Protokoll der Sitzung vom 01.07.2004

Meine Damen und Herren, das gilt insbesondere deshalb, weil das Umfeld nicht einfach ist. Das Umfeld sagt klipp und klar, die Medien sind frei. Herr Dr. Braun, von daher kommen meine Einschränkungen zu dem, was zu den Vorschlägen von ver.di gesagt wurde. Ich glaube, die Vorschläge sind nicht von der Hand zu weisen. Diesen Vorschlägen wird man am ehesten gerecht, wenn man ihnen nicht nachkommt. Das Gesetz macht klug darauf aufmerksam, dass die Medien frei sind. Im übrigen Gesetzestext und in der Begründung beschreibt es dann, was Sie zusätzlich wollen. Das ist beispielsweise die Unabhängigkeit. Es ist nicht so, dass sich das Gesetz dazu nicht äußert. Die Grundaussage, die Medien sind frei, wird als eindeutiges Postulat in den Text hineingestellt. Dann wird beschrieben, warum das Land Notwendigkeiten sieht, trotz dieser Grundaussage gewisse Einschränkungen zu treffen.

Ich sage etwas zu den Offenen Kanälen. Ich verhehle nicht, dass es für mich als Medienpolitiker ein untragbarer Zustand war, in Mainz den Fernseher einzuschalten und über Wochen und Monate beim Offenen Kanal zu sehen, dass er geschlossen ist. Der Zustand war nicht hinnehmbar, wenn man weiß, dass dort Gebühren hingeflossen sind. Diesen Problemen trägt der Entwurf zum Landesmediengesetz Rechnung, indem er die Weiterentwicklung zu Medienkompetenznetzwerken anstrebt. Darauf muss man schauen. Das darf kein Staat im Staate werden. Es fordert dauerhaft und effiziente Kontrollen. Diese werden durchgesetzt. Es geht ein Stück in eine Einzelprojektförderung mit zeitlicher Begrenzung. Ich finde, das ist ein kluger Weg, den Problemen gerecht zu werden, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Von meiner Seite sage ich noch etwas zur Transparenz bei den Besitzverhältnissen. Wir müssen uns alle darüber klar werden, was wir wollen. Mein Eindruck ist, dass alle unisono die Transparenz wollen. Wenn wir wirklich die Transparenz bei den Besitzverhältnissen haben möchten, dann müssen wir überlegen, wie wir die wesentlichen Punkte klug präsentieren, ohne Dinge zu verschweigen, die wesentlich sind, aber auch ohne über eine Masse an Beteiligungsverhältnissen, die nicht der Klarheit, sondern vielleicht sogar der Verschleierung dienen könnten, die ursprüngliche Intention zu verwi

schen und zu verwässern. Im Ausschuss haben wir Gelegenheit, darüber zu sprechen.

Ich bedanke mich für die Tatsache, dass das Problem „Deutschlandfunk“ angesprochen wurde. Wir waren über alle Parteigrenzen hinweg der Meinung, dass dieses hochkarätige Programm in Rheinland-Pfalz bessere Verbreitungsmöglichkeiten braucht. Zu diesem frühen Zeitpunkt weiß ich nicht, ob wir die vom DeutschlandRadio nahegelegte Formulierung übernehmen sollten. Da sollte man die Angemessenheit und die Problematik mit berücksichtigen, die ein Land wie Rheinland-Pfalz mit seinen unterschiedlichen topographischen Gegebenheiten hat.

(Dr. Schiffmann, SPD: Das steht drin!)

Das ist pragmatischer. Wir sollten nicht verlangen, dass das DeutschlandRadio wirklich bis in jedes MoselSeitental getragen wird.

(Zuruf von der SPD)

Das als Cochemer ist hart. Die Göbel-Mühle ohne DeutschlandRadio ist hart.

Gerade in den sendetechnisch leicht erreichbaren Ballungsgebieten des Oberrheingrabens sollten wir das DeutschlandRadio Berlin und den Deutschlandfunk auf Dauer nicht aussperren. Darüber sind wir alle einig, glaube ich.

(Zuruf des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Das kommt zum Ausruck. Das ist vielleicht eine Frage der Formulierung. Herr Dr. Schiffmann, über die sollten wir noch einmal nachdenken.

Meine Damen und Herren, ich sage noch ein letztes Wort zur zukünftigen Zusammensetzung der Landesmedienkonferenz. Das hat Herr Dr. Gölter schon angesprochen. Auch mir erscheint der Text mehr historisch verständlich als stringent. Das gilt insbesondere in der Kombination der Bevorzugung von Frauen. An sich sollte Gender Mainstreaming etwas geschlechtsneutral sein. Die Zeiten einer einseitigen Geschlechterbevorzugung sollten sowohl in der einen wie in der anderen Richtung Geschichte sein. Vielleicht finden wir da noch eine salomonische Lösung, die der Sache selbst gerecht wird.

Ich bedanke mich noch einmal für die Vorlage, freue mich auf die Diskussionen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Für eine Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Dr. Braun das Wort.

