Protokoll der Sitzung vom 18.03.2004

Herr Nink, das ist ein Problem. Wissen Sie, ich bin nicht Gesellschafter bei der Flugplatz GmbH. Es ist mein Problem, dass wir im Aufsichtsrat nur jemanden haben, der Gastrecht hat.

Von daher kann ich das nicht sagen. Ich kann auch die Gründe nicht nennen. Das muss die GmbH allein entscheiden. Es gibt einen Aufsichtsrat, in dem unterschiedliche Persönlichkeiten aus der Region sitzen. Sie müssten sich schon an den Aufsichtsrat richten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Fink.

Herr Minister, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass weder der Aufsichtsrat noch die Gesellschafterversammlung von diesen Vorgängen unterrichtet wurde?

Ich kann keine rechtsverbindliche Auskunft zu der Frage geben. Da müsste man sich anderswo befragen, da es sich um eine Frage des Gesellschaftsrechts handelt. Es müsste auf anderer Ebene geklärt werden. Ich kann

nicht klären, warum der Aufsichtsrat nicht informiert worden ist.

Ich weiß auch nicht, wie der Aufsichtsrat dort insgesamt involviert war. Das ist eine Frage, die ich nicht beurteilen kann, weil ich keine Aufsicht über diese GmbH habe, jedenfalls keine Rechtsaufsicht.

Es gibt keine weiteren Fragen. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. (Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU), Auswirkungen der Kürzungen der Bundesregierung bei der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau auf rheinlandpfälzische Hochschulen – Nummer 2 der Drucksache 14/3002 – betreffend, auf.

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros.

Ich habe zwei Fragen:

1. Welche konkreten Maßnahmen des Hochschulbaus sind im Jahr 2004 an welchen rheinland-pfälzischen Hochschulen durch Kürzungen in welcher Höhe betroffen?

2. In welcher Höhe wird das Land bei welcher dieser Maßnahmen einen finanziellen Ausgleich aus Landesmitteln schaffen?

Es antwortet Herr Wissenschaftsminister Professor Dr. Jürgen Zöllner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Planungsausschuss für den Hochschulbau hat am 5. März 2004 den 33. Rahmenplan verabschiedet. Dies wurde erforderlich, da aufgrund des Bundesmittelansatzes von 925 Millionen Euro gegenüber den Empfehlungen des Wissenschaftsrates in Höhe von 1,425 Milliarden Euro nicht unerhebliche Änderungen vorgenommen worden sind.

Diese betreffen die laufenden Vorhaben - die Jahresrate 2004 wird um 28 % gekürzt -, die neuen Vorhaben, zurückgestuft von Kategorie 1 nach Kategorie 2, Kürzung um rund 60 %, die pauschalen Großgerätemittel, Kürzung um bis zu 25 % und die Realisierungsquote um 16 %.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Anmeldungen des Landes RheinlandPfalz zum 33. Rahmenplan sind in der Landtagsdrucksache vom 8. April 2003 – Drucksache 14/2113 – wiedergegeben. Gegenüber diesen hat der Wissenschaftsrat zwei Änderungen empfohlen, die beide das Klinikum betreffen:

Sowohl das Vorhaben „Neubau Hubschrauberlandeplatz und Laborflächen“ als auch das Vorhaben „Umbau Hautklinik“ werden nach Kategorie P zurückgestuft, wobei die Planungskosten freigegeben worden sind.

Dem Landtag wurde in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros vom 4. Februar 2004 mit Schreiben vom 2. März 2004 die Auswirkungen auf den Hochschulbau dargelegt:

Die folgenden Vorhaben wurden von Kategorie 1 nach Kategorie 2 a zurückgestuft:

Universität Trier: Umbau Mensa, Rate für 2004 1,45 Millionen Euro,

Johannes Gutenberg-Universität: Brandschutz im Gebäude Physik, Rate für 2004 2,5 Millionen Euro; Brandschutz im Gebäude Sonderbau, Rate für 2004 2,5 Millionen Euro; Brandschutz im Gebäude Mathematik, Rate für 2004 2,3 Millionen Euro,

Fachhochschule Ludwigshafen: Erwerb von Grundstücken, Rate für 2004 1,278 Millionen Euro,

Fachhochschule Mainz: Grunderwerb für den Neubau, Rate für 2004 0,669 Millionen Euro.

Diese Rückstufung bestätigt zwar die Notwendigkeit der Maßnahme, lässt aber zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitfinanzierung des Bundes noch nicht zu.

Ich komme nun zu den begonnenen Maßnahmen und Vorhaben. Dort wurde eine Kürzung um 28 % vorgenommen. Dies bedeutet, auf die Fortführung begonnener Vorhaben hat dieser Beschluss im Jahr 2004 keine Auswirkungen. Die Länder können und sollen die begonnenen Vorhaben entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt weiter finanzieren.

Stellt sich bei der Jahresabschlussrechnung heraus, dass die Summe der HBFG-Ausgaben aller Länder unter der veranschlagten Summe für alle Länder liegt, geschieht überhaupt nichts. Ist die Summe der Länderausgaben allerdings höher, werden die Länder, die ihren Betrag überschritten haben, im Jahr 2006 sanktioniert. Die Sanktion erfolgt in der Weise, dass die Mittel für neue Vorhaben des Jahres 2006 nur eingeschränkt bereitgestellt werden. Das heißt, die Auswirkungen lassen sich erst dann feststellen.

Zu Frage 2: Soweit sich im Laufe des Jahres 2004 bei den neuen Vorhaben herausstellt, dass sich der Beginn einer Maßnahme nicht in das Jahr 2005 hinausschieben lässt, wird das Land beim Bund eine so genannte Unbedenklichkeitserklärung beantragen. Das heißt, der Bund wird dem Land einen vorzeitigen Baubeginn und damit einen generellen Ausschluss der Mitfinanzierung nicht entgegenhalten.

