Nicole Morsblech

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren diese Frage heute vor allem vor dem Hintergrund des Wahlkampfs. Ich denke, es ist klar, dass es in einem solchen Wahlkampf die unterschiedlichen Parteien gibt, die übrigens nicht mit den Fraktionen komplett deckungsgleich sind.
Es werden heute von Herrn Wiechmann ganz gezielt die Parteiprogramme angesprochen. Es ist klar, dass, wenn unterschiedliche Parteien in einem Parlament sitzen, es auch unterschiedliche Wahlprogramme gibt.
Meine Damen und Herren, für die FDP steht im Mittelpunkt, Kinder und Jugendliche so optimal wie möglich in unseren Schulen zu fördern. Dabei dürfen Bildungschancen nicht vom sozialen Hintergrund des Elternhauses abhängen. Die Förderung muss so leistungsgerecht wie möglich sein.
Gerade die Schnittstellen und die Übergänge in unserem Bildungssystem bedürfen des besonderen Augenmerks. Wir haben im Bereich Kindertagesstätte/Grundschule in der Koalition einiges erreicht.
Wir können uns jedes Mal wieder die Statistik der Schulartwechsler ansehen, und dann sehen wir jedes Mal, dass es mehr Abstiege vom Gymnasium auf Haupt-, Real- und Regionale Schulen gibt, als es letztendlich Entwicklungen gibt, die dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulwesen aufsteigen. Diese Schüler, die Absteiger, haben bereits tief greifende Misserfolgserfahrungen gemacht, und oft prägt das auch die gesamte weitere Entwicklung.
Wir möchten zum einen dann, wenn die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule vom Wunsch der Eltern abweicht, also wenn es keine Einigung gibt, einen Probeunterricht oder eine Aufnahmeprüfung an der gewünschten weiteren Schule ermöglichen. Ich glaube auch, dass es in diesen Fällen sinnvoll wäre, weitere diagnostische Instrumente, wie zum Beispiel schulpsychologische Eignungsuntersuchungen und Schullaufbahnberatungen, einzusetzen.
Es geht nicht darum – das möchte ich ganz deutlich sagen –, sich für Eltern oder für Lehrerinnen und Lehrer als bessere Diagnostiker zu entscheiden oder die beiden Gruppen gegeneinander auszuspielen. Es muss darum gehen, die zu treffende Entscheidung im Interesse der betroffenen Kinder abzusichern.
Ich halte es deshalb auch für gut, dass meine Partei sich weiter dafür ausspricht, die Schullaufbahnempfehlung künftig durch die Einführung abschlussbezogener Standards für Grundschulen zu untermauern.
Die Vergleichsarbeiten zu Beginn der vierten Klasse geben schon jetzt sehr wichtige Hinweise auf die Entwicklung der Kinder, und man kann eine bessere Vergleichbarkeit gewährleisten, wenn man sie durch die Überprüfung schulübergreifend gültiger Standards sicherstellt. Das dient auch der Vergleichbarkeit zwischen den Grundschulen, da sich die aufnehmenden Kinder bei der weiterführenden Schule aus verschiedenen Grundschulen zusammensetzen.
Außerdem sollte man meiner Ansicht nach auch Daten über die Treffsicherheit von Schullaufbahnempfehlungen erheben und den jeweiligen Grundschulen zurückmelden, um die Diagnosefähigkeit in diesem Bereich weiter voranzubringen.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zur Essener Studie sagen. Man muss mit den Daten auch vernünftig umgehen. Darüber, wie hoch tatsächlich die Fehlerquote bei der Prognose der Schule oder bei der Prognose der Eltern ist, sagt die Studie eigentlich nichts aus; denn wir haben eine Grundlage: Alle einschlägigen Untersuchungen stellen bei Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule ungefähr eine Trefferquote von 70 % fest, das heißt, es gibt auch immer 30 % Fehleinschätzungen.
Bei der Freigabe des Elternwillens – das zeigt die Essener Studie – kommt noch einmal natürlich ein geringerer Teil – da haben Sie Recht – kumulativ hinzu. Im Prinzip zeigt das nur die additiven Anteile. In den anderen Fällen haben offensichtlich beide Partner, die Eltern und die Grundschule, die Lernentwicklung des Kindes falsch eingeschätzt. Das spricht eher für eine bessere Absicherung als dagegen.
Lassen Sie mich dann noch ein paar Worte zur Forderung der GRÜNEN nach der neuen Einheitsschule sagen. Sie begründen das immer mit den PISA-Siegern.
Wenn man sich PISA einmal genau ansieht, muss man zum einen sagen, dass die OECD-Studie keine klaren Aussagen für integrierte Systeme trifft; denn nicht nur die Sieger, sondern auch die Verlierer wie Mexiko oder Brasilien haben integrierte Schulsysteme. Wir müssen dann auch die Variablen jeweils vor dem Hintergrund der Lernkulturen in den Ländern sehen.
Aus PISA E wissen wir, dass im Jahr 2000 in Deutschland die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg am besten abgeschnitten haben.
Bei diesen Bundesländern gibt es keine Gesamtschulergebnisse, die eingeflossen sind.
Ich werde das gleich noch einmal ein bisschen deutlicher ausführen.
Danke.
Herr Kollege Wiechmann, so manches, was in diesem Haus im Moment abläuft, ist schon ein bisschen bizarr. Sie kritisieren und beklagen, dass unterschiedliche Parteien, die in einer Koalition gut zusammenarbeiten, unterschiedliche Einschätzungen und Wahlprogramme vorlegen. Die „FSDP“ gibt es noch nicht in diesem Land.
Herr Lelle stellt sich an dieses Rednerpult und moniert, die FDP hätte sich nach vielen Jahren in der hier diskutierten Frage umentschieden. Herr Lelle, ich finde es ganz natürlich, dass Parteien wichtige schulpolitische Fragen immer wieder diskutieren und es in den Standpunkten eine Weiterentwicklung gibt.
Wenn ich mir Ihr Programm ansehe, wird deutlich, dass sich Ihre Partei bei dieser Frage offensichtlich nicht entscheiden kann; denn bei Ihnen gibt es weder Fisch noch Fleisch. Das verhält sich so ähnlich wie bei den
Studiengebühren. Bei Ihnen wissen weder die Wähler noch die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer, woran sie sind.
Herr Wiechmann, Sie geben sich als großer Verfechter von Elternrechten aus. Bei dem Modell, das Sie fordern, sehe ich die Elternrechte und die Entscheidungsfreiheit nicht; denn in der Einheitsschule entscheidet letztlich immer die Schule über die Schülerinnen und Schüler.
Tun Sie nicht so durchsichtig, nur weil Sie eine Gruppierung gegen uns oder andere ausspielen wollen und als seien Sie der große Kämpfer für die Elternrechte. Da lache ich aber.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrte Damen und Herren! Mit Verordnung vom 16. Januar 2004 wurde, wie richtigerweise gesagt wurde, die Abiturprüfungsordnung vom 14. Juli 1999 geändert. Die schon 1999 bestehende Möglichkeit, eine Facharbeit anzufertigen und in die Abiturleistung einzubringen, wurde somit wieder eingeführt. Die Bedingungen sind dieselben wie zuvor. Die Anfertigung einer Facharbeit ist freiwillig. Nur wer die Facharbeit tatsächlich einbringt, kann auch die maximal mögliche Punktzahl im Abitur erreichen.
Wenn man mich nicht versteht, können Sie das Protokoll lesen. Ich komme mit dieser Anlage nicht klar. Ich versuche es, ich kann andere Kollegen teilweise gar nicht verstehen. Wenn ich zu denen gehöre, die man hier nicht mehr verstehen kann, tut mir das leid.
Ich komme zum Thema zurück. Es ist beschrieben worden, dass die zwischenzeitlich bestehende Anrechnung von Punkten aus den Halbjahreskursen entfällt. Man muss, um die maximale Punktzahl einzubringen, eine Facharbeit anfertigen. Meiner Ansicht nach macht diese Regelung Sinn, gerade weil Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Erarbeitung einer Facharbeit wichtige Kompetenzen erbringen müssen, die im Hinblick auf das wissenschaftliche Arbeiten von Bedeutung sind und auch die Studierfähigkeit fördern. Alle Beteiligten waren auch der Meinung, man sollte dies wieder einführen.
Lassen Sie mich zu den Vorwürfen der CDU-Fraktion einige Punkte sagen:
1. Die Schulen wurden sehr konkret und umfangreich über die Änderung unterrichtet. Es gab eine MSS-LeiterTagung, die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt und im Anschluss daran eine Versendung eines Papiers, das ausführlich Möglichkeiten zur Anfertigung einer Facharbeit und Konsequenzen für die Qualifikation dargestellt hat, inklusive eines Rechenbeispiels zum Vergleich der neuen mit der alten Regelung. Das Papier konnte auch in Form von Austauschseiten in die MSS-Broschüre eingelegt werden. Darüber hinaus konnte man alles noch einmal im Internet abrufen. Die Landesregierung ist somit ihrer Informationspflicht sehr umfangreich und sorgfältig nachgekommen.
