Meine Damen und Herren, der Einzelplan 12, der Bauhaushalt, ist das Spiegelbild des Investitionswillens und der Investitionsfähigkeit des Landes insbesondere in Bezug auf den Hochbau. Ich will es mir aus Zeitgründen ersparen, auf die Einzelkomponenten einzugehen.
Allerdings will ich schon deutlich machen, dass wir im Hinblick auf die Sanierung und Restaurierung hochkarätiger Kulturgüter insbesondere am Mittelrhein, die unter dem Aspekt des UNESCO-Weltkulturerbes eine besondere Bedeutung haben, aber auch auf vielen weiteren Feldern insbesondere des Hochschulbaus Wichtiges leisten.
Ich darf erwähnen, dass wir im Rahmen dieses Doppelhaushalts die Fachhochschule Koblenz mit einem Investitionsvolumen von 48 Millionen Euro realisieren werden. Weitere wichtige Maßnahmen werden in der Fachhochschule Mainz und im Fachbereich Musik der Universität Mainz durchgeführt.
Da der Wirtschaftsplan des LBB auch im Einzelplan 12 abgebildet ist, will ich darauf hinweisen, dass der Landesbetrieb mit einem Investitionsvolumen in den beiden Jahren von rund 140 Millionen Euro seine gesamte Investitionstätigkeit gegenüber dem vorangegangenen Vergleichszeitraum noch aufstockt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Bemerkungen zu dem machen, was heute Morgen im Zentrum der Debatte gestanden hat. Ich komme zum Einzelplan 20. Ich denke, wir haben, was die Steuereinnahmen angeht, vorsichtig veranschlagt. Von dem Ergebnis der regionalen Steuerschätzung haben wir in den beiden Haushaltsjahren noch einmal Sicherheitsabschläge vorgenommen. Diese entsprechen in ihrer Größenordnung immerhin einem verminderten Wirtschaftswachstum von 0,3 % bis 0,35 %.
Ich sage dies nicht, um deutlich zu machen, dass wir das zurzeit veranschlagte Wirtschaftswachstum für nicht realistisch halten. Ich finde, dass ohnehin die Anzahl der mit wissenschaftlichem Anspruch vorgetragenen Prognosen zu üppig ist.
Meine Damen und Herren, vor zwei oder drei Wochen haben wir das Herbstgutachten der wirtschaftswissenschaftlichen Institute bekommen. Nun sind einige von ihnen bereits wieder dabei, die damals gemeinsam getroffene Prognose zu relativieren. Es könne doch ein Wirtschaftswachstum von 0,1 % oder 0,2 % weniger oder mehr werden als damals prognostiziert.
Ich beklage auch, dass sich selbst der Bundesbankpräsident, was es in früheren Zeiten nie gegeben hat, an diesem irrationalen Spiel zu beteiligen scheint. Ich halte das für eine bedenkliche Entwicklung.
Hier ist eine „Prognosteritis“, ein Zehntel-ProzentFetischismus ausgebrochen, der mit Anspruch auf wissenschaftliche Gläubigkeit vorgetragen wird, dass man nur staunen kann, mit welcher Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit die jeweils in der Vorwoche oder im Vormonat herausgegebene Prognose wieder nach unten relativiert wird.
Dort hat sich mittlerweile ein Jahrmarkt der Eitelkeiten herausgebildet, von dem man eigentlich fragt, wozu das gut sein soll, mit Ausnahme des Einen, nämlich die Menschen zusätzlich zu verunsichern;
denn wissen, wie die Entwicklung tatsächlich wird, tun sie alle nicht. Sie haben sich bis in die letzten Monate hinein alle geirrt.
Im Herbst 2002 hat der Sachverständigenrat noch ein Plus von 1 % prognostiziert. Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben im Herbst 2002 für das Jahr 2003 noch einen Zuwachs des Inlandsprodukts von 1,4 % für wahrscheinlich gehalten.