Die begonnenen Vorhaben werden planmäßig weitergeführt. Die möglichen und oben dargestellten Kons equenzen werden erst im Jahr 2005 erkennbar und gegebenenfalls im Jahr 2006 finanzwirksam werden.

Die reduzierten Großgerätemittel reichen nach den Anmeldungen der Hochschulen im Großen und Ganzen im Jahr 2004 aus.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Minister, würden Sie bitte noch einmal erklären, was das Sanktionssystem genau bedeutet?

Dies bedeutet, dass wir die zu viel ausgegebenen Mittel nach einem sehr komplizierten Verrechnungsmodus auf die Länder verteilen müssen, die im Jahr 2004 zu viel ausgegeben haben. Dies lässt sich jedoch erst ermessen, wenn wir den Betrag kennen und wissen, welche Länder das sind. Dies wird auch in Relation zu sehen sein mit den Vorhaben, die im Jahr 2006 von den Ländern angemeldet worden sind und deren Bau geplant ist, da dies natürlich in Relation zu den Ziehungsrechten stehen wird, die im Jahr 2006 bei dem dann anstehenden Betrag, der insgesamt für das HBFG zur Verfügung steht, abschätzbar sind.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Sie haben in der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage schon einige Stichworte geliefert. Was bedeutet die Rückführung der Realisierungsquote auf 85 %?

Was es konkret bedeutet, habe ich Ihnen gesagt. Momentan lassen sich keine konkreten Auswirkungen erkennen. Dies bezieht sich auf die Tatsache, dass bei allen Ländern immer eine Diskrepanz zwischen dem besteht, was sie realistisch angemeldet haben und bauen wollen, und dem, was in den Ländern in der Praxis tatsächlich als Baufortschritt erzielt wird. Daher kalkuliert man, dass ein geringerer Betrag zur Verfügung gestellt werden muss gegenüber dem, der planerisch eingestellt worden ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Haben Sie einmal zusammenaddiert, welches Geld, das für dieses Jahr an Raten vom Bund vorgesehen war, nicht eingehen wird?

Ich habe nur festgestellt, dass die geplanten und im Bau befindlichen Vorhaben im Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr nicht beeinflusst werden. Wie gesagt, die Auswirkungen sind erst im nächsten Jahr feststellbar.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.

Herr Staatsminister, aus den Haushaltsberatungen ist uns bekannt geworden, dass das Land im Augenblick rund 50 Millionen Euro Bundesmittel im Hochschulbereich vorfinanziert. Welche Auswirkungen wird das auf die Quote der Vorfinanzierung haben, wenn im Land Rheinland-Pfalz alle Maßnahmen, die im Hochschulbau für 2004 vorges ehen sind, durchgeführt werden?

Es ist richtig, dass das Land Rheinland-Pfalz, aber auch alle anderen Bundesländer ein Problem dahin gehend haben, dass in den 90er-Jahren, das heißt, bis 1998, der Bund leider nicht bereit war, seinen Anteil am Hochschulbau zu finanzieren.

Dadurch ist durch die Bundesregierung ein unheimlicher Vorfinanzierungsbetrag der Länder entstanden. Ab Ende der 90er-Jahre konnte mit massiven Erhöhungen der Mittel des Bundes für den Hochschulbau die Vorfinanzierung der Länder abgebaut werden, allerdings nicht in dem Umfang, wie es wünschenswert ist, sodass wir an dieser Hypothek der Vergangenheit durch ein zu geringes Engagement der früheren Bundesregierung noch etwas länger knapsen werden, weil die Mittel nicht in dem nötigen Umfang fließen.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bischel das Wort.

Herr Staatsminister, ich habe Verständnis dafür, wenn man Verantwortlichkeiten immer auf andere abschiebt. Ich habe aber gefragt, welche Auswirkungen es auf die Vorfinanzierungsquote des Landes Rheinland-Pfalz hat, wenn diese Maßnahmen, die im Haushalt vorgesehen sind, 2004 alle durchgeführt werden. Ich habe nicht danach gefragt, wie das 1998 aussah. Ich bitte also, meine Frage zu beantworten.

Ich habe Ihre Frage beantwortet, indem ich gesagt habe, dass dieser Stau nicht so schnell abgebaut werden kann, wie wir es erhoffen. Ich habe Ihnen aber den Grund für diesen Stau angeführt. Ich weise darauf hin, dass der zuständige Minister dieses Landes mehrmals öffentlich dargestellt hat, dass auch Rheinland-Pfalz ein Problem darin sieht, dass der Bund nicht in dem gewünschten Maß seine Hochschulbaufinanzierungsmittel zur Verfügung stellen kann. Das heißt, ich schiebe überhaupt nichts irgendjemand anderem zu.

Zu einer Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Hammer das Wort.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass 2006 Sanktionen auf dem Gebiet des Hochschulbaus geltend gemacht werden. Ich frage Sie: Wie wirkt sich das auf den geplanten Neubau der Fachhochschule Mainz aus? Der Baubeginn sollte im Frühjahr 2006 sein.

Nach meiner Erinnerung habe ich nicht das gesagt, was Sie jetzt ausgeführt haben. Ich habe vielmehr dargelegt, dass es möglich ist, dass im Jahr 2006 finanzielle Auswirkungen eines Überziehens aus diesem Jahr resultieren. Das lässt sich in diesem Jahr und zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen, sodass ich nicht in der Lage bin zu beantworten, welche Auswirkungen das im Jahr 2006 haben könnte.