Erhard Lelle

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst will ich meinerseits mein Erstaunen über den Antrag der FDP zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren der FDP, Sie haben es doch ermöglicht, dass man die verbindliche Schullaufbahnempfehlung abgeschafft hat.
Was dahintersteht, haben wir heute von Herrn Wiechmann gehört, nämlich klar die Absicht – ich weiß, dass weite Teile der SPD diesen Gedanken hegen –, dass hiermit die Schullandschaft ausgehebelt werden sollte und könnte. Das vorweg.
Deshalb wundert es mich schon, dass Sie es damals mitgetragen und ermöglicht haben. Jetzt, kurz vor der Wahl, entdecken Sie wieder Ihr anderes Herz.
Herr Kuhn, ich kann es verstehen, wenn Sie mit Ihren Kollegen zusammentreffen, dass sie dann mit der alten Haltung – wie wir in der Pfalz sagen – Feuer unter den „Hm“ bekommen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich kenne das Metier und weiß, wovon ich spreche, im Gegensatz zu manch anderem, der heute Morgen zu diesem Thema spricht.
Ich weiß auch um die Besonderheiten bei der verbindlichen Schullaufbahnempfehlung. Das war ohne Zweifel eine schwierige Sache. Man war als Lehrer gefordert, eine Entscheidung zu treffen. Manchmal hat man ein ungutes Gefühl gehabt, weil man nicht genau analysieren konnte, wie der weitere Schullaufbahnweg eines Kindes sein wird.
Deshalb ist klar, dass es keine 100%ige Richtigkeit gibt. Das ist auch jedem bewusst gewesen. Man muss aber auch darauf hinweisen, dass trotzdem rund 70 % – in manchen Schulen auch rund 90 % – der Empfehlungen richtig waren. Das darf bei aller Kritik nicht vergessen werden.
Ich will auch darauf hinweisen, dass die Lehrer sehr wohl mit großem Engagement eine Entscheidung in der Hoffnung getroffen haben, dass sie richtig ist.
Frau Morsblech, Sie haben einen Punkt angesprochen, bei dem das System fehlerhaft war, nämlich bei der Rückmeldung, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich war. Das hätte manches verbessert und manchem Lehrer seinen Standpunkt klar gemacht und ihm gezeigt, ob seine Beurteilung richtig war. Das ging leider nicht.
Ich komme zur Freigabe des Elternwillens. Herr Wiechmann, Sie haben den eigentlichen Hintergrund Ihrer Empfehlung vorhin deutlich gemacht. Ihre Absicht ist es nämlich, die Schule zu verändern hin zur IGS. Wenn Sie nicht mehr den Elternwillen akzeptiert hätten, hätte ich das respektiert. Das akzeptiere ich auch persönlich. Die Eltern mehr in die Verantwortung zu nehmen, ist sehr wohl richtig.
In der Vergangenheit haben wir sicherlich den Fehler gemacht, Eltern aus ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zu entlassen. Wir müssen die Elternschaft mehr in ihrer Verantwortung einfordern. Insoweit spricht natürlich einiges für die Freigabe des Elternwillens.
Machen wir uns aber nichts vor; denn auch in diesem Bereich gibt es gewaltige Fehlentscheidungen. Auch von Realschullehrern und Gymnasiallehrern hören wir, dass es Fehlentscheidungen der Eltern gibt. Wir müssen uns vor Augen halten, welche Konsequenz das für die Kinder hat. Sie erleben Schule nämlich dann zwei Jahre lang – meistens sogar drei Jahre lang – als Stresssituation und als Überforderung. Das verbinden sie dann natürlich zwangsweise mit entsprechender Unlust.
Genau an diesem Punkt müssen wir ansetzen. Wenn wir Bildung vom Kind her denken, dann müssen wir Korrekturen vornehmen, um eine solche Situation zu verändern.
Jetzt muss ich einmal schauen, wie viel Redezeit ich noch habe.
Das ist sogar für einen Menschen von meiner Länge schwer zu erkennen.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns die Situation des Kindes vor Augen halten und dafür Sorge tragen, dass Kinder Schule positiv erleben, dass sie motiviert werden, sie gern in die Schule gehen und dass sie gern lernen. Jede Überforderung stellt in dieser Hinsicht natürlich ein großes Hindernis dar.
Wie gesagt: In beiden bisher geübten Praxisarten ist dies der Fall, sowohl bei der Freigabe des Elternwillens als auch bei der früheren Regelung, dass die verbindli
che Schullaufbahnempfehlung ohne Wenn und Aber ausgesprochen wird.
Wir treten dafür ein, dass die Freigabe an entsprechend notwendige Korrekturen gekoppelt wird.
Darauf möchte ich nachher eingehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst will ich festhalten, dass es erstaunlich ist, dass weder die Frau Ministerin noch Frau Brede-Hoffmann ein Wort zu den Forderungen der FDP gesagt haben.
Herr Wiechmann, zu Ihnen will ich anmerken, dass die soziale Benachteiligung nicht von der Schullaufbahnempfehlung, sondern davon abhängt, wie Kinder insbesondere in der Grundschule gefördert werden. Hier setzen wir mit unserem Konzept der fördernden Grundschule die entsprechende Akzente, weil wir Bildung vom Kind her denken. Das wird die soziale Benachteiligung aufheben.
Frau Morsblech, ich komme zu Ihrem Vorwurf „weder Fisch noch Fleisch“. Das ist leicht getan. Wir machen keine ideologisch bedingte Bildungspolitik, sondern eine Politik, die sich am Kind orientiert. Hier muss man sagen: Das eine und das andere Konzept hatten entscheidende Nachteile. – Es gilt, diese zum Wohl des Kindes aufzuheben, damit richtige Entscheidungen getroffen werden oder auch entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können.
Frau Morsblech, eine dieser Korrekturen ist nicht möglich, weil es bisher eine Rückmeldung, die Sie eingefordert haben, nicht gibt. Diese wäre dringend erforderlich. Hier könnten Sie einmal etwas tun.
