Diesbezüglich stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Ich bin Frau Abgeordneter Fink dankbar, dass Sie dies – Herr Licht hat das bestätigt– aus Ihrer Kenntnis vor Ort und als Mitglied in den Verbandsgremien dargestellt hat.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier, ART, zu dem sich die Stadt Trier und der Landkreis TrierSaarburg zusammengeschlossen haben, hat am 28. März 2000 mit der Firma Herhof-Umwelttechnik GmbH einen Entsorgungsvertrag abgeschlossen.
Er handelte dabei nicht nur für die genannte Gebietskörperschaft, sondern auch im Auftrag der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Daun.
Der Auftragsvergabe war eine technikoffene Ausschreibung vorausgegangen, aus der die Firma HerhofUmwelttechnik als günstigste Bieterin hervorgegangen ist. Ich sage das deshalb so deutlich, damit Ihnen auch klar ist, welche rechtlichen Konsequenzen solche Verfahren haben. Auch dies gilt es in der Debatte zu beachten.
Der mit Herhof geschlossene Entsorgungsvertrag sieht den Bau und Betrieb einer Behandlungsanlage in Mertesdorf vor, die laut Vertrag bis spätestens zum 1. Juni 2005 in Betrieb gehen soll. Das ist das Datum der In-Kraft-Setzung oder der Änderung der Ablagerungsverordnung.
Die zu diesem Zweck gegründete Betreibergesellschaft, die Firma Herhof Region Trier GmbH & Co. KG, hat die Anlage bisher zu 75 % fertig gestellt. Bereits einen Tag nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens hat der derzeitige Verbandsvorsteher der ART, Herr Landrat
Frau Fink, er war nicht bei der Ministerin, aber er war bei meinem Abteilungsleiter. Das ist richtig. Nach seiner Schilderung kommt es – das ist wichtig zu wissen – zu einer Verzögerung im Baufortschritt.
Mein Haus hat bei diesem Gespräch, wie in den vorangegangenen Verfahrensschritten, eine Beratungsfunktion wahrgenommen, aber auch deutlich gemacht, dass der Zweckverband ART und die mit ihm kooperierenden Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihrer Verantwortung in kommunaler Selbstverwaltung gerecht werden müssen. Der Entsorgungsvertrag ändert nichts an der gesetzlich festgelegten Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zu sorgen.
Die Entsorgungsträger im Raum Trier müssen sicherstellen, dass der Abfall, soweit ab 1. Juni keine Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen, in andere Abfallentsorgungsanlagen verbracht oder – jetzt die Alternative – rückholbar zwischengelagert wird. Für ein solches Zwischenlager ist eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erforderlich.
Das Land wird seinerseits darauf achten, dass die Ablagerungsverordnung des Bundes ohne Abstriche eingehalten wird, insbesondere die sich daraus ergebenden Fristen eingehalten werden.
Über diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten zwischen dem Land und den Kommunen gibt es bei den Akteuren vor Ort keinen Dissens.
Ich darf noch einmal deutlich machen – ich zitiere erstens mit Erlaubnis des Geschäftsführers des Zweckverbands, der diesen Brief an Herrn Abgeordneten Schmitt geschrieben hat, und zweitens mit Erlaubnis von Ihnen, Frau Präsidentin –: „Sollte es zu einer Abwendung der Insolvenz kommen, wäre die Firma Herhof in der Pflicht, im Rahmen ihres Entsorgungsvertrags mit dem Zweckverband regionale Abfallwirtschaft, die ca. 160.000 Tonnen Abfall pro Kalenderjahr anzunehmen und gesetzeskonform zu behandeln.
Sollte dies aufgrund des aktuellen Baustands der Anlage in Mertesdorf nicht zum 1. Juni 2005 möglich sein, liegt die Verantwortung der Behandlung der Abfälle unter der Annahme der Aufrechterhaltung des Entsorgungsvertrags bei der Firma Herhof.“
Ich habe im Übrigen – ebenso wie meine Mitarbeiter bei den Gesprächen, die geführt worden sind – den Eindruck gewonnen, dass auch beim Zweckverband vor Ort der Ernst der Lage erkannt ist und das Problem dementsprechend behandelt wird.
