Herr Kollege Braun, gehen Sie einmal davon aus, dass wir den aktuellen Stand sehr wohl kennen. Ich denke, es ist insbesondere Rheinland-Pfalz und der Umweltministerin Frau Conrad zu verdanken, dass überhaupt in diesen Bereich Bewegung hineingekommen ist. Wir wissen schon alle, von was wir reden.
Aber wenn Sie noch einmal die Doppelförderung ansprechen. Heute Morgen waren Sie es oder Ihre Kollegen, die noch einmal dezidiert die Einzelprojektförderung verlangt haben.
Das ist im Zusammenhang mit Einspeisevergütung eine Doppelförderung. Sie können nicht sagen, Sie verlangen das nicht.
Im Übrigen werden Sie natürlich verstehen, dass wir Ihrer Auffassung nicht folgen können. Die Energiepolitik ist bei Minister Bauckhage schon in richtigen Händen.
meines alten Kunstlehrers eingefallen. Der hat immer gesagt: „Kunst kommt von Können. Wenn es von Wollen käme, würde es Wunst heißen.“
In dem Sinn kann man bei Ihren Haushaltsanträgen höchstens von Haushaltswunst und nicht von Haushaltskunst reden.
Mir ging es auch schon wie meinem Vorredner, dass ich mich bei der Vorberatung des Haushalts gefragt habe: „Ist er noch der umweltpolitische Sprecher oder schon der haushaltspolitische Sprecher, oder bewirbt er sich darum?“
Das zweite Jahr hintereinander, dass Sie angesichts der Haushaltsrede Ihres Fraktionsvorsitzenden versuchen, am zweiten Tag noch etwas zu reißen und zu verändern. Aber das gelingt Ihnen beim umweltpolitischen Haushalt nicht.
Ich will Ihnen das an zwei Punkten nachweisen. Zum Thema „Forstreform“ will ich heute das ganz kurz halten. Der Kollege Hohn hat das Wesentliche schon gesagt.
Ich denke, Ihr Verhalten bei dieser ganzen Reform, wie sie eingeleitet wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen – – – Sie stellen sich jedes Mal an das Pult, am Anfang haben Sie die Forstämter beklagt, als sie zusammengelegt wurden, dann haben Sie beklagt, die Beteiligung hat nicht stattgefunden, und dann sind es die ominösen vier Stellen im Haushalt.
Mehr haben Sie zu diesem ganzen Bereich nicht zu sagen. Mehr bringen Sie auch in die Haushaltsberatungen nicht ein.
Das ist jedes Jahr dasselbe, dass Sie nur auf diesen Punkten herumreiten und das zu einer Reform, die in einem atemberaubenden Tempo innerhalb von zwei, drei Jahren so eine große Veränderung gebracht hat, wie wir sie jetzt vorfinden und dabei eine höchste Zufriedenheit bei den Mitarbeitern findet.
Es ist nicht so, Sie wünschen sich das doch, dass diese Unzufriedenheit vorhanden wäre. Aber sie ist es nicht. So viel Veränderung in so kurzer Zeit mit so hoher Zufriedenheit bei Mitarbeitern und auch bei den Kunden, wie man immer mehr fes tstellt.
Wie der Kollege Hohn gesagt hat, wir sind sehr froh. Das war auch unser politischer Wille, dass die Landesforstverwaltung Teil der hoheitlichen Verwaltung bleibt.
Das wird zum 1. Januar umgesetzt, ein erneuter Schritt in diesem ganzen Prozess. Wir begleiten diesen Prozess positiv und finden ihn richtig so.
Herr Kollege Licht, noch besser wird es, wenn man Ihre Haushaltsanträge liest. Wir haben die gestern gezeigt bekommen.
Sie können sicher sein, dass in Ihrer Fraktion anscheinend niemand die Anträge liest, aber bei uns müssen Sie schon voraussetzen, dass wir die Anträge lesen.
Da lesen wir in Ihrem Entschließungsantrag zur Abwasserabgabe, Sie fordern uns auf, die Landesregierung aufzufordern, ein Gesetz vorzulegen, das die Zweckbestimmung des Landesgesetzes mit der des Bundesgesetzes uneingeschränkt identisch macht.
Jetzt holen wir uns den Text des Landesgesetzes. Da steht: „Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe ist im Rahmen der Zweckbindung des § 13 AbwAG und nach Maßgabe des Haushaltsplanes bevorzugt zu verwenden....“
Sie fordern uns auf, ein Gesetz dahin gehend zu ändern, dass wir das hineinschreiben, was schon drinsteht. Das ist wirklich sinnvoll.
Der § 16 des Landesgesetzes nennt bevorzugt fachliche regionale und sektorale Schwerpunkte, aber immer in dem Rahmen, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Generalklausel des § 13 des Bundesgesetzes entsprechen müssen, dass es sich um Maßnahmen handeln muss, die der Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte dienen. Also ist im Landesgesetz das Bundesgesetz auch hinsichtlich der Zweckbestimmung voll enthalten. Dazu brauchen wir das Gesetz nicht zu ändern, wie Sie es vorgelegt haben.
Aber Sie verfolgen einen anderen Zweck: Sie wollen eine zweckgebundene Sonderabgabe, die auch nur zweckgebunden eingesetzt werden kann, für Aufgaben
einsetzen, die durch allgemeine Steuermittel finanziert werden müssen. Das ist Ihr Problem. Das dürfen Sie nicht. Sie wollen an einer Haushaltsstelle Gelder kürzen und diese Gelder in eine andere Haushaltsstelle schieben, die Sie dafür eigentlich gar nicht verwenden dürfen. Das nennen Sie Haushaltspolitik. Ich sage Ihnen, dazu kann man nur Haushaltswunst sagen.
Das wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass Sie immer wieder auf die Haushaltsausgabenreste hinweisen. Das hat Ihnen Frau Ministerin Conrad in den letzten Jahren in jedem Ausschuss ausführlich erklärt, weshalb an dieser Stelle Haushaltsausgabenreste stehen. Diese Haushaltsausgabenreste haben mit Bewilligungen zu tun und damit, dass die Mittel je nach Baufortschritt abfließen. Daher kann man diese Haushaltsausgabenreste nicht als Begründung dafür heranziehen, dass man das Geld von der einen Seite auf die andere Seite schieben will. (Licht, CDU: Das haben Sie letztes Jahr gemacht! Sie haben das letztes Jahr gemacht! Haben Sie es gemacht oder nicht?)
Aber selbst wenn es irgendwie rechtlich möglich wäre, sind Ihre Anträge auch politisch falsch. Herr Kollege, Ihre Anträge sind auch politisch falsch.