Zudem greift er massiv in die Handlungsfähigkeit der Landesbehörden ein. Ich frage mich allen Ernstes, was nun eigentlich geschützt werden soll, und zu allem Überfluss sollen nun auch noch flächendeckende Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden, auf denen selbstverständlich auch kein Ackerbau mehr stattfinden darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbst vor dem Hintergrund, dass man alles tun will, damit es nie wieder zu solchen katastrophalen Auswirkungen einer Hochwasserflut kommen darf, wie wir sie vielleicht noch vor Augen haben, darf es auch nicht dazu kommen, dass eine schleichende Entziehung der Länderkompetenz stattfindet. RheinlandPfalz hat seine Hausaufgaben gemacht. Deswegen können wir ganz selbstbewusst fordern, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.
Ich vertraue dabei auch ein wenig auf unsere rheinlandpfälzischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dass dieses Gesetz entsprechend verändert wird und eine Nachbesserung erfährt. Gute bäuerliche Landwirtschaft steht einem verantwortungsvollen Gewässerschutz und Hochwasserschutz in keiner Weise entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht muss man zunächst einmal festhalten, worum es überhaupt geht.
Mir scheint, zumindest vonseiten der FDP und der CDU ist das Gesetz noch nicht gelesen worden, aber der Aufschrei war groß und muss natürlich im Vorfeld einer Kommunalwahl groß sein. Aber ich glaube, die Diskussion, die wir führen, ist dem, was vorgeschlagen wurde, nicht angemessen, meine Damen und Herren.
In Kabinettsabstimmungen – ich betone das noch einmal, also in Abstimmung aller Ministerien in Berlin – wurde das Gesetz so vorgeschlagen und verabschiedet.
Es wurde dem Bundesrat zur Anhörung weitergeleitet. Zumindest auf Bundesebene ist man der Meinung, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Das werden wir dann sehen, vielleicht auch darum streiten können. So ist momentan der Verfahrensstand.
Die Länder werden im Bundesrat angehört. Man wird natürlich die Kritik zur Kenntnis nehmen, man wird aber auch Zustimmung hören. Es geht in diesem Gesetz um den Hochwasserschutz. Meine Damen und Herren, jedes Mal, wenn es ein Hochwasser in Rheinland-Pfalz gibt, steht die CDU da und bedauert, beschimpft und macht dies und jenes. Sie sagt: Die armen Bauern haben jetzt überschwemmte Äcker, tun Sie doch etwas von der Landesregierung! Zahlen Sie Entschädigungen!
Wenn wir jetzt im Hochwasserschutz Maßnahmen ergreifen, sind Sie auch wieder nicht damit einverstanden.
Frau Ebli, es ist nun einmal so, wenn man Hochwasserschutz betreiben möchte, muss man auch Maßnahmen ergreifen. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, greifen natürlich auch in die Verhältnisse ein. Wenn wir aber Maßnahmen zum Hochwasserschutz ergreifen, schreien Sie schon wieder. Das ist falsch.
Ich möchte Ihnen noch einmal erklären, was von dem Gesetz betroffen ist, da die Aufregung vor allem in der Vorderpfalz, dem Gemüsegarten des Landes, nicht nachzuvollziehen ist.
Betroffen sind die Gebiete, die vor dem Deich in Richtung Wasser liegen. Natürlich haben wir dort oft Überschwemmungen.
Meine Damen und Herren, sagen Sie mir einmal, warum es sinnvoll sein soll, dort Ackerbau zu betreiben.
Mein Gott, Herr Creutzmann. Es fragt sich, ob es sinnvoll ist, dort Ackerbau zu betreiben, zum Beispiel Maisanbau, wenn einerseits der Dünger in den Fluss ausgewaschen wird, andererseits der Fluss seine Schwermetallablagerungen im Acker zurücklässt. Meine Damen und Herren, das geht doch auf die Dauer nicht so. Das wissen Sie doch alles ganz genau.
Sie stellen sich scheinheilig vor die Bauern – ich sage dies betont – und sagen, Sie könnten verhindern, dass diese Einschränkungen des Ackerbaus kommen werden.
Abgestimmt ist und steht auch so im Gesetz – lesen Sie es doch einfach einmal nach –, von EU-Seite sind bis zum Jahr 2012 Maßnahmen in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, dass Gewässer ökologisch sauber zu halten sind. Genau das betrifft den Ackerbau vor dem
Ich komme jetzt noch einmal zu der Wahrheit. Natürlich gibt es Ausnahmetatbestände. Natürlich stehen sie auch so im Gesetz. Natürlich sind sie auch so vorgeschlagen, zum Beispiel eine ganzjährige Bodendeckung, zum Beispiel ökologische Landwirtschaft, was Sie angesprochen haben, Frau Ebli. Ohne diese Kunstdünger wäre der Ackerbau ein Ausnahmetatbestand, den die Ministerin durchaus so verfügen könnte. So steht es im Gesetz. Diese Freiheit lässt das Bundesgesetz dem Landesgesetzgeber.