Meine Damen und Herren, ich sage nicht, die Wissenschaftler können nicht genug. Ich sage allerdings:
1. Was gibt uns eigentlich in der Politik noch Orientierung? Woran können wir uns noch mit einem gewissen Maß an Sicherheit halten?
2. Die selbst ernannten und tatsächlichen Wissenschaftler mögen doch überlegen, ob nicht ein wenig Weniger an Prognose und an Anspruch auf Unfehlbarkeit der Sache durchaus gemäß wäre.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Jahr eine volkswirtschaftliche Steuerquote von 20,25 %. Für das nächste Jahr wird sie noch einmal sinken.
Wir können dies zwar verdrängen. Dass dies möglich ist, dass man die Entwicklung verdrängt, dazu haben wir heute eine wunderbare Rede des Kollegen Dr. Weiland gehört.
Das kann man sehr schön verdrängen und so tun, als gäbe es die Wirklichkeit nicht. Nur, denke ich, ist es notwendig, auch deutlich zu machen, was sich dahinter verbirgt: Gegenüber dem Jahr 2000 eine Steuerentlastung bundesweit von 60 Milliarden Euro, und dennoch denke ich, die Steuerreform war eine gute. Man muss aus heutiger Sicht fragen, wo wäre eigentlich die Binnennachfrage erst, wenn wir nicht insbesondere unten die Steuerzahler so entlastet hätten,
die Familien entlastet hätten, wie sie entlastet worden sind, sodass eine Familie mit zwei Kindern unter Beachtung des Kindergeldes bis zu einem Einkommen von 37.000 Euro heute keine Steuern mehr bezahlt.
(Beifall der SPD und der FDP – Zuruf von der FDP: So ist es! Man muss hinzufügen: Wo stünde das Land heute hin- sichtlich seiner Unternehmensbesteuerung, wenn wir 2000 auf die Wissenschaft gehört hätten und – vor allem ist mir die Debatte im Vermittlungsausschuss noch in sehr lebhafter Erinnerung – wenn wir auf die Union ge- hört hätten? Die haben allesamt händeringend darum gebeten und dafür plädiert, nicht zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer überzugehen; die aktuelle Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat deutlich gemacht, dass es ein Glücksfall gewesen ist, dass wir im Jahr 2000 diese Unternehmenssteuerreform gemacht haben.
Meine Damen und Herren, was uns im Zuge der Rechtsprechung des EuGH und im Hinblick auf die Unternehmensbesteuerung noch ins Haus steht, ist durchaus in der Lage, für unsere öffentlichen Haushalte einen GAU auszulösen. Nur hat die öffentliche Wahrnehmung dies noch nicht ausreichend deutlich gemacht.
Ich erinnere nur an das Urteil des EuGH zum so genannten Manninen-Urteil, ein Fall, der sich in Helsinki abgespielt hat, also in Finnland, mit großer Wirkung für alle europäischen Staaten und Haushalte, und nicht zuletzt die Klage der britischen Einzelhandelskette Marks & Spencer, die erfolgreich gewesen ist.
Diese hatte zur Folge, dass jeweils im Ausland erzeuge Verluste bei der inländischen Steuerbelastung in Anrechnung gebracht werden können. Meine Damen und
Herren, wenn dies der letzte Spruch ist, dann wird dies zu einem bedrohlichen Ereignis für unsere öffentlichen Haushalte werden.
Meine Damen und Herren, zwei kurze Bemerkungen zu den Änderungsgesetzen, die heute auf der Tagesordnung stehen. Zunächst das Gesetz über die Errichtung der Landesbausparkasse:
Ich denke, es ist ein erfreuliches Ereignis, dass die Landtagsfraktionen in einem gemeinsamen Gesetzesantrag deutlich gemacht haben, dass sie diesen Veränderungsprozess in Bezug auf die Landesbank gemeinsam begleiten wollen.
