Zeit war, die Notbremse zu ziehen, damit nicht das Gefühl aufkommt, dass Erfolge des Landes als durch die Opposition schlechtgeredet nach außen kommen.
Ich finde das von der Intention her nachvollziehbar. Das ist teilweise auch gelungen, insbesondere was das Lob der Technologieförderung und Forschungsinvestitionen angeht.
Nicht gelungen ist der Verweis auf frühere Zeiten. Man kann natürlich darüber streiten, wer was wann zu welchem Erfolg beigetragen hat. Klar dürfte aber sein, dass mit zeitlicher Abnahme vom Zeitpunkt des Gutachtens an Verantwortlichkeiten ebenfalls abnehmen. Es ist also nicht der Westfälische Friede im Jahr 1648 wesentlich,
sondern wesentlich sind die letzten zwei Legislaturperioden. Das ist insgesamt heute auch klar geworden.
Wenn wir schon dabei sind, die Rede des Oppositionsführers der großen Oppositionspartei zu bewerten, dann kann ich dazu sagen, ich habe nur gehört, wie leeres Stroh gedroschen worden ist. Es ist von der CDU kein Vorschlag gekommen. Als Oppositionsführer kann ich dann sagen, wir sind dafür, dass die Investitionen für die Zukunft getätigt werden. Das nützt uns nichts, wenn wir nicht wissen, wie und wo. Die CDU hat bisher keine Vorschläge zu dem Wie und dem Wo gemacht.
Nein, das hat sie nicht. Bei jedem Haushalt sagen Sie, wir müssen sparen, sparen und sparen und machen keine Vorschläge. Sie sagen dann, wir müssen aber Investitionen tätigen.
Ich glaube, man kann es so nicht machen und so nicht versuchen, in eineinhalb Minuten sich neu zu positionieren.
Ich möchte noch einmal zur Sache zurückkommen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, in der Sache etwas klar zu machen. In diesem Gutachten heißt es – –
wir haben fünf Schalen. Wenn man diese fünf Schalen in Rheinland-Pfalz begutachtet, so bringt es das Ergebnis, dass wir in den inneren Schalen, also Forschung, Wissenschaft und Hochschulen sowie Institute, gut aufgestellt sind. Dann kommen aber die äußeren Schalen. Das heißt, die Nachfrage bei großen Unternehmen haben wir im Land selbst nicht. Das hat Herr Bomarius, der Stellvertreter von Herrn Rombach auch schön gesagt. Das Institut ist in Rheinland-Pfalz gegründet worden, was ein erster Schritt ist, dass wir also ein Fraunhofer-Institut haben.
Herr Ministerpräsident, daran müssen wir arbeiten, das ist vollkommen klar. Wir müssen daran arbeiten, dass wir in Rheinland-Pfalz selbst diese Ansiedlungspolitik machen
und auch die Nachfrage aus Rheinland-Pfalz kommt. Genau diese Schwäche hat das Gutachten beschrieben. Das heißt, wir müssen die Schwächen nach und nach abbauen. Das ist unsere Aufgabe in der Politik.
Wir kommen nun zur Aussprache zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Nachträgliche Sicherungsverwahrung – Nummer 2 der Drucksache 14/3168 – betreffend. Ich erteile Herrn Abgeordneten Baldauf das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Anfrage ist leider zum Vorschein gekommen, dass es sich im Fall „Polch“ nicht um einen Einzelfall handelt, dass jemand in nachträglicher Sicherungsverwahrung sein könnte, sondern es in der Justizvollzugsanstalt Diez noch zwei weitere Fälle gibt. Das macht mich sehr betroffen. Das ist sehr bedenklich, Herr Minister,
wenn ich überlege, was in Rheinland-Pfalz in den letzten vier Jahren dazu passiert ist. Es gab Initiativen im Land und im Bund, die ihnen allen bekannt sind. Sie wurden grundsätzlich immer mit der Konsequenz abgelehnt,
dass sich in Rheinland-Pfalz in diesem Bereich wieviel getan hat? Nichts! Weil keine Initiative im Land selbst und weil keine Initiative im Bundesrat war, weil scheinbar der Opferschutz hinter irgendwelche verfassungsrechtlichen Bedenken zurückgestellt wird, kommt es in der Konsequenz genau zu solchen Dingen, wie sie jetzt passieren.
Herr Minister, Sie haben dem noch die Krone aufgesetzt, indem Sie gesagt haben, wir können kein Gesetz machen, das verfassungswidrig ist. Dann haben Sie im gleichen Atemzug Ihren drei Ministerkollegen aus den anderen Bundesländern unterstellt, dass sie genau diese Absicht gehabt haben, nämlich ein verfassungswidriges Gesetz zu machen. Sonst hätten Sie es nicht gemacht. Erklären Sie mir bitte einmal nachher, wie Sie es herüberbringen können, dass Sie sagen, wir machen nichts, und die anderen machen alles falsch, aber lasst sie einmal machen. Ich empfinde es wirklich als eine ganz große Unverfrorenheit zu sagen, ich setze mich zurück, warte ab und bei allem Weiteren müssen wir sehen, wie es sich ergibt.
Wir sollten uns eines überlegen. Warum fordern wir diese nachträgliche Sicherungsverwahrung? Frau Reich, Sie können nachher auch noch etwas dazu sagen, aber es gibt im Übrigen eine so schöne Drucksache 14/257, in der Sie selbst zusammen mit der FDP Entsprechendes gefordert haben. Sie wurde im September 2001 eingebracht. Was haben wir heute? Es ist eine ganze Zeit lang her, passiert ist aber nichts.
Ich verstehe zumindest den Rechtsstaat so, dass er für die Bevölkerung draußen auch verständlich sein muss.
Ein Rechtsstaat, der sich auf verfassungsrechtliche Bedenken zurückzieht und keinen Mumm in den Knochen entwickelt, einmal nach vorn zu gehen und eine Regelung zu bringen, die dann erst vom Verfassungsgericht überprüft werden kann, halte ich für sehr traurig, Herr Minister.
Wir müssen Ihnen leider vorhalten, dass Sie wieder einmal nichts gemacht, sondern wieder einmal verwaltet und nicht gestaltet haben.
Sie haben vorhin erklärt, die Regelungen der anderen Länder seien verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat sich zur Zuständigkeit geäußert, nicht zu den Inhalten. Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, was Sie selbst gesagt haben, das Verfassungsgericht
hat auch gesagt, dass die Täter, die im Moment durch diese nachträgliche Sicherungsverwahrung untergebracht sind, in einer Übergangszeit nicht herausgelassen werden müssen.
Wenn ich mir den Fall, den wir jetzt auch noch mit in der Diskussion haben, nämlich aus Polch, anschaue, dann muss ich sogar feststellen, hätten wir 2001 dieses Gesetz gemacht
und wäre es vielleicht sogar verfassungswidrig gewesen, was wir gar nicht wissen, dann wäre Folgendes passiert: Genau dieser Mann wäre zu dieser Tat überhaupt nicht in der Lage gewesen, weil er nämlich gar nicht auf freiem Fuß gewesen wäre.