Es ist aber zu begrüßen, dass auch die Kollegen der CDU/CSU-Seite das nicht tun werden und dem Beispiel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht folgen, sonst käme es nämlich nicht zu einem solchen Gesetz. Ich hoffe, dass es dabei bleibt und entsprechende Anträge nicht durchgeführt werden.
Selbstverständlich gibt es in dem vorliegenden Gesetzentwurf das eine oder andere, das problematisch ist. Das sind aber Dinge, die die Rechtsprechung klären kann, bis hin zu einer gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht dann festzustellenden verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes. Insofern besteht kein Bedarf, dies zu blockieren.
Noch eine Korrektur zum Schluss. Herr Baldauf, Sie haben eben den Eindruck erweckt, als ob immer fünf Jahre als Verurteilung vorliegen müssten, um die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen. Dies ist nicht zutreffend. Das ist nur in einem bestimmten Fall so vorgesehen, nämlich für Ersttäter und für Heranwachsende, für die Erwachsenenstrafrecht in Ansatz gebracht worden ist. Für alle anderen gilt das nicht. Für alle anderen gibt es niedrigere Stufen. Insofern muss man das
schon sehr differenziert betrachten. Man sollte nicht den Eindruck erwecken, als ob ständig immer nur eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt werden muss, um überhaupt die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen.
Sie haben weiterhin mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf der CDU-Bundestagsfraktion eigentlich der einzig richtige wäre, er würde nämlich alle Fälle erfassen, und es würde nicht zu den Problemen kommen, die uns immer wieder beschäftigen. Da muss ich Sie korrigieren. Auch dieser Gesetzentwurf ist nicht in der Lage, sämtliche denkbaren Fälle zu erfassen, weil es schlichtweg nicht möglich ist, Herr Kollege Baldauf. Sie können das Gesetz noch so lange drehen und wenden, es wird nie möglich sein, ein Gesetz zu erlassen, das verhindert, dass ein einmal verurteilter Straftäter später wieder straffällig wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich gebe Ihnen im Endeffekt Recht und begrüße es ausdrücklich, dass Sie jetzt im Bundesrat zu der Einschätzung gelangt sind, dass Sie zustimmen. Die Argumentation, die Sie gebracht haben, ist mehr als gefährlich. Sie haben uns vor nicht allzu langer Zeit vorgeworfen, wir hätten Sie aufgefordert, ein verfassungswidriges Gesetz zu machen. Das ist aus der heutigen Sicht sicherlich richtig. Sie wissen aber, dass wir es im Jahr 2001 gefordert haben. Zu dem Zeitpunkt hatte die damalige Bundesjustizministerin gesagt: Macht‘s in den Ländern. – Zu dem Zeitpunkt konnte es keiner wissen. Darin werden Sie sicherlich mit mir übereinstimmen. Jetzt gehen Sie aber hin und argumentieren: Wir haben eigentlich die Situation, es verstößt gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. könnte dagegen verstoßen.
Deshalb hat es die FDP abgelehnt. Jetzt lehnt die FDP das im Bundestag ab, weil sie Bedenken an der Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes hat. Der Justizminister sagt jetzt: Na gut, wegen der Frist machen wir es einmal mit. – Das ist genau das, was Sie uns vorwerfen, Herr Justizminister. Das beißt sich. So können Sie nicht argumentieren. Sie gehen jetzt den pragmatischen Weg, den ich für richtig halte. Aber uns vorher vorzuwerfen, wir hätten einen anderen Weg eingeschlagen, das ist natürlich wirklich Unsinn. Wir haben Sie nie aufgefordert, ein verfassungswidriges Gesetz zu machen. Das ist nicht wahr. Im Jahr 2001 wusste das keiner. Sie wissen auch, dass es eine Mehrheitsentscheidung des Verfas
Ansonsten kommt mir bei diesem gesamten Thema hier eines viel zu kurz. Es ist natürlich richtig, wir müssen auch den Schutz derjenigen betrachten, die etwas begehen. Aber im Vordergrund muss immer der Schutz der Opfer stehen. Dort stehen ganz entscheidende menschliche Schicksale hintendran, die – Sie haben es selbst gesagt; deshalb stimmen Sie auch zu – durch diese Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vermieden werden können. Wir haben nun einmal das Problem, dass es Fälle gibt, bei denen Sie am Anfang nicht wissen können, ob jemand wieder rückfallgefährdet ist und wie er sich in den nächsten zehn Jahren im Gefängnis entwickelt. Von daher ist es doch richtig.
Ich bitte Sie ganz herzlich, dieses Argument in den Vordergrund zu stellen. Das macht Frau Reich auch nicht. Frau Reich sagt, da könnten vielleicht bedrohte Interessen der Allgemeinheit stehen. Frau Reich, ich bitte Sie herzlich: Das Entscheidende in dieser Geschichte ist der Opferschutz, sonst brauchten wir das Gesetz gar nicht anzugehen, und nicht der Schutz derjenigen, die es gemacht haben. So sehe ich das. Anders kann man es auch nicht sehen.
Frau Grützmacher, noch eine kleine Anmerkung zu Ihrem Einwurf, warum wir das Thema jetzt hier zur Aussprache stellen. Die Wogen gehen hoch, also scheint das doch ein ganz wichtiges Thema zu sein. Das ist es im Übrigen auch. Deshalb haben wir es auch zur Aussprache gestellt. Frau Grützmacher, jetzt kommt das Allerschönste. Ich würde mir zuerst immer einmal meine eigenen Anträge anschauen, bevor ich so etwas sage.
