Wenn wir beispielsweise mit der grünen Gentechnik schorffreie Apfelsorten züchten können, die keine Pilzgifte – genannt Mykotoxine – ausscheiden, die nicht chemisch behandelt werden müssen, so sind diese eindeutig gesünder für den Menschen. Das ist so.
Ähnliches gilt für viele weitere pflanzliche Pilzkrankheiten. Wenn wir im Pflanzenbau maden- und raupenres istente Pflanzen züchten und in Anbau bringen, so leisten wir einen gewaltigen Dienst für Menschen, Tier und Umwelt insgesamt, da wir auf die besonders problematischen Insektizide größtenteils verzichten können. Gentechnische Maßnahmen zur Verbesserung von pflanzlichen Organismen sind keine Hexerei, sondern gezielte Eingriffe in die DNS, in die Desoxyribonukleinsäure,
die zu solchen Auswirkungen führen, wie sie in den vergangenen Jahrhunderten und Jahrtausenden zum Teil auf natürliche Weise stattgefunden haben. Ich nenne zum Beispiel die Mutationen in der Natur, Hybrid
kreuzungen und sonstige biologische Zufälle in der Natur, die eindeutig und nachweislich zu Genveränderungen geführt haben.
Was in der Natur geschieht, war nie kontrollierbar. Die Gentechnik ist aber sehr wohl kontrollierbar.
Meine Damen und Herren, auch ich fordere eine klare Kennzeichnung von gentechnisch verbesserten Nahrungsmitteln. Wer gentechnisch veränderte Organismen nicht oder nicht kennzeichnen will, hat vielleicht Angst vor dem Wettbewerb. Diese Angst vor dem Wettbewerb mit der so genannten Biolandwirtschaft ist möglicherweise der Grund für die nahezu totale Ablehnung der Gentechnik durch die GRÜNEN-Partei.
dass Wettbewerb an sich nichts Schlechtes ist. Eher das Gegenteil ist der Fall. Wie bei allen anderen Themen müssen wir auch die Themen „Gentechnik“ und „gentechnisch veränderte Organismen“ vernünftig und sachlich diskutieren.
die Chancen und Risiken aufzuzeigen. Frau Kollegin Kiltz, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, den Rest – da zitiere ich Ihre Ministerin Künast – entscheiden die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Es tut mir Leid, aber das kann man wirklich nicht stehen lassen. Herr Geisen, ich gebe Ihnen in einer Frage Recht, nämlich wer nicht kennzeichnen will, der hat vielleicht Angst. Da haben Sie Recht. Die Gentechnikindustrie hat sich sehr stark bei der Novel-FoodVerordnung gegen die Kennzeichnung gewehrt. Weshalb? Weil sie Angst hatte, dass ihre Produkte im Regal stehen bleiben.
Herr Geisen, Sie haben eben mögliche Risiken aufgezählt, die es im Leben gibt. Unter anderem haben Sie Autounfälle angesprochen. Jede Versicherung gibt Ihnen einen Vertrag, mit dem Sie ein Unfallrisiko versichern können. Dann sagen Sie mir doch einmal, weshalb keine Versicherung bereit ist, das Risiko „Gentechnikverunreinigung“ zu versichern. Nennen Sie doch einmal einen Grund dafür.
Sie haben die neueren Untersuchungen angesprochen, die wir in unserem Antrag aufgeführt haben. Ich lasse Ihnen die Unterlagen gern zukommen. Das sind Studien, die in Großbritannien gemacht wurden. Die Forscher waren offenkundig am meisten von den Ergebnissen überrascht, weil sie in eine andere Richtung geforscht haben.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Belege für die positiven Ergebnisse der Gentechnikforschung und des Gentechnikanbaus. Ich habe noch keine gelesen. Ich nehme sie gern zur Kenntnis, wenn Sie mir welche vorlegen.
Im Übrigen warne ich Sie davor, rote und grüne Gentechnik miteinander zu vermischen. Die pharmazeutische Gentechnik findet im Labor statt, aber die andere auf dem Acker.
