Protokoll der Sitzung vom 28.04.2004

die Auffassung vertreten, es könne nicht sein, dass jedes kleinste Vorhaben dazu führt, dass eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Er hat eine andere Position als die Europäische Kommission und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, an dem wir uns orientieren. Wir sind dort auf der Seite von Trittin, der sagt,

(Frau Thomas BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit wann denn das? Das ist eine Ausnahme!)

wir wollen keinen übertriebenen Bürokratismus im Land haben. Wir wollen eine Regelung, die vernünftig ist.

Herr Dr. Braun, wir werden nicht im vorauseilenden Gehorsam neue Verordnungen auf den Weg bringen und einen etwas weiteren Projektbegriff machen. Wir wollen ein schlankes Gesetz,

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden darauf zurückkommen!)

weil nur das zur Akzeptanz bei den Landnutzern und bei den Betroffenen führt.

Wir werden auch an dem Vorhaben festhalten, die Gebiete durch ein Gesetz bzw. eine Verordnung unter Schutz zu stellen, weil das systematisch vernünftig ist. Das gibt uns die Möglichkeit, die Detailumsetzung in Managementplänen zu regeln. Wir haben die Möglichkeit, nicht alles im Detail in Rechtsverordnungen zu regeln, sondern zu einem wirklichen Dialog mit den Betroffenen zu kommen.

(Schmitt, CDU: Wann?)

Wir können dann mit der Landwirtschaft und der Fors twirtschaft im Detail diskutieren, wie eine Umsetzung aussehen kann, um sie dort stattfinden zu lassen, wo sie für das Betriebskonzept der Betroffenen richtig und vernünftig ist. Die Klausel bezüglich der guten fachlichen Praxis ist kein Freibrief. 80 % der Flächen sind Flächen der Forstwirtschaft. Die gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft und das, was wir im Landeswaldgesetz in Rheinland-Pfalz geregelt haben, ist bundesweit vorbildlich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die grüne Bundesministerin Künast hat nicht den Mut gehabt, gleiche Standards in Eckpunkten zum Bundeswaldgesetz vorzulegen. Wie sind in Rheinland-Pfalz deutlich weiter als andere in einem vernünftigen Naturschutz, der mit Zielvereinbarungen arbeitet und das voranbringt.

(Beifall bei SPD und FDP)

Zum Schluss möchte ich noch etwas zu dem sagen, was Professor Dr. Gellermann ausgeführt hat. In Zeiten, in denen wir darüber reden, wir brauchen einen schlanken, einen flexibleren und einen Staat mit weniger Verordnungen, halten wir es für falsch, den Weg zu gehen und zu sagen, es gibt Restzweifel, also versuchen wir diese Restzweifel zu beseitigen, indem wir weitere zusätzliche

Verordnungen auf den Weg bringen und weitere Dinge im Detail regeln.

Zur Verwaltungsvereinfachung gehört die Entschlossenheit, einen vernünftigen Weg zu gehen, der den Betroffenen die Möglichkeit gibt, Freiräume dort zu haben, wo die Bereitschaft ist, im Dialog und in Kooperation Umweltschutz zu betreiben. Dazu muss die Möglichkeit gegeben werden. Durch Verordnungen und Richtlinien soll nicht alles festgelegt und den Betroffenen vor Ort nicht der Handlungsspielraum eingeengt werden.

Lassen Sie mich zusammenfassen, was im Grund der Inhalt des Gesetzes ist: Mit diesem Gesetz wollen wir Arten- und Naturschutz und keinen Schutz für Verordnungen in diesem Land betreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Für eine Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Dr. Braun das Wort.

Herr Hering, es wäre schön, wenn es so wäre, wie Sie es gesagt haben, dass Sie in einer Linie mit Jürgen Trittin stehen.

(Kuhn, FDP: Einmal!)

Einmal könnte es passieren. Vielleicht passiert es beim Dosenpfand. Da sind wir noch guter Hoffnung.

Das Bundesnaturschutzgesetz hat in Absprache bzw. im Entgegenkommen zur EU und zur EU-Kommission definiert, wie die Landwirtschaft in FFH-Gebieten betrieben werden kann. Genau das kritisieren wir bzw. kreiden wir Ihnen an. Sie sagen, die gute fachliche Praxis allein ohne weitere Definition würde reichen. Das widerspricht nach unserer Auffassung auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Bundesnaturschutzgesetz ist ohnehin schon ein Kompromiss.