Ich möchte noch gern eine Anmerkung zu dem machen, was wir vorhaben. Ich habe bereits gesagt, dass wir eine entsprechende Korrekturmöglichkeit wollen. Das heißt, dass wir an der Freigabe des Elternwillens festhalten, aber im Gegensatz zu heute die Empfehlung der Schule vorgelegt werden muss, damit die aufnehmende Schule ein entsprechendes Beratungsgespräch führen kann und
muss. Dies muss mit einer entsprechenden Rückmeldung nach einem Jahr oder zwei Jahren gekoppelt werden. Dann wäre die Sache für die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern wesentlich durchsichtiger, transparenter und auch einsichtiger.
Wir halten eine weitere Korrekturmaßnahme für dringend notwendig, dass umgekehrt eine zeitnahe Korrekturmöglichkeit für die Lehrerinnen und Lehrer geschaffen wird, wenn wir an der Freigabe des Elternwillens festhalten wollen.
Wenn nach einem halben Jahr oder nach einem Jahr feststehen sollte, dass das Kind überfordert ist, muss im Gegensatz zu heute, wo sich Kinder bis zu drei Jahre in einer Schule befinden können, die sie überfordert, eine Korrektur vorgenommen werden können. Das muss verändert werden.
Frau Präsidentin, ich komme zu der letzten Anmerkung. In der IGS regt sich niemand auf, dass dort nach einer gewissen Zeit die Lehrerinnen und Lehrer auch darüber entscheiden, wer in den A-, B- oder C-Kurs kommt.
Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum eine Kommune einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellt, ohne dass dies mit der Frage der Finanzierung gekoppelt ist?
Herr Minister, sind Ihnen weitere solche Kaufversuche der Neonazis im Land bekannt, und wie sind die bisher geendet?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Artikel 24 unserer Landesverfassung heißt es, Kinder sind das kostbarste Gut der Familie und des Volkes. Dies muss Ausgangs- und Zielpunkt aller Überlegungen auch in der Bildungspolitik sein.
Es dämmert uns, diesem Anspruch sind wir nicht gerecht geworden. Frühkindliche Persönlichkeitsentwicklung ist zu kurz gekommen. Die Hirnforschung weist schon lange darauf hin, welche Möglichkeiten bisher ungenutzt blieben.
Die Bildungspolitik auch in diesem Land reagiert leider erst jetzt. Kostbare Zeit ist vergangen.
Kinder sind wissbegierig, deshalb sind die Voraussetzungen für die persönliche Entwicklung besonders in der frühen Kindheit äußerst günstig. Leistungs- und Entdeckungslust sind in der frühen Kindheit ausgeprägt. Die Forschung spricht deshalb von Zeitfenstern, in denen bestimmte Lernvorgänge besser gelingen als zu anderen Zeiten. Das heißt, Zeitfenster nutzen bedeutet neue Chancen eröffnen.
Erste grundlegende Förderung erhalten die Kinder im Kreis der Familie. Ich denke, darauf ist immer wieder neu hinzuweisen. Es ist Aufgabe des Staates, Familien bei dieser Herausforderung zu unterstützen und systematische Hilfe anzubieten. Das Problem heute allerdings ist, dass Familien oft nicht mehr in der Lage sind, dem gerecht zu werden. Deshalb gewinnt die Frühförderung staatlicherseits zunehmend an Bedeutung.
Frau Ministerin, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie in § 1 feststellen, der Förderauftrag der Kindertagesstätten und Kindertagespflege umfasst Erziehung, Bildung und
Betreuung. Ziel soll, ich füge hinzu, muss dabei sein, die Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern.
Es ist allerdings die Frage zu stellen: Ist diese Regierung dieser Aufgabe gerecht geworden? Nach meiner Meinung nein, insbesondere im Hinblick auf die Grundschulen, deren Bedeutung für den weiteren Bildungsprozess von entscheidender Bedeutung ist. Dem wird auch dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zur Frühförderung nicht gerecht.
Ihm fehlt im Grunde, oder anders ausgedrückt, weitgehend das pädagogische Konzept. Sie sehen im Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und mit der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres, also mit organisatorischen Schritten den Quantensprung in der Frühförderung. Die OECD-Studie hat aber festgestellt, dass gerade das Bildungssystem in seiner frühen Phase in Deutschland keine hinreichende Wertschätzung findet. Dies gilt nach meiner Meinung auch für RheinlandPfalz. Als Beleg dafür wird Folgendes angeführt: Es werden zu geringe finanzielle Mittel für Grundschulkinder ausgegeben. Die Klassen sind zu groß. Die Unterrichtsverpflichtung ist zu wenig. Es gibt keine hinreichende Sprachförderung, vor allem für Kinder nicht deutscher Herkunft.
Nach unserer Meinung bedarf es deshalb eines umfassenden Konzeptes für eine kindgerechte Bildungspolitik, sozusagen eine umfassende Förderkette. Wie diese aussehen sollte, haben wir in unserem Entschließungsantrag dargelegt. Das pädagogische Ziel der individuellen Förderung eines jeden Kindes erfordert politisches Handeln. Die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen für die Grundschule entscheidend verbessert werden.
Zugleich müssen neue Erkenntnisse aus dem Bereich der Forschung für frühkindliche Entwicklung aufgegriffen und bei schulischen Zielen berücksichtigt werden. Mit unserem Konzept der Fördernden Grundschule geben wir die richtige Antwort.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, Sie haben in der Anhörung zum vorliegenden Gesetz kritisch angemerkt, Sie lesen und hören immer nur von mehr, mehr Geld, mehr Personal, mehr Ressourcen.
Frau Kollegin, ohne Verbesserungen der Rahmenbedingungen gibt es keine nachhaltige Verbesserung der Frühförderung.
Nimmt man die Aussage ernst, dass Ausgangs- und Zielpunkt aller Bemühungen sein soll, sich an der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes zu orientieren, so sind nach unserer Meinung gravierende Veränderungen notwendig.
