Protokoll der Sitzung vom 18.03.2004

Ich bedanke mich.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das klassische Ende eines parlamentarischen Tages. Es ist alles gesagt, aber nicht von allen. Ich komme nicht umhin, mich der vernichtenden Kritik meiner Vorredner bezüglich dieses Antrags anzuschließen. (Dr. Schiffmann, SPD: Schweren Herzens!)

Schweren Herzens. Es tut mir Leid, insbesondere wenn ich die interessanten Diskussionen im Medienpolitischen Ausschuss Revue passieren lasse. Wer es sich so leicht macht, provoziert die Gegenrede in dem Maße, wie es auch erfolgt ist. Das war absehbar. Als wir hörten, dass die GRÜNEN einen Punkt der Tagesordnung absetzen wollen, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass es der LPR-Antrag ist. Es kam anders. Das hat mich erstaunt.

(Vereinzelt Beifall bei FDP und SPD)

Die Antragsteller werfen Fragen auf, die auch meine Vorredner schon als Frage formuliert haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass uns die Novelle des Landesmediengesetzes ausreichend Zeit geben wird, im parlamentarischen Verfahren diese Dinge zu strukturieren und zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Ich kann nur appellieren, dass in der Folge die Antrag stellende Fraktion wieder auf den Pfad der Tugend und Ordnung zurückkehren wird.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der ist aber sehr langweilig!)

Das heißt, sie soll Probleme erkennen, darüber nachdenken, darüber diskutieren, abwägen und dann form ulieren und entscheiden.

(Beifall der FDP)

Das Umdrehen dieser Reihenfolge führt zu nichts, führt zu einem Sturm im Wasserglas. Ich glaube, es ist nicht einmal populistisch, was zu Papier gebracht wurde, sondern es ist lediglich Ausdruck einer Idee, die nicht weiter systematisch verfolgt wurde und sehr schnell hingekleckst worden ist. Ich glaube, wir werden diese spannenden Fragen zur Gebührensenkung haben. Dazu gehören die Fragen wie Deckelung, Fortschreibung des Moratoriums, pauschale Reduzierung des Verfahrens angelehnt an die KEF. Ich werfe die Frage auf, ob dies nicht zu viel Kommissionsstruktur und Gedöns für ein doch relativ überschaubares Gremium und für die KEF ist – und dies mit der Überschrift zu versehen, wir wollen Kosten sparen.

Es sind noch andere Fragen, die nicht zu Ende diskutiert sind: Die Fragen der Medienpädagogik. – Was ist da überhaupt im Zentrum der Diskussion? Ist das die kreative technische Begleitung von neuen Drehbuchautoren und Medienstars, oder ist das der kritische Umgang mit Medieninhalten? Ist das die Begleitung des Rezipienten? Das ist alles noch nicht genau definiert. Ich glaube, wir sollten auf jeden Fall die Fachkompetenz der LPR nutzen, die dann auch einen neuen Namen erhält. Wir sollten sicherlich aber auch akzeptieren, dass Pädagogik in einer Regierung ihren festen Platz hat. Das ist an sich das Bildungsministerium. Es wird also sicherlich sinnvoll sein, einen Staat im Staate zu bilden, was diese Frage angeht.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir werden uns auch mit der Frage der Offen Kanäle befassen müssen, aber nicht in aller erster Linie unter dem Diktat leerer Kassen, sondern wir werden uns fragen müssen, ob die bisherige Methode nicht zu viel Gießkannencharakter hatte, ob es nicht sinnvoller ist, projektbezogen zu arbeiten, starke Effizienzkontrollen vorzunehmen und dadurch vielleicht die Finanzen in dieser Frage im Rahmen zu halten.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir über den Jugendschutz hinaus weitere Zentralisierungsfelder finden könnten. Es ist für mich nicht nachvollziehbar,

dass jede Landesmedienanstalt in Fragen der digitalen Vorbereitung, der technischen Erforschung, der wissenschaftlichen Begleitung dessen, was auch außerhalb der Anstalten in der weiten Welt der neuen Medien läuft, dass das jeder vor Ort mit den gleichen Fragestellungen und ähnlichen Antworten zu bearbeiten hat.

