Protokoll der Sitzung vom 12.02.2004

(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Was erzählen Sie da für Märchen?)

Herr Mertes, genau das, was Sie fälschlicherweise unserem Europa-Abgeordneten Werner Langen vorwerfen, machen Sie.

Was hat Werner Langen gemacht? Er hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, dass Ryanair ungerechtfertigte Subventionen für den Flughafen in Charleroi, Belgien, zurückzahlen muss.

Er hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nun auch nach Aussagen der EU-Kommission und aufgrund der Beschwerden der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Luftfahrt-Unternehmen der Flughafen Hahn überprüft werde.

(Mertes, SPD: Werden wird!)

So nachzulesen in der Pressemeldung. Wenn Sie es getan hätten, wüssten Sie es. Genau da steht es so: überprüft werde.

(Mertes, SPD: Lesen Sie es richtig vor!)

Daraus hat eine Presseagentur dann leider die Aussage gemacht, sehr wohl „müsse nun auch die Beihilfesituation des Flughafens Hahn im Hunsrück auf den Prüfstand gestellt werden,“ so diese Presseagentur, „verlangte der parlamentarische Geschäftsführer Dr. Werner Langen“.

Dieser Falschinterpretation seiner unmissverständlichen Feststellung hat Dr. Langen unverzüglich widersprochen.

(Zuruf des Staatsministers Bauckhage – Hartloff, SPD: Immer die böse Presse!)

Diese Feststellung wollen Sie aber offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen. Nun kann man vielleicht noch verstehen, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Mertes die Pressemeldung von Werner Langen – er hat sie jetzt offensichtlich – zu dem Zeitpunkt seines Protest nicht gelesen hatte.

(Zuruf des Abg. Dr. Altherr, CDU)

Wäre es ihm, wie er vorgibt, aber tatsächlich um das Wohl des Flughafens gegangen, hätte er Werner Langen anrufen können, um ihm zu sagen, dass er einen Fehler gemacht habe, und die ganze Angelegenheit wäre aufgeklärt.

(Zurufe von der SPD – Zuruf des Staatsministers Bauckhage)

Wäre es ihm wirklich um das Wohl des Flughafens Hahn gegangen, hätte er besser recherchiert und wäre auch selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass Werner Langen es gar nicht so gesagt hat, wie die Presseagentur das gemeldet hat.

Aber es ging ihm offensichtlich nicht um das Wohl des Flughafens, sondern darum, aus einer Falschmeldung ganz bewusst weiter parteipolitisches Kapital zu schlagen.

(Beifall der CDU)

Lieber Herr Kollege Mertes, das ist schäbig und auch unwürdig, denke ich.

(Zuruf des Abg. Dr. Altherr, CDU)

Spätestens nach der sofort erfolgen Klarstellung von Werner Langen hätten Sie Ihre Attacken, die Sie durch Presseartikel und mehrere Leserbriefe in den Tagen danach weiter geschürt haben, einstellen müssen.

(Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)

Dass Sie das nicht getan haben, daran erkennt man, dass es Ihnen – wie ich schon sagte – nicht um die Wahrheit und auch nicht um den Flughafen, sondern ausschließlich um parteipolitische Vorteile im beginnenden Europawahlkampf geht.

(Schwarz, SPD: Jetzt kommen wir zum Hahn!)

Sie schaden damit dieser Debatte. Sie schaden mit dieser Debatte dem Hahn.

(Beifall der CDU – Schwarz, SPD: Sagen Sie etwas zum Hahn!)

Das, was Sie machen, indem Sie Unwahres bewusst weiterverbreiten, ist die „unerträgliche Scheinheiligkeit“, von der Sie und Ihr Kollege Walter in der Presse gegenüber Herrn Langen gesprochen haben. Sie praktizieren diese selbst.

(Dr. Altherr, CDU: Das ist Diffamierung!)

Ich will für die CDU klarstellen, wir haben auch nach den Ausführungen des Wirtschaftsministers im letzten Jahr im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Landtags und nach dem, was wir heute wissen, keinen Grund daran zu zweifeln, dass sich die Förderungspolitik der Landesregierung bezogen auf den Hahn genau in dem Bereich bewegt, der von der EU-Kommission jetzt als zulässig eingestuft wurde.