Als solche sind zu nennen: Lernen in altersgemischten Lerngruppen in einer Einschuleingangsstufe. Neuorganisation des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule durch eine bessere Verzahnung und einen gleitenden Übergang. Vernetzung der Lernformen in Kindergarten und Grundschule. Entwicklungsgerechter Einsatz von Lernformen in der Eingangsstufe.
PISA hat gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem in Bezug auf individuelle Frühförderung und der Integration von Migrantenkindern die größten Defizite aufweist. Wir haben in der Aktuellen Stunde die Situation in Rheinland-Pfalz entsprechend beleuchtet, wo es auch zutrifft.
Mangelnde Sprachkenntnis ist ein entscheidendes Hemmnis beim Bildungserwerb. Deshalb ist die Feststellung solcher Sprachdefizite zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und ihre individuelle Beseitigung Kernstück einer jeden Frühförderung.
Hier unterscheiden wir uns von Ihren Vorstellungen. Sie wollen die Kindergartenlösung. Wir wollen die Grundschullösung.
Sprachdefizite zu analysieren und abzubauen und Lesefähigkeit zu vermitteln, sind keine Ausbildungsthemen der Erzieherinnen und Erzieher. Sie wollen diesen Mangel durch Fortbildungsmaßnahmen aufarbeiten. Für uns ist dies unbefriedigend. Ehrlicher wäre eine entsprechende Fachhochschulausbildung. Auf diese wollen Sie nicht eingehen, Herr Kuhn.
Sie bedenken die finanziellen Konsequenzen.
Die entsprechenden Fachleute für Spracherwerb und Sprachförderung sowie Lesefähigkeit haben wir schon in der Grundschule. Deshalb sind wir für die Grundschullösung. Daraus eine Missachtung der Erzieherinnen und Erzieher abzuleiten, ist böswillig, Frau Brede-Hoffmann.
Wir achten die wertvolle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und schätzen sie.
Aber mit Gewissheit. Da lassen wir uns von Ihnen keine Vorschriften machen.
Für unsere Frühförderung in der Eingangsstufe gilt, sie orientiert sich an den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und am Lernpotenzial eines jeden einzelnen Kindes. Sie überträgt spielerische Lernformen der Kinder, die bisher stärker im Kindergarten beheimatet waren, mit in die Grundschule, soweit dies für die Lernentwicklung des Kindes notwendig ist.
Sie festigt das positive Selbstbildnis der Kinder, da sich ihr Lernvermögen beim Erwerb von Fertigkeiten und Fähigkeiten entwickelt, wodurch die Leistungslust verbessert wird. Sie analysiert bestehende Schwächen und beseitigt sie. Genauso gilt Folgendes: Sie analysiert vorhandene besondere Begabungen und unterstützt sie. Sie schließt eine Ganztagsbetreuung bei Bedarf mit ein.
Daraus ergeben sich für uns folgende Konsequenzen: Die Bildung einer flexiblen Eingangsstufe, die innerhalb von drei Jahren durchlaufen werden kann, die Bildung altersgemischter Lerngruppen und den Übergang in einen Klassenverband erst ab der 3. Klasse, die Unterstützung der Lehrkraft durch weitere pädagogisch geschulte Fachkräfte und die Senkung der Klassenmesszahl von 30 auf 20 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsstufe.
Meine Damen und Herren, mit diesen Schritten werden wir die Bildungsbiographien der Kinder entscheidend verbessern.
Zu unserem Änderungsantrag bezüglich der Tagespflege möchte ich feststellen, dass die Tagespflege zwar im Landesgesetz genannt wird, aber es wird deutlich, dass die Landesregierung sie nicht als ernsthafte Alternative zur institutionellen Betreuung ansieht. Unser Antrag sieht vor, dass es nicht nur für den Kindergarten, sondern auch für die Tagespflege eine Landsförderung gibt. Diese Landesförderung knüpft an das finanzielle und qualitätssichernde Engagement der Kommunen an und setzt Anreize hierfür. Zur Qualitätssicherung sind entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen unter Beteiligung des Jugendamtes vorgesehen.
Mit unserem Antrag erhält die Tagespflege einen festen Stellenwert in der Betreuungs- und Bildungslandschaft dieses Landes.
Frau Präsidentin, ich mache eine letzte Bemerkung. Wir begrüßen ebenso die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Ich will das ausdrücklich feststellen. Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil wir überzeugt sind, dass unser Entschließungsantrag zielführender ist.
Gleiches gilt für die Anträge und Änderungsanträge der GRÜNEN und der FDP.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben an uns die Frage gerichtet, wie wir das finanzieren wollen. Dieses Vorgehen kennen wir schon zur Genüge. Wenn wir einen Vorschlag machen, kommt Ihrerseits immer diese Frage. Ich will Ihnen darauf eine Antwort geben.
Erstens haben wir festgestellt – der Rechnungshof hat uns das auch mitgeteilt –, dass Sie für den Ganztagsschulbereich 40 Millionen Euro eingestellt hatten. Sie haben aber nur 20 Millionen Euro verbraucht. Es ist Geld im Haushalt.
Herr Kuhn, Sie müssen nicht das Gesicht verziehen. Ich denke an Ihre Sache, die Sie mit den Hochschulen auf den Weg gebracht haben. Plötzlich waren Millionen im Haushalt, die vorher nicht im Haushalt waren.
Das heißt, es kommt auf die Absicht an. Wenn man erklärt, man will das machen, dann wird man auch die Wege finden, das zu finanzieren. Dazu sind wir bereit. Wir sind aber aus bestimmten Gründen, die Sie provozieren wollen, nicht bereit, Ihnen und der Öffentlichkeit zu sagen, wir nehmen hier eine Million und dort Hunderttausend weg, weil die Konsequenz klar wäre.
Der Herr Ministerpräsident wird dann wieder über das Land ziehen und uns bei Sportvereinen vorführen, was unzutreffend und von ihm Unrecht war. Dieses Spielchen kennen wir. Wir werden das nicht tun, sondern klipp und klar erklären – das tun wir –, dass wir das angehen und das nötige Geld bereitstellen wollen.