2. Eingegangene Beschwerden sind sorgfältig geprüft worden. Es wurde eine Stellungnahme der Schule angefordert und gegebenenfalls auch eine schriftliche Dokumentation der Abläufe. Hier wurde korrekt gehandelt.
3. Bei der Klage und dem Urteil für das Europagymnasium Wörth war entscheidend, dass den Schülerinnen und Schülern durch den MSS-Leiter nicht das genannte Rechenbeispiel, das die Konsequenzen für die Erreichung von Punktzahlen durch die neue Änderung klarmacht, ausgehändigt wurde.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, der in diesem Fall dem Antrag eines Schülers stattgab, sich deshalb auf die alte Regelung berufen zu können, bedeutet in der Konsequenz, dass alle Schüler an dieser Schule, die keine Facharbeit geschrieben haben, ihr Abitur nach der vorher geltenden Prüfungsordnung ablegen können. Diejenigen, die eine Facharbeit geschrieben haben, können zwischen der alten und der neuen Regelung wählen.
4. Das Ministerium hat nach diesem Urteil zu Recht entschieden, bei weiteren Beschwerden jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen und nur bei tatsächlich nachweisbaren Informationsdefiziten an einer Schule ebenfalls die alte Regelung zuzulassen.
Die Anwendung sollte deshalb nur sehr sparsam zum Zuge kommen. Das kann ich gut nachvollziehen, weil damit der Vorteil für diejenigen, die von der neuen Regelung ausgegangen sind, sich daran gehalten und die Facharbeit angefertigt haben, nun keinen Vorteil mehr daraus haben. Es gibt auch bereits Beschwerden. Natürlich ärgern sich die Schülerinnen und Schüler darüber. Auch das sollte man berücksichtigen und kann man verstehen. Jede Ausnahme beinhaltet auch eine gewisse Ungerechtigkeit.
5. Bis heute liegen von elf der insgesamt 147 Schulen mit gymnasialer Oberstufe Beschwerden vor. Das zur Dimension. In der Zwischenzeit wurde an einer zweiten Schule ein weiterer Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt. An einem weiteren Gymnasium wurde die Ausnahmeregelung gewährt.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Die neue Abiturregelung ist sinnvoll und politisch begründet. Das Ministerium hat umfangreich und sorgfältig über diese informiert. Dennoch gab es bisher an zwei Schulen Mängel in der Weitergabe der Information durch die MSSLeitung an die Schülerinnen und Schüler. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit, ihr Abitur nach der neuen oder nach der alten Regelung abzulegen. Jeder Einzelfall wird deshalb sorgfältig geprüft, – –
Ich bin gleich mit der Zusammenfassung fertig.
weil die Ausnahmeregelung auch zu Ungerechtigkeiten gegenüber denjenigen führt, die die Leistungen einer Facharbeit erbracht haben.
Ich bin persönlich der Meinung, dass es richtig ist, diese Einzelfälle deshalb genau zu prüfen, und allein auf unsere politische Handlungsfähigkeit insgesamt gesehen denke ich auch, dass es möglich sein muss, in einem angemessen Zeitraum und mit einer solch umfangrei
chen Information eine neue Regelung einzuführen, sonst verballhornen wir uns irgendwann auch selbst. Ich bin mir sicher, dass an diesen 136 nicht betroffenen rheinland-pfälzischen Schulen auch die leistungswilligen Schülerinnen und Schüler sehr davon profitieren,
dass sie diese neue Regelung haben und die Facharbeit künftig wieder eine Bedeutung haben wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mich freut diese Debatte heute natürlich. Auch ich möchte zuerst meinen Dank aussprechen; denn ich glaube, er ist heute ganz besonders angebracht. Vor allem möchte auch ich den Kindern und Jugendlichen als erstes danken, mit denen wir im Rahmen unserer Arbeit gesprochen haben und die die Inhalte für die 200 Seiten, die Ihnen nun vorliegen, geliefert haben. Ohne das große Engagement dieser Kinder und Jugendlichen, ohne ihre Offenheit und ohne ihre Gesprächsbereitschaft hätte die Enquete-Kommission nur im luftleeren Raum diskutieren können und diese Ergebnisse nicht vorlegen können.
Deshalb ist es besonders wichtig, und da sind wir uns auch einig.
Ich möchte ebenfalls unserer Vorsitzenden Ulla BredeHoffmann ganz herzlich danken. Es war enorm, was sie auf die Beine gestellt hat.
Ich glaube, neben dem Durchhaltevermögen und der Bewältigung von irre viel Papier, war das auch eine große Integrationsleistung. Das ist im Parlament auch nicht immer so üblich. Deshalb hierfür einen ganz besonderen Dank.
Mit zu diesem Klima beigetragen haben alle Kolleginnen und Kollegen und die Sachverständigen der EnqueteKommission. Ich hoffe, dass uns diese vielleicht auch bei der Umsetzung in dem einen oder anderen Fall erhalten bleiben und wir auf ihren Sachverstand noch manchmal beratend zurückgreifen können.
Vielen Dank an die Landtagsverwaltung und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen für die hervorragende und sehr umfangreiche Arbeit, ebenso Herrn Staatssekretär Professor Dr. Hofmann-Göttig und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium sowie den Erwachsenen, die wir im Rahmen unserer Arbeit getroffen haben und die die Jugendlichen engagiert unterstützen.
Es ist schon vieles zur Arbeitsweise der EnqueteKommission gesagt worden. Auch ich kann im Nachhinein nur feststellen, dass die Arbeit sehr viel Spaß gemacht hat, vor allem deshalb, weil sie unvoreingenommen war und wir sehr lebensnahe Erfahrungen sammeln durften, weil wir neue Kontakte mit Kindern und Jugendlichen und Menschen, die mit ihnen arbeiten, geknüpft haben und weil uns diese Begegnungen in unserem Wissen, aber auch in unserem Empfinden sehr weit vorangebracht haben.
Die Rahmendaten, vor deren Hintergrund wir gearbeitet haben, kennen wir mehr oder weniger alle in diesem Hause schon über einen längeren Zeitraum. Viele dieser Daten sind von dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Schrapper auch noch einmal bestätigt worden.
Engagement ist bei Kindern und Jugendlichen breit vorhanden. 38 % engagieren sich ehrenamtlich. Die Verdrossenheit gibt es gegenüber den politischen Akteuren und Parteien. Das eigene Verhältnis hängt bei vielen jungen Menschen nach wie vor davon ab, wo sie aufwachsen, ob in der Stadt oder auf dem Land, welchen Bildungsweg sie gehen, mit welchem Geschlecht sie geboren wurden und ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.
Eines hat sich allerdings nach der Arbeit der EnqueteKommission für mich als unabdingbar herausgestellt: Es ist enorm wichtig, dass wir diese Phase des Feststellens und des Lamentierens endlich hinter uns lassen, um von einer Phase, die wir jetzt durchgemacht haben, wie es denn gehen kann, hin zu einer Phase des Anpackens zu gelangen.
Wir haben gesehen, dass jeder von uns in vielen Bereichen anpacken kann.
Zwei Dinge sind für mich zentral. Erstens: Jeder muss sich erst einmal an die eigene Nase fassen und sich überlegen, was er selbst dazu beiträgt, das Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zu uns, der Politik, zu verbessern. Für jeden von uns gibt es sehr viele Möglichkeiten, die Quantität, aber auch die Qualität unserer Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verbessern, Vertrauen und Freude an der Demokratie herzustellen. Jeder kann und sollte sich nach dem heutigen Tag den Bericht vorknöpfen und sich zumindest mit den jeweils zentralen Empfehlungen beschäftigen und auch die eigene Arbeit im Hinblick auf gelungene Kooperation und Partizipation von und mit Jugendlichen überprüfen.
Mein zweiter zentraler Punkt: Wir haben die Aufgabe, die zahlreichen Akteurinnen und Akteure in den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen über die Ergebnisse unserer Arbeit nicht nur zu informieren, sondern ihnen auch Anstöße und Hilfestellung bei der Umsetzung gelungener Partizipation, gelebter Demokratie und gelungener Kontakte zur Politik zu geben.
Um wirklich auf jeden Bereich eingehen zu können – hier sieht man die Redezeit gar nicht mehr so gut –, ist auch eine Viertelstunde wieder zu knapp. Das haben meine Vorrednerinnen auch schon treffend bemerkt. Deshalb möchte ich zu jedem Bereich, den wir wirklich gesehen und erlebt haben, einige kurze Sätze sagen.