Aber noch einmal und abschließend die Bitte, das in ein parlamentarisches System zu stellen, die Sache für heute auf sich beruhen zu lassen. Das heißt leider Gottes, dass wir diesen Antrag ablehnen müssen, weil uns nichts anderes übrig bleibt,

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen Sie aus Ihrem Herzen keine Mördergrube!)

und dann gemeinsam wieder die Punkte zu diskutieren, so wie ich es gesagt habe.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt entschuldigt er sich für die Ablehnung! – Hartloff, SPD: Mit Tränen in den Augen!)

Dann kommen wir zu vernünftigen Ergebnissen. Da mag sich durchaus auch das eine oder andere finden, was Sie jetzt hier in Nebensätzen drin haben, Herr Kollege Braun. Aber dem Antrag zuzustimmen,

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre ärgerlich, Herr Schmitz!)

das wäre heute in der Tat zu viel verlangt.

Ich bitte um Verständnis.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass die Landesregierung den Bericht des Rechnungshofs zur LPR außerordentlich ernst nimmt. Weil das so ist, achtet sie auch hier auf die rechtlichen Vorgaben und die Form. Es ist aus unserer Sicht an erster Stelle Sache der LPR selbst, den einzelnen Prüfbitten nachzugehen; denn im Rahmen ihrer Selbstverwaltung durch ihre pluralen Gremien steht sie in der Verantwortung, ihren rundfunkrechtlichen Auftrag im Rahmen des geltenden Rechts wahrzunehmen. Deshalb hat die LPR auch selbst zu dem Rechnungshofbericht Stellung genommen. Wenn ich es richtig höre, dann hat sie nicht nur Stellung genommen, sondern sie handelt bereits.

Die Rechnungsprüfungskommission wird sich im Rahmen des Jahresberichts des Rechnungshofs voraussichtlich im Juni mit der Angelegenheit befassen. Eine abschließende Meinungsbildung der zuständigen parlamentarischen Gremien steht noch aus. Schon aus die

sem Grund sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anlass für eine solch bewertende Beschlussfassung, wie sie in dem Antrag gefordert wird. Unbeschadet dessen verfolgt die Landesregierung im Dialog mit der LPR diesen Vorgang, und wir werden auch gesetzgeberische Initiativen dort ergreifen, wo wir gefordert sind.

In dem Antrag ist die Frage des Vorwegabzugs der LPR angesprochen. Auch Herr Dr. Gölter hat die Frage gerade eben aufgeworfen. Ich will Ihnen in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit die Ausführungen ersparen, die ich im Medienpolitischen Ausschuss bereits gemacht habe. Herr Dr. Braun, ich hätte die Bitte, dass Sie dann dort nachlesen, welche Position wir dazu haben.

Ich will mich zu den anderen angesprochenen Fragen kurz äußern. Wir haben bereits zu Beginn der Diskussion um die Gebühren im Herbst des vergangenen Jahres klargestellt, dass wir eine Entkopplung der Gebührenentwicklung von der Mittelausstattung der Landesmedienanstalten entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder weiterhin für sachgerecht halten. Wir haben diese Position in den laufenden Länderverhandlungen auch mit Nachdruck vertreten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat auf dieser Grundlage im Übrigen bereits ihre Gebührenempfehlung im 14. Bericht abgegeben. Das heißt umgekehrt, die Empfehlung einer Erhöhung um 1,09 Euro hätte bei einer weiteren Beteiligung der Landesmedienanstalten 1,11 Euro betragen müssen. Hierüber wird in den kommenden Wochen und Monaten die Ländergemeinschaft einen Konsens finden müssen, nachdem ohne jeden Zweifel auch dazu unterschiedliche Stimmen zu hören waren.

Aber gerade diejenigen, die sich nachdrücklich für eine Gebührensenkung einsetzen, werden sich prüfen müssen, ob sie tatsächlich gebührensteigernd zugunsten der ohne jeden Zweifel beachtlich ausgestatteten Landesmedienanstalten wirken wollen. Diese Frage und die Frage einer Vorwegkürzung steht im Übrigen in einem ganz engen Zusammenhang. Nur wenn feststeht, ob die Landesmedienanstalten an der Erhöhung der Rundfunkgebühr teilnehmen oder nicht, lässt sich die Frage der Gesamteinnahmensituation der LPR zutreffend beurteilen; denn eines geht meines Erachtens nicht, Herr Braun: Ohne klare Definition des finanziellen Status und ohne Folgenabschätzung auf die Erfüllung bestehender Aufgaben eben mal so 10 % abzuziehen und, mit welchem Ziel auch immer, an den SWR oder an eine noch zu definierende Aufgabe weiterzuleiten.

