Protokoll der Sitzung vom 08.09.2004

Herrn Dr. Holz an dieser Stelle besonders für seine Informationen und seine Hilfestellungen. Ich habe die Einschätzung des Problems „Schwarzfäule“ durch die staatliche Weinbauberatung ebenfalls abgefragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann auf den mir vorliegenden Erkenntnissen basierend Folgendes feststellen:

1. Die Schwarzfäule führt nicht zur nationalen Katastrophe.

2. Die Weinernte 2004 ist nicht in Gefahr, weder in der Quantität noch in der Qualität.

3. Das Problem „Schwarzfäule“ ist in den Griff zu bekommen.

Was ich besonders hoffe und wünsche ist, dass das Wetter noch vier Wochen so bleibt wie heute. Dann werden wir wieder einen exzellenten Jahrgang 2004 bekommen. (Beifall der FDP und der SPD – Ministerpräsident Beck: Das ist ein guter Wunsch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre sehr oberflächlich und nicht angemessen, wenn ich die lokalen und einzelbetrieblichen Beeinträchtigungen der Weinernte 2004 durch die Krankheit der Schwarzfäule übersehen oder unterschätzen würde.

Es sind nicht wenige Betriebe, besonders an der Mittelmosel, aber auch an der Nahe und dem Mittelrhein, von der Krankheit betroffen und zum Teil von einer Missernte bedroht. Dies ist sehr schlimm für die Betroffenen. Ich wünsche mir, dass die staatliche Beratung auch hier mit Rat und Tat zur Seite steht. Es müssen jetzt unbedingt intensive Überlegungen in die Zukunft hinein angestellt werden, um Prävention zu betreiben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eines erwähnen.

Verehrte Frau Kiltz, ich sehe Sie im Moment nicht. Die Schwarzfäule ist nicht neu und wahrscheinlich nicht von den Klimaveränderungen allein abhängig; denn nach Literaturangaben wurde sie bereits 1885 vom amerikanischen Kontinent in Europa eingeschleppt. In Deutschland trat sie bereits 1933 nachgewiesen in Baden und 1935 im Rheingau auf. Es heißt allerdings auch in der Literatur, der Pilz kann 5 % bis 80 % der Ernte zerstören.

Meine Damen und Herren, auf der Basis dieser gemachten Situationsanalyse möchte ich erst in der zweiten Debattenrunde meine Vorschläge machen, wie die Schäden durch Schwarzfäule abzuwenden sind.

(Mertes, SPD: Oh, lassen Sie uns doch nicht so lange warten!)

Schönen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Der Herr Staatsminister für Weinbau hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre natürlich verlockend, jetzt noch eine ganze Menge zu interpretieren. Man könnte von Spaltpilzen reden usw. Das will ich aber jetzt nicht tun.

Herr Schmitt, ich will nur eingangs sagen, dass der Präsident des Weinbauverbandes Mosel-Saar-Ruwer, Adolf Schmitt, mit Blick auf die Debatte über die an der Mosel grassierende Schwarzfäule vor Hysterie und politischem Übereifer gewarnt hat. Der Mann hat Recht, weil es bei Kaufentscheidungen oder dem Konsumverhalten eine Rolle spielt, wenn man das zugegebenerweise erns thafte Problem so hochstilisiert, dass man Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert.

Es ist nicht so, als ob der deutsche Wein vom Image her am besten dastehen würde. Insofern muss man entscheiden, ob es ein richtiger Schritt ist, dieses Problem so hochzustilisieren, wie Sie es heute tun.

Meine Damen und Herren, die Schwarzfäule an Reben ist eine Krankheit, die seit vielen Jahren in den europäischen Weinbauregionen außerhalb Deutschlands bekannt ist. In Rheinland-Pfalz ist sie in diesem Jahr an der Unter- und Mittelmosel sowie am Mittelrhein erstmals in einem besonders starken Maß aufgetreten.

Örtliche starke Niederschläge verbunden mit relativ hohen Temperaturen haben den Pilz, der Wärme und vor allem Nässe bevorzugt, in seiner Entwicklung stark begünstigt.

Der Befall in manchen Weinbergen ist durchaus Besorgnis erregend und kann in Einzelfällen zu massiven wirtschaftlichen Einbußen führen.

Die Aussage, es würde keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel geben, ist aus rechtlicher Sicht durchaus korrekt. Faktisch ist es aber so, dass der Schwarzfäulepilz an Reben unter normalen Bedingungen von mehreren der verfügbaren Mehltaubekämpfungsmitteln mit erfasst wird. Die Frau Kollegin wies darauf hin.