Besonders berührt haben uns die Besuche in den Kindertagesstätten. Es war beeindruckend, wie Kinder schon im Vorschulalter ihre Meinung vorbringen, diskutieren, gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten für ihre Probleme suchen und über ihre eigenen Belange nicht nur entscheiden, sondern sich auch Mehrheitsvoten beugen können. Mir hat das eine ganz zentrale Erkenntnis gegeben, die mir vorher vielleicht noch nicht so bewusst war: Menschen haben offenbar von vornherein eine gewisse Begabung zur Demokratie. Auch sehr junge Menschen sind schon bereit und fähig, sich für ihre Anliegen stark zu machen, aber auch gemeinsam im Diskurs über ihr Lebensumfeld zu entscheiden, zu bestimmen und sich im demokratischen Prozess zu einigen.
Was wir dabei gesehen haben, heißt dann auch, offenbar müssen wir Demokratiefähigkeit nicht künstlich erzeugen, sondern sie ist im Menschen angelegt, und offenbar ist unsere Gesellschaft leider zurzeit teilweise so gestrickt, dass den kleineren oder auch größeren Menschen nach und nach diese Demokratiefähigkeit und diese Demokratielust ausgetrieben wird. Genau da müssen wir ansetzen.
Wir haben gesehen, dass Teilhabe selbstverständlich werden kann, auch schon in diesem jungen Alter, aber in der Tat das Elternhaus eine wichtige Sozialisationsinstanz ist und mitziehen muss und ein solches Engagement auch in der Grundschule und in weiteren Lebensbereichen fortgeführt werden muss.
Ich glaube, dass die engere Abstimmung zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen über das Programm „Zukunftschance Kinder“ auch in diesem Bereich vielleicht eine zusätzliche Möglichkeit bietet.
In der Schule haben wir es dann schon mit einem sehr viel größeren Spektrum unterschiedlicher Altersgruppen, Lebensumfelder und Bedingungen zu tun. Deshalb muss hier als oberstes Prinzip festgestellt werden, dass Kinder und Jugendliche dort durchgängig ernst genommen werden und ihren Alltag mitgestalten müssen.
Ich glaube, die Instrumente sollten sich jede Schule, jede Schülerschaft und jede Lehrerschaft mit der Schülerschaft selbst suchen. Aber eines ist wichtig: Lehrerinnen und Lehrer müssen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern Wege finden, eine dauerhafte und wirkungsvolle demokratische Kultur zu etablieren.
Positive Ansätze dazu haben wir viele gesehen. Schülerinnen und Schüler nehmen auch schon Politiker und politisches Geschehen sehr wohl sehr aktiv und aufmerksam wahr, leider allzu oft noch über die Medien. Deshalb sind wir alle gefragt zu schauen, wie wir noch stärker Formen wie Live-Begegnungen von Politikerinnen und Politikern mit Schülern möglich machen und etablieren können. Politische Erfahrungen sollten nicht nur aus den Medien gesammelt werden. Vor allem muss es auch die Möglichkeit geben, dass Jugendliche über ihre eigenen Interessen und Themen mit Verantwortlichen diskutieren und sich mit uns auch genauso auseinander setzen können, wie andere Bevölkerungsgruppen das auch tun.
Wir haben nahezu von allen Schülerinnen und Schülern gehört, dass dieser Dialog mehr wert ist, als Institutionsschemata zu lernen. Deshalb und genau aus diesem Grund bin ich eigentlich bei dem Vorschlag der Opposition, wir machen früher und mehr Sozialkundeunterricht, etwas skeptisch, ob das unbedingt der allein selig machende hilfreiche Ansatz ist; denn zum einen wird – das hat die Kollegin schon gesagt – wie immer nicht gesagt, was stattdessen wegfallen soll oder wie man die Stundentafel umgestalten will.
Zum anderen glaube ich aber, dass in vielen Fällen mehr von demselben Unterricht uns leider keinen Schritt weiter bringen würde. Die Qualität des Unterrichts muss so sein, dass Politik authentisch erlebt werden kann, junge Menschen vor allem befähigt werden, sich selbst Möglichkeiten zu schaffen, aktiv an der Demokratie teilhaben zu können. Wenn wir das nicht schaffen, wird uns mehr Unterricht auch nichts nützen.
Noch einmal eine Stufe komplexer wird es in der Lebenswelt Betrieb/Hochschule. Gerade weil wir im Moment einen enormen Druck am Arbeitsmarkt haben, ist es bei jungen Menschen oft so, dass sie sich auf diesen Lebensabschnitt und auf die Aufgabe, die ihnen dort gestellt ist, voll konzentrieren möchten und dabei anderes nebenher oft wenig Platz hat. Allerdings geht es meistens gleichzeitig um junge Erwachsene, die in der Phase vieles über die politischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge erfahren und in vielen Bereichen plötzlich eine eigene Betroffenheit empfinden.
Wichtig ist, dass sich diese jungen Menschen da, wo sie lernen und arbeiten, direkt einbringen können, sei es die demokratische und kollegiale Teilhabe beispielsweise im kleinen Handwerksbetrieb oder die organisierte innerbetriebliche Teilhabe im größeren Unternehmen, sei es eine wirksame und vertrauensvolle Vertretung der Studierenden im Rahmen der verfassten Studierendenschaft oder ein Engagement in einem studienfachnahen Projekt.
Junge Menschen müssen auch in dieser Lebensphase Orte finden, an denen sie sich in ihren Augen Gewinn bringend engagieren können. Da kann man zum einen sagen, es muss von der Landesregierung gemeinsame Anstöße geben. Die kann man den Tarifpartnern für den betrieblichen Bereich geben.
Es sind natürlich aber auch – dabei schaue ich mir speziell den Rahmen der Hochschulen an – die jungen Erwachsenen gefragt mitzugestalten, was in diesen Bereichen passiert. In Eigenverantwortung sind sie genauso dafür mitverantwortlich, dass ihre Gremien nicht abschrecken, sie andere für ihre Arbeit und dafür begeistern können, bei ihnen mitzumachen.
Meine Damen und Herren, die größte Begeisterung, die uns mitgegeben wurde, lag meines Erachtens im kommunalen Umfeld in der organisierten und nicht organisierten Jugendarbeit. Das liegt in der Natur der Sache. Kinder und Jugendliche machen das in ihrer Freizeit mit einem großen Engagement, und zwar freiwillig, aber nicht in einem Umfeld, in dem sie sich ohnehin schon befinden. Deshalb macht es sehr viel Freude zu sehen, was dort passiert. Wir wissen, dass wir nur einen kleinen Ausschnitt der Projekte sehen konnten, die es im Land gibt.
Man sieht auch, dass sehr viele Kompetenzen entstehen. Wir haben ein sehr großes Verantwortungsbewusstsein bei diesen Jugendlichen erlebt, außerdem einen großen Organisationsgrad, Führungskompetenzen, Kenntnisse über verwaltungstechnische Abläufe und vieles mehr. Ich bin der Meinung, ein Geheimrezept gibt es nicht. Was wir gesehen haben, war sehr vielschichtig. Grundsätzlich ist es aber sehr einfach: Man muss den Jugendlichen eine Möglichkeit geben, selbst ihre Umwelt zu gestalten und dabei Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hierfür müssen wir ihnen Räume und Möglichkeiten bieten. Das bezieht sich auch auf die Akteure vor Ort. Wichtig ist eine Unterstützung in jeglicher Form dann, wenn sie notwendig ist und gewünscht wird.
Frustration entsteht beim Engagement in der Regel dann, wenn andere die Arbeit nicht zu schätzen wissen, wenn Erwachsene die engagierten jungen Leute abbügeln oder wenn sie im bürokratischen Dschungel stecken bleiben. Deshalb sehe ich eine besonders wichtige Aufgabe darin, gemeinsam mit Jugendlichen Wege zu finden, wie sie mit Frustrationen konstruktiv umgehen können.
Die größten Anforderungen wurden mit Sicherheit an die Medien gestellt. Unsere Vorsitzende, Frau BredeHoffmann, hat dies ausgeführt. Einerseits wird die Kritik geübt, die Angebote seien nicht jugendgerecht. Ande
rerseits gibt es sehr viele Best-Practice-Beispiele, bei denen Jugendliche beteiligt werden. Ich glaube, dass die Initiatoren dieser guten Beispiele gemeinsam mit den großen Medienmachern auch über dieses Problem diskutiert haben. Das ist ein erster wichtiger Schritt, der hoffen lässt, dass einige unserer Empfehlungen umgesetzt werden und sich in den Köpfen etwas bewegt.