Herr Creutzmann, auch Sie können das, was Sie freigesetzt haben, nicht mehr zurückholen. Insofern ist da ein völlig anderes Risiko gegeben, und es hat völlig andere Ursachen, weshalb man sie betreibt. Ich bitte darum, hier sauber zu unterscheiden.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kiltz, die Antwort von mir lautet: Ich fühle mich durch das, was Sie eben sagten, darin bestätigt, dass Sie eindeutig die Risiken nennen und aufzeigen, ohne etwas beweisen zu können, sie aber den Chancen keine Chance geben.
Ich habe gedacht, dass ich deutlich gemacht habe, dass ich dafür bin, Chancen und Risiken abzuwägen und die Risiken auf das letzte minimale Restrisiko abzusenken.
Natürlich kann ich Ihnen auch etwas zur Versicherung der Risiken sagen. In der Landwirtschaft gibt es das Problem, dass auf der EU-Ebene eine so genannte Umwelthaftungsrichtlinie erlassen wurde, die sich aber nicht an der guten fachlichen Praxis orientiert. Darin liegen die Probleme der produzierenden und wirtschaftenden Landwirte.
Darüber hinaus kann man ganz klar nachweisen, dass die Bauernverbände und die Junglandwirteverbände sowie die Kirchen derzeit wesentlich bewusster mit dem Thema umgehen, weil wir sehen, dass uns die Zukunft einnimmt. Nicht die Gentechnik ist das Problem, sondern wir müssen uns mit der Gentechnik befassen. Es gibt keinen Stillstand, sondern es geht weiter in der Zukunft mit der Gentechnik. Also lassen wir uns damit beschäftigen. (Beifall bei der FDP)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Debatte müssen wir nach meiner Ansicht doch einiges klarstellen. Manchmal entsteht bei mir der Eindruck, insbesondere dann, wenn ich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lese, als ob wir heute in Deutschland noch die Chance hätten, uns vor der Gentechnik oder insbesondere vor der grünen Gentechnik zu schützen, wenn wir das wollten.
Ich hatte gedacht, dass Sie in dieser Zeit, nachdem die Bundesregierung gerade einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gentechnikgesetzes vorgelegt hat, der sich in ganz wesentlichen und zentralen Punkten mit den wichtigen Fragen der grünen Gentechnik auseinander setzt, auf diese Regelungen heute eingehen und ihn als ein Angebot an die Verbraucherinnen und Verbraucher oder auch als ein Angebot an die Landwirtschaft verteidigen.
Ich habe aber eher den Eindruck, als ginge es heute darum, die grüne Gentechnik insgesamt an den Pranger zu stellen, anstatt sich mit den notwendigen Regelungen im Interesse des Verbraucherschutzes und der Landwirtschaft auseinander zu setzen.
Ab April – das gehört meiner Meinung nach zu einer ehrlichen Debatte dazu – gelten in der gesamten EU in
Verbindung mit der Kennzeichnungspflicht und der Rückverfolgbarkeit neue Maßstäbe im Hinblick auf die Transparenz. Diese EU-Verordnungen gelten unmittelbar.
Auch die vorgelegte Novelle des Gentechnikgesetzes wird neue Regelungen bringen; dies insbesondere zu den zentralen Fragen, die auch für die Landwirtschaft wichtig sind, nämlich zu der zentralen Frage der Haftung und im Übrigen auch zu der Frage der Kennzeichnung, weil darin auch Details zur Kennzeichnungspflicht vorgesehen sind. Darüber hinaus wird die gesetzliche Grundlage für Regelungen zu einer so genannten Koexistenz zwischen Anbauformen mit und ohne Gentechnik gelegt. Das sind meiner Meinung nach die wichtigen Fragen, die wir heute diskutieren müssen.
Weshalb können wir nicht mehr so tun, als könnte sich Deutschland oder als könnten wir uns insgesamt vor diesem Thema schützen oder drücken? Weltweit ist der Anbau – es gibt übrigens Erfahrungen mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen – beträchtlich. Der Anbau von Soja, Baumwolle oder Mais wird in vielen Teilen der Welt seit einigen Jahren praktiziert. Allein im Jahr 2002 wurden weltweit mehr als 58 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche vorwiegend in den USA, Argentinien, China und auch in Südafrika mit diesen Pflanzen bestellt.