Herr Staatssekretär, Sie haben es gestern im Ausschuss selbst gesagt. Auf die Landwirtschaft ist extrem zugegangen worden. Übersetzt heißt das bei Ihnen, die SPD geht extrem auf die FDP zu und nimmt das, was die FDP fordert, mit ins Gesetz. Das ist beim Bundesnaturschutzgesetz nicht passiert. Deswegen unterscheidet sich das, was wir als Vorlage des Landes haben, sehr stark von dem, was im Bundesnaturschutzgesetz gefordert ist.

Wir wären zufrieden, wenn Sie so weit gegangen wärenwie der Bund. So weit sind Sie nicht gegangen. Im Land Rheinland-Pfalz können Sie nicht so weit gehen, weil Ihr Koalitionspartner das nicht zulässt. Im Moment ist das das Problem in der Angelegenheit. Das ist ein politisches Problem.

Im Endeffekt bleibt übrig, es ist nicht EU-konform. Das Bundesnaturschutzgesetz steht schon auf der Kippe der EU-Konformität. Das sage ich ganz ehrlich. Wenn man noch darunter bleibt, kann es nicht richtig sein.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartloff, SPD: Ich dachte, Sie wären für das Unkonforme! – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schüler-Landtagsseminar. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Licht.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Immer wenn das Wort „Beteiligung“ fällt, habe ich bei der Landesregierung das Gefühl, dass sie bei diesem Wort so anspringt wie der Teufel beim Weihwasser. Wir diskutieren landauf, landab. Sehen Sie mir es nach, dass ich jetzt wieder damit komme.

(Pörksen, SPD: Windenergie! – Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Es muss kommen. Es geht um die Windenergie. In der Koalitionsvereinbarung steht drin, dass gegen den Widerstand vor Ort eigentlich nichts umgesetzt werden soll. Wir erleben das Gegenteil.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht eigentlich nicht auf der Tagesordnung!)

Genau das befürchten die Leute draußen im Land. Wir wollen, dass die Beteiligung stärker gewichtet wird. In dem Zusammenhang muss man die Änderungsanträge der Union sehen. Es geht nicht nur um die Änderung in § 22 c, wo wir die Beteiligung stärker herausheben, indem wir schreiben, dass nach dem Wort „Landtag“ die Worte „und nach frühzeitiger und umfassender Beteiligung der Betroffenen“ hinzugefügt werden. Wir möchten das im Zusammenhang mit allen Vorschlägen und nicht nur bei der Änderung dieses einzelnen Punktes sehen.

Sie bauen einen Popanz auf, das würde 200 Rechtsverordnungen nach sich ziehen usw. Es geht uns um die Sache. Es gibt in diesem Land gebrannte Kinder bezüglich der in den letzten Monaten und Jahren spürbaren Dinge bezüglich FFH, Vogelschutz usw. Sie müssen

sich das bezüglich der Begleitung dieses Gesetzes sagen lassen.

(Hartloff, SPD: Was Sie probiert haben zu instrumentalisieren!)

Diese Anhörung wurde durchgesetzt. Sie wollten die Anhörung nicht. Der Minderheitenschutz hat die Anhörung erzwungen.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie haben bewiesen, dass sie richtig war.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Insofern finde ich es in Ordnung, was Herr Kollege Fuhr gesagt hat, es war gut, diese Beteiligung herbeizuführen.

(Hartloff, SPD: Sie haben es erzwungen, indem die Regierungsfraktionen gar nicht dagegengestimmt haben!)

Ich weiß, wie Dinge begleitet werden. Ich weiß, wie die Dinge laufen. Sie brauchen mir nicht mehr parlamentarische Regelungen beizubringen. Mittlerweile bin ich ein alter Hase und weiß, was zu tun und zu lassen ist.

Dieses Gesetz hat nach wie vor aus unserer Sicht drei Defizite. Die Beteiligung ist nach wie vor nicht ordentlich geregelt. Wir halten auch die UVP für überzogen. Wir haben nicht alles aufgenommen, was an Kritikpunkten im Rahmen der Anhörung diskutiert wurde. Den Belangen der Landwirtschaft wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Dem wollen wir mit unserem Entwurf nachkommen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Fuhr.

Herr Kollege, jedes Mal, wenn Sie an das Pult gehen und diese Dinge behaupten, die Sie jetzt wieder behauptet haben, werde ich hinterher auch an das Pult gehen und sagen, dass das nicht stimmt,