Das ist wichtig, um die Überwachung entsprechend zu gewährleisten. Wenn man bei diesem Gesetz die Überwachung nicht gewährleistet, wird es auch nicht umgesetzt werden können. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Soweit wir bisher informiert sind und soweit auch die Landesregierung zugibt, steht dann an, dass die EUKommission weiterhin und wiederum Klage erhebt. Wir können doch nicht argumentieren, wie es Staatssekretär Hering gestern im Ausschuss getan hat, wir probieren es einmal mit dieser Vorschaltnovelle. Wenn die EU sie einkassiert, müssen wir eben das Gesetz ändern. Aber wir werden sowieso in den nächsten zwei Jahren irgendwann ein neues Naturschutzgesetz auf den Weg bringen. Dies ist nicht die Art und Weise, wie man mit dieser Problematik umgehen kann. Wir sind nicht auf einem Experimentierfeld, sondern wir müssen uns auf die Ebene der rechtlichen Sicherheit begeben. Dies muss vor allen Dingen die Regierung gewährleisten. Dies ist nicht allein Sache der Opposition, sondern das muss das Umweltministerium schaffen.
Wir sind der Auffassung, dass dieses Gesetz den rechtlichen Prüfungen nicht standhalten wird. Wir wollen allerdings keine Politik über die Gerichte machen. Das ist immer der schlechteste Weg. Wir wollen mit unserem Antrag eine Alternative bilden zu dem, was die Landesregierung gemeinsam mit SPD und FDP vorgeschlagen hat, eine Alternative, die EU-konform ist und mit der wir uns auf rechtssicherem Gebiet bewegen. Wir haben in der schriftlichen Anhörung von Herrn Professor Gellermann erfahren, dass sich die Landesregierung auf rechtlich sehr stark schwankendem Terrain bewegt. Aber wir wollen vor allem – das ist unser inhaltliches Ziel – die Artenvielfalt und den Biotopverbund in Rheinland-Pfalz erhalten. Ich glaube, damit tun wir für das Land etwas Gutes.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Landtag heute die Vorschaltnovelle zum Landespflegegesetz beschließt, so sind dadurch die FFH- und die Vogelschutzgebiete unmittelbar und abschließend unter Schutz gestellt. Das lang und heiß diskutierte Thema des europäischen Netzes „Natura 2000“ findet jetzt eine landesrechtlich verbindliche Norm. Wir halten die Novelle zum Landespflegegesetz für einen zeitlich notwendigen und begrüßenswerten Fortschritt im Bereich des Umweltschutzes und des Umweltrechts.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal anerkennend erwähnen, wie viel Arbeit gerade in der Phase der Nachmeldung von „Natura-2000“-Flächen sich die Umweltministerin und ihr Haus gemacht haben, um zu einem weitgehenden Konsens mit den betroffenen privaten und öffentlichen Eigentümern zu kommen. Ich erinnere an die Suchkulisse im Internet und an die zahlreichen Veranstaltungen und Diskussionen vor Ort, die das Ministerium für Umwelt und Forsten veranstaltet und angeboten hat. Der Erfolg ist nicht ausgeblieben. Herr Kollege Schmitt, insofern denke ich, es ist unzutreffend, wenn Sie sagen, man hat die Betroffenen nicht gehört oder nicht mitgenommen.
Ich denke, gerade das Gegenteil haben die Suchkulisse im Internet sowie die vielen Veranstaltungen dokumentiert. (Beifall der FDP und der SPD)
Meine Damen und Herren, die Vorschaltnovelle stellt gewissermaßen den Auftakt für die große Reform des Landespflegerechts dar. Das sollte man nicht vermischen. Es handelt sich um eine Vorschaltnovelle. Ein weiterer politischer Zugewinn durch die Novelle ist in der Tatsache zu sehen, dass dadurch die Rechtsakte der EU-Kommission umgesetzt und der Rechtsrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes durch Landesrecht ausgefüllt wird.
