Kontrolle durch Polizei und Ordnungsbehörden alltäglich wird.
Meine Damen und Herren, all diese neuen Bestimmungen zeigen, dass die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in diesem Gesetzentwurf nicht gewahrt wird. Darum lehnen wir ihn ab.
Wenn wir von den Christdemokraten hören, wir seien Hasenfüße, und von den GRÜNEN, wir seien ein Über
Was mich immer wieder ärgert – dies habe ich auch schon gegenüber der Presse gesagt –, ist Folgendes:
Wenn ein Gesetzentwurf eingebracht worden ist und man bereit ist, in der Auseinandersetzung mit Anzuhörenden einzuräumen, etwas nicht richtig bedacht zu haben, dann heißt es: Die rudern zurück.
Meine Damen und Herren, was wird damit eigentlich provoziert, Frau Grützmacher? – Damit wird provoziert, dass man nicht mehr gesprächsbereit ist und im Grunde zu ist in dem Moment, in dem man einen Entwurf einbringt.
Von daher bitte ich darum, noch so lange wie möglich in der Lage zu sein, Argumente anderer zu hören und sie in die eigene Argumentation einzubauen. Meine Damen und Herren, dies war der Fall, und zwar richtigerweise sowohl bei den Journalistenverbänden als auch bei den Kirchen und bei vielen anderen, die wir als Fraktion und in der Anhörung des Parlaments angehört haben. Meine Damen und Herren, einem dies zum Vorwurf zu machen, heißt eigentlich, die Parlamentskultur des Neins agens zu beschwören. Nicht mit unserer Koalition!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Mertes, ich kritisiere nicht, dass man auch seine eigene Position überdenkt, wenn man in einer Anhörung bestimmte Meinungen hört. Ich kritisiere nur, dass diejenigen, die diese Bedenken eingebracht haben, am Anfang von der Beratung ausgeschlossen werden sollten. Das genau ist der Fall.
Die Kirchen sind erst durch uns darauf aufmerksam geworden, dass es eine Änderung gibt. Sie waren sehr
Meine Anregung, auch den Journalistenverband für die Anhörung einzuladen, wurde abgelehnt. Das kritisiere ich, nicht, dass Sie in der Lage sind; denn der Kopf ist immerhin rund.
(Schweitzer, SPD: In der Ausschusssitzung? Da ist aber längst der Katalog der Anzuhörenden abgeschlossen gewesen!)
Sicher ist das wahr. Deswegen möchte ich noch einmal klarstellen, dass es sich nicht auf die Änderungen bezog.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Soll ich das Protokoll herausholen? – Schwarz, SPD: Lesen wir das Protokoll!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon lange nicht mehr hat ein Gesetzentwurf im Vorfeld seiner Verabschiedung zu so viel Emotionen geführt wie die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Im Interesse der öffentlichen Diskussion stand stets die Frage, ob durch die Änderung des rheinland-pfälzischen Polizeirechts nicht die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger zu sehr beschnitten würden. Für unsere Fraktion kann ich festhalten, dass wir diese Befürchtungen in keiner Weise teilen.
Mit der maßvollen – ich betone dies – Ausweitung der polizeilichen Befugnisse sehen wir die persönliche Freiheit jedes Einzelnen umfänglich gewahrt. Insbesondere Behauptungen, wir seien auf dem Weg in einen Überwachungsstaat, entbehren jeder Grundlage und schüren nur unnötige Ängste in der Bevölkerung.
Frau Grützmacher, lassen Sie mich zu Ihrem Beitrag noch etwas sagen, was Herr Kollege Mertes schon ausgeführt hat. Ich möchte mich den Worten des Herrn Kollegen Pörksen anschließen, wenn er sagt: Zum Glück haben die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz keine Regierungsverantwortung für die Innere Sicherheit.
Meine Damen und Herren, wir werden mit den vorgelegten Änderungen in Rheinland-Pfalz ein modernes und effizientes Polizeigesetz haben, das den Sicherheitsbedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger vollends entspricht.
Es ist in vorbildlicher Weise gelungen, zum einen auf die neuen Bedrohungen der Freiheit und Sicherheit unserer Bevölkerung zu reagieren, zum anderen aber auch die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit weiterhin zu wahren.
Mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes reagieren wir unmittelbar auf veränderte Formen der Begehung von Straftaten.
Ereignisse in jüngster Zeit haben uns mehr als deutlich vor Augen geführt, dass zunehmend die Verhütung von Kriminalität im Mittelpunkt einer effektiven Sicherheitspolitik stehen muss. Hierfür ist es unerlässlich, die notwendigen Eingriffsbefugnisse des Staates zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und mithin zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit zu verbessern und dort, wo nötig, maßvoll zu erweitern.
Meine Damen und Herren, immer häufiger machen sich beispielsweise Kriminelle den technischen Fortschritt in der Telekommunikation für die Begehung von Straftaten zunutze. Vor dieser Entwicklung dürfen wir nicht die Augen verschließen. Gerade mit Handys unter Austausch von „SIM-Karten“ und „Prepaid-Karten“ werden konspirativ Straftaten geplant und vorbereitet. Dies gilt gerade im Bereich der Drogenkriminalität, aber beispielsweise auch im Vorfeld von großen Fußballspielen, wo sich rivalisierende Hooligans über Handys sozusagen verabreden.