Frau Thomas, gestatten Sie mir abschließend noch ein Wort an Sie. Man kann mit mir diskutieren und auch sehr kritisch sein. Es ist auch das gute Recht einer Opposition, Schwachstellen aufzudecken. Es ist auch das gute Recht einer Opposition, Kritik zu üben. Nur an einer Stelle wäre ich an Ihrer Stelle lieber etwas vorsichtig. Einer meiner Staatssekretäre in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Korruptionsaffäre, die andere gemacht haben, zu bringen, das ist schlicht unverschämt.
Natürlich war dort ein Aufsichtsgremium. Sie sagen: Dort ist ein Korruptionsfall, und wer weiß noch, was auf
Gut, das ist auch offen. Das wird auch offen bleiben, bis der Staatsanwalt ermittelt hat, Frau Thomas.
Der Hintergrund der Sache ist doch ein ganz anderer. Wir schauen einmal, ob wir nicht irgendwo jemanden abgeschoben bekommen. Dann stellt man Zusammenhänge her, die so nicht gültig sind, die übrigens auch heute, nachdem der Staatsanwalt noch nicht am Schluss der Ermittlungen ist, einfach zu früh sind, von Ihrer Seite ein Urteil zu treffen, auch nicht zu spekulieren. Sie haben spekuliert, deshalb weise ich das zurück.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht; Sie sollten das zurückneh- men; das lasse ich mir nicht unterstellen!)
Die Landesregierung hat einen Haushalt vorgelegt, der den Menschen in diesem Land eine Perspektive gibt, der die richtigen Rahmenbedingungen für Wachstumskräfte, für Bildungsförderung und für Hochschulförderung setzt.
Meine Damen und Herren, die CDU hat ihre Redezeit ausgeschöpft, die SPD hat noch 18 Minuten Redezeit. Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Die Fraktionen verzichten auf eine weitere Redezeit.
Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 02 – Ministerpräsident und Staatskanzlei, Landesvertretung – beendet.
Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3424 – Zweite Beratung
Landesgesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB II) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3435 – Zweite Beratung
Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetze (AGSchKG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3620 – Erste Beratung
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes und des Landesaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/3651 – Erste Beratung
dazu: Kommunale Träger der Stadt- bzw. Kreisrechtsausschüsse von ggf. durch Hartz-IV-Gesetzgebung veranlassten Mehrkosten befreien Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/3652 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die grundsätzlich von der CDU an dem vorliegenden Doppelhaushalt geübte Kritik gilt in vollem Um
Ein Haushalt, der allein 2005 in den Ausgaben um 189 Millionen Euro auf über 1,4 Milliarden Euro und im Zuschussbedarf um fast 40 Millionen Euro steigen wird, ist ein Haushalt zulasten künftiger Generationen.
Diese werden die Schulden abzutragen haben. Dies ist auch für einen Sozialetat in höchstem Maß unsozial.
Wirtschaftlich schwierige Zeiten, die auch in RheinlandPfalz für viele Menschen von Arbeitslosigkeit und von Existenz- und Zukunftsängsten geprägt sind, lassen die Erwartungen an staatliche Hilfen und Leistungen eher größer als kleiner werden.
Gleichzeitig kämpfen aber auch unsere öffentlichen Haushalte, gerade in den Kommunen, mit dramatisch zurückgehenden Einnahmen auf der einen Seite und genauso dramatisch steigenden gesetzlich festgelegten Sozialausgaben auf der anderen Seite.
Deshalb müssen im Land, genauso wie in den Kommunen auch, die Ausgaben im Sozialetat genauestens daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie tatsächlich erforderlich sind.
Frau Ministerin Dreyer, vor dieser Aufgabe haben Sie sich gedrückt. Es ist auch viel angenehmer, keine Einschnitte in lieb gewordene Fördermittel im Land verkündigen und durchsetzen zu müssen. Aber auch die Ausgaben im Sozialetat müssen von den heutigen Steuerzahlern bezahlt werden und wegen der immer höheren Verschuldung natürlich von den künftigen Steuerzahlern.
Weil dies so ist, kann man auch im Sozialetat nicht so tun, als könne man alles einfach weiter fortschreiben. Genau dies tun Sie aber, sogar in Leistungsbereichen, in denen sich die rechtliche Lage deutlich verändert und die Verantwortung des Landes hierfür zunehmend fraglich ist, wie bei der Arbeitsmarktpolitik.
Diese wird durch Hartz IV sehr eindeutig und umfassend für alle beschäftigungsfähigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren ausschließlich der Arbeitsagentur zugeschrieben.
Dass offensichtlich bei manchen Haushaltsstellen und Ausgabenpositionen noch Luft nach unten ist, beweisen Sie selbst durch die allerdings nur für 2006 veranschlagte globale Minderausgabe über 6 Millionen Euro, was in Bezug zu den Gesamtausgaben gerade einmal 0,4 % ausmacht.
Wir sind der Auffassung, dass bereits 2005 mit gutem Willen vernünftige Reduzierungen über 5 Millionen Euro und 2006 über 9 Millionen Euro möglich wären, was einmal 0,33 % und zum anderen 0,6 % ausmacht.
Als Beispiele für die unseres Erachtens darüber hinaus gegebenen Sparmöglichkeiten nennen wir in unseren Deckblättern die Zuschüsse an die Technologieberatungsstelle für Arbeitnehmerinnen und -nehmer in Höhe von jährlich 620.000 Euro und damit in beiden Jahren 1,24 Millionen Euro, die bei ihrer Einführung vor vielen Jahren einmal – man höre und staune – als Anschubfinanzierung gedacht waren und sich offensichtlich wie die Sektsteuer zu einer Dauereinrichtung entwickeln.
Des Weiteren nennen wir die Zuschüsse an die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz in Höhe von jährlich 730.000 Euro, in zwei Jahren 1,46 Millionen Euro.