Herr Dr. Schmitz, zwei Dinge möchte ich ansprechen. Dazu gehören die Offenen Kanäle. Ich wundere mich, dass in diesem Parlament moniert wird, der Offene Kanal in Mainz sei geschlossen. Das höre ich nicht zum ersten, zum zweiten oder zum dritten Mal, sondern das höre ich sehr oft. Es ist vielleicht ärgerlich, wenn man sieht, der Offene Kanal ist geschlossen. Aber: Schauen Sie andere Programme, in denen 24 Stunden Dauerwerbesendung kommt, in denen 20 Stunden am Tag irgendein Gästebett automatisch aufgeblasen wird. Das geschieht seit Jahren. Jede Nacht und jeden Tag kommt die gleiche Werbesendung. Dazu sagt keiner etwas im Parlament. Es gibt drei Dauerwerbesender.

(Dr. Schiffmann, SPD: Das ist ein schlechtes Argument für den Offenen Kanal!)

Diese will doch wohl niemand sehen. Der Offene Kanal bietet die Chance, dass sich die Bürger beteiligen. Ich sage das sehr bewusst. Der andere Schrott bietet noch nicht einmal die Chance dazu. Das ist politisch falsch diskutiert, wenn wir immer an den Offenen Kanal gehen und sagen, der Offene Kanal müsste qualitativ mindestens so gut sein wie die privaten Sender oder wie der SWR. Da haben wir Milliardenausgaben. Der Offene Kanal mit seiner ehrenamtlichen Struktur soll aber im regionalen Bereich die kleinen Privaten eventuell noch toppen. Das kann niemand ernsthaft verlangen. Wenn wir das verlangen, dann ist das das Todesurteil für die Offenen Kanäle. Das ist ganz eindeutig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter war ein Thema des Haushalts- und Finanzausschusses. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat festgestellt – ich zitiere –: „Die finanzielle Ausstattung der Landeszentrale war durch die automatische Teilhabe der Anstalt an den Erhöhungen der Rundfunkgebühr zu hoch. Dies führte dazu, dass sie erhebliche Rücklagen und Geldanlagen bilden konnte. Sie vergütete ihre Beschäftigten deutlich besser als das Land die vergleichbaren Bediensteten und setzte Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen ein, ohne dabei stets die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten.“

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

„Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an der Erhöhung der Rundfunkgebühr einzustellen.“

(Zurufe der Abg. Dr. Schmitz und Creutzmann, FDP)

Natürlich haben Sie mit zugestimmt. Wenn Sie dem zustimmen, dann sagen Sie hier, dass unser Modell nicht ein unverständliches ist und wir von vornherein nur die Einnahmen kürzen wollen. Wir haben das einschlägige Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Man kann sich über die Höhe der Einnahmen unterhalten. Herr Dr. Schmitz, Sie können nicht behaupten, ich hätte ein

System vorgeschlagen, das Sie nicht verstehen. Wir haben ein System vorgeschlagen, welches rechtlich durchaus machbar ist, während die Landesregierung einen sehr problematischen Entwurf eingebracht hat. Ich sage Ihnen, wenn ver.di oder die Betroffenen vor das Arbeitsgericht gehen, dann ist das, was die Landesregierung vorgestellt hat, sowieso hinfällig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Entgegnung hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz das Wort.

Herr Kollege Dr. Braun, ich habe es immer noch nicht verstanden. Offensichtlich schmeißen Sie zwei Dinge durcheinander, die Frage des Vorwegabzugs und die Frage der anderen Verwendung von Mitteln, die der LPR ursprünglich zufließen. Wenn wir über ein solch kompliziertes Gebilde sprechen, in deren Versammlung Sie und nicht ich Mitglied sind, dann sollten wir die Dinge beim Namen nennen und sauber auseinanderhalten.

Wichtiger ist mir, was Sie zu den Offenen Kanälen gesagt haben. In vielen Dingen bin ich durchaus Ihrer Meinung. Ich bin niemand, der diese aufblasbaren Luftmatratzen oder andere beworbene Dinge braucht.

(Billen, CDU: Er schaut sie auch!)

Michael Billen hat mich entlarvt.

Wir haben beide die schärfste Waffe des Zuschauers rechts oder links neben uns liegen. Das ist die Fernbedienung.

Herr Kollege Dr. Braun, der große zentrale Unterschied ist der, dass die einen über Gebühren finanziert werden und sich die anderen über Werbeeinnahmen finanzieren. Das wissen Sie doch so gut wie ich. Wenn ich beispielsweise darauf verweisen darf, dass der kleine private Sender K 3, zu dessen Unterstützung ich Sie ausdrücklich aufrufe, nicht mehr am Markt und auf dem Schirm wäre – im Gegensatz zum Standbild des Offenen Kanals Mainz leistet K 3 für seine Mittel eine gute Arbeit –, wenn er nicht eine Querfinanzierung über Dauerwerbesendungen hätte. Das wissen Sie, oder zumindest müssten Sie es wissen. Wenn man jetzt vor diesem hohen Haus die Unwissenheit anderer nutzt, um Dinge in den Raum zu stellen, die sich nicht halten lassen, dann sollten wir vielleicht auch darüber noch einmal im Ausschuss sprechen. Da haben wir dann Gelegenheit, die Details sauber auseinanderzufusseln.