Meine Damen und Herren, insgesamt ist es uns gelungen, ein fraktionsübergreifendes „Powerprogramm“ zusammenzustellen. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Sondervotum zwei Bereiche angesprochen, bei denen sie anderer Meinung ist. Herr Wiechmann, Ihr Verhalten fand ich etwas schade. Sie haben sich zum Schluss immer mehr aus dem Abstimmungsprozess mit der Begründung ausgeklinkt, Sie hätten keine Zeit. Jetzt legen Sie uns ein Programm vor, mit dem Sie zum Ausdruck bringen wollen, dass sie die besseren Jugendlichen seien. Ich habe das Gefühl, dass vom Ansatz her eine ganz andere Herangehensweise gewählt worden ist, weil wir es geschafft haben, insgesamt ein völlig ideologiefreies Programm zu erstellen sowie einen Bericht, der dadurch geprägt ist, dass wir zugehört und aufgenommen haben. Sie hingegen erheben Forderungen, die ich weder bei den Besuchen noch in den Berichtsbögen festgestellt habe. Das gibt einem zu denken.
Ich nenne einmal bürokratische Instrumente wie Ihre Klassenversammlungen, die Schulkonferenz in den beschriebenen bürokratischen Details. Das Wahlalter könnte ich Ihnen jetzt auch noch vorhalten. Hierbei liegen uns völlig andere Rückmeldungen von den Kindern und Jugendlichen vor. Natürlich entspricht das, was Sie geschrieben haben, Ihrer Parteiprogrammatik. Es entspricht meines Erachtens aber nicht der Arbeitsweise der Enquete-Kommission insgesamt.
Es ist bereits angesprochen worden, dass wir trotz des Umfangs des Berichts einen unvollständigen Bericht abgeliefert hätten.
Die Kollegin hat bereits angesprochen, was alles fehlt, nämlich die Geschlechterfrage, das Stadt-Land-Gefälle, die Migrationsfragen usw. All diese Themen haben wir nicht bearbeitet. Wir wollten gern auch Aussteiger und arbeitslose Jugendliche befragen und uns mit ihnen auseinander setzen. Auch das ist nicht gelungen. Zu einer guten Arbeitsweise gehört meiner Meinung nach aber auch, dass wir so etwas gewagt haben wie eine Kritik und einen Ausblick, was normalerweise zu einer gelungenen wissenschaftlichen Arbeit gehört. Auch das sollten sich weitere Landtage regelmäßig zu Gemüte führen; denn darin findet man einen guten Fundus, was
man noch tun kann, falls die 200 Seiten einmal abgearbeitet sind.
Deshalb nun mein Aufruf: Aufarbeiten, verbreiten, anpacken! Ich hoffe, dass uns in den nächsten Jahren einiges von dem, was wir zusammengetragen haben, gelingen wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Reden der Kollegen anhört, fragt man sich manchmal, ob nicht auch das Leseverständnis von Abgeordneten einmal getestet werden sollte.
Wenn man Qualität verbessern will, muss man meiner Meinung nach zu ein bisschen mehr Seriosität in der Debatte zurückkehren. Wir hatten heute offensichtlich schon einen Vorgeschmack auf den Programmparteitag der GRÜNEN und die Bildungspolitik, die dort stattfinden wird. Interessant, da muss man sich gleich ein wenig mehr vorkämpfen.
Wir haben tatsächlich viele neue und interessante Daten in der PISA-Studie 2003 gefunden. Es gab zu den Gymnasien einen Ländervergleich, bei dem wir gute bis mittlere Platzierungen erreicht haben. Es gab Daten zur Computernutzung im Elternhaus und in der Schule sowie zur sozialen Herkunft und zum Migrationshintergrund von Schülerinnen und Schülern. Ferner ist eine Auswertung der Daten im Hinblick auf die Verteilung von Bildungschancen erfolgt.
Es freut uns, dass, wie wir zuvor schon von Frau Kollegin Brede-Hoffmann gehört haben, durch den zusätzlichen Datenvergleich, der ermöglicht wurde, auch eine positive Entwicklung in der sozialen Gerechtigkeit zu verzeichnen ist. Natürlich dürfen wir uns mit mittleren Platzierungen nicht zufrieden geben. Das tut nach meinem Eindruck auch niemand. Wir in Rheinland-Pfalz wollen an die Spitze.
Wir sind uns bewusst, dass die Frage der Bildung und der Verteilung von Bildungschancen mit Sicherheit die soziale Frage der kommenden Jahre sein wird. Als Liberale sehen wir Chancengerechtigkeit ganz klar als Grundvoraussetzung dafür an, dass Menschen überhaupt ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können, sodass Leistung und Leistungsfähigkeit sowie die Verantwortungsübernahme für sich und andere überhaupt möglich ist. Dabei darf Bildung auf keinen Fall zu einer Frage des Einkommens verkommen.
Herr Kollege Wiechmann, wenn man sich aber besondere Angebote nicht nur für Schwächere, sondern auch für Hochbegabte ansieht, ist das nicht eine Frage des Geldbeutels. Sie können vielleicht einmal eine solche Schule besuchen und sich einmal ansehen, wie sich da die Einkommensgruppen verteilen.
Das ist wahrscheinlich für Sie dann aufschlussreich. Die Realität wollen Sie da nicht sehen.
Wir wissen alle auch aus zahlreichen anderen Studien, dass der Bildungserfolg natürlich sehr eng mit der Beherrschung der deutschen Sprache zusammenhängt. Wir wissen, dass sich Lesekompetenz vor allem bei Kindern gut entwickelt, die in ihrem Elternhaus möglichst viele Anreize zum Lesen vorfinden. Wir bekommen über PISA 2003 aber auch sehr deutlich vor Augen geführt, dass eine gezielte Förderung in unseren Bildungseinrichtungen, auch die, die schon stattfindet, diese Effekte erheblich verringern kann.
Wir haben sehr interessante Hinweise darauf, dass auch, wenn der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz vergleichsweise groß ist, eine gezielte Sprach- und Leseförderung die Bildungspartizipation für diejenigen ermöglicht, deren Alltagssprache zu Hause nicht Deutsch ist. Wir haben gesehen, dass bei den Schülerinnen und Schülern – gerade für diejenigen, die im häuslichen Umfeld kaum einen Zugang zu neuen Medien bekommen – ein gezielter schulischer Computereinsatz dazu führt, dass sie genauso gut davon profitieren können wie diejenigen, die zu Hause bessere Bedingungen haben.
Wir müssen diese Erkenntnisse natürlich weiter aufgreifen und in unseren Bildungseinrichtungen gezielt umsetzen. Deshalb begrüßt auch die FDP-Fraktion noch einmal ausdrücklich, dass wir in dieser Legislaturperiode darin schon ganz, ganz wichtige Schritte vorangekommen sind. Wir werden nachher das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ verabschieden. Dieses Programm wird in Ergänzung zu der bisherigen Sprachförderung in unseren Kindertagesstätten und zu den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sowie der Reform der Erzieherinnenausbildung künftig faire Startchancen für alle Kinder garantieren. Wir dürfen in der Zukunft natürlich auch nicht mehr zulassen, dass unsere Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten eingeschult werden.
Wir müssen auch dafür sorgen, dass Begabungen und auch mögliche Auffälligkeiten und Defizite früher als bisher diagnostiziert werden und in eine individuelle Förderung für jedes Kind münden, die sich durchgängig durch die Bildungslaufbahn zieht. Auch hier gibt es positive Beispiele, beispielsweise im Bereich der Begabungen den Entdeckertag im Raum Zweibrücken, der eine frühe Diagnose und eine frühe umfassende Förderung möglich macht. Wir müssen die Förderdefizite in bildungsfernen Familien auch weiter durch Angebote von Ganztagsschulen ausgleichen. Mit der breit angelegten Leseförderung sind wir auch auf dem richtigen Weg.
Nach wie vor ist mir die automatische Kopplung von individueller Förderung an die Idee der Einheitsschule für alle, wie sie von den GRÜNEN gern propagiert wird, nicht verständlich. Wir Liberale wollen, dass jedes Kind nach seinen eigenen Fähigkeiten und Begabungen in einem differenzierten und passgenauen Bildungssystem gefördert wird.
Dazu kann ich in der zweiten Runde noch etwas sagen.
Die Lautstärke der beiden Oppositionskollegen werte ich einmal als Nervosität.
Vielleicht können Sie sich in einigen Monaten in die eine oder andere Richtung etwas beruhigen.
Wenn man soziale Gerechtigkeit in unserem Bildungssystem sichern möchte – das ist unser aller Interesse –, dann kann man sich überlegen, wie man das erreichen kann. Dann kann man diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen an diesen Überlegungen messen.
Es ist wichtig, dass wir allen, gerade am Anfang, optimale Startchancen einräumen. Es ist wichtig, dass wir die Kinder weiter passgenau und individuell in einem differenzierten Bildungssystem, in den weiterführenden Schulen fördern.
Wir brauchen eine gesunde Angebotsstruktur, auch im Ganztagsschulbereich, gerade für die Kinder aus bildungsfernen Familien, um diese länger und intensiver fördern zu können.