Meine Damen und Herren, Sie müssen einfach einmal in das Gesetz schauen, bevor Sie falsche Tatsachen behaupten.
Frau Ministerin, es ist auch nicht so, wie Sie es gesagt haben, dass dieses Hochwasserschutzgesetz andere Bereiche regeln möchte. Nein, das Gesetz ist ein Artikelgesetz. Das heißt, gerade die anderen Bereiche, gerade die Wassergesetzgebung, werden geändert. Dadurch, dass die Wassergesetzgebung geändert wird, sind wir im Parallelschritt mit der europäischen Richtlinie. Ich denke, es ist auch sinnvoll, dass die Landesregierung nicht auf der einen Seite bei Europa so gefordert ist und das, was sie für Europa tun will und muss, positiv begleitet, dann aber ein Gesetz ablehnt, weil es in Berlin von grüner Seite her kommt. So kann man in der Politik nicht auf die Dauer miteinander umgehen.
Auf dem Bezirksparteitag der FDP hat dieses Gesetz die Hauptrolle gespielt. Wenn die FDP keinen Bezirksparteitag gehabt hätte, wäre das Thema vielleicht sachlich diskutiert worden. Vielleicht hätten wir eine Chance gehabt, im Landtag angemessen mit der Problematik, die in diesem Land besteht, umzugehen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir nach den Parteitagen der FDP – Herr Glahn, Sie sind mit unwahren Sätzen zitiert worden – zu einer sachlichen Diskussion im Landtag zurückfinden und der Hochwasserschutz dann auch erns thaft in RheinlandPfalz betrieben werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich Ihnen, Frau Ebli und Herr
Geisen, für das dankbar, was Sie vorgetragen haben. Ich glaube schon, wir haben in Rheinland-Pfalz einen vorbildlichen Hochwasserschutz und Hochwasserschutzkonzepte. Nicht umsonst werden sie auch bei den Hochwasseraktionsplänen an der Elbe oder auch der Oder zugrunde gelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir Erfolg haben, liegt auch daran, dass wir in den Strategien zur Verbesserung der Hochwasservorsorge auf eine Erhöhung des Wasserrückhalts in der Fläche setzen und wir insbesondere und gerade in Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft unsere Erfolge zu verzeichnen haben. Wir wollen nicht, dass durch diese geänderte Gesetzgebung oder Rahmenbedingungen durch den Bund diese Kooperation, die in Rheinland-Pfalz erfolgreich ist, gefährdet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir könnten Ihnen das an vielen Beispielen darstellen. Das NaheProgramm ist ein Beispiel, das bis in die Verästelungen der Nebenflüsse eine Fülle von Projekten realisiert hat, die in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft entstanden sind und die heute schon messbar und spürbar für die Anwohner der Bäche und Flüsse einen höheren Hochwasserschutz bedeuten.
Wir haben bei der Novellierung des Landeswassergesetzes Instrumente zum Schutz und zur Ausweisung für Überschwemmungsgebiete geschaffen. Herr Dr. Braun, es ist schon ein grundlegender Unterschied. Sollen wir vielleicht nur deswegen, weil es Herr Trittin möchte, unser gesamtes Konzept und unser Vorgehen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie jetzt wieder ändern? (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dummes Zeug!)
Genau im Landeswassergesetz setzen wir die Wasserrahmenrichtlinie um. Dort haben wir gesagt, wir setzen auf Maßnahmenpläne. Ich möchte noch einmal sagen, die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt nicht vor, dass wir streng, unabdingbar und apodiktisch so vorgehen, wie das jetzt starr durch das Bundesgesetz geregelt ist.
Wir haben die Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen von Kooperation umgesetzt. Wir haben versprochen, Maßnahmenpläne an den Flüssen und in den auch von Ihnen richtigerweise genannten Fristen umzusetzen, aber über eine Beteiligung der Landwirtschaft und der Kommunen.
(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein bisschen mehr Rückgrat hätte ich Ihnen schon zuge- traut!)
Wir haben deswegen einen Beirat gegründet. Wir werden dies auch in Kooperation umsetzen und nicht durch ein staatliches Ordnungsinstrument.
Es scheint nicht klar zu sein, insbesondere nicht bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weshalb ich es noch einmal verdeutlichen möchte, was hier alles zusammenkommt und wieso wir dagegen sind.
Im Gegensatz zu der Flexibilität, die den Ländern bisher möglich war, Hochwasserüberschwemmungsgebiete dort festzusetzen, wo sie tatsächlich aus Hochwasserschutzgründen notwendig sind, wird jetzt eine flächendeckende Festsetzung unabhängig davon gefordert, ob tatsächlich eine Hochwassergefährdung von diesen Bächen ausgeht. Das ist aus Hochwasserschutzgründen nicht notwendig und ist ein Übermaß an Regelungen, ohne dass es tatsächlich etwas bringt und verstößt meines Erachtens auch gegen das Übermaßverbot, das unseren Gesetzen zugrunde liegen sollte.