Diese Bestimmungen sollen eine sinnvolle Rhythmisierung des Schuljahres und den Wechsel von Belastung und Erholung bei Lernenden und Lehrkräften gewährleisten sowie Planungssicherheit geben. Sie finden bei vielen an der Festlegung der Ferientermine beteiligten Institutionen ein hohes Maß an Zustimmung.
Die Regelungen der Ferienordnung erleichtern darüber hinaus die organisatorische Koordination der Schulen sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen, zum Beispiel beim Schülertransport. Die Festlegung der jeweiligen Ferientermine stellt immer einen Kompromiss dar. Im Prinzip haben sich die Regelungen aus der Landesverordnung vom 14. Oktober 1993 bewährt, da es in den vergangenen Jahren nie größere Einwände gegen die Ferienregelung gegeben hat.
Auch der Landeselternbeirat hat den Plänen für die Ferien ab dem Schuljahr 2007/2008 zugestimmt, allerdings mit der Ausnahme, dass er entweder vom Ministe
rium festgelegte – ich sage das einmal in Anführungszeichen – Winterferien wünscht oder die Zahl der beweglichen Ferientage – bisher vier – so erhöht wird, dass die Schulen nach eigenen Wünschen zum Beispiel Winterferien für eine Woche festlegen können.
Aus Sicht des Ministeriums gibt es aber auch gewichtige Gründe gegen Winterferien. Winterferien werden vor allem positiv von den Familien beurteilt, die zum Skifahren gehen können. In Anbetracht der allgemeinen Situation ist dies aber nur eine beschränkte Zahl von Familien. Winterferien können für Familien, die nicht verreisen, ein Problem darstellen, wenn die Eltern oder der allein erziehende Elternteil berufstätig sind und keinen Urlaub nehmen können. Im Übrigen ist im Februar/März in unseren Regionen das Wetter oft so, dass sich Kinder kaum oder nur wenig im Freien aufhalten.
Winterferien oder gegebenenfalls auch Frühlings- oder Pfingstferien auf der Grundlage einer größeren Zahl von beweglichen Ferientagen würden weitere Probleme mit sich bringen, weil besonders in größeren Städten ein erhöhter Koordinierungsbedarf aller Schulen erforderlich wäre, um sich auf eine einheitliche Festlegung der gegebenenfalls fünf oder sechs beweglichen Ferientage zu einigen.
Es ergeben sich unvermeidbar schwierigere Absprachen mit dem ÖPNV, vor allem auf dem Land, wo Schulbusse in den ÖPNV integriert sind und oft mehrere Ortschaften mit Schulstandorten anfahren, die gegebenenfalls nicht die gleichen beweglichen Ferientage hätten. Einwöchige Ferien haben nur eingeschränkten Erholungscharakter, da sie relativ kurz sind.
Zu Frage 2: Gemäß § 37 Abs. 1 Schulgesetz haben die Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Der Landeselternbeirat ist das höchste Gremium der Elternvertretung. Aus diesem Grund ist seine Meinung für das Bildungsministerium äußerst wichtig. Dies findet auch in § 45 Abs. 4 Schulgesetz seinen Niederschlag, wonach die Regelungen über die Ferien das Benehmen mit dem Landeselternbeirat voraussetzen.
Zu Frage 3: Der Landeselternbeirat möchte durch die Befragung der Eltern herausfinden, wie die Mehrheit der Eltern über die Ferienregelung denkt. Hierbei sollen den Eltern sowohl die Gründe des Ministeriums für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen als auch die Argumente des Landeselternbeirats für eine Neuregelung vorgetragen werden. Das Ergebnis dieser Befragung hat für das Bildungsministerium einen hohen Stellenwert. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird es Gespräche mit dem Landeselternbeirat hinsichtlich der Planungen ab dem Schuljahr 2007/2008 geben.
Zu Frage 4: Bei der Anhörung des Entwurfs der Verwaltungsvorschrift über die Ferientermine im Januar 2004 wurde vonseiten der beteiligten Institutionen grundsätzliche Akzeptanz signalisiert. Nur von einer Stelle hat es einen formellen Einspruch und eine Nichtzustimmung gegeben, und zwar vom Landeselternbeirat.
Im Rahmen der damaligen Befassung mit der Ferienordnung sind aus diesem Bereich keine grundsätzlichen Einwendungen geltend gemacht worden. Ich weiß nicht, inwieweit es bereits offizielle Stellungnahmen von den Lehrerverbänden gibt. Ich habe auch nur das zur Kenntnis genommen, was vereinzelt in Zeitungen von Einzelnen geäußert worden ist.
Mein Eindruck war, dass auch in dieser Gruppe die ganze Vielfalt von Vorstellungen und Einwänden, die man gegen die unterschiedlichen Regelungen haben kann, zum Tragen kommt. Sollte es seitens der Befragung des Landeselternbeirats ein erkennbar eindeutiges Votum geben, das für Änderungen spricht, wird man sowieso diese Gruppen auch noch einmal damit befassen müssen.
Frau Ministerin, Sie haben noch einmal die Befragung des Landeselternbeirats erwähnt. Halten Sie das Instrument der Befragung bzw. die Frage, ob vielleicht ein eindeutiges oder ein Mehrheitsvotum hinsichtlich der Frage einer Vermehrung der beweglichen Ferientage herauskommt, angesichts der Tatsache für tauglich, dass die Bedürfnisse von Eltern mit mehreren schulpflichtigen Kindern in verschiedenen Schulen sehr gravierend sein könnten, es aber eine Mehrheitsmeinung geben könnte, die durch andere Eltern zustande kommt? Wenn es mehr bewegliche Ferientage gibt, haben unter Umständen Familien mit mehreren Kindern in verschiedenen Schulen erhebliche Probleme.
Herr Abgeordneter Marz, Sie haben an meinen Argumenten gemerkt, dass das aus meiner Sicht eines der Probleme ist. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass wir das ohne jede Form der Koordination den Schulen überlassen, weil es eine Reihe von Eltern betrifft, die Kinder in mehreren Schulen haben.
Deswegen argumentiere ich in die Richtung, dass es aus meiner Sicht sinnvoll ist, zu gemeinschaftlichen Regelungen zu kommen.
Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass es bei einer solchen Frage, die immer wieder diskutiert wird – machen wir uns nichts vor, Ferien sind immer wieder ein Thema –, auch nicht richtig gewesen wäre, eine solche Befragung bei den Eltern zu unterdrücken, sondern ich meine, damit bekommt man ein Meinungsbild, und man sieht: Gibt es wirklich einheitliche Meinungen, oder sind sie differenziert?
Dann muss man sich in der Sache angemessen mit dem Ergebnis auseinander setzen, aber das von Ihnen angesprochene Argument – – –
Ich sage auch einmal, das sagt sich so leicht, mehr bewegliche Ferientage. Im Prinzip passt es zu der Selbstständigkeit der Schulen.
Aber ich sehe auch schon vor mir, überall dort, wo das zu Problemen an benachbarten Schulen führt, oder überall dort, wo es Probleme mit dem ÖPNV gibt, wird man sehr schnell an die Schulaufsicht oder an das Ministerium herantreten mit der Bitte, dies zu regeln.
Hat sich auch erledigt. Damit hat sich die Beantwortung des Weiteren erledigt. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU), Fördern und fordern: Umsetzung der Hartz-Reform IV – Nummer 4 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.
Meine Damen und Herren, die Geräuschkulisse, vor allen Dingen auf der linken Seite des Hauses bei zwei Herren, ist besonders hoch.
2. Welche Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Maßnahmen zur Arbeitsförderung im Rahmen von Hartz IV welcher Art steht dem gegenüber?
3. Wie viele Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind eingerichtet und wann haben diese ihre Arbeit aufgenommen?
4. Inwieweit werden die bisherigen Reformen zu „modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ weitergeführt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Etwa 105.600 Frauen und Männer hiervon sind erwerbsfähig und gehören somit der eigentlichen Zielgruppe der Reform an: Erwerbsfähige, die in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen.
Die optierenden Kommunen betreuen 3.300 Erwerbsfähige, 5.100 werden in den Landkreisen Alzey-Worms und Ahrweiler in getrennter Aufgabenwahrnehmung betreut. Die rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaften betreuen rund 97.200, den größten Teil der erwerbsfähigen Arbeit Suchenden.
Diese Personen bilden rund 87.700 Bedarfsgemeinschaften, die Grundsicherung für Arbeit Suchende erhalten. 2.700 Bedarfsgemeinschaften werden von den
Optionskommunen betreut, 4.200 in getrennter Aufgabenwahrnehmung und 80.800 Bedarfsgemeinschaften von den Arbeitsgemeinschaften.