Da steht heute irgendetwas von „Hitzetod“ auf der Tagesordnung. Sind Sie mir nicht böse: Dann halte ich aber dieses Thema für wichtiger. Deswegen haben wir es heute auch angestoßen.
Herr Kollege Baldauf, es gibt einen Unterschied in der Argumentation. Wenn wir das Gesetz erlassen hätten, wäre das gesamte Gesetz verfassungswidrig gewesen.
Es war nicht vorherzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht das macht. Es steht fest, dass Menschen mit einem verfassungswidrigen Gesetz in Haft gehalten worden wären. Das, was jetzt auf den Weg kommt, hat durchaus verfassungsrechtliche Bedenken. Diese will ich gar nicht leugnen. Was aber jetzt auf dem Tisch liegt, eröffnet nach den Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht in den letzten 50 Jahren entwickelt hat, die Möglichkeit, dies entweder durch verfassungskonforme Auslegung oder durch leichte Korrekturen alles zu halten. Was Sie gefordert haben, war ein „alles oder nichts“. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass es nichts gewesen wäre. Das, was jetzt auf den Weg gebracht wird, ist nicht „alles oder nichts“, sondern eröffnet Möglichkeiten, verfassungskonform alles zu halten. Es ist die Frage, wie das dann in der Praxis eingehalten wird.
Deswegen besteht für mich die Möglichkeit, durchaus zuzustimmen. Das ist etwas völlig anderes als das, was zuvor war. Herr Kollege Baldauf, Sie haben hier den Opferschutz betont. Das ist richtig. Auch Opfer müssen geschützt werden. Aber Sie haben den Eindruck erweckt, als ob Täter keine Grundrechte hätten.
Auch sie haben Grundrechte, die entsprechend beachtet werden müssen, wie sie bei einer solchen Gesetzgebung beachtet und mit in die Abwägung hineingezogen werden müssen. Das wird versucht.
Natürlich könnte man sich das eine oder andere anders vorstellen. Auch ich habe zu dem einen oder anderen eine andere Vorstellung. Nur in der Lage, in der wir uns jetzt befinden, ist das eine geeignete Grundlage, das Problem, das entstanden ist, innerhalb der gesetzten Frist zu lösen. Alles, was an Problemen vorhanden ist, lässt sich im Rahmen der Anwendung durch die Rechtsprechung durchaus korrigieren. Davon gehe ich aus.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wir treten in die Mittagspause ein. Wiedereröffnung der Sitzung ist um 12:45 Uhr.
„Ergebnisse der ersten landesweiten Vergleichsarbeiten für Grundschulen im Fach Mathematik“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/3237 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche wurden die ersten Ergebnisse des Projekts VERA, nämlich der ersten Vergleichsarbeiten im Fach Mathematik im Jahr 2003, vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend veröffentlicht.
Uns in der FDP war es ein ganz besonderes Anliegen, dass dieser erste Schritt in eine regelmäßige Evaluation, nämlich einen flächendeckenden Leistungsvergleich in Mathematik und Deutsch zum Ende der Grundschulzeit, also zu Beginn der 4. Klasse – was sehr schön ist, weil man dann noch Korrekturen einführen kann, zu denen ich gleich komme –, der gleichzeitig einen wichtigen Baustein zur Laufbahnempfehlung darstellt, gegangen wird.
Es ist deshalb klar, dass unsere Fraktion besonders den Start, aber auch den Fortgang des Projektes VERA interessiert beobachtet und wir uns die ersten Schritte besonders intensiv anschauen.
Ich finde, es ist Ihnen hervorragend gelungen, einen qualitativ völlig neuwertigen Kompetenzvergleich zu ermöglichen, der den Schulen, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern maximale Möglichkeiten bietet, hieraus Hinweise auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler zu ziehen, auf die Unterrichtsqualität, auf die Diagnosefähigkeit, aber auch auf den Einfluss des Mitwirkens der Eltern am schulischen Prozess.
Das Projekt ist so angelegt, dass künftig nicht nur Vergleiche über die Jahre hinweg möglich sind, sondern auch eine Weiterentwicklung hin zu Messungen an künftigen bundesweiten Standards möglich wird und es auch einen Vergleich zwischen Bundesländern geben wird, von denen in der nächsten Runde sechs weitere flächendeckend an der Untersuchung teilnehmen werden.
Ich vermute einmal, es werden noch mehr werden; denn wenn wir künftig bundesweit festgesetzte Standards haben, dann werden mit Sicherheit all diejenigen, die jetzt noch nicht teilnehmen, dankbar sein, dass es bereits eine solch hervorragend ausgearbeitete Grundlage von Rheinland-Pfalz gibt.
Meine Damen und Herren, die ersten Vergleichsarbeiten messen drei verschiedene Kompetenzstufen in den Bereichen Arithmetik, Geometrie und Sachrechnen.
Es ist ganz positiv zu bewerten, dass der neue Mathematikrahmenlehrplan und die künftigen standardisierten Kompetenzmessungen nun Hand in Hand gehen und eine sinnvolle Ergänzung bilden.