Meine Damen und Herren, neben der bereits erwähnten gesetzlichen Normierung der „Natura-2000“-Gebiete enthält die Vorschaltnovelle in § 39 die Ausgleichs- und Entschädigungsregelungen. In der Spezialregelung des § 39 Absatz 2 wird bei Ausgleich und Entschädigung – das ist sehr wichtig – kein Unterschied zwischen Landwirtschaft, Forst und Fischerei vorgenommen. Dies entspricht im Übrigen auch der Ausgleichsregelung in § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Unsere Fraktion begrüßt diese Entschädigungsregelungen vor allen Dingen auch deswegen, weil zwischen den Formen der Bodennutzung durch Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft kein Unterschied vorgenommen wird.
Meine Damen und Herren, generell wird nach § 22 b der Novelle davon ausgegangen, dass die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung entsprechend der guten fachlichen Praxis bzw. nach der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zulässig ist und dadurch der Zustand und der Schutzzweck der Schutzgebiete nicht nachteilig beeinflusst werden.
Meine Damen und Herren, es hat im Ausschuss für Umwelt und Forsten eine öffentliche Anhörung der Verbände und Institutionen zu der Novelle gegeben. Die Koalitionsfraktionen haben daraus die Konsequenz gezogen, dass sie zu dem Thema „Unterschutzstellung“ einen Änderungsantrag eingebracht haben. Herr Kollege Schmitt, insofern muss man im Nachhinein sagen, der Antrag, eine Anhörung durchzuführen, war mit Sicherheit nicht schädlich.
Meine Damen und Herren, dadurch wird die Schere zwischen europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben einerseits und den vor Ort notwendigen Erfordernissen andererseits geschlossen. Eine praxisorientierte Umsetzung der naturschutzfachlichen Notwendigkeiten wird möglich, und es wird gleichzeitig ein hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit erreicht. Die Landesregierung wird zum Erlass einer einzigen Rechtsverordnung ermächtigt, mit der für alle „Natura2000“-Flächen die Erhaltungsziele bestimmt werden. Unsere Fraktion hält dieses Vorgehen auch gesetzestechnisch für eine ökonomische und daher sinnvolle Lösung. Eine nicht praktikable und sehr aufwändige Unterschutzstellung kann dadurch vermieden werden.
Meine Damen und Herren, die für die Erreichung der Erhaltungsziele erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall sind Gegenstand der so genannten Management- oder Bewirtschaftungspläne. Sie obliegen der oberen Landespflegebehörde. Wir halten es für notwendig, dass die Betroffenen bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen sind. Dies wurde gestern in der Ausschusssitzung moniert, und Herr Staatssekretär Hering hat signalisiert, dass die Betroffenen selbstverständlich beteiligt werden. Er hat des Weiteren dem Ausschuss signalisiert, ihm die Managementpläne in einer seiner
nächsten Sitzungen entsprechend vorzustellen. Ich denke, dies ist eine sehr praktikable Vorgehensweise.
Meine Damen und Herren, mit einiger Wahrscheinlichkeit darf man davon ausgehen, dass die Bewirtschaftungspläne an der bisherigen fachlichen Praxis wenig ändern werden. Es ist schließlich in der Landwirtschaft, im Weinbau, in der Forstwirtschaft und in der Fischerei die gute fachliche Praxis gewesen, welche die Gebiete erst zu Schutzgebieten gemacht hat. Das sollte man nicht verkennen. Die Formel der Umweltministerin „Schützen durch Nutzen“ findet hier ihre Bestätigung und wird – das haben die Veranstaltungen gezeigt – von allen Beteiligten mitgetragen.
Meine Damen und Herren, in den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht unsere Fraktion keinerlei Verbesserung. Den berechtigten Forderungen der Land- und Forstwirtschaft wird durch die Novelle voll Rechnung getragen. Defizite bei der Beteiligung der Betroffenen – das wurde von mir schon erwähnt – sind nach unserer Auffassung in keiner Weise gegeben. Aus diesem Grund wird uns ere Fraktion, wie auch gestern im Ausschuss schon geschehen, den Änderungsanträgen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist notwendig, nochmals zu verdeutlichen, worum es bei diesem Gesetzesvorhaben geht.