Wir müssen sicherstellen, dass unser Bildungssystem durchlässig ist und nach oben hin für jeden alle Chancen offen hält, wie wir das beispielsweise im Bereich der Dualen Oberschulen und mit der Reform im berufsbildenden Bereich getan haben.
Herr Wiechmann, natürlich brauchen wir mehr Freiheit für die einzelne Schule, aber auch Transparenz im Hinblick darauf, ob Förderziele und Bildungsstandards wirklich erreicht werden. Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten sind kein Selbstzweck. Sie müssen dazu dienen, transparent zu machen, wie gut oder schlecht unsere Kinder an unseren Schulen gefördert und gefordert werden. Daraus müssen die Konsequenzen gezogen werden.
Dazu gehört auch eine regelmäßige interne und externe Evaluation, die diesen Prozess konstruktiv begleitet.
Wir sind in Rheinland-Pfalz sehr konsequent auf diesem Weg gegangen, den ich beschrieben habe. Wir müssen ihn konsequent weitergehen.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Ausbau der frühen Förderung als wichtiger Baustein des Programms „Zukunftschance Kinder –
Bildung von Anfang an“ ist sehr zügig und intensiv in diesem Haus beraten worden. Es freut die FDP-Fraktion sehr, dass wir gegen Ende dieser Legislaturperiode in dieser Koalition noch einen solchen Meilenstein in der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf den Weg bringen können.
So etwas Gutes für Kinder und Eltern zu machen, macht Freude in der parlamentarischen Arbeit. So macht Gestalten Spaß.
Im Ausschuss für Bildung und Jugend haben wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die heute bereits thematisiert wurde. Grundsätzlich gab es einen sehr breiten Konsens zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben natürlich festgestellt, dass man das eine oder andere im Detail anders machen könnte und natürlich immer etwas mehr gefordert wurde. Im Großen und Ganzen wird das Gesetz allerdings von allen Betroffenen begrüßt und ebenso natürlich auch die große Investition, die damit verbunden ist.
Die Kindertagesstätte wird künftig in Rheinland-Pfalz als erste und wichtige Bildungsinstitution in der Bildungsbiographie von Kindern einen hohen Stellenwert erhalten. Wir werden Kinder künftig gezielt auf die Grundschule vorbereiten und die Übergänge erheblich erleichtern. Die Sprachförderung rückt bei der frühkindlichen Bildung ins Zentrum. Mit der Beitragsfreiheit unterstreichen wir die Ernsthaftigkeit des Bildungsangebots im letzten Kindergartenjahr. Damit schaffen wir einen Zugang für alle zu diesem Angebot. Auch diejenigen Kinder, die noch nicht in einer Kindertagesstätte sind, werden hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz diagnostiziert und gefördert.
In der Umsetzung des TAG wird das Land RheinlandPfalz eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir werden mehr Krippenplätze fördern. Wir werden bis zum Jahr 2010 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige schaffen. Außerdem werden wir Tagespflegepersonen in größerem Umfang qualifizieren und als wichtigen Bestandteil heute in das Gesetz aufnehmen. Damit gehen wir entscheidende Schritte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz etwas zu den vorliegenden Änderungs- und Entschließungsanträgen sagen. Zum Antrag der CDU: Sie möchten die Tagespflege stärker institutionalisieren. In unserem Gesetzentwurf nehmen wir die Tagespflege erstmals als wichtigen Bestandteil frühkindlicher Betreuung mit in das Kindertagesstättengesetz auf. Darüber hinaus werden wir zusätzliche Mittel für die Qualifikation von Tagespflegepersonen in die Hand nehmen. Meiner Ansicht nach muss bei allen Maßnahmen, die wir in diesem Bereich ergreifen, das Ziel sein, dass es Eltern leichter haben müssen, geeignete Personen zu finden und einstellen zu können. Ob das mit einem zusätzlichen Verwalten und Regulieren der Tagespflege erreicht wird, ist für mich nach allem, was wir über die derzeitigen Strukturen im Land wissen, zumindest zum Teil fraglich. Deshalb sollten wir zunächst einmal abwarten, wie die neuen Qualifikationsangebote angenommen werden und wie sich der
Markt, der jetzt schon Börsen und Ähnliches zulässt, entwickelt, bevor wir in diesem Bereich weiter regulierend eingreifen.
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben das formuliert, was Sie immer formuliert haben, nämlich dass Sie immer früher dran sind, Sie aber selbst nicht mitbekommen haben, was in den vergangenen Jahren im Land passiert ist. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen – Herr Kollege Mertes hat das dankenswerterweise mit Zwischenrufen bereits deutlich gemacht –, sich einmal in der Landschaft umzuschauen. Sie sollten sich einmal ein paar Zahlen und Gesetze ansehen.
Sie sollten vor allem aber auch einmal in die Einrichtungen vor Ort gehen.
Sie hinterlassen einen merkwürdigen Eindruck. Interessant fand ich, dass Sie versucht haben, das mit der neuen schwarzgrünen Koalition im Grundschulbereich abzuschwächen. Das fand ich sehr spannend.
Es hat mich überrascht, dass da die Modelle sehr konform gehen, die Sie in Ihren Anträgen vorschlagen. Zum Koalitionsgedanken möchte ich jetzt nichts weiter sagen. Ich würde aber gern noch inhaltlich etwas dazu sagen. Natürlich hat das, was Sie für die Grundschule vorschlagen, Charme, aber wir diskutieren zunächst einmal den Anfang und damit die Kindertagesstätte, wo wir wirklich große Schritte vornehmen. Der gilt meiner Meinung nach auch die Priorität an dieser Stelle. Ihren Vorschlägen, in denen Sie auch eine sehr üppige Versorgung im Hinblick auf die Schüler-Lehrer-Relation und Ähnliches mehr fordern, fehlt auch jede finanzielle Basis.
Wenn ich mich an die Äußerungen des Herrn Kollegen Böhr in den Haushaltsdebatten erinnere, ist das schon ein wenig fragwürdig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die FDPFraktion hat in der vergangenen Woche einen eigenen Änderungsantrag zum Gesetz der frühen Förderung vorgestellt. Im Rahmen der Anhörung und im Rahmen von vielen Gesprächen mit Betrieben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verbänden hat man uns gesagt, dass es in Rheinland-Pfalz auch ein großes Interesse an einer betriebsnahen Kinderbetreuung gibt.
Die Möglichkeit für Eltern, ihr Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes betreuen zu lassen, erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich, weil natürlich die Arbeitszeiten der Eltern und die Betreuungszeiten ihrer Kinder in der Einrichtung besser in Übereinstimung gebracht werden können und es weniger Reibungsverluste gibt. Kinder müssen auch nicht zwischen verschie
denen Betreuungsinstanzen pendeln. Eltern haben durch eine solche Möglichkeit auch die Chance, tagsüber einmal Kontakt zu den Kindern aufzunehmen, was manchmal notwendig wird und oft auch ein Hemmnis ist, wenn dies nicht stattfinden kann.
Gerade für den rheinland-pfälzischen Mittelstand wird Familienfreundlichkeit in der Zukunft mit Sicherheit ein wichtiger Wettbewerbsaspekt sein. Wir kennen alle die Daten zum demografischen Wandel. Es werden in der Zukunft immer weniger Fachkräfte am Markt zur Verfügung stehen. Es wird auch für die Unternehmen immer wichtiger werden, gerade die gute Ausbildung und die Kompetenzen von Frauen für sich gewinnen zu können. Da dürfen wir gerade kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Betriebskindertagesstätte betreiben können, nicht im Regen stehen lassen.
Größere Betriebe haben in Rheinland-Pfalz oft schon heute eigene Betriebskindertagesstätten. Kleine und mittlere Betriebe könnten theoretisch mit dem Träger der Kindertagesstätte und dem Jugendamt Belegrechte für ihre Beschäftigten vereinbaren, wenn diese nicht am Sitz des Betriebs wohnen. Das geschieht in der Praxis allerdings derzeit nur selten, weil die Jugendämter der Kommunen ihre Kosten für Kinder aus anderen Wohnbezirken in der Regel nicht erstattet bekommen. Man müsste dazu bilaterale Vereinbarungen unter den Jugendämtern treffen zur Kostenerstattung für jedes Kind. Das machen die meisten Kommunen derzeit nicht, weil das damit zusammenhängende bürokratische Verfahren gescheut wird.
Unser Änderungsantrag sieht nun vor, dass das aufnehmende Jugendamt beim Land Zuweisungen zur Kostenerstattung für seinen Anteil an den Personalkosten beantragen kann. Die Zuweisungen sollen analog den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes gewährt werden.
Betriebe sollen die Möglichkeit haben, mit einer Kindertagesstätte in ihrer Nähe eine Vereinbarung über die gewünschten Belegplätze zu treffen. Sie sollen sich natürlich auch an den Kosten des Trägers angemessen beteiligen, weil sie schließlich daraus einen Vorteil ziehen. Das wird sich mit Sicherheit in einem überschaubaren Rahmen bewegen, wenn man sich die Trägerkosten derzeit ansieht.