Lassen Sie mich aber noch etwas Grundsätzliches zum Trockenstabilatverfahren sagen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das einen Ersatzbrennstoff erzeugt, der auf einen schwierigen Markt trifft. Dessen ungeachtet hat aber das Verfahren wichtige technische Impulse für die Weiterentwicklung der mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen gesetzt. Herr Dr. Braun, es handelt sich nun einmal um eine MBA, die Sie sonst so lieben, und nicht um ein anderes Verfahren.
In seinem Bericht vom Juli 1999 an das Bundesumweltministerium zur ökologischen Vertretbarkeit der MBAVorbehandlungsanlagen von Restabfällen einschließlich deren Ablagerung hat das Umweltbundesamt eine positive Bewertung des Trockenstabilatverfahrens abgegeben. Ich zitiere:
„Kombinierte Verfahren“, – so heißt es in diesem Gutachten – „die die Vorteile der biologisch-mechanischen Abfallbehandlung mit den Vorteilen der thermischen Zerstörung biologisch nicht abbaubarer Stoffe verknüpfen, können bereits heute ökonomisch vertretbar zur praktisch vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen führen. Sie sind grundsätzlich als Endglied einer nachhaltigen Stoffwirtschaft geeignet, in der jede Generation ihre stofflichen Abfallprobleme selber löst und Nachsorgepflichten für abgelagerte Abfälle über mehrere Generationen grundsätzlich vermieden werden.“ So weit die Einschätzung des Umweltbundesamtes.
Aber weiter: Am 21. Mai 2002, also vor noch nicht allzu langer Zeit, hat Herr Staatssekretär Baake vom Bundesumweltministerium dem damaligen Inhaber der Firma Herhof, Herrn Hermann Hofmann, für seine Verdienste um die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft gerade auch mit Hinweis auf das Trockenstabilatverfahren das Bundesverdienstkreuz am Bande ausgehändigt. Ich kann Ihnen die Laudatio gern vorlesen. So weit zu den Bedenken aus den Reihen der Grünen, was dieses Verfahren betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ungeachtet dieser grundsätzlich positiven Bewertung der Trockenstabilattechnik von verschiedenen Seiten war den Kommunen im Raum Trier bekannt, dass es sich um ein junges Verfahren in einem schwierigen Umfeld handelt. Sie haben aber im Jahr 2000 ihre Entscheidung zugunsten der Firma Herhof genauso eigenständig getroffen, wie andere Kommunen und Kreise zugunsten anderer technischer Lösungen entschieden haben. In gleicher Weise haben sie nun in kommunaler Selbstverantwortung und Selbstverwaltung darüber zu entscheiden, wie die Entsorgungssicherheit auch nach dem Mai dieses Jahres zu gewährleisten ist.
Vor dem Hintergrund des Gesagten möchte ich noch einige Sätze zu Ihnen sagen, Herr Dr. Braun. Ich finde es schade; denn eigentlich bin ich von Ihnen inhaltlich mehr gewöhnt. Zunächst einmal haben Sie behauptet, die Landesregierung habe dieses System in den Vordergrund gestellt.
Noch vor wenigen Jahren – damals war ich schon im Amt, aber es war vor meiner Zeit schon genauso – haben Sie behauptet, die Landesregierung stelle die Verbrennung in den Vordergrund. An Beliebigkeit ist diese Diskussion wirklich nicht mehr zu überbieten.
(Beifall der SPD und der FDP – Rösch, SPD: Wie hätten Sie es denn gern? – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da bin ich ja von Ihnen auch mehr gewöhnt, Frau Conrad!)