Wir haben uns entschlossen, im Vorgriff zur eigentlichen Hauptnovelle des Landespflegegesetzes eine Vorschaltnovelle einzubringen. Da Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland laufen, ist es notwendig, einige EU-Richtlinien umzusetzen, und das umzusetzen, was bereits Gegenstand der Koalitionsvereinbarung war und zur Akzeptanzsteigerung der Umsetzung der FFH-Richtlinie dient. Wir wollen eine Entschädigungsregelung. Es geht um drei EU-Richtlinien, nämlich die Zoo-Richtlinie, die UVP-Richtlinie und die Richtlinie zur Umsetzung der „Natura 2000“-Gebiete als FFHund Vogelschutzgebiete.
Von uns ist schon lange kommuniziert worden, dass wir in Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes das rheinland-pfälzische Landespflegegesetz grundlegend neu novellieren wollen, orientiert an unserer Politik eines dialogorientierten Umweltschutzes, der in Kooperation mit den Landnutzern und den betroffenen Kommunen die Ziele von Naturschutz umsetzt. Wir haben allen an diesem Dialogprozess Beteiligten zugesagt, also den Umweltverbänden, den Naturschutzverbänden, den
Kommunen und den Vertretern der Wirtschaft, dass wir, bevor ein Referentenentwurf zur Hauptnovelle vorgelegt wird, dieses Gesetzesvorhaben in einer Gesetzesfolgenabschätzung gemeinsam erarbeiten.
Herr Schmitt, es würde einen Vertrauensbruch darstellen, wenn wir einzelne Regelungen entgegen dieser Absprache vorher ohne die Mitwirkung von Umweltverbänden, Landwirtschaft und den Kommunen treffen würden. Wir wollen ein Gesetz mit einer neuen Grundsystematik, orientiert an Dialog und Kooperation im Umweltschutz, wie wir es bisher betrieben haben. Wir wollen einen effizienteren Umweltschutz im Sinne eines Naturschutzes durch Nutzung umsetzen, bei dem wir auch die Eingriffsregelung neu regeln wollen. Es geht um die Umsetzung der europäischen Richtlinien.
Die Entschädigungsregelung, zu der Sie auch Änderungen vorgeschlagen haben, hätten Sie vielleicht vorher in einem intensiveren Dialog mit der Landwirtschaft besprechen müssen. Die Landwirtschaft ist mit dieser Entschädigungsregelung zufrieden. Sie hat ausdrücklich betont, sie hält diese für vorbildlich. Dies wurde nicht nur im Rahmen der Anhörung gesagt, sondern Präsident Schartz hat an dem Abend mit Vertretern der Landwirtschaft betont, andere Länder könnten sich an dieser Entschädigungsregelung ein Beispiel nehmen.
Diese Entschädigungsregelung hat in sich die Grundsätze unserer Naturschutzpolitik verinnerlicht. Es ist zu versuchen, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Landnutzer kommt. Sollte es zu einer Beeinträchtigung kommen, ist zu versuchen, mit Befreiungen weiter die Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist das Instrument des Vertragsnaturschutzes einzusetzen. Wäre auch all dies nicht möglich, also nur für diese Ausnahmefälle, soll eine Entschädigungszahlung erfolgen. Wir wollen also vermeiden, dass es zu Nutzungsbeschränkungen und Entschädigungszahlungen kommt.
Es ist deswegen sinnvoll, dass wir Handlungs- und Budgetverantwortung in einer Hand lassen. Es kann von Ihnen kein sinnvoller Vorschlag sein, das Land müsse immer bezahlen, unabhängig davon, wer diese Auflagen erlassen hat. Wenn es Kommunen sind, die diese Auflagen in eigener Verantwortung erlassen, dann ist es auch berechtigt, dass sie dazu beitragen, die entsprechende Entschädigung zu regeln.