Diese Lösung ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die unser Land prägen, sinnvoll. Es wird hiermit auch ein Anreiz für die Jugendämter geschaffen, betriebliche und betriebsnahe Lösungen in ihrer Bedarfsplanung zu berücksichtigen, weil sie für diese Kinder keinen eigenen Kostenanteil aufbringen müssen. Das Konnexitätsprinzip wird bei unserem Vorschlag voll berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir heute in großer Übereinstimmung in dieser Koalition dieses Gesetz und das, was wir als Änderung vorschlagen, beschließen können. Die Kooperation war sehr angenehm. Wir werden auf diesen Gesetzentwurf meiner Meinung nach insgesamt eine sehr positive Resonanz im Land erhalten und werden damit einiges verbessern können.
Ich freue mich schon jetzt auf den Besuch der Einrichtungen, wenn man die ersten Ergebnisse sehen kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich im Namen der FDP-Fraktion der Landesregierung zunächst großen Dank sage für die umfassende Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion „Diabetikerversorgung in Rheinland-Pfalz“.
Wenn sich jemand wie ich, die sich sonst nicht mit dem Thema beschäftigt, diese umfassenden Informationen in den verschiedenen Feldern Häufigkeit von Diabeteserkrankungen, medizinische Probleme des Diabetes mellitus, die Qualität der Diabetikerversorgung in RheinlandPfalz und die Maßnahmen zur Versorgung von Menschen mit Diabetes ansieht, muss ich feststellen, dies ist ein sehr umfassender Einblick und auch ein Einblick darin, was in Rheinland-Pfalz alles getan wird, um die Versorgung der Diabetespatienten auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten.
Es ist festzuhalten, dass die Krankheit mit Sicherheit in der Öffentlichkeit noch oft unterschätzt wird und eine sehr gefährliche und häufig auftretende Krankheit ist. Europaweit sind 8 % der Menschen an Diabetes erkrankt. Gerade aufgrund der Tatsache, dass die Menschen immer älter werden, dürfte der Anteil an Diabetespatienten weiter ansteigen.
Auch bei uns in Rheinland-Pfalz ist leider ein steigender Trend an Diabeteserkrankungen zu verzeichnen. So hat die Universitätsklinik in Mainz im Jahr 2005 50 % mehr Erkrankungen als im Vorjahr festgehalten.
Bei den Informationen, die man sich durchliest, fand ich besonders die Zahl der Amputationen infolge von Diabetes mellitus allein Deutschland mit jährlich 26.000 sehr schlimm. Dies fand ich eine negativ beeindruckende Zahl. Das entspricht auch 50 % aller insgesamt medizinisch notwendig gewordenen Amputationen.
Besorgnis erregend ist auch ein starker Anstieg von Fällen von notwendig gewordenen Dialysen bei Diabetikern. Laut Antwort der Landesregierung, die sich auf eine Stichprobe aus Heidelberg bezieht, gehen bis zu 49 % aller Dialysen auf Diabeteserkrankungen zurück.
Als Frau halte ich es besonders für sinnvoll, bei allen Schwangerenuntersuchungen auf Diabetes das so genannte Screening durchzuführen, da die Gestationsdiabetes häufig nicht erkannt wird und somit nicht behandelt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es besonders bedauerlich, dass ein von der rheinlandpfälzischen Landesregierung auf der Gesundheitsministerkonferenz initiierter Beschluss, die Aufnahme einer Screening-Untersuchung auf Diabetes in die Mutterschaftsvorsorgerichtlinie einzubeziehen, bis heute vom gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht umgesetzt wurde. Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sollte nach Auffassung der FDP-Fraktion schnellstmöglich umgesetzt werden.
Aus medizinischer Sicht ist natürlich weiterhin die hohe Zahl an Herzinfarkten und Schlaganfällen bei Diabetikern bedenklich. Diabetes verstärkt alle negativen Faktoren um ein Vielfaches. Bei 50 % aller Todesfälle bei
Diabetikern liegt eine Herzerkrankung vor, mehr als doppelt so oft wie bei Nichtdiabetikern.
Je länger die Krankheit dauert, desto höher wird das Risiko. Allein 62 von 1.000 männlichen Diabetikern erleiden einen Schlaganfall. Bei Frauen ist das Risiko noch höher.
Lassen Sie mich etwas zur Diabetikerversorgung in Rheinland-Pfalz sagen. Gemäß § 135 a ff. des V. Sozialgesetzbuches sind die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Durch das DMP wurde in Rheinland-Pfalz eine flächendeckende Behandlung von hoher Qualität und auf dem neuesten Forschungsstand sichergestellt.
Eine Kommission aus Vertretern der Kassen und der Ärzteschaft überwacht stetig den Standard der Versorgung und nimmt notwendige Verbesserungen vor. Rund 700 Ärzte haben seit Bestehen des DMP Zusatzqualifikationen erworben.
Alles in allem tut sich in Rheinland-Pfalz einiges auf dem Gebiet der Diabetikerversorgung. Neue Berufe entstehen auf diesem Gebiet, wie zum Beispiel Berater. Viele Kliniken in Rheinland-Pfalz haben ein DiabetesQualitäts-Management eingeführt. Manche davon haben sich auf die Behandlung von Kindern spezialisiert.
Auch das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz ist sehr gut auf Menschen mit Diabetesrisiken abgestellt. So haben Diabetiker oder gefährdete Menschen Zugang zu qualitativ hochwertigen evaluierten Schulungsprogrammen. Allen gesetzlich Versicherten stehen darüber hinaus auch Präventionsangebote der Krankenkassen wie beispielsweise Ernährungskurse und Raucherentwöhnungsprogramme zur Verfügung.
Als Jugendpolitikerin halte ich es für besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang, dass man besonderen Wert auf Programme für Kinder legt. Seit Februar 1998 besteht zwischen der BKK-, IKK- und LKKArbeitsgemeinschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ein Strukturvertrag über die Betreuung und Schulung von Typ-1- und Typ-2Diabetikern sowie von Gestationsdiabetikerinnen. In diesen Strukturen werden unter anderem vielfältige Schulungen für Ärzte angeboten.
Das DMP kümmert sich zurzeit um ca. 97.000 Diabetiker mit Typ 2. Alles in allem ist die Entwicklung positiv. Viele Menschen besuchen die Schulungen.
In diesem Zusammenhang ist – wie es die Kollegin schon getan hat – hervorzuheben, dass Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland die Weiterbildung zur Diabetesberatung bei Ärzten als staatlich anerkannte Weiterbildung anbietet.
Wir scheinen auch auf diesem Gebiet Vorreiter zu sein. Das habe ich festgestellt, als ich mir die Ergebnisse der Anfrage anschaut habe. Das hat mich sehr gefreut.
Als ein Ergebnis der Beantwortung der Großen Anfrage ist auch noch hervorzuheben, dass sich einige Kliniken
auf die Behandlung von Kindern mit Diabetes spezialisiert haben. Manche haben sich dabei auch mit Kurkliniken zusammengeschlossen und speziell auf Kinder abgestimmte Programme entwickelt.
In verschiedenen Städten unseres Landes schulen die Mitarbeiter der diabetologisch qualifizierten Einrichtungen das Kindergartenpersonal, damit eine entsprechend adäquate Betreuung auch in diesen Einrichtungen möglich ist.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass gerade die Betreuungsmaßnahmen kleiner und jugendlicher Patienten in Rheinland-Pfalz vorbildlich sind.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren Hervorragendes sowohl in Richtung Verbesserung der Versorgung von Diabeteserkrankten als auch in Richtung der Prävention erreicht wurde. Gerade aufgrund von Vereinbarungen und Qualitätskontrollen ist eine gute Versorgung der Diabetiker in diesem Land gewährleistet. So zeigen die vielfältigen Programme und Vorschläge für Therapien bereits gute Erfolge. Die Zahl der Folgeerkrankungen ist bereits deutlich gesunken. Mehr als die Hälfte der typischen Symptome konnte erfolgreich therapiert werden.
Bedingt durch Forschungsergebnisse im Bereich der Gefäßchirurgie ging insbesondere auch die Zahl der Amputationen zurück.
Alles in allem konnte die Lebensqualität der Diabetiker entscheidend verbessert werden. Für die FDP-Fraktion begrüße ich es, dass die Landesregierung den Weg auch weitergehen möchte.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Rahmen der großen Schulgesetznovelle in dieser Legislaturperiode haben die regierungstragenden Fraktionen die Grundlage für eine große strukturelle Reform und Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen geschaffen. Diese Reform hat uns insgesamt ein großes Stück weitergebracht im Ziel der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung – auch das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden –, der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems und der flexiblen Gestaltung individueller Bildungswege. Das ist insbesondere mit den neu eingeführten Formen der Berufsoberschule gelungen.
