Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar eine Schülergruppe der Volkshochschule aus Andernach. Herzlich willkommen im Landtag!
Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion beantragt. Das Wort hat zunächst der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Gölter.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesmediengesetz – Drucksache 14/3235 – ist in der Plenarsitzung am 1. Juli 2004 in erster Lesung beraten worden. Es wurde an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der federführende Ausschuss für Medien und Multimedia hat in seiner Sitzung am 30. September 2004 eine Anhörung durchgeführt. Der Kreis der Anzuhörenden war so angelegt, dass alle von diesem Gesetz wesentlich Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt haben. Der Kreis reichte vom Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und im Saarland über den wichtigsten privaten Rundfunk- und Fernsehveranstalter, die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz, den Verband privater Rundfunk und Telekommunikation e.V., dem DeutschlandRadio und den betroffenen Gewerkschaften bis hin zu Diens tleistern wie Kabel Deutschland GmbH und Deutscher Kabelverband e.V.
Wie nicht anders zu erwarten, gab es in dieser Anhörung eine Reihe von kritischen Einwänden. Das Gesetz wurde jedoch bei aller Kritik im Detail vonseiten der Anzuhörenden nicht grundsätzlich infrage gestellt und übereinstimmend als eine hinreichende Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Medien in Rheinland-Pfalz angesehen. Die geäußerten Details sind von Interessierten, die sich möglicherweise in Zukunft mit diesem Gesetz befassen wollen, dem Ausschussprotokoll der genannten Sitzung vom 30. September 2004 und der zusammenfassenden Vorlage – Drucksache 14/3688 – zu entnehmen, die der Wissenschaftliche Dienst dem Ausschuss für die Schlussberatungen zur Verfügung gestellt hat.
Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat das Gesetz am 2. November 2004 in einem ersten Durchgang erörtert. Er ist dann am 8. Dezember 2004 in seiner 26. Sitzung zur abschließenden Beratung zusammengekommen.
Dem Ausschuss standen nicht nur die genannten Unterlagen zur Verfügung, sondern auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom 23. September 2004, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des § 47 Abs. 1 des Entwurfs des Landesmediengesetzes befasst hat. In § 47 geht es um die Einstufung der Bediensteten der bisherigen Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter, der zukünftigen Landesanstalt für Medien und Kommunikation. Zu dieser Problematik, die auch im Zusammenhang mit dem letzten Bericht des Landesrechnungshofs eine größere Rolle gespielt hat, lag dem Ausschuss darüber hinaus ein Gutachten von Herrn Professor Dr. Hergenröder von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor, das die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter dem Ausschuss zur Verfügung gestellt hat. Zu diesem Gutachten von dritter Seite
wiederum hat der Wissenschaftliche Dienst noch einmal seinerseits Stellung genommen. Es handelt sich dabei um die Vorlage 14/3828 vom 6. Dezember 2004.
Der Ausschuss verabschiedete einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die breite, wenn auch nicht vollständige Übereinstimmung im Ausschuss zwischen den beiden Regierungsfraktionen und der großen Oppositionsfraktion war die zwangsläufige Konsequenz des offenen und kooperationsbereiten Klimas, in dem die Ausschussberatungen als Ganzes geführt worden sind.
Lediglich in einem einzigen Punkt war es zwischen SPD, FDP und CDU nicht zu einer Übereinstimmung gekommen. Es handelt sich dabei um die Frage, ab welcher Größenordnung die Beteiligungsverhältnisse an periodischen Druckwerken offengelegt werden müssen. Die CDU-Fraktion wollte die Untergrenze bei 10 % angesiedelt sehen, die Ausschussmehrheit von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich für 5 % ausgesprochen. Trotz dieser Differenz hat dann die CDU im Ausschuss in der Schlussabstimmung dem genannten Änderungsantrag – Drucksache 14/3845 – zugestimmt. Die drei genannten Fraktionen der SPD, CDU und FDP empfehlen dem Plenum, dem Mediengesetz in der durch den Ausschuss geänderten Form zuzustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Dank dem Kollegen Dr. Gölter für die ausführliche Berichterstattung, die uns einen guten und fundierten Einblick in den Diskussionsverlauf des Landesmediengesetzes gegeben hat.
Ich danke dafür und möchte auch ausdrücklich einen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen richten, die die gesamte sachkundige Diskussion begleitet haben. Ich möchte mich auch bei der Ausschussvorsitzenden bedanken, die im Verlauf dieser langen und ausführlichen Beratung einen guten Kurs gehalten hat. Ein Dank möchte ich auch an die Staatskanzlei und die zahlreichen Interessenvertreter für die weiterführenden Gespräche richten.
Ein neues Gesetz zu schaffen, ist in einem Landesparlament eine eher seltene, aber sehr erfreuliche Gelegenheit. Wir haben dies ausführlich getan.
Angesichts der zahlreichen Beratungen verwundert es nun doch, verehrter Herr Kollege Dr. Braun, dass von Ihnen noch vor zwei Tagen ein Änderungsantrag eingebracht wurde. Es sind noch Umformulierungen in einigen Punkten zu lesen sowie ein Beitrag, den wir auch diskutiert haben.
Das neue Landesmediengesetz ist – ich möchte so sagen – im besten Sinn ein typisch rheinland-pfälzisches Gesetz. Es ist prägnant und schnörkelos. Es ist aber modern und eröffnet alle Zukunftswege für die verschiedenen Medien. Es ist vielleicht nicht revolutionär, aber wir haben bewusst einen Mittelweg gewählt, der bewährte Traditionen fortsetzt. So haben wir bewusst an der pluralistisch zusammengesetzten Versammlung der Landesmedienanstalt festgehalten und kein neues futuristisches Gebilde wie in anderen Ländern geschaffen.
Wir gehen aber gleichzeitig mit unserem Landesmediengesetz einen europäischen Weg. Wir haben Anpassungen vorgenommen, die unbedingt notwendig wurden.
In den Zeiten, in denen wir uns mittlerweile befinden, in denen wir Radio auf dem Handy hören können, per E-paper Zeitung lesen, chatten per Video oder Ferns ehen auf dem Notebook sehen können, brauchen wir nicht über Konvergenz zu spekulieren. Wir leben mit ihr.
Vor diesem Hintergrund war es auch nur eine logische und folgerichtige Schlussfolgerung, dass in dem neuen Landesmediengesetz das alte Pressegesetz und das alte Landesrundfunkgesetz aufgegangen sind. Rheinland-Pfalz geht damit als zweites Bundesland diesen Weg.
Trotzdem respektieren wir weiterhin den Rundfunk als Massenmedium, auch die besondere individuelle Stellung der Presselandschaft.
Das Landesmediengesetz sichert in unserem Land die Grundlagen für Presse und das duale Rundfunksystem. Im Bereich Presse haben wir uns, die SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner, für mehr Transparenz eingesetzt. Gleichzeitig wollten wir aber auch die Interessen Privater schützen. Deswegen sind wir zur der Neufassung des § 9 gekommen, in dem zum Kalenderhalbjahr die Veröffentlichung derer, die an Verlagen beteiligt wird, vorgesehen sind, sofern deren Anteil über 5 % liegt. Wir tragen damit den Interessen der Verleger, aber auch der Journalistenverbände Rechnung.
Die Balance des dualen Rundfunksystems spielte in den Diskussionen über die Gesetzesformulierungen stets eine große Rolle. Wir bekennen uns in dem vorliegenden Entwurf ausdrücklich für einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk, aber auch für einen starken privaten Rundfunk. Beide brauchen Entwicklungsmöglichkeiten, beide brauchen Verbreitungsmöglichkeiten und auch Frequenzen.
Im Hörfunk wissen wir um die Frequenzknappheit im UKW-Bereich, die auch unseren Landessender, den SWR und zahlreiche private lokale Rundfunkanbieter
Wir beharren deshalb auf dem Verständigungsverfahren und tragen trotz dessen eine Änderung des § 28 mit. Mit der vorliegenden Formulierung, die im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat, bekräftigen wir damit auch eine Entschließung, die wir im Landtag vor knapp zwei Jahren zur Verbesserung der Empfangsqualität von DeutschlandRadio fraktionsübergreifend getroffen haben.
Wir müssen dies aber auch vor dem Hintergrund machen, dass Frequenzen neu sortiert werden. In 2006 erwarten wir eine Wellenkonferenz. Ich sage dies auch, wir setzen auf digitales Radio, egal, welche Technik am Ende die Nase vorn haben wird, ob DAB, DVB-H, ob DRM. Das muss letztendlich der Kunde entscheiden.
Mit der neuen Kabelbelegung in § 33 wird auch im analogen Bereich mehr Wettbewerb möglich. Kriterium ist und bleibt die Angebotsvielfalt. Wir behalten in Übereinstimmung mit der Universaldienstrichtlinie einen MustCarry-Bereich, einen Bereich, der im Einvernehmen mit der neuen LMK entschieden wird und eine Freiheit für den Kabelnetzbetreiber von bis zu 5 Kanälen mit analogen Angeboten. Das schafft für den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten, sofern es mehr als einen Kabelanbieter gibt.
Digitalisierung spielt jedoch nicht nur im Kabel- und Hörfunk eine Rolle. Gestatten Sie mir an dieser Stelle, die gelungene und kompetente Einführung des digitalen Antennenfernsehens, DVB-T, im Rhein-Main-Gebiet zu erwähnen. Hier saßen alle Medienpartner im Boot LPR, SWR und auch Staatskanzlei waren gemeinsam Motor der Entwicklung. Die LPR hat einen erheblichen Beitrag, um es salopp zu sagen, zum Spritgeld mitgeliefert.
Wir gehen einen neuen Weg auch im Bereich der kommunalen Wahlwerbung, die wir ermöglichen wollen. Wir haben diesen Punkt ebenso wie den Punkt der Regionalfenster ausführlich diskutiert. Bei den Regionalfenstern halten wir daran fest, dass in beiden bundesweit verbreiteten Reichweiten stärksten Fernsehvollprogrammen Regionalfenster angeboten werden sollen. Dies ist ein Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit. Wir stehen damit auch in vollem Einklang zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der heute im Anschluss in diesem Haus beraten wird.
LMK, Landesanstalt für Medien und Kommunikation, das ist mehr als nur ein neuer Name. Dieser Name spiegelt auch das veränderte Aufgabenspektrum der Landesmedienanstalt und auch das Thema „Konvergenz“ wider. Die LMK wird weiterhin Regulierer sein, Wächter der Lizenzen. Aber dies wird im Zeitalter der Digitalisierung auch eine veränderte und gleichermaßen wichtige Aufgabe bleiben. Sie wird darüber hinaus aber auch das Thema „Bürgerfernsehen“, dass viele als Offene Kanäle kennen, zu Medienkompetenznetzwerken weiter entwickeln.
Wir kennen bereits zwei gute solcher Beispiele in der Südwestpfalz und in der Eifel. Ein drittes ist in Ludwigshafen in der Entwicklung.
Wir können uns aber auch vorstellen, dass Initiativen wie im Bereich Mayen-Koblenz, die Preisträger des Multimediawettbewerbs Rheinland-Pfalz wurden, mit anderen Formen von Netzwerken, Mediennetzwerken dort zusammenwachsen. Es gibt hier viel Potenzial, das gefördert werden kann und gefördert wird; denn nur den IstZustand beizubehalten, wäre im Medienbereich ein Rückschritt.
Wir gehen aber auch mit dem Landesmediengesetz einen Schritt in die Richtung, die Herr Kollege Dr. Gölter erwähnt hat, dass man den Anforderungen, die auch der Rechnungshof gestellt hat, Rechnung trägt. Das findet sich auch in einer Reihe von Änderungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung wieder. In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte den Kollegen Schwarz, den Herrn Staatssekretär, der für dieses Gesetz zuständig ist, nicht weiter abzulenken. Er sollte sich meine Ausführungen nicht entgehen lassen. Ich meine den Herrn Staatssekretär.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Medienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Paradebeispiel Staatsverträge. Sie kommen nur zustande, wenn sich 16 Länder einigen. Sie kommen nur zustande – die kleinen Parteien sehen es mir nach –, wenn sich zumindest die großen Parteien einigen. Das heißt, Medienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland braucht in der Regel einen breiten politischen Konsens. Das heißt, bei der Medienpolitik ist es vernünftig, Gemeinsamkeit zu suchen und dort, wo Gemeinsamkeit vorhanden ist, entsprechend zu verfahren. Das hat insgesamt alles in allem das Klima dieser Beratungen geprägt. Ich finde es gut und vernünftig, dass wir zu einem gemeinsamen Abschluss gekommen sind.
Ich möchte eine zweite Bemerkung machen und wiederhole mich noch einmal. Ich freue mich, dass die Landesregierung diesen Schritt im Sommer letzten Jahres mit der Vorlage des neuen Gesetzes getan hat. Die Materie ist zum Teil ungewöhnlich kompliziert. Insofern kann so etwas nur von der Landesregierung eingebracht werden. Das Gesetz war überfällig, da unser Landesrundfunkgesetz eine ganze Reihe von Bestimmungen enthalten hat,