Das ist auch ein Hinweis auf politische Kultur. Das sage ich ausdrücklich mit dazu, dass es uns im Interesse, nicht zuletzt und insbesondere, der Finanzierung des Mittelstands gelungen ist, die Landesbank im schwierigen Neuorientierungsprozess gemeinsam zu begleiten und ihn konfliktfrei zu halten, jedenfalls was die Politik angeht.
Meine Damen und Herren, dies ist auch notwendig, dass die Politik mit den Sparkassen pfleglich umgeht, schon unter fiskalischen Aspekten. In den vergangenen fünf Jahren hat die deutsche Kreditwirtschaft insgesamt 29 Milliarden Euro Steuern gezahlt. 42 % davon kamen allein von den Sparkassen, obwohl sie an der gesamten Bilanzsumme der deutschen Kreditwirtschaft nur mit 14 % beteiligt sind.
Die Landesbanken haben noch 4 Milliarden zum Steueraufkommen beigetragen. Die etwa gleich großen Großbanken, die Geschäftsbanken, haben das Steueraufkommen mit 925 Millionen Euro belastet. Auch die Genossenschaftsbanken sind noch tüchtige Steuerzahler.
Meine Damen und Herren, was die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes angeht: Frau Thomas, natürlich sind Sie in dieser Frage auf dem Holzweg.
Was wir vorschlagen und die Finanzierung, die wir zugunsten der Kommunen vornehmen, schlägt sich natürlich im Zahlenwerk des Landeshaushalts nieder und nicht in einem Nebenhaushalt.
Ich denke, dass das, was wir mit dem Stabilisierungsfonds, mit dem wir die kommunale Finanzwirtschaft über die Jahre hinweg von der Einnahmenseite her verstetigen wollen, ein starker innovativer Ansatz ist. Ich höre gern, dass er in anderen Ländern bereits erste Nachahmer findet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir setzen mit diesem Haushalt die restriktive Ausgabenpolitik fort. Der verehrte Herr Kollege Dr. Weiland hat vorhin gesagt, das sei ein Wahlhaushalt.
Nun drum, wenn ein Minus von 0,2 % im Jahr 2005 und ein Zuwachs von 0,8 % im Jahr 2006 Wahlhaushalte sind, dann lasse ich dies als Vorwurf gelten. Nur bitte ich mir dann zu erklären, was sich die CDU-Fraktion eigentlich bei der Zuwachsrate ihres letzten Wahlhaushalts
gedacht hat, als nämlich die Ausgaben 1990 mit 7,4 % und 1991 mit 7,6 % gewachsen sind, Herr Dr. Weiland. Was war das eigentlich?
Meine Damen und Herren, dass dies ein schwieriger Haushalt ist, das hat doch niemand bestritten. Das ist so.
Ich darf die Zahlen noch einmal in Erinnerung rufen: Dass wir im Jahr 2005 660 Millionen Euro Steuern weniger einnehmen werden als im Jahr 2000 und 600 Millionen Euro mehr für Personal ausgeben als im Jahr 2000, also eine Spreizung von nahezu 1,3 Milliarden Euro, bitte ich doch zur Kenntnis zu nehmen.
Der Einsatz von Vermögenswerten ist beträchtlich, aber inzwischen nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in nahezu allen Ländern zum Teil in erheblich größerer Dimension üblich.
Dies ist unvermeidlich im Interesse eines verfassungsmäßigen Haushalts. Es ist zugegebenermaßen auch kompliziert und ohne Zweifel auch verfassungsgemäß.
Bei der Höhe der Neuverschuldung bitte ich nicht zu übersehen, dass wir den Pensionsfonds und das Beistandsdarlehen an die Gemeinden mit insgesamt im ersten Jahr rund 390 Millionen Euro und im zweiten Jahr mit kräftig mehr als 300 Millionen Euro dotieren, meine Damen und Herren. Zugleich halten wir die Investitionsquote hoch.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass dieser Haushalt eine sachgerechte Antwort auf die Herausforderungen dieser Zeit ist.