Frau Ministerin, Sie haben sehr umschrieben Kritik an der Einschulung mit fünf Jahren geübt. Herr Lewentz hat gleich das Wort „Zwangseinschulung“ dazwischengerufen. Ich hätte beinahe ein anderes Wort gebraucht.
Ich weiß, warum das so gemacht wird. Man will Ängste schüren.
Herr Lewentz, es wäre unverantwortlich, wenn man Kinder mit fünf Jahren unter den Bedingungen von heute einschulen und ihnen den gleichen Unterricht wie für Sechsjährige erteilen würde.
Wir werden die Rahmenbedingungen verändern, pädagogische Maßstäbe setzen und Qualität anbieten. Das wird zum Tragen kommen.
Nur dann ist es verantwortbar, dass man Kinder früher in die Schule aufnimmt. Wir haben klipp und klar deutlich gemacht, dass wir die Verzahnung zwischen Kindergarten und Schule entsprechend angehen werden, indem
beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher mit in diese Eingangsphase übernommen werden.
Über die angestrebte Verzahnung haben Sie nichts ausgesagt. Sie stellen das einfach in den Raum, aber wie es konkret wird oder werden soll bei Ihnen, das bleibt völlig im Dunkeln. Wir haben gesagt, wie wir uns das vorstellen.
Ich betone noch einmal: Nur mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen ist es möglich und leistbar. Wir werden ganz klar qualitätsverbessernde Schritte, bessere Rahmenbedingungen in der Grundschule schaffen.
Dann werden wir entsprechend auch wirklich Bildung verbessern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum dritten Mal in diesem Jahr diskutieren wir in diesem Parlament das Vorhaben der Landesregierung bezüglich der Frühförderung von Kindern.
Diese Tatsache offenbart die Taktik dieser Landesregierung, nämlich, jeder Trippelschritt in der Bildungspolitik wird drei-, viermal medial aufbereitet, um den Eindruck zu erwecken, als würde man das Rad neu erfinden.
In Wirklichkeit hat die Landesregierung die Entwicklung verschlafen und hinkt mit der Umsetzung notwendiger Reformen in der Bildungspolitik hinterher.
Ich habe im Juli schon festgestellt, dass die Absicht der Landesregierung, die Frühförderung der Kinder zu verbessern, halbherzig und teilweise unausgegoren ist. Ich wiederhole dies gern noch einmal, weil dies im Gesetzentwurf erneut deutlich wird.
Mehr als eineinhalb Jahre, nachdem die CDULandtagsfraktion ein umfassendes Konzept für eine kindgerechte Bildungspolitik vorgelegt hat, präsentiert die Landesregierung nun ihren Entwurf zur Verbesserung der Frühförderung. Hierbei wird deutlich, die Regierung Beck hinkt damit fast allen Bundesländern hinterher.
Frau Ministerin Ahnen, Sie haben nach Vorlage der PISA-Ergebnisse wichtige und kostbare Zeit verloren.
Ich sage das ganz bewusst, weil wir die Bedeutung der frühkindlichen Bildung parteiübergreifend für außerordentlich wichtig erachten. Erziehungswissenschaftler, Psychologen und Hirnforscher sind sich einig, dass die wesentlichen Grundlagen für die Entwicklungschancen unserer Kinder in den frühen Kindheitsjahren gelegt werden. Die PISA-Ergebnisse haben gezeigt, dass wir gerade in diesem Bereich erheblichen Nachholbedarf haben. Ein Hemmnis der Frühförderung mag die bisherige Auffassung und Sicht der frühen Kindheit in der deutschen Pädagogik gewesen sein. Dies manifestiert sich meiner Meinung nach in dem Begriff „Kindergarten“, das heißt, Kinder entfalten sich wie eine Blume im Garten. Deren Schönheit ist aber genetisch festgelegt. Bei dem Kleinkind spielen die Gene, also die Veranlagung, zwar auch eine große Rolle, zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit und seiner Fähigkeiten kommen aber andere wichtige Faktoren hinzu. Neugierde und Wissbegierde, die geweckt und erhalten werden müssen, Denkanreize durch Denkanstöße, Kreativität zur Erfassung der Vielfalt, Lernmotivation durch gestellte Herausforderungen, um nur einige zu nennen.
Es verwundert deshalb nicht, wenn auch heute noch die übergroße Mehrheit der Eltern den Betreuungsaspekt im Kindergarten besonders hoch einschätzt. Frau Ministerin, Sie haben das vorhin angesprochen. Andere Länder, wie zum Beispiel Frankreich, sind uns hier um Jahre voraus. Vorschulisches Lernen ist in der „Ecole Maternelle“ seit Jahren Normalität. Daran können und müssen wir uns zukünftig orientieren. Wir brauchen die individuelle Frühförderung heute und jetzt.
Darin – so denke ich – sind wir uns alle einig. In der Vorgehensweise und der Umsetzung dieser Zielsetzung gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. PISA hat gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem in Bezug auf die individuelle Frühförderung und die Integration für Immigrantenkinder die größten Defizite aufweist.
Mangelnde Sprachkenntnisse sind entscheidendes Hemmnis beim Bildungserwerb. Die Feststellung solcher Sprachdefizite zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und ihre individuelle Beseitigung ist Kernstück einer jeden Frühförderung.
Frau Ministerin, allerdings müssen Sie sich an dieser Stelle fragen lassen, warum die Integration bei uns nicht besser gelungen ist. Sie hatten schließlich 15 Jahre Zeit dazu.
Hier nun unterscheiden sich unsere Pläne erheblich. Frau Ministerin, Sie wollen diese Aufgabe im Kindergarten angehen. Das kann man so machen, ohne Zweifel.
Wir wollen die Grundschullösung. Weil Frau BredeHoffmann dazu wieder behaupten wird, dies sei eine Missachtung und Zurückversetzung der Erzieherinnen und Erzieher, will ich in aller Deutlichkeit feststellen, Erzieherinnen und Erzieher leisten eine ungeheuer wichtige Aufgabe in vorbildlicher Weise.
Sprachdefizite abzubauen und Lesefähigkeit zu vermitteln, ist aber kein Ausbildungsthema der Erzieherinnen und Erzieher. Man könnte dies durch eine Fachhochschulausbildung ändern, Frau Kollegin.
Aber genau dazu ist die Landesregierung nicht bereit. Also ist ihr Konzept halbherzig und letztlich unehrlich.
Ich denke, in der zweiten Runde werde ich dazu noch kurz Ausführungen anfügen. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war gerade dabei zu begründen, warum wir die Grundschullösung angehen wollen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Grundschullehrerinnen und -lehrer für diese individuelle Frühförderung ausgebildet sind. Deshalb sollten sie auch diese Aufgabe übernehmen.
Eine Einschulung mit fünf Jahren sichert darüber hinaus, dass alle Kinder, also auch die ausbildungsfernen Elternhäusern, an der Frühförderung teilhaben, dies im Gegensatz zu Ihrer Lösung. Wenn die Einschulung mit fünf von Ihnen, Frau Spurzem, als Zwangseinschulung tituliert wird,
dann möchte ich feststellen, diese Begrifflichkeit ist völlig deplaziert.
Ich will darauf hinweisen, dass es in den Niederlanden hervorragend funktioniert.
Sie können sich entsprechend informieren.
Kinder freuen sich auf die Einschulung. Das ist kein Zwang für sie.
Durch die Bildung einer Eingangsstufe, wie wir das vorsehen, durch die Unterrichtung in kleinen Lerngruppen und durch altersgemischte Gruppen werden wir den neuen Anforderungen gerecht werden.
Natürlich ist klar, dass diese Eingangsstufe und die Einschulung mit fünf Jahren Auswirkungen auf die Didaktik und Methodik in diesen Eingangsstufen hat. Das ist ohne Zweifel so. Das kann man nicht bestreiten. Das werden wir natürlich beachten.
Wir sichern mit der Früheinschulung darüber hinaus insbesondere den kleinen Grundschulstandorten eine gewisse Sicherheit und erweitern damit den Kindergärten die Möglichkeit, bedarfsgerecht für Zweijährige Kindergartenplätze anzubieten.
Auch bei unsrem Modell sparen die Eltern den Elternbeitrag für das bisherige letzte Kindergartenjahr, weil es schulgeldfrei ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich darf Sie an dieser Stelle an Ihre Wortbeiträge und an das erinnern, wie Sie das kommentiert haben, als wir darüber diskutiert haben, dass Ministerpräsident Müller im Saarland diese Freistellung vorgenommen hat.
Im Gegensatz zu Ihrer Vorgehensweise wird bei unserem Modell das Einschulungsalter entscheidend gesenkt. Die Verschiebung des Stichtags um zwei Monate, und das erst im Schuljahr 2008/2009, ist nach unserer Meinung dagegen nur minimal.
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist ein weiterer Schwerpunkt der bisherigen Bildungspolitik. Es ist richtig, die Kooperation zwischen beiden Institutionen zu verbessern. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Frau Ministerin, ich frage Sie, warum haben Sie in Artikel 2, § 19 dieses nicht verbindlich hier festgeschrieben. Die Kooperation und der Abgleich der Bildungskonzepte muss nach unserer Meinung ein Muss sein.
Auch im Punkt der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sehe ich einen Vorteil in unserem Konzept. Erzieherinnen und Erzieher, die eine Gruppe im letzten Kindergartenjahr betreuen, begleiten diese Kinder stundenweise in die Eingangsstufe der Grundschule. Der Einsatz zusätzlicher Förderlehrer, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter in der Grundschule würde die Qualität der Bildungsarbeit auf dieser Stufe nachhaltig verbessern.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den neuesten Bildungsbericht der OECD hinweisen, in dem festgestellt wird, dass in Bezug auf die Klassenstärke und den Umfang der Unterrichtsverpflichtung in Deutschland nichts unternommen wurde. Dies gilt auch für Rheinland-Pfalz. Frau Ahnen, Sie behaupten immer wieder, die Klassenstärke spiele für die Qualität des Unterrichts keine Rolle. Alle Praktiker widersprechen dem. Wer einmal in einer Grundschule war, in der die Hälfte aus Migrantenkindern besteht, der kann das nachvollziehen.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zur finanziellen Seite des Gesetzentwurfs machen. Beim Nachlesen Ihrer Presseverlautbarungen vom Februar und heute stelle ich fest, Sie jonglieren mit den Millionen, wie Sie das gerade für nötig halten bzw. wie es Ihnen gerade passt. Im Februar heißt es, die zusätzlichen Kosten betragen gegenüber dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 19 Millionen Euro, die Entlastung der Träger und Eltern sind 37 Millionen Euro, die Mehrkosten für das Land sind 56 Millionen Euro. Nun sind es plötzlich 8,2 Millionen Euro Mehrkosten, Entlastung der Träger und Eltern 50,4 Millionen Euro, Mehrkosten für das Land 58,6 Millionen Euro. Man fragt sich: Wer hat falsch gerechnet, oder ist der Rechenstift vom Wahlkampf geführt worden?
Die Antwort müssen Sie geben, warum es unterschiedliche Zahlen gibt.
Meine Damen und Herren, ich mache zum Schluss noch einen Hinweis auf die finanzielle Seite, die mein Kollege, Herr Schnabel, in der Juli-Sitzung angesprochen hat. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass 210 Millionen Euro für den Bereich der Kinderbetreuung aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert werden. Das ist Geld, das eigentlich den Kommunen zusteht.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde hat zwei Aspekte, den finanziellen wird mein Kollege Hans-Hermann Schnabel nachher beleuchten.
Ich will auf die pädagogische Seite eingehen.
Es geht dabei um die Frühförderung der Kinder und um die Öffnung des Kindergartens für Zweijährige. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen aus der Koalition, zur Frühförderung der Kinder hatten Sie mindestens zehn Jahre Zeit, um die Ergebnisse der Hirnforschung aufzugreifen und umzusetzen.
Wir haben den Eindruck, je näher der Wahltermin kommt, umso hektischer werden Ihre Reaktionen. Wir haben auch den Eindruck, dass Sie kein geschlossenes Konzept vorlegen.
Der Aktionismus pur wird verdeutlicht durch die heutige Meldung, dass Sie nun eine Agentur zur Evaluation gründen wollen. Auch darüber werden wir sicherlich noch eingehend diskutieren müssen.
Meine Damen und Herren, die Frühförderung ist sicherlich richtig; denn PISA belegt, die Möglichkeiten sind nicht ausreichend genutzt worden. Meine Damen und
Herren, Ihre Planungen aber sind bruchstückhaft. Ich will das belegen.
Die optimale Vorbereitung der Schule sehen Sie darin, dass wir die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr einführen. Wir von der CDU sind der Meinung, dass in der Schulpflicht ab fünf Jahren dies erreicht wird.
Das spielt keine Rolle. Herr Mertes, wir sind davon überzeugt.
Ich will darauf hinweisen, dass wir mit unserem Modell alle Kinder erreichen, während Sie darauf hoffen müssen, dass dieses Angebot angenommen wird.
Der Kindergarten ist eben nicht verpflichtend, aber die Schulpflicht besteht.
Der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Feststellung des Sprachdefizits. Auch in diesem Bereich ist natürlich eine möglichst frühe Analyse notwendig, und insoweit stimmen wir dem auch zu. Aber auch in diesem Bereich ist die Umsetzung, die Sie geplant haben, problematisch. Sie wollen dies über eine entsprechende Fortbildung der Erzieherinnen erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Fachleute hierfür schon in der Grundschule haben und es deshalb auch in der Grundschule angesiedelt werden muss. Sie müssten konsequenterweise die Ausbildung der Erzieherinnen umstellen. Sie müssten sie bei den Fachhochschulen ansetzen. Dazu haben Sie keinen Mut.
Also auch dies ist halbherzig.
Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, der Bildungsauftrag für den Kindergarten bleibt in der Unverbindlichkeit. Dies ist eigentlich unverantwortlich; denn die Verpflichtung zur Wahrnehmung dieses Bildungsauftrags wäre notwendig und wird auch an anderer Stelle eingefordert. Es ist zu wichtig, die Kinder früh zu fördern, als dass man dies in die Beliebigkeit der einzelnen Kindergärten stellen und dort belassen könnte.
Die Schnittstelle zwischen Kindergarten und Grundschule ist ebenfalls in Ihrem Konzept angesprochen. Es ist richtig, dass die gegenseitige Abstimmung der Bildungsprogramme verbindlich werden soll. Dem stimmen wir zu. Aber die Verbindlichkeit ist an anderer Stelle nicht gegeben. Dies ist ein klarer Widerspruch. Also auch in diesem Bereich ist wieder nur halbherziges Handeln festzustellen.
Ich glaube, unsere Vorstellung hiervon ist umfassender und konsequenter, nämlich Eingangsstufen zu bilden
und damit sicherzustellen, dass es einen fließenden Übergang vom Kindergarten zur Grundschule gibt. Wir wollen in diesen Eingangsstufen auch Kindererzieherinnen mit einbeziehen und so die Kontinuität wahren.
Es ist richtig, den Stichtag für den Schuleintritt um zwei Monate zurückzuverlegen. Aber auch dies ist wiederum nur ein halber Schritt; denn damit wird die Eingangssituation nur unwesentlich verbessert. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Einschulung mit fünf Jahren eindeutig konsequenter ist.
Die Öffnung des Kindergartens für Zweijährige ist grundsätzlich zu begrüßen. Frau Ministerin, dennoch ist es falsch, wenn Sie sagen, dass die Kinder dieses Alters näher am Kindergarten als an der Krippe seien.
Der entscheidende Punkt dabei wird der Personalschlüssel sein. Ich glaube nicht, dass die von Ihnen genannte Erhöhung um eine Viertelstelle bei drei oder vier Zweijährigen und um eine halbe Stelle bei fünf oder sechs Zweijährigen ausreichend ist. Ich beziehe mich hierzu auf meine eigene Erfahrung mit meinen 2- und 1 ¼-jährigen Enkeln. Sie brauchen mehr als eine Viertelstelle.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine Anmerkung, weil ich immer wieder darauf angesprochen werde. Das war nicht das Nudelholz meiner geliebten Frau, sondern eigene Unbedarftheit.
Vielleicht wünscht mir mancher dies anschließend.
Meine Damen und Herren, mit großen Erwartungen und Hoffnungen ist im Februar der Modellversuch „Selbstverantwortliche Schule“ gestartet worden. Zwölf Schulen sollten daran teilnehmen, mehr als gewöhnlich. Das zeigt schon, welche Bedeutung Sie diesem Schulversuch zugemessen haben, Frau Ministerin.
Nun nach wenigen Wochen aber kommt das Eingeständnis. Es gibt ein klägliches Echo, 18 Meldungen.
Was das Klägliche daran ist: Keine einzige Realschule, kein einziges Gymnasium ist dabei.
Meine Damen und Herren, das ist für mich ein Reinfall. Ein Reinfall deshalb, weil Sie erproben wollten, wie die Schule nach Ihren Vorstellungen einmal aussehen sollte, Frau Ministerin.
Der Start mit acht Schulen und der Hoffnung, dass sich in nächster Zeit noch vier weitere Schulen aus dem Realschul- und Gymnasialbereich melden, ist kläglich.
Ich prophezeie Ihnen, Sie werden natürlich diese vier Schulen bekommen; denn jetzt beginnt die Bearbeitung von verschiedenen Schulleitungen, damit man doch noch mitzieht.
Meine Damen und Herren, aber von Anfang an stand dieser Modellversuch unter schlechten Vorzeichen. Ich darf daran erinnern, wie Sie in diesem Zusammenhang mit Ihrem Koalitionspartner umgegangen sind.
Manche behaupten, Sie waren gar nicht informiert, Herr Kuhn. Andere, die das ein bisschen gnädiger sehen, sagen, Sie waren nicht ausreichend informiert.
Frau Ministerin, auf jeden Fall steht fest, Sie haben damit Ihrem Koalitionspartner mächtig vor den Kopf gestoßen.
Der Gedanke kam mir.
Ihre Erklärung in der Parlamentsdebatte, Noten kämen wieder neben der Verbalbeurteilung hinzu, war schlicht und einfach eine Beruhigungspille.
Den Nachweis hierfür kann ich sehr leicht antreten, meine Damen und Herren; denn es gibt ein zweites Schreiben aus dem Ministerium von Herrn Bechberger in Ihrem Namen verfasst und unterschrieben. Da heißt es – Herr Kuhn, hören Sie genau zu –, dass zunächst auch bei der Einführung von individuellen Lernberichten in den Zeugnissen ergänzende Ziffernnoten ausgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, was heißt das? Zunächst einmal: Das ist gar nichts. Das ist Augenwischerei.
Das heißt, Sie bleiben im Grundsatz bei der notenfreien Schule, Frau Ministerin. So muss das klipp und klar festgestellt werden. Herr Kuhn und meine Damen und Herren von der FDP, ich frage mich schon: Sind Sie damit wirklich zufrieden? Für mich ist das unglaublich.
Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss für Bildung und Jugend auch die Verweigerungsgründe angesprochen. Ich will sie gern noch einmal aufgreifen. Sie sprachen davon, dass diese Verweigerung Folge der Diskussion im Parlament gewesen sei.
Dem stimme ich zu, das sehe ich auch so; denn in der Diskussion ist das Mäntelchen, das Sie Ihrem Schulversuch gegeben haben, entzaubert, enttarnt worden. Das Mäntelchen hieß „mehr Selbstverantwortung für die Schule und mehr Förderung“.
Beides sind Punkte, die wir auch unterstützen. Dagegen wird niemand etwas sagen.
In den Rahmenbedingungen, die Sie dann genannt haben, wird Ihre wahre Vorstellung von Schule deutlich. Diese Rahmenbedingungen sind vor Ort nicht als akzeptabel angesehen worden. Das ist nachvollziehbar.
Sie haben den Zeitdruck genannt. Da kann ich nur sagen: „Wie immer“, wenn aus Ihrem Haus etwas auf die Schulen zukommt.
Ja, Frau Brede-Hoffmann.
Immer setzen Sie Schulen in zeitliche Zwänge und lassen ihnen nicht ausreichend Zeit, die Dinge zu diskutieren. Das ist ein grober Fehler.
Die Ministerin hat auch gesagt, die Gremienbeteiligung sei unvollständig. Meine Damen und Herren, bei diesem Zeitdruck ist das kein Wunder. Ich frage mich schon, ob in Ihrem Haus die Abläufe, die notwendig sind, nicht bekannt sind.
Häufig wird auch genannt, dass sich die Schulen parallel in einem Schulentwicklungsprogramm befinden, das sie verwirklichen wollen. Deshalb hört man landauf, landab die Klagen, dass ständig neue Anordnungen und Projekte initiiert werden und die eigentliche Aufgabe, nämlich der Unterricht, zu kurz kommt.
Einen weiteren Verweigerungsgrund will ich noch hinzufügen, Frau Ministerin.
Die Realschulen und die Gymnasien haben erkannt, wohin bei ihnen die Reise gehen soll. Ich werde in der
nächsten Runde ein Zitat aus dem Brief des Landeselternbeirats bringen, der genau das belegt.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich war gerade dabei, einen weiteren Verweigerungsgrund zu nennen. Frau Ministerin, die Realschulen und Gymnasien haben erkannt, wohin bei Ihnen die Reise gehen soll. Das wird in Heft 1 des Landeselternbeirates vom März dieses Jahres deutlich. Da hat Frau Kleinschniede Folgendes verkündet: Das Gymnasium hat keine Forderungen an die aus den Grundschulen kommenden Kinder zu stellen, sondern es hat die Kinder am Ende der Grundschulzeit im Bereich
der bis dahin erworbenen Kompetenzen individuell abzuholen.
Ich glaube, Sie kennen den Unterschied zwischen IGS und Gymnasien nicht.
Frau Ministerin, wenn mein Beitrag Sie verwirrt hat, muss ich sagen, dass Ihr eigener Beitrag im Ausschuss für Bildung und Jugend auch verwirrend war. Ich habe lediglich Ihre Aussagen genommen und sie meinerseits kommentiert.
Frau Brede-Hoffmann, damit bin ich bei dem Grund dieser Aktuellen Stunde. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass Sie nicht gern hören, warum dies ein kläglicher Versuch ist und warum sich die Gymnasien und Realschulen verweigert haben. Das ist anzusprechen. Der wahre Grund ist der Umgang mit den Schulleitungen und den Trägern, der immer wieder mit Hast und ohne nötige Zeit vollzogen wird. Ich denke, dies ist ein Punkt.
Herr Präsident, ich sage noch einen Satz.
Ich darf noch darauf hinweisen, wenn die notenfreie Schule nach wie vor Ihre Grundlage ist und die Versetzungsordnung weiterhin außer Kraft bleibt, dann ist natürlich klar, wohin der Weg gehen soll. Dies soll alles mit fünf zusätzlichen Förderstunden geleistet werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. In welchem Zahlenverhältnis steht der von der Landesregierung für die Ganztagsschule in Angebotsform ermittelte Bedarf an Lehrerwochenstunden zu den an Ganztagsschulen tatsächlich in Anspruch genommenen Lehrerwochenstunden, jeweils umgerechnet in Unterrichtsdeputate von Vollzeitstellen, in den Schuljahren 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005?
2. In welchem Zahlenverhältnis stehen die für Investitionen und für Personal im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für die Ganztagsschulen zum Haushalts-Ist in den Jahren 2002, 2003 und 2004?
3. Wie viele der Schulen mit Ganztagsschulangebot hatten in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 einen Rückgang von Anmeldungen zum Ganztagsschulbetrieb zu verzeichnen?
4. In welchem Umfang sank an den Schulen mit Ganztagsschulbetrieb die Teilnehmerzahl im Verlaufe der Schuljahre 2003/2004 und 2004/2005?
Herr Staatssekretär, wird sich die Landesregierung bei dieser Standortkampagne in diesem Jahr wiederum mehr oder weniger an die eigenen Mitbürger wenden, um ihnen deutlich zu machen, welch gute Regierung sie hat,
oder wird sie ihren Schwerpunkt darauf setzen, in anderen Bundesländern für den Standort Rheinland-Pfalz zu werben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf unsere Mündliche Anfrage heute Morgen hat gezeigt, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Ganztagsschule eine riesengroße Lücke klafft. Ich möchte das mit einigen Zahlen belegen.
Der Bedarf an Lehrerwochenstunden war in den Schuljahren 2002/2003 mit 242 Vollzeitlehrkräften, in den Schuljahren 2003/2004 mit 428 Vollzeitlehrkräften und im Schuljahr 2004/2005 mit fast 600 Vollzeitlehrkräften veranschlagt.
Nach einer Aufstellung der ADD vom 11. August 2004 waren aber nur 175 Lehrplanstellen – ich betone dies – in Anspruch genommen, zuzüglich 79 Lehrstellen für pädagogische Fachkräfte. In den Haushaltsplänen 2002 waren wiederum 430 Planstellen veranschlagt, im Jahr 2003 862.
Der Rechnungshof hat hierzu Folgendes festgestellt: Diese Stellen wurden in den jeweiligen Haushaltsjahren nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen.
Entsprechend blieben die Ist-Ausgaben der Hauptgruppe 4, also die Personalausgaben, erheblich hinter den Haushaltsansätzen zurück. Als Beweis dafür die Zahlen für die Bezüge der planmäßigen Beamten: Da waren 2002 9 Millionen Euro im Ansatz. Die Ist-Ausgaben betrugen 1,8 Millionen Euro. 2003 waren es 27 Millionen Euro im Ansatz, und die Ist-Ausgaben betrugen 7,8 Millionen Euro.
In den Haushaltsjahren 2002 und 2003 waren demnach von insgesamt 46,4 Millionen Euro, die veranschlagt waren, nur 19 Millionen Euro für diesen Verwendungszweck ausgegeben worden. Hier stellt sich die Frage: Wie hält es die Landesregierung mit dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit der Haushaltsführung?
Dies ist offensichtlich eine Irreführung der Öffentlichkeit. Sie lassen sich für Potemkin’sche Dörfer feiern.
Man veranschlagt Riesensummen, lässt sich für seinen Mut feiern, sonnt sich im Ruhm, Spitze zu sein, und weiß, dass das alles nur Schein ist.
Ja, ja.
Diese Vorgehensweise ist schlechter parlamentarischer Stil.
Herr Pörksen, wenn zwischen Veranschlagung und tatsächlicher Ausgabe eine solche Diskrepanz besteht, dann ist das kein Zufall, dann ist das Kalkül.
Hier wurde und wird das Parlament bewusst in die Irre geführt. Die Antwort heute Morgen von Herrn Minister Mittler ist genau dafür ein Beleg gewesen.
Denkbar ist natürlich auch, dass die Landesregierung auf diese Art und Weise Dinge finanziert, die sie so dem Parlament nicht offen gelegt hat. Ich fordere deshalb die Landesregierung und Sie, Frau Ministerin Ahnen, auf, im zuständigen Ausschuss die wirkliche Mittelverwendung offen darzulegen; denn es handelt sich schließlich um 27 Millionen Euro. Dass die Landesregierung diese Mittel eingesetzt hat, um die Neuverschuldung zu senken, wäre wohl das Beste gewesen. Aber wer traut dieser Landesregierung schon einen solchen Schritt zu?
Wenn die Landesregierung in Ihrer Reaktion auf den Rechnungshofbericht nun erklärt, dass man ab 2007 eine stärkere Bindung der für die Ganztagsschulen bereitgestellten Personalmittel an ihre Zweckbestimmung beachten will, so ist dies völlig unannehmbar. Wer und was hindert Sie, diese Zweckbestimmung ab sofort zu beachten? Vielleicht der heraufziehende Wahlkampf?
Im Jahresbericht des Rechnungshofs ist auch eine interessante Aufschlüsselung über den Einsatz des Pers onals: 26 % für Hausaufgabenbetreuung und 10 % für Förderung.
Meine Damen und Herren, mit diesen Zahlen wird deutlich, den Quantensprung in der Bildungspolitik, den Sie, Frau Ministerin Ahnen, uns immer wieder verkaufen wollen, wird es damit nicht geben.
In der Beantwortung auf die dritte und vierte Frage uns erer Mündlichen Anfrage ist heute Morgen zudem deutlich geworden, dass sich hier möglicherweise in naher Zu
kunft ein großes Problem auftut: Minus bei 117 Schulen; Sie haben es selbst gesagt.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Der Empfehlung des Rechnungshofs, die Gründe für die abnehmende Akzeptanz zu ermitteln, sollte dringend und zeitnah nachgekommen werden. Die flapsigen Bemerkungen helfen uns da nicht weiter, Herr Dr. Mertes.
Ich komme dann in der zweiten Runde noch zu weiteren Anmerkungen.
Wenn 46 Millionen Euro veranschlagt worden sind, aber nur 19 Millionen Euro ausgegeben werden, dann ist das zu hinterfragen. Wenn man das nicht akzeptiert, dann ist das ein schlechter parlamentarischer Stil.
Frau Brede-Hoffmann, Sie haben erneut versucht, uns in die Ecke der Gegner der Ganztagsschule zu stellen. Wie Sie wissen, ist das ein untaugliches Mittel. Wir treten genauso wie Sie für die Verwirklichung der Ganztagsschule ein. Ich habe im Übrigen keine Kürzung der Mittel für die Bildung gefordert, sondern die Frage gestellt, was mit den nicht abgeflossenen Mitteln passiert ist. Angesichts der Neuverschuldung ist deshalb die Frage sicherlich erlaubt, ob man damit Schulden abgebaut oder andere Dinge finanziert hat. Darüber werden wir uns sicherlich noch unterhalten.