Ein Teil der Reform im berufsbildenden Bereich war auch die Neugestaltung der Berufsfachschulen I und II. Diese hatte zum Ziel, das Berufsgrundschuljahr mit der Berufsfachschule I zusammenzuführen und in diesem Bereich vor allem die Eingangsqualifikationen in die Berufsausbildung gezielt zu verbessern. Die Trennung in zwei aufeinander aufbauende eigenständige Berufsfachschulen beinhaltet ebenso die Berufsfachschule II, die zum qualifizierten Sekundarabschluss I führt.
Diese Neustrukturierung wurde – das hat Herr Kollege Wiechmann dankenswerterweise erwähnt – in diesem Haus und auch von den Akteuren im Bildungsbereich in einem sehr großen Konsens beschlossen. Die Berufsfachschule I soll durch Fördern und Fordern junge Menschen sowohl in ihrer Persönlichkeitsentwicklung als auch in konkreten fachlichen Kompetenzen zur Berufsreife führen, und sie soll eine intensive Berufs- und Schullaufbahnberatung bereitstellen.
Wir alle haben diese Neustrukturierung und ihre Auswirkungen nicht nur aufmerksam verfolgt, sondern auch aktiv begleitet, indem wir regelmäßige Gespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich und natürlich auch mit den Fachverbänden geführt haben. In der Tat haben wir dabei mitverfolgen können, dass die neue Struktur vor besonderen Herausforderungen steht.
Insbesondere die schwierige Situation am Ausbildungsmarkt führt dazu, dass sich immer mehr Jugendliche zunächst einmal in einem vollzeitschulischen Angebot weiterqualifizieren möchten und sich dann gehäuft in der Berufsfachschule I finden. Es wurde bereits gesagt, dass dies zu einer besonders heterogenen Struktur beiträgt.
Die Schulen und ihre Kollegien haben diese Herausforderung mit einem sehr großen Engagement angenommen. Dafür muss man sich an dieser Stelle auch einmal bedanken.
Der Herr Kollege von der SPD hat schon erwähnt, dass unterschiedliche Beratungskonzepte entwickelt wurden, die von Elternsprechtagen über Beratungen im Klassenverband bis zu Sprechstunden für Eltern und Schülerinnen und Schüler reichen. Es gibt konkrete Zielvereinbarungen mit den Schülerinnen und Schülern und Förderpläne, die die Jugendlichen in ihrem Bildungsgang begleiten. Es gibt auch eine intensive Kommunikation in den Kollegien und Transparenz gegenüber Eltern und Schülern.
Wir wissen auch, wie schwierig es ist, den Förderunterricht in der Breite zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Situation am Lehrermarkt im berufsbildenden Bereich. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits an vielen Stellen Maßnahmen zur Verbesserung der Förderangebote ergriffen hat. Herr Kollege Heinrich hat diese zum Teil schon erwähnt.
Insbesondere sind zu erwähnen die zehn weiteren Stellen in der Schulsozialarbeit ab März 2006, die vor allem den Schulen zugute kommen werden, die nicht über ein Berufsvorbereitungsjahr und damit noch nicht über die entsprechenden Stellen verfügen können und besonders viele Schülerinnen und Schüler in den BF-I-Klassen haben. Das IFB hat den Fortbildungsaufwand in den unterschiedlichen Fächern, aber auch in den Bereichen Diagnose und Förderung für die Lehrerinnen und Lehrer erhöht. Das Pädagogische Zentrum berät die Schulen bei der Umsetzung der Lehrpläne und der Einführung des kompetenzorientierten Unterrichts.
Es wurde auch mehrfach gefordert, dass man diejenigen, die in den Kernfächern besonders schwach sind, besser fördert. Deshalb sind die Stundentafeln der Berufsfachschule I auch dahin gehend flexibilisiert worden. Es sind also bereits Dinge aufgegriffen worden. Der Weg, den wir mit allen Beteiligten gehen, muss mit Sicherheit weiter kritisch begleitet werden. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst. Das sehen Sie auch an den Ergebnissen des Dialogs, den wir mit den Betroffenen geführt haben.
Natürlich muss man bei solchen Regelungen in einem angemessenen Abstand auf der Basis seriöser Daten dann noch einmal eine Bestandsaufnahme durchführen. Das ist aber nach meiner Meinung nach dem ersten Abgangsjahrgang und vor dem Hintergrund des Lehrstellenmarkts jetzt nicht der richtige Zeitpunkt.
Man muss da noch einmal genauer hinschauen. Es liegt in unserer Verantwortung, für einen guten Start von
jungen Menschen in das Berufsleben zu sorgen und ihnen die Voraussetzungen dafür zu bieten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte um ein mögliches Kopftuchverbot an rheinland-pfälzischen Schulen haben wir in diesem Haus sehr ausführlich und intensiv geführt. Die Debatte soll nach einer Anhörung im Bildungs- und im Rechtsausschuss heute im Plenum ihren Abschluss finden.
Ich denke, auch wenn wir uns alle gleichermaßen der Tatsache bewusst sind, dass es sich um eine sehr wichtige gesellschaftliche Diskussion handelt und wir uns sehr intensiv mit den verschiedenen Facetten des Kopftuchtragens und -verbots an Schulen befasst haben, hat die Diskussion meiner Ansicht nach nicht für mehr Klarheit und Eindeutigkeit gesorgt. Das war allerdings nach dem Verfassungsgerichtsurteil auch kaum zu erwarten.
Die Anhörung, die wir im Landtag durchgeführt haben, hat uns unterschiedliche juristische Empfehlungen für oder gegen ein Gesetz in Rheinland-Pfalz mit auf den Weg gegeben und hat uns die unterschiedlichsten religiösen und weltanschaulichen Gründe und Facetten des Kopftuchtragens deutlich gemacht.
Bevor ich die Haltung der FDP-Fraktion mit drei Thesen begründen möchte, lassen Sie mich eines vorwegschicken. Verfassungswidrige Symbole, Indoktrinierung, weltanschauliche und religiöse Beeinflussung unserer Kinder und Jugendlichen haben im Unterricht nichts zu suchen. Auch die FDP-Fraktion hat insofern ein unbedingtes Interesse an der Einhaltung des Neutralitätsgebots durch unsere Beamtinnen und Beamten, insbesondere in der Schule.
Eine gesetzliche Regelung, wie sie die CDU vorschlägt, lehnen wir aus drei Gründen ab:
Wir wollen erstens keine Gesetze auf Vorrat. Für ein solches Gesetz gibt es in Rheinland-Pfalz keinen Bedarf. In den vergangenen Jahren hat sich der eine bereits mehrfach zitierte Fall ereignet, bei dem eine Lehramtsanwärterin das Tragen eines Kopftuchs beabsichtigte. Die Schulaufsicht hat mit dieser Anwärterin geredet, woraufhin diese auf das Tragen des Kopftuchs in der Schule verzichtet hat.
Das bisherige rechtliche Instrumentarium sieht vor, dass in solchen Konfliktfällen und bei Verdachtsmomenten auf Verletzung des Neutralitätsgebots auf die Gefahren der Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern und auf die Möglichkeit der Störung des Schulfriedens und der Beeinträchtigung des Erziehungsauftrags der Schule hingewiesen wird. Bewerberinnen und Bewerber werden präventiv über ihre besondere Verpflichtung zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität belehrt, und es ist auch eine schulaufsichtliche Überwachung möglich.
Wir haben auch bei anderen Fällen und in anderen Bereichen gesehen, dass dieses effektive schulaufsichtliche und dienstrechtliche Instrumentarium greift. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind auch keine gehäuften
Konflikte mit jungen Musliminnen, die in den Schuldienst eintreten wollen, zu erwarten.
Als zweiten Punkt möchte ich ansprechen, Ihr Gesetzentwurf wirft natürlich Fragen mit dem Umgang mit der verfassungsrechtlich garantierten Glaubensfreiheit auf. Das wird insbesondere dort deutlich, wo Sie die Ausnahme machen wollen, nämlich in § 25 Abs. 1 Satz 3, der beinhaltet, dass christlich abendländische Kulturwerte bei der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung unberührt bleiben sollen. Der Satz zeigt auch, wie schwierig es ist, eine gesetzliche Regelung, wie Sie sie anstreben, in unserem verfassungsrechtlichen Rahmen zu gestalten. Eine solche Lösung muss dem Spannungsverhältnis zwischen positiver Glaubensfreiheit eines Lehrers einerseits und der staatlichen Pflicht zur Neutralität andererseits genügen. Sie muss das Toleranzgebot berücksichtigen.
In der Anhörung hat man uns auch deutlich gesagt, dass ein solcher Satz, wie Sie ihn formulieren, impliziert, dass die Religionsfreiheit offenbar nicht für alle Religionen gelten soll, gleichzeitig auch, dass Sie in diesem Fall das Kopftuch natürlich als religiöses Symbol interpretieren.