Danke schön.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Raab das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu einigen Ausführungen ein paar Gedanken weitergeben. Ich denke, mit diesem neuen Landesmediengesetz stellen wir einen weiteren Baustein in die rheinland-pfälzische Medienpolitik hinein. Wir haben im letzten Plenum über das regionale Mediengutachten gesprochen und da auch schon einige Dinge aufgegriffen, die auch hier ihre Weiterentwicklung finden. So schließe ich mich ausdrücklich dem an, was Herr Kollege Dr. Braun eben sagte: Ein Gesetz für alle Medien ist ein zukunftsweisender Weg. – Sind wir doch einmal ehrlich: Wo ist noch die Grenzziehung zwischen dem E-Paper der „Rheinzeitung“ und zwischen dem Online-Angebot eines Rundfunkanbieters? – Für den Nutzer ist es letztendlich schwierig, den Unterschied zwischen dem einen oder anderen herauszufinden. Da wird das Thema „Konvergenz“ sicherlich noch in einem viel stärkeren Maß auf uns zukommen.

Ein weiterer Punkt ist die Weiterentwicklung des dualen Systems. Es kann in einem Landesmediengesetz nicht darum gehen, dass wir das Private gegen das ÖffentlichRechtliche stellen. Nein, wir sind ausdrücklich dafür, dass wir hier in Rheinland-Pfalz das duale System weiterentwickeln.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

So, wie sich Herr Dr. Gölter eben für die Privaten stark gemacht hat, so weiß ich, dass sich an anderer Stelle Herr Dr. Weiland ebenfalls für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark macht. Ich denke, das ist wichtig, dass wir diese Balance behalten. So möchte ich auch sagen, dass auch die Offenen Kanäle ein Beitrag zur Vielfalt sind, dass unser Bürgerfernsehen ein Weg ist, den wir in Rheinland-Pfalz in einem starken Maße gehen und den wir auch in diesem neuen Landesmediengesetz weitergehen wollen. Aber natürlich ist es auch schon angeklungen, dass der eine oder andere Offene Kanal überprüft werden soll und die Chance eröffnet wird, Medienkompetenznetzwerke zu gründen, die wir an zwei Stellen schon erfolgreich betreiben. In Ludwigshafen wird das nächste an den Start gehen.

Lassen Sie mich noch zu § 46, den auch der Kollege Dr. Braun angesprochen hat, etwas sagen: Es geht um die neuen Projekte, die aus Gebührengeldern finanziert werden. Ich bin ausdrücklich dafür. Schauen wir uns doch einmal die Einführung von DVB-T im Rhein-MainGebiet an. Da fließen nach meiner Information auch LPR-Mittel in die Förderung dieses Projekts hinein. Das ist ein zukunftsweisendes Projekt, von dem beide Systeme des dualen Systems etwas haben. Hier werden logistische und finanzielle Unterstützungen geleistet.

Auch das Thema „Frequenzknappheit im UKW-Bereich“ ist ein altbekanntes Thema. Wir haben uns alle dafür eingesetzt, dass wir dem DeutschlandRadio auch weite

re Basisfrequenzen geben wollen. Aber ich sage Ihnen, auch hier brauchen wir eine Balance zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk. Wir haben gute Entwicklungen, die die Landesmedienanstalt – wahrscheinlich bald neu LMK – mit begleitet: Antenne Koblenz, ein Stadtradio, junge innovative Leute. – Es wäre schade, wenn solche Angebote nicht auf dem Markt wären. Deshalb finde ich es sehr gut, dass wir an dem Verständigungsverfahren, das in § 28 steht, festhalten; denn das ist ein bewährtes Verfahren. Wir haben es in der Vergangenheit hier hinbekommen, einen Ausgleich zu erzielen. Ich denke, das wird uns auch in Zukunft gelingen.

Zur Offenlegung der wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse muss ich doch noch einmal kurz auf Herrn Dr. Gölter eingehen. Das Verbot der Beteiligungen wird gegenwärtig per Normenkontrollverfahren überprüft. Das ist auch gut so. Wir brauchen mehr Transparenz. Wir brauchen mehr Offenheit. Aber mit Verboten wäre nicht der richtige Weg gewählt. Es würde wirtschaftliche Aktivitäten auch verhindern.

Die einmal jährliche Wiedergabe der im Handelsregister eingetragenen Beteiligungsverhältnisse ist für die Verlage akzeptabel und für die Öffentlichkeit wichtig. Vergleichbare Regeln – der Herr Staatssekretär hat es angesprochen – gelten auch für die Mediendienste oder die Beteiligungsverhältnisse von privaten Veranstaltern.

(Glocke der Präsidentin)

Noch einen Satz zur LMK, wenn Sie erlauben: Das Rotationssystem ist ein System, an dem wir ausdrücklich festhalten. Wir sehen die LMK im Kontext, dass sie gewachsene Aufgaben hat und deshalb nicht zuletzt der neue Name. Ich denke, das wird die LMK auch zukunftsfähig in Rheinland-Pfalz halten.

Danke.

(Beifall der SPD und bei der FDP)