Für den Erfolg von Maßnahmen gegen den Schwarzfäulepilz spielen eine Reihe von Umständen eine wichtige Rolle. Hierzu gehören zum Beispiel der Einsatzzeitpunkt der Bekämpfungsmittel, die Spritzabstände, die Anwendungstechnik, die Gestaltung und Pflege der Laubwand, die Beseitigung oder das Zerkleinern des Schnittholzes im Frühjahr, die Bodenbearbeitung und Bedeckung des befallenen Holzes oder das Beseitigen der abgestorbenen Traubenmumien.

Das 2001 verschärfte Pflanzenschutzgesetz des Bundes verlangt die Zulassung des Pflanzenschutzmittels für jede einzelne Indikation. Eine solche Indikation ist von den Pflanzenschutzmittelherstellern bisher nicht betrie

ben worden, weil der Pilz bis heute nur eine geringe Gefahr dargestellt hat.

Erfreulicherweise haben die phytomedizinischen Abteilungen der Weinbaudienststellen des Landes bereits 2003 mit den Untersuchungen über die Wirksamkeit von bekannten Mehltaumitteln begonnen, sodass Anträge zur Genehmigung im Arbeitskreis „Lückenindikation“ behandelt und aller Voraussicht nach bis spätestens Frühjahr 2005 positiv beschieden werden können.

Herr Schmitt, man sieht sehr deutlich, dass mehr getan worden ist, als Sie wissen.

Selbstverständlich wird Rheinland-Pfalz diese Anträge direkt einbringen. Damit stehen im nächsten Jahr wahrscheinlich drei Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen als Bekämpfungsmittel rechtlich abgesichert zur Verfügung.

Außerdem liegt zwischenzeitlich eine Rückmeldung des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf eine Anfrage unseres Pflanzenschutzdienstes vor.

Danach darf die Rebschutzberatung auf die Zusatzwirkungen von Mehltaupräparaten gegen die Schwarzfäulekrankheit hinweisen, wenn für das betreffende Mittel eine Zulassung gegen einen anderen Erreger vorhanden ist, der zur gleichen Zeit auftritt und mit den gleichen Angaben zur sachgerechten Anwendung ohnehin bekämpft wird. Damit haben die Winzer Rechtssicherheit bei der Bekämpfung dieser neuen Krankheit.

Bei den Veranstaltungen der Rebschutzberatung im letzten Winterhalbjahr wurde bereits über das Auftreten der Schwarzfäulekrankheit berichtet. In den Rebschutzhinweisen ist auf die Gefährdung durch den Schadpilz, der in unserem Gebiet neu ist, mit entsprechenden Handlungsempfehlungen hingewiesen worden.

Die neue Entwicklung stellte sich mehr oder weniger schlagartig aufgrund der starken Regenfälle im Frühsommer ein. Ein Indiz für die überaus günstigen Entwicklungsbedingungen ist das starke Auftreten der Peronospora in diesem Jahr, die auch sehr feuchtigkeitsliebend ist. Die Entwicklung der Schwarzfäulekrankheit wird zudem durch das Festsetzen des Erregers in den aufgelassenen Rebflächen, den so genannten Drieschen, gefördert. Ich will die Drieschenverordnung nicht strapazieren.

Herr Kollege Schmitt, ich will Ihnen nur sagen, es gibt eine Drieschenverordnung von 1997. Das wissen Sie. Danach hat die Wirtschaft gemeinsam mit dem Land die Verantwortung übernommen. Das ist auch gut so. Die Landwirtschaftskammer kann im Notfall Lohnunternehmer für das Roden bestellen.

Gleichzeitig wissen Sie – das ist die Schwierigkeit – aus höchstrichterlichen Urteilen, dass es gar nicht so leicht ist, einfach auf anderer Leute Grundstück zu handeln. Das ist in dem Urteil schlicht untersagt worden. So einfach, wie es dargestellt wird, ist es nicht; denn es ist nicht so leicht, über anderer Leute Eigentum zu verfügen.

Herr Schmitt, das ist auch in diesem Fall so. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die Europäische Union unterstützen die Weinwirtschaft durch eine Reihe von Förderprogrammen in ihrem Bemühen, auch in den Steillagen einen zukunftsorientierten Weinbau am Leben zu halten. Ich darf an die Zuschüsse zur Umstrukturierung, die Förderung des umweltschonenden Weinbaus, die Etablierung von MonorackBahnen und vieles andere mehr erinnern.

Gleichzeitig wird Betrieben, die bestimmte Flächen aufgeben wollen, ein finanzieller Anreiz geboten, wenn sie ihre Flächen ordnungsgemäß roden. Über diese Maßnahme wurden im Zeitraum 1990 bis 2003 insgesamt über 2.700 Hektar mit Prämie gerodet und der Erfolg kontrolliert. Dennoch werden ehemalige Weinbergsflächen einfach aufgelassen und entwickeln sich zum Infektionsherd für Nachbargrundstücke.

Oft wird die Gefahr für den Pflanzenschutz, die von den Drieschen ausgehen kann, von den Verfügungsberechtigten und Besitzern nicht richtig eingeschätzt. Das Interesse an der Fläche besteht nicht mehr, sobald sie aufgegeben wurde. Das kann man gut verstehen.

Hinzu kommt, dass die nicht unerheblichen Kosten für die Rodung der Drieschen in den Steillagen vom Eigentümer oder den Verfügungsberechtigten aus eigener Tasche aufzubringen sind. Drieschen selbst können nicht mehr mit Prämie gerodet werden. Das ist auch in Ordnung.

Daher wurde die so genannte Drieschenverordnung erlassen, um vor allem die Gefahr der Reblausvermehrung, aber auch die Vermehrung anderer Krankheitserreger zu bannen.

Nun kommt die Schwarzfäulekrankheit hinzu. Dies verlangt eine noch konsequentere und noch schnellere Beseitigung der aufgelassenen Rebflächen, um die noch im Ertrag stehenden Nachbaranlagen zu schützen. Die Beseitigung der Drieschen ist jedoch ein Verwaltungsverfahren, das nicht einfach zu vollziehen ist.

Häufig ist die praktische Umsetzung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Jeder Einzelfall ist, wie die Erfahrung der für die Umsetzung zuständigen Landwirtschaftskammer zeigt, individuell gelagert. Das kann man nicht alles pauschal s ehen.

In manchen Fällen sind die Verfügungsberechtigten verzogen. Meine Damen und Herren, die Durchsetzung der Zwangsrodung als letzten Schritt im Vollzug der Verordnung ist wegen des Schutzes der Eigentumsrechte sehr problematisch.

Der plötzliche Ausbruch und die extrem hohe Befallsstärke der gefährlichen Schwarzfäulekrankheit an Reben, deren Auftreten in diesem Ausmaß bislang nur in den südlichen Weinbauregionen in Frankreich, in Italien oder im US-Staat New York bekannt war, stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln haben wir dank der Arbeiten der Rebschutzberatung des Landes fest im Griff.

Die praktische Ausführung der Spritzarbeiten liegt jedoch in den Händen der Winzer. Dazu gehört auch die Hygienemaßnahme der frühzeitigen Beseitigung offen gelassener Rebflächen, die als Infektionsherde der Schwarzfäulekrankheit anzusehen sind.

Einzelmaßnahmen allein werden zur Abwehr der Schwarzfäulekrankheit an Reben und auch zur Abwehr anderer Rebkrankheiten aber oft nicht ausreichen. Wichtig sind vielmehr konzertierte Aktionen im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes. Deshalb müssen in den nächsten Wochen und Monaten, also rechtzeitig vor den Wintertagen, alle Beteiligten ein einheitliches Konzept zur Bekämpfung der Schwarzfäulekrankheit und zur Gesunderhaltung der Reben entwickeln.

Hierzu gehören Winzer, Verbandsvertreter, Wissenschaftler der Biologischen Bundesanstalt und des Landes, die Rebschutzberater des Landes und die Pflanzenschutzmittelhersteller, die Weinbauberater und die Landwirtschaftskammer.

Die Landesregierung wird dafür sorgen, dass die Bekämpfung der Schwarzfäulekrankheit in den Ertragsanlagen gemeinsam mit der Oidium- und Peronosporabekämpfung in eine Managementstrategie eingebunden wird und parallel dazu Wege und Anreize zur konsequenten, wirksamen Räumung der Drieschen gefunden werden.

Das Unternehmen ist nun einmal etwas komplizierter, als sie es darstellen. Von daher gesehen bin ich sicher, dass wir im nächsten Jahr gut gerüstet sind, zumal wir dann davon ausgehen können, dass aufgrund der Indikationen zusätzliche Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen werden und rechtlich zugelassen sind. In diesen Verfahren sind wir jetzt. Dies werden wir betreiben. Von daher gesehen sollten Sie sich an Herrn Schmitt mit zwei „t“ halten und sollten es nicht übertreiben.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar neu gewählte Ratsmitglieder der SPD aus dem Kreis Trier-Saarburg sowie Schülerinnen und Schüler der Krankenpflegeschule des Lukaskrankenhauses Altenkirchen. Herzlich willkommen im Landtag!