Der Kollege hat schon darauf hingewiesen, je nachdem, welche Argumentation Sie sich zu nutze machen wollen, schwenken Sie da teilweise auch hin und her. Das macht es nicht gerade einfacher, sich mit Ihrer Argumentationslinie auseinander zu setzen und damit umzugehen.
Wenn man auf der religiösen Linie bleibt und sich noch einmal genau Ihre Formulierungen ansieht, macht man tatsächlich das große Fass der Debatte um das Tragen religiöser Symbole in der Schule insgesamt auf. Wir erinnern uns schon noch sehr genau an das, was die rheinland-pfälzischen Kirchen geäußert haben. Gerade Herr Nacke, der Leiter des katholischen Büros, hat sich im Rahmen der Anhörung zu dem Thema geäußert, bevor Sie den Gesetzentwurf als Fraktion gemacht haben. Er hat sich klar dafür ausgesprochen, es bei der jetzigen Regelung zu belassen.
Er hat das sehr gut begründet. Grundsätzlich sagt er zum einen, die Religionsfreiheit muss für alle Religionen gelten. Er sagt zum anderen, er sieht weder sich noch die Politik in der Lage zu beurteilen, ob es sich beim Tragen des Kopftuchs um ein politisches oder um ein religiöses Symbol handelt.
Ich denke, dass wir uns dieses Urteil sehr schlecht anmaßen können. Seitens der CDU-Fraktion tun Sie so, als hätte die Anhörung dazu einen Aufschluss gegeben. Die Anhörung hat allerdings ein Bild wiedergegeben, das wahrscheinlich genauso differenziert wie die Realität ist. Das Kopftuch wird nämlich aus völlig unterschiedlichen Motiven getragen, aus religiöser Überzeugung der jeweiligen Frau, aus Tradition, aus familiären Zwängen heraus natürlich auch oder tatsächlich von einem Werteho
rizont aus, der mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar sein kann, vor allem nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Auch das können Motive sein. Aber das Kopftuch als Symbol selbst ist eben nicht eindeutig.
Von den Verfassungsrechtlern haben wir in der Anhörung noch einmal gehört, dass man ein solches Gesetz nicht ausschließlich nur auf den Empfängerhorizont eines Symbols stützen darf. Das ist der dritte Punkt der Argumentation. In dem Moment, in dem Sie sagen, wie Sie das Kopftuch verstehen und es deshalb verbieten wollen, bewegen Sie sich rechtlich auf sehr dünnem Eis. Ich sage, wo uns die Sender, nämlich die Träger des Kopftuchs und solcher Symbole, keine eindeutige Botschaft vorgeben, können wir als Empfänger nicht sagen, dass wir als eindeutige Symbolik verfassungswidrige Symbole sehen.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Das Tragen des Kopftuches kann aus unterschiedlichen Gründen und mit sehr unterschiedlichen Motiven geschehen. Diese können auch religiöse sein. Wenn wir uns mit einem Kopftuchverbot beschäftigen, um der staatlichen Neutralitätspflicht Genüge zu tun, dann müssen wir auch das Tragen anderer religiöser Symbole an unseren Schulen diskutieren. Diese generelle Debatte religiöser Symbole lehnen wir als FDP-Fraktion ab. Sie ist auch von den Kirchen im Land Rheinland-Pfalz nicht gewollt.
Das Kopftuch ist nicht eindeutig als politisches oder religiöses Symbol zuzuordnen. Eine vernünftige gesetzliche Lösung zu finden, ist deshalb, wie uns das Verfassungsgerichtsurteil auch zeigt, eine schwierige Aufgabe. Dieses Bild hat auch die Anhörung der federführenden Ausschüsse so wiedergegeben.
In Rheinland-Pfalz gibt es ein hinreichendes und bisher auch wirksames rechtliches Instrumentarium, um solche Konfliktfälle zu klären, den Schulfrieden zu wahren, eine Beeinträchtigung des Erziehungsauftrags der Schule zu vermeiden und das Neutralitätsgebot einzuhalten.
Die FDP-Fraktion möchte es gern bei dieser Regelung belassen. Wir wollen keine Gesetze auf Vorrat, die mit solchen Schwierigkeiten, wie ich sie genannt habe, verbunden sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch ein paar Worte zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation muslimischer Frauen und Mädchen sagen. Ich denke, man sollte noch einmal darauf hinweisen, dass es gesellschaftspolitisch natürlich eine wichtige Diskussion ist. Es ist wichtig, diese anzustoßen.
Gerade die Migrantinnen und Migranten aus muslimisch geprägten Ländern stellen aufgrund ihrer Religion in der Integrationsfrage eine besondere Herausforderung dar. Für diese Menschen ergibt sich auch eine besondere Herausforderung. Wenn ich mir die Große Anfrage anschaue, dann ist die wortgleich mit einer Anfrage, die bereits im Bundestag gestellt wurde. Das gilt bis auf die berühmte Frage Nummer 69. Da geht es um RIGG. Ich habe die Frage aufgespürt, die anders ist, weil es mich sehr herausgefordert hat.
Ich bin froh, dass hier der Umfang der Beantwortung ähnlich ist. Ich bin dankbar, dass sich auch diese Landesregierung auf dem grundgesetzlichen Boden und auf dem Boden der Datenschutzgesetze bewegt. Es ist so, dass personenbezogene Daten über die Religionszugehörigkeit nur dann in diesem Land erhoben werden können, wenn es dazu einen triftigen Grund gibt, der diese Ausnahme rechtfertigt. Ich denke, man darf nicht fordern, dass bei einzelnen Religionen Ausnahmen gemacht werden. Dazu müsste man die Gesetze ändern. Solche Dinge zu fordern, finde ich persönlich etwas fragwürdig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen inhaltlicher Art machen. Wenn man sich die Situation ernsthaft anschauen will, ist es sehr hilfreich, sich anzusehen, was die rheinland-pfälzische Initiative für Integration erarbeitet hat. Es gibt eine Veröffentlichung aus dem Dezember des letzen Jahres zum Thema „Förderung der Integration durch Anerkennung und Gleichbehandlung von Religionen“. Dort sind einige hilfreiche Aussagen enthalten. Das betrifft besonders die Integration der Muslime in unsere Gesellschaft. Es ist natürlich relativ schwierig, weil die hierher kommenden Menschen sich erst einmal eigene Strukturen zur Ausübung ihrer Religion schaffen müssen. Es gibt ungefähr 80 verschiedene Moscheen und Gebetsräume in Rheinland-Pfalz. Hierbei gibt es eine große religiöse und auch ideologische Vielfalt. Dies zu durchschauen, ist nicht immer einfach, zumal die dort predigenden Imame in der
Regel nicht der deutschen Sprache mächtig sind oder nicht auf Deutsch predigen. Deshalb ist die Transparenz für uns mit Sicherheit etwas ganz Wichtiges, um auch den interreligiösen Dialog herzustellen.
Wir können die Fragen nur gemeinsam lösen, indem die Religionen gemeinsam für Frieden und ein Miteinander werben. Ein erster guter Schritt, solchen Anforderungen gerecht zu werden, ist die modellhafte Erprobung des islamischen Religionsunterrichts an der Grundschule in Ludwigshafen seit dem Schuljahr 2004/2005. Ich denke, hier ist ein guter Schritt getan, damit die Religionsgemeinschaften miteinander aufwachsen und eine Transparenz hergestellt ist und ein nachvollziehbarer Dialog stattfinden kann.
Ich denke, wir müssen auf das Klima achten, wenn wir solche Themen diskutieren. Gerade wenn wir uns zu Recht mit Gewalt und Unterdrückung von Frauen in den verschiedenen Religionen und in diesem Fall im Islam beschäftigen, ist es wichtig, dass wir dabei ein Klima haben, das dafür sorgt, dass von Gewalt betroffene muslimische Frauen und Mädchen sich hier wohl fühlen und sich in der Gesellschaft so zuhause fühlen, dass sie Hilfe suchen und annehmen möchten. Nach Auskunft von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es auch hier in Rheinland-Pfalz Fälle, die diesen so genannten Ehrenmorden entsprächen.
Ich komme bald zum Schluss.
Wir haben auch Frauen mit muslimischer Herkunft in Frauenhäusern. Man darf das Thema nicht so polemisch diskutieren, wie es manchmal hier geschieht. Ich erinnere beispielsweise an die Kopftuchdebatte.
Da muss man dann vorsichtig sein. Ich ende mit einem Zitat aus einer Zeitung der muslimischen Frauen Duisburg e. V. Sie sagen: „Es ist ein Leichtes für westliche Feministinnen und die Autoren vom Spiegel, sich beziehend auf „Allahs rechtlose Töchter“ über die Situation von muslimischen Frauen auszulassen.“
Ich zitiere weiter.