(Schwarz, SPD: Das hat er lang und breit gemacht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Werner Langen hat überhaupt nichts anderes gesagt.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Sie hätten gern, dass er etwas anderes gesagt hätte, um daraus parteipolitische Vorteile zu schlagen. Das hat er eben nicht. Das hat eine Presseagentur falsch interpretiert.

Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie das täten, würden Sie sagen: „Okay, wir haben uns geirrt“.

Meine Damen und Herren, wenn man ein Projekt wirklich will, muss man anders mit den Tatsachen umgehen, als Sie das in diesem Fall getan haben.

Meine Damen und Herren, ich möchte damit die erste Runde der Darstellung beenden.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler der HerrmannGmeiner-Realschule Mendig sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Klienten des Psychiatrischen Zentrums Worms. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Es spricht nun Herr Abgeordneter Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bracht, Sie erzählen das Märchen, es gebe eine Differenz zwischen der SPD und unserer Fraktion in der Frage des Flughafens Hahn. Wie kommen Sie darauf? – Das stimmt überhaupt nicht.

(Mertes, SPD: Er saugt sich vieles aus den Fingern!)

Das ist ein Gespinst. Sind Sie so erregt, weil der Kollege Dr. Langen das gesagt hat? – Wir verstehen das nicht.

Meine Damen und Herren, die EU-Kommission hat zahlreiche Privilegien des irischen Billigfliegers Ryanair, die

der belgische Provinzflughafen Charleroi gewährt, für wettbewerbswidrig erklärt und weitere Untersuchungen angekündigt. Die Vergünstigungen, die Ryanair 2001 eingeräumt wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Region Wallonien hat Ryanair im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags einen Vorzugstarif für Startund Landeentgelte in Charleroi eingeräumt, die sich auf 1 Euro je einsteigenden Fluggast belaufen. Diese Privilegien hat Ryanair durch den Flughafenbetreiber Frankfurt-Hahn nicht.

2. Der Flughafenbetreiber Charleroi hat einen Beitrag zu Werbemaßnahmen in Höhe von 4 Euro je einsteigenden Fluggast für die Dauer von 15 Jahren und bis zu 26 Flügen am Tag gewährt. Diese Vergünstigungen hat Ryanair auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn nicht.

3. Anreizzahlungen zur Eröffnung von Verbindungen, die im Wesentlichen aus 160.000 Euro je eröffneter Verbindung für zwölf Verbindungen bestehen, von insgesamt 1,9 Millionen Euro. Hinzu kommen 768.000 Euro als Erstattung von Kosten der Pilotenausbildung sowie 250.000 Euro Hotelkosten, die der Flughafenbetreiber gewährt hat. Diese Vergünstigungen werden der Fluggesellschaft Ryanair durch den Flughafenbetreiber Frankfurt-Hahn nicht gewährt.

4. Einen Vorzugstarif von 1 Euro je Fluggast für die Bodenabfertigung, wobei für andere Luftfahrtunternehmen normalerweise Tarife zwischen 8 Euro und 13 Euro gelten. Solche Vergünstigungen gibt es für Ryanair auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn nicht.

Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass die Flughafenbetreibergesellschaft Brussels South Charleroi Airport – BSCA – Ryanair auf dem Flughafen Charleroi Vergünstigungen eingeräumt hat, die sie keiner anderen Fluggesellschaft gewährt hat, was auch nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion klar wettbewerbswidrig ist. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung, die die Europäische Kommission getroffen hat, indem sie einen umfassenden Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen gewährleistet, die Regionalflughäfen nutzen.

Diese Beihilfen, die unmittelbar von der Region Wallonien und zum Teil vom Flughafenbetreiber BSCA gewährt wurden, sind nicht mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes vereinbar und müssen daher zurückgezahlt werden. Diese Auffassung vertritt auch die FDP-Fraktion nachdrücklich.

Da auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn solche Subventionierungen nicht stattfinden, ist die FDP-Landtagsfraktion davon überzeugt, dass die von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Luftfahrtunternehmen bei der EU-Kommission eingelegte Beschwerde wegen „anhaltender Subventionierung“ von Ryanair auf dem Hahn nicht zum Erfolg führen wird.