Es geht auch nicht, wie es schon jetzt im Antrag gemacht wird, mögliche weitere Vorwegabzüge für die Zukunft anzukündigen. Bei aller Notwendigkeit von effizientem Einsatz öffentlicher Gelder – ich unterstreiche diese Notwendigkeit uneingeschränkt – haftet dem hier vorgelegten Vorschlag eine Art situationsbedingter Beliebigkeit und Kurzatmigkeit an, die der Wichtigkeit und Tragweite der Aufgabenerfüllung der LPR aus meiner Sicht in gar keiner Weise entspricht.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, der Vorschlag einer Medienanstalt der Länder ist von der Landesregierung in der

Vergangenheit mehrfach eingebracht worden. Es hat leider dazugehört, dass er zu keinem Zeitpunkt unter den Ländern Konsens fand.

(Dr. Schiffmann, SPD: Immer die Bayern!)

Angesichts der neuen Herausforderungen, insbesondere durch das Internet, hat die Landesregierung aber dieses Mal die Hoffnung, dass sich die Haltung der anderen Länder ändert, und hat deshalb einen zeitgemäßen neuen Vorschlag eingebracht. Er würde bundesweite Aufgaben, wie etwa die Medienkonzentration oder den Jugendmedienschutz, effizienter bündeln, regionalspezifische Fragestellungen allerdings, zum Beispiel den Hörfunk, die Kabelbelegung oder die Medienkompetenz, bei den Landesmedienanstalten belassen.

Die Landesregierung hat der Ländergemeinschaft auch einen Vorschlag vorgelegt, der die Finanzierung der heutigen Landesmedienanstalten auf eine völlig neue Grundlage stellen würde. Anstelle des 2%igen Anteils ist an eine bedarfsgerechte Finanzierung der Landesmedienanstalten ähnlich wie bei ARD und ZDF durch KEFAnmeldung gedacht. Damit bliebe für Vorwegkürzungen und die Finanzierung von Filmstiftungen und anderen Einrichtungen kein Raum mehr. Der Vorteil eines solchen Schritts liegt für uns auf der Hand. Allein die Streichung der gegenwärtigen Vorwegabzüge würde ein sofortiges Einsparpotenzial in der gegenwärtigen Gebührendiskussion von jährlich etwa 40 Millionen Euro generieren. Das heißt, die Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2005 könnte statt 1,09 Euro auf 0,99 Euro monatlich abgesenkt werden.

Meine Damen und Herren, Sie mögen an den Vorschlägen der Landesregierung, die wir eingebracht haben, erkennen, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, die auf eine strukturelle Veränderung in der Aufgabenerledigung der Landesmedienanstalten abzielen und vor allem auch ihre Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen. Unser vorrangiges Ziel dabei ist, eine Entlastung bei der Rundfunkgebühr zu bewirken; denn wir sind durchaus der Auffassung, dass Rundfunkgebühren grundsätzlich nur dafür verwendet werden sollten, wofür sie eigentlich erhoben werden, nämlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

(Zuruf aus dem Hause)

Genau das.

Auch wenn greifbare Ergebnisse wegen der erforderlichen Einstimmigkeit der Länder auf diesem Sektor nur über die Zeitschiene erreichbar sind – hier ist möglicherweise erst die nächste Gebührenperiode ein Ziel –, so sollten wir jedoch alle Entscheidungen vermeiden, die diesem Ziel widersprechen. Hierzu würde ich Vorwegabzüge zählen, weil sie zulasten des Gebührenzahlers Finanzstrukturen aufbauen, von denen man sich – die Haltung einiger Länder belegt dies deutlich – nur sehr schwer wieder lösen kann.

Die Landesregierung wird daher auf Grundlage einer abschließenden Meinungsbildung unter den Ländern zur

Frage der Struktur und Finanzierung der Landesmedienanstalten unter Einbeziehung der LPR in die Bewertung eintreten, ob und inwieweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt landesrechtliche Änderungen angezeigt sind.

Für Schnellschüsse, wie sie in diesem Antrag ganz offensichtlich angelegt sind, sehen wir jedoch keinen Platz.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte zu dem Antrag beendet.

Es wurde Überweisung an den Ausschuss beantragt.