Meine Damen und Herren, das, was Sie von der CDU zur UVP-Richtlinie vorgeschlagen haben, ist schlicht und ergreifend nicht umzusetzen. Es ist rechtswidrig. Wir sind im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Wir werden dies unbürokratisch umsetzen. Wir haben die zwei Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber gibt, zur Erleichterung genutzt, nämlich die Möglichkeit der Einzelfallprüfung und Schwellenwerte einzuführen. Wenn Sie heute erfahren haben, dass die Schwellen
werte nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu hoch sind, nach Auffassung der Landwirtschaft aber zu niedrig angesetzt sind, dann zeigt das, dass wir uns auf einem gesunden Mittelweg befinden. Die Landwirtschaft hätte gern höhere Werte gehabt. Wir haben uns für einen vernünftigen Mittelweg entschieden.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zum entscheidenden Punkt dieses Gesetzes, nämlich zur Umsetzung der „Natura 2000“-Gebiete. Wir haben uns für einen Ansatz entschieden, der auf unbürokratische Weise die Voraussetzungen schafft, damit wir in unserem Land im Interesse der Kommunen und im Interesse derjenigen, die in diesem Land investieren wollen, Rechtssicherheit haben. Wir werden sehr zügig mit diesem Gesetz und der Verordnung die Gebiete unter Schutz gestellt und die wesentlichen Erhaltungsziele festgelegt haben. Damit ist die Umsetzung in RheinlandPfalz erfolgt.
Die Kommunen und diejenigen, die Investitionsvorhaben in unserem Land beabsichtigen, haben wieder Planungssicherheit, wie wir uns das für einen guten Wirtschaftsstandort wünschen, also die Voraussetzungen für Planungssicherheit zu schaffen. Das, was Sie im Ergebnis vorgeschlagen haben, ist etwas ganz anderes. Sie haben vorgeschlagen, statt einem Gesetz und einer Verordnung im Land Rheinland-Pfalz 200 neue Verordnungen aufzulegen bzw. 200 Verordnungen zu ändern.
Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Naturschutz zu tun. Das hat nichts damit zu tun, Artenschutz umzusetzen. Wir wollen Arten- und Naturschutz. Das, was Sie im Prinzip machen, ist ein Programm zur Schaffung von Rechtsverordnungen. Das ist Bürokratismus, den wir nicht wollen.
Ein solcher Weg wird mit Sicherheit nicht zur höheren Akzeptanz von Natur- und Umweltschutz führen. Ich bin der festen Überzeugung, Sie haben es nicht mit den Betroffenen in den Kommunen kommuniziert, dass jetzt nach Ihrer Vorstellung eine Bürokratiewelle im Land losgehen soll und wir 200 Verordnungen auf den Weg bringen sollen, dies mit Beteiligungsverfahren über Gegenstände, die längst entschieden sind. Das sind Beteiligungsverfahren, die die Menschen frustrieren, wenn sie zu Gegenständen gefragt werden, zu denen gar keine Entscheidungen mehr möglich sind. Wir haben die Beteiligten vor der Meldung nach Brüssel gefragt. Andere machen dies nachher. Sie würden es im Ergebnis mit diesen Verordnungen noch einmal machen. Das ist kein sinnvoller Naturschutz.
Herr Dr. Braun, Sie haben eine gewisse Rechtsuns icherheit angesprochen und ausgeführt, das könne man mit der Hauptnovelle bereinigen. Die Rechtsunsicherheit haben nicht wir verursacht. Herr Bundesminister Trittin hat einen Gesetzentwurf mit einem engen Projektbegriff vorgelegt, den ich für vernünftig und richtig halte. Er hat
die Auffassung vertreten, es könne nicht sein, dass jedes kleinste Vorhaben dazu führt, dass eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Er hat eine andere Position als die Europäische Kommission und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, an dem wir uns orientieren. Wir sind dort auf der Seite von Trittin, der sagt,