Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

Optionskommunen betreut, 4.200 in getrennter Aufgabenwahrnehmung und 80.800 Bedarfsgemeinschaften von den Arbeitsgemeinschaften.

Zu Frage 2: Gegenwärtig steht fest, wie viel Geld welcher Arbeitsgemeinschaft, optierenden Kommune oder Agentur für Arbeit in diesem Jahr für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen wird. Der Einsatz dieser Mittel wird jeweils vor Ort geplant.

Die Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende haben ihre Maßnahmenplanung begonnen. Sie soll zum 31. Januar 2005 abgeschlossen vorliegen.

Eine Zahl über Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen zur Arbeitsförderung liegt deshalb noch nicht vor. Allerdings findet bereits ein Drittel in Förderungsmaßnahmen statt. Laut Auskunft der Regionaldirektion werden erste Zahlen hierzu voraussichtlich Ende Januar vorliegen.

Aktuell liegen Zahlen über die Initiative der Bundesregierung „Arbeitsmarkt im Aufbruch“, ein Förderprogramm für Arbeitslosenhilfeempfänger und -empfängerinnen, vor, das seit dem 1. Oktober 2004 läuft. Jahresübergreifend gibt es in diesem Programm in Rheinland-Pfalz über 4.600 Förderfälle.

Es handelt sich hierbei um Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, „Jump Plus-Maßnahmen“, das „ESF-BA-Sprachprogramm“, „Arbeit für Langzeitarbeitslose“ und sonstige Maßnahmen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch.

Auch für Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen wurden jahresübergreifende Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Statistische Daten hierüber können derzeit nicht dargestellt werden.

Zu Frage 3: Bisher wurden 28 Arbeitsgemeinschaften, bei denen 32 Kommunen beteiligt sind, gegründet. Zwei Kommunen, die Landkreise Daun und Südwestpfalz, entschieden sich, die neue Leistung in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Lediglich zwei Kommunen, nämlich die Landkreise Alzey-Worms und Ahrweiler, haben noch keinen Vertrag abgeschlossen und nehmen vorläufig die neue Aufgabe getrennt von der Arbeitsverwaltung wahr. Damit ist die organisatorische Basis für das Gelingen dieser sehr umfassenden Reform gelegt.

Flächendeckend haben die Arbeitsgemeinschaften zum 1. Januar 2005 mit ihrer Arbeit begonnen. Der RheinHunsrück-Kreis, der am 14. Januar 2005 einen entsprechenden Vertrag mit der Agentur für Arbeit abgeschlossen hat, nimmt die Aufgabe zurzeit noch getrennt wahr.

Hiermit steht Rheinland-Pfalz beim Aufbau der Arbeitsgemeinschaften bundesweit mit an der Spitze. Dies ist ein Erfolg der Akteure in Rheinland-Pfalz, aber auch Ergebnis des Einsatzes der Landesregierung.

Zu Frage 4: Neben der Reform der sozialen Sicherung und Reformen zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands wurde der Arbeitsmarkt durch die vier Gesetze für moderne

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die so genannten Hartz-Gesetze, reformiert.

Mit den ersten beiden Gesetzen wurden die Instrumente des Arbeitsmarkts angepasst, mit dem dritten HartzGesetz ist die Bundesagentur für Arbeit umgebaut worden. Das vierte Hartz-Gesetz regelt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Ziel der Reform ist es, Arbeitslose wieder schneller in Beschäftigung zu bringen und auch mehr Beschäftigung zu schaffen. Zentraler Reformpunkt ist dabei die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für alle erwerbsfähigen Männer und Frauen ohne Arbeit.

Seit Beginn des Jahres ist die Reform in Kraft getreten. Nun wird sich – ich bin zuversichtlich – die Reform in der Praxis bewähren.

In diesem Jahr werden wir die Wirkung der Reformen durch umfassende Evaluationen sorgfältig beobachten, insbesondere die Zusammenlegung der Arbeitslosenund Sozialhilfe. Sollte sich in der Praxis Änderungsbedarf herauskristallisieren, werden notwendige Anpassungen vorgenommen.

Die Hartz-Gesetze, vor allem das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, führen zu wesentlichen Veränderungen in der Arbeitsmarktförderung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stellt sich dieser Verantwortung und passt seine Arbeitsmarktpolitik den neuen Gegebenheiten an.

Mit dem Rahmenprogramm „Aktivieren, Qualifizieren, Integrieren in Rheinland-Pfalz“ soll dies vollzogen werden. Dabei werden die bewährten Strategien der pers onenbezogenen Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit unter den geänderten Rahmenbedingungen fortgeführt.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Zusatzfragen? – Bitte, Frau Thelen.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass zumindest im Norden des Landes, gegebenenfalls auch darüber hinaus, bei jahreswechselüberspannenden alten Maßnahmen, zum Beispiel der AB-Maßnahmen, jetzt vorzeitige Beendungen verfügt wurden?

Frau Abgeordnete Thelen, nein, das ist mir bislang nicht bekannt. Wir haben keinerlei Mitteilung darüber. Wir werden uns gern darum bemühen, etwas darüber zu erfahren und dem nachzugehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lelle.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie das Vorgehen einer Verbandsgemeinde, die jetzt Teilzeitkräfte im Reinigungsbereich entlässt, um sie durch 1-Euro-Jobs zu ersetzen?

Das ist nicht der Sinn des Gesetzes. Es ist ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass so genannte 1-Euro-Jobs Maßnahmen sind, die gemeinnützig und zusätzlich sind.

Ein Vorgehen einer Verbandsgemeinde, das eigene Arbeitskräfte entlässt, um diese durch 1-Euro-Jobs zu ersetzen, ist wirklich zu kritisieren. Dem muss man nachgehen, um es zu klären.

(Beifall der SPD und der FDP und des Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Grosse.

Frau Ministerin, Sie haben angesprochen, dass Rheinland-Pfalz bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften bundesweit an der Spitze liegen würde. Was hat die Landesregierung getan, um insbesondere die Kommunen zu unterstützen, um zum Gelingen dieser großen Reform beizutragen?

Es war ein großes Maßnahmenpaket, Frau Abgeordnete Grosse. Ich nenne noch einmal ein paar Beispiele dafür.

Wir hatten eine externe Beratung durch unser Institut RAT, das in der gesamten arbeitsmarktpolitischen Szene bekannt ist. Das Wichtigste daran war, dass wir jedes Problem, das in dieser Phase der Gründung aufgetaucht ist – es waren viele Probleme –, tatsächlich sehr direkt auch gemeinsam mit der Regionaldirektion geklärt haben, um dann allgemein für das Land Rheinland-Pfalz vernünftige Regelungen hinzubekommen.

Diese Aufgabe werden wir auch in Zukunft noch wahrnehmen; denn es gibt auch in der Umsetzung der Reform nach wie vor viele Kleinigkeiten, die sich zunächst als Probleme darstellen, die gelöst werden müssen.

Aber ich denke, die Kooperation zwischen den Kommunen, zwischen den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und uns ist eine sehr gute, sodass das auch in Zukunft möglich sein wird.

Frau Thelen.

Frau Ministerin, sind Ihnen Zielsetzungen oder Festlegungen bekannt, wie viele der ALG-II-Empfänger dieses Jahr in Fördermaßnahmen aufgenommen werden sollen?

Nein, also die Maßnahmenplanung wird jetzt erst gemacht. Es gibt die Vorgabe, dass möglichst alle ARGEN zum 31. Januar diese Maßnahmenplanung abgeschlossen haben.

Dann muss man sehen, wie die Planungen vor Ort sind und ob das auch aus unserer Sicht eine akzeptable Planung ist und muss dementsprechend dem nachgehen.

Es gab eine Integrationsquote bei den Jugendlichen, die angesetzt worden ist. Die hing aber maßgeblich davon ab, dass man geschätzt hat, dass man es im ersten Jahr bei den arbeitslosen Jugendlichen wahrscheinlich nicht schaffen wird, 100 % tatsächlich zu aktivieren, sondern um die 60 %. Das ist die so genannte Aktivierungsquote.

Natürlich hat jeder Jugendliche das Recht, den Anspruch – das ist auch das Ziel –, eine Arbeitsgelegenheit, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung vermittelt zu erhalten. Inwieweit man die Jugendlichen dann aber tatsächlich aktivieren kann – man hat es häufig mit Langzeitarbeitslosen zu tun –, das steht in den Sternen.

Deshalb ist man vorsichtig davon ausgegangen, dass es im ersten Jahr möglicherweise erst gelingt, eine Quote zwischen 50 % und 60 % zu erreichen, wo man die Jugendlichen wirklich erreicht, und im zweiten Jahr dann darüber hinaus weitergeht.

Bitte, Frau Thelen.

Frau Ministerin, liegen Ihnen Erkenntnisse über die personelle Ausstattung der ARGEN und dann die Relation dieses Personals zu den zu betreuenden ALG-IIEmpfängern vor?

Das Personal war im Vorhinein immer ein kritischer Punkt bei der Gründung der ARGEN. Man hat sich dann an vielen Stellen auch gemeinsam unter unserer Moderation auf bestimmte Personalschlüssel verständigt.

Es gibt aber die klare Verabredung – das läuft bundesweit –, dass in den nächsten zwei bis drei Monaten die Personalschlüssel, vor allem bezogen auf die Jugendlichen, überprüft werden, weil es Ziel ist, den Stellenschlüssel 1 zu 75 auch umzusetzen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Novellierung des Landespflegehilfengesetzes – Nummer 5 der Drucksache 14/3769 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verbesserungen konnten seit dem In-KraftTreten des Landespflegehilfengesetzes für die pflegebedürftigen Menschen in Rheinland-Pfalz erreicht werden?

2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung im Landespflegehilfengesetz aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Änderungsbedarf?