Ich wollte es Ihnen und uns eigentlich ersparen, aber ich bin gern bereit, Ihnen noch einmal deutlich zu machen: Die Landesregierung hat im Jahr 2000 in Wahrnehmung einer Beratungs- oder Moderatorentätigkeit durchaus darauf hingewiesen, dass es sich um ein junges Verfahren handelt, und hat auch Bedenken angemeldet, wenngleich sich diese nicht auf die Technologie bezogen. Sie hat jedoch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des mittelständischen Unternehmens vor dem Hintergrund der bundesweit und auch in anderen europäischen Ländern getätigten Aktivitäten hingewiesen sowie darauf, dass es unter Umständen ein Verwertungsrisiko beim Trockenstabilat gibt. Das ist die Wahrheit, und nicht das, was Sie an dieser Stelle gesagt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch hat die Landesregierung natürlich vor dem Hintergrund der rechtlichen Gegebenheiten und der Zuständigkeiten akzeptiert und auch akzeptieren müssen, wie die Entscheidungen damals gefallen sind. Eine andere Haltung nach einer technikoffenen Ausschreibung wäre damals rechtlich auch gar nicht möglich gewesen.
Des Weiteren haben Sie wieder eine Laudatio auf die MBA gehalten. Das dürfen Sie auch durchaus tun. Aber ich erlaube mir noch einmal den Hinweis, auch das Herhof-Verfahren ist ein MBA-Verfahren. Aber auch die MBA verlangt eine Verbrennung. Das haben Sie gerade eben wieder anders dargestellt. Sie verlangt die Verbrennung der heizwertreichen Fraktion.
Wir werden beobachten, wohin die heizwertreichen Fraktionen aus den MBAs, die zurzeit nicht nur im Land, sondern auch bundesweit im Bau sind, gehen und wie das dort gehandhabt wird. Sie dürfen aber das eine Thema nicht in einer Art behandeln, als gäbe es dort keine Fragen, und die Fragen nur bei einem anderen Thema stellen.
MBAs kommen im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, nicht ohne die Verbrennung aus. Sie haben soeben in Ihrer Rede auch behauptet, wir hätten falsch beraten. Zu diesem Stichwort habe ich einiges gesagt.
Was den Vorschlag betrifft, das Verfahren noch einmal zu eröffnen, kann ich sagen, das können Sie gern tun. Wenn man keine Verantwortung hat, ist das gut möglich. Aber ungeachtet der Tatsache, ob wir es wollten, möchte ich klarstellen: Das Land hat rechtlich gar nicht
die Möglichkeit dazu. Die Entscheidung, ab welcher Situation und bei welchen Gegebenheiten man von dem Vertrag zurücktreten kann, hat nach rechtlicher Beurteilung zunächst einmal allein der Zweckverband zu treffen. Dies hat er natürlich auch in Verantwortung für die Bürger und die Gebührenzahler nach zivilrechtlichen Risiken und Fragestellungen zu klären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, deswegen ist nicht damit gedient, wenn wir Vorschläge machen, die gar nicht umsetzbar sind.
Die Landesregierung wird ihrer Aufsichtspflicht gerecht. Aber die Entsorgungspflicht und damit auch die Verantwortung liegt bei den Kommunen. Wer in diesem Bereich, wie in vielen Debatten immer wieder gefordert, kommunale Selbstverantwortung will, der muss sie auch in diesen Fragen praktizieren.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jeder Fraktion steht noch eine Minute Redezeit zusätzlich zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich würde auch ich mich an Ihrer Stelle wegducken vor den Problemen, wie Sie dies tun, Frau Ministerin,
indem Sie sagen, die Kommunen sind verantwortlich dafür. Natürlich kann man diese Meinung vertreten. Aber warum war denn dann Herr Groß bei Ihrem Abteilungsleiter? – Weil er natürlich eine Genehmigung für die Zwischenlagerung von Ihnen braucht. Das ist doch vollkommen klar. Natürlich sind Sie mit am Verfahren beteiligt.
Ich will doch jetzt gar nicht die Debatte über das Für und Wider der Verbrennung führen. Das ist doch eine alte Debatte. Aber man muss einiges richtigstellen. Frau Ministerin, zu dieser Zeit waren Sie noch nicht im Parlament, darum können Sie es vielleicht auch nicht auseinander halten. Wir haben 1996 kritisiert, dass acht neue Müllöfen in Rheinland-Pfalz gebaut werden sollen. Das war die Meinung Ihrer Vorgängerin. Danach kam erst die Diskussion um das Trockenstabilatverfahren. Dies lief nicht gleