Wir sollten auch verhindern, dass, wenn es zum Konflikt zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz kommt – den Konflikt kennen wir aus der Landesregierung zur Genüge –, wir eindeutig machen, dass das Geld auch bereitsteht, damit der Vertragsnaturschutz, so wie er vorgesehen ist und wie es dankenswerterweise im Vertrags- oder Gesetzentwurf steht, dann auch durchgeführt werden kann.
Es hat keinen Sinn, Vertragsnaturschutz zu propagieren, wenn am Schluss die Mittel fehlen, diesen zu bezahlen. Er muss so bezahlt werden, dass die Landwirte vor Ort damit auch zufrieden sein können, damit es also nicht dazu kommt, dass die Landwirte vor Ort sich dagegen
wehren, wenn sie besondere Auflagen bekommen, sondern es dann eine sinnvolle Konstruktion ist, die Auflagen zu erfüllen, andererseits natürlich dafür Entschädigung zu erhalten, aber die Biotope auch so zu erhalten, wie sie erhalten werden müssen, dass die Tier- und Pflanzenarten dort überleben können.
Ich glaube – das sollten wir im Gesetzgebungsverfahren auch beachten –, dass wir in diese Richtung gehen müssen, keine Ausnahmen aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen machen, wie es im Gesetz vorgesehen ist, sondern dann Entschädigung zahlen müssen, aber nicht vor dem Schutz der entsprechenden Gebiete zurückweichen sollten.
Das ist uns wichtig, das ist natürlich auch den Umweltverbänden wichtig. Ich hoffe, das können wir durchsetzen, auch gegen die CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bestimmungen des Landespflegegesetzes müssen novelliert und in ein neues Landesnaturschutzgesetz überführt werden. Dabei kommt insbesondere den Rechtsakten der EU-Kommission besondere Bedeutung zu. Die EU-Richtlinien bestimmen den Rechtsrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes, der durch Landesgesetz auszuführen ist.
Heute geht es um einen Teilbereich, nämlich die Vorschaltnovelle, Herr Kollege Dr. Braun. Wir werden natürlich diesen Prozess weiterführen müssen, das heißt, diese Vorschaltnovelle zum Landespflegegesetz soll – das wissen Sie auch – in ein Landesnaturschutzgesetz in Anlehnung an das Bundesnaturschutzgesetz erfolgen. Insofern sehe ich Ihre kritischen Punkte im Moment als unbegründet, ehrlich gesagt.
Meine Damen und Herren, von der Zoo-Richtlinie abgesehen, regelt die Vorschaltnovelle zwei Hauptpunkte. Erstens die Festsetzung der FFH- und Vogelschutzgebiete und zweitens die Ausgleichs- und Entschädigungsregelungen.
Die FFH- und Vogelschutzgebiete werden durch die Novelle unmittelbar unter Schutz gestellt. Die bisherigen so genannten potentiellen FFH-Gebiete und die so genannten faktischen Vogelschutzgebiete gehören damit der Vergangenheit an.
Unsere Fraktion hat immer dafür plädiert, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Regelungen zu schaffen, welche zu einer Planungssicherheit für Privatpersonen, aber auch und insbesondere für Kommunen führen, meine Damen und Herren. Dass dies nunmehr mit der Ausfüllung des bundesrechtlichen Rahmens durch die Novelle erfolgt, wird von unserer Fraktion sehr begrüßt.
Meine Damen und Herren, der zweite Hauptpunkt der Novelle ist die Ausgleichs- und Entschädigungsregelung des § 39. In der allgemeinen Bestimmung des Absatzes 1 wird die Grenze der Sozialpflichtigkeit des Eigentums durch eine Inhalts- und Schrankenbestimmung durch Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes deutlich gemacht.
Ein Ausgleich erfolgt erst dann, wenn die Einschränkung der Nutzbarkeit über die Inhalts- und Schrankenbestimmung, also über die Sozialpflichtigkeit hinausgeht.
In § 39 Abs. 2 ist die spezielle Ausgleichs- und Entschädigungsregelung für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft enthalten. Generell wird nach § 22 b der Novelle davon ausgegangen, dass die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung entsprechend der guten fachlichen Praxis bzw. gemäß der ordnungsgemäßen Fors twirtschaft zulässig ist und insoweit den Schutzzweck und Zustand der Schutzgebiete nicht nachteilig beeinflusst. Ich betone noch einmal „nicht nachteilig beeinflusst“.
Wird jedoch diese zulässige Nutzbarkeit durch Beschränkungen eingeengt, so wird ein Ausgleich fällig. Unsere Fraktion begrüßt diese Regelung, für die sie sich von Anfang an eingesetzt hatte, dass bei Ausgleichsund Entschädigungsregelungen kein Unterschied zwischen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vorgesehen wird.
Dies entspricht im Übrigen auch der Ausgleichsregelung, wie sie in § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes enthalten ist. Frau Kollegin Weinandy, ich verstehe Ihre Bedenken und Kritik auch im Hinblick auf die Ausgleichsregelung, auf die Kritik zur Vorgehensweise in keinster Weise.
Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin Conrad, an dieser Stelle ein großes Kompliment aussprechen und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses über die Art und Weise, wie man sehr früh versucht hat, alle Betroffenen mitzunehmen. Ich erinnere an die Suchkulisse und daran, wie man Bauern, Winzer, Fischereiwirtschaft und Forstwirtschaft sehr früh mit eingebunden hat. Ich selbst war bei vielen Diskussionen dabei.
Zu sagen, man habe die Betroffenen nicht entsprechend gehört – – – Ich kann Ihnen nur sagen, Hut ab, Kompliment für diese Vorgehensweise.
Meine Damen und Herren, man darf mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die aufzustellenden Bewirtschaftungspläne an der bisherigen fachlichen Praxis wenig ändern werden. Diese Praxis war es nicht zuletzt, welche die Gebiete erst zu Schutzgebieten werden ließ.
Meine Damen und Herren, dass damit das lang und heiß diskutierte Thema das europäischen Netzes „Natura 2000“ jetzt eine landesrechtliche Norm gefunden hat, empfindet unsere Fraktion als großen und begrüßenswerten Fortschritt im Umweltrecht.
Wir gehen davon aus, dass auch im Nachhinein – ich habe das vorhin schon gesagt – dieses Landespflegegesetz in ein entsprechendes Landesnaturschutzgesetz münden wird, in dem ähnlich dem Bundesnaturschutzgesetz all die Dinge geregelt sind.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/2877 – wird an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dem so.
Wir kommen zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:
Klimaschutz durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien in landeseigenen Immobilien Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2697 –
Fünfter Energiebericht der Landesregierung Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 14/2706) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2817 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2697 – Klimaschutz durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien in landeseigenen Immobilien, wurde durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2003 an den Ausschuss für Umwelt und Forsten überwiesen.
Der Umweltausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 3. Februar dieses Jahres beraten. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat keine Mehrheit gefunden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erneuerbare Energien und das Einsparen von Energie haben verschiedene positive Effekte: zum einen den Effekt des Klimaschutzes, der unbestritten weltweit notwendig ist und den auch das Land Rheinland-Pfalz unterstützen will, und zum Zweiten den Effekt von Einsparungen von Finanzen des Landes. Ich glaube, wenn man Klima- und Umweltschutz mit der Einsparung von Steuermitteln kombinieren kann, so ist dies eine gute Sache. Prinzipiell dürfte sich in diesem Haus kein Einziger oder keine Einzige dagegen wehren, einerseits das Geld der Steuerzahler zu sparen und andererseits Entlastungseffekte für die Umwelt zu kreieren.
Deswegen haben wir beantragt, dass das Land in seinen eigenen Gebäuden einerseits mit effektiven Sparmaßnahmen im Heizungs- und Wärmedämmbereich, aber andererseits auch auf der Stromseite Beispiel gebend vorangeht, mit erneuerbaren Energien Geld einspart und in den landeseigenen Gebäuden für die Bürgerinnen und Bürger ein Beispiel dafür gibt, wie man effektiv heizen und Wärmedämmung betreiben kann und wie man effektiv Strom sparen kann, meine Damen und Herren. Ich glaube, dies wäre für die Vorbildfunktion des Landes durchaus positiv und würde von den Bürgerinnen und Bürgern auch als positiv anerkannt werden.
Meine Damen und Herren, dies ist keine rückwärts gewandte Sache, sondern eine Sache, die sehr modern ist, die modernste Technik erfordert und die den Mittelstand sowie die Forschung in Rheinland-Pfalz fördern würde und die die Stellung des Landes insgesamt nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch international voranbringen könnte, wenn wir ein Musterland der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der neuen Energiespartechnik wären, meine Damen und Herren.
Die Großchemie hat entsprechende Dämmstoffe entwickelt. Die Forschungsstandorte in Rheinland-Pfalz an den Fachhochschulen in Birkenfeld oder Bingen beschäftigen sich mit Energieeffizienz und neuen Energietechniken. Ich glaube, gerade das Land Rheinland-Pfalz könnte die Vorteile der neuen Forschung und die Vorteile der finanziellen Einsparungen und des Umweltschutzes kombinieren.
Aber dies geschieht nicht in Rheinland-Pfalz, weil im zuständigen Finanzministerium und beim LBB noch nicht die entsprechenden Programme umgesetzt wurden, weil nur Pilotprojekte durchgeführt wurden und bisher nur im kleinen Bereich innovative Techniken zur Anwendung gekommen sind. Wir haben eine Große Anfrage gestellt, die in die Richtung gehend beantwortet wurde, natürlich werde etwas getan, aber an die größeren Brocken gehe man erst in Zukunft heran. Die größte Solaranlage auf einem landeseigenen Gebäude ist auf dem Abgeordnetengebäude und dem Umweltministerium positioniert. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mindestens drei Jahre gebraucht, bis man diese Anlage genehmigt hat und sie überhaupt hat installieren lassen. Man musste sie vom LBB noch nicht einmal selbst installieren, sondern dies hat eine Firma übernommen. Man hat es fünf Jahre lang nicht geschafft, von sich aus aktiv zu werden, meine Damen und Herren. Daran sieht man, dass es Potenziale gibt, die noch schlummern. Ich glaube, inzwischen haben wir auch einige Potenziale wecken können. Inzwischen werden mehrere große Projekte auf landeseigenen Gebäuden geplant, meine Damen und Herren.
Kleinere Projekte wie beispielsweise Ein- oder ZweiKilowatt-Anlagen gibt es schon, aber es gibt noch keine größeren Projekte. Wir sprechen uns für die KraftWärme-Kopplung und die Blockheizkraftwerke in den öffentlichen Gebäuden aus, sodass wir nicht nur heizen, sondern auch gleichzeitig Strom erzeugen können und dadurch aufgrund einer bundesweiten Planung mit der Kraft-Wärme-Kopplung enorme Klimaschutzeffekte haben könnten. Leider ist auch in diesem Bereich das Land noch nicht so weit. In der Antwort heißt es eindeutig, dass man die Technik bisher noch nicht für große, sondern eher für kleine Gebäude angewendet hat. Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, wir könnten in allen neuen Gebäuden bei den neuen Heizanlagen die Kraft-Wärme-Kopplung mit berücksichtigen. Als Energieträger könnten wir beispielsweise Biomasse, also Holz aus rheinland-pfälzischen Wäldern, mit berücksichtigen. Dies sollte kein Pilotprojekt, sondern Standard in allen öffentlichen Gebäuden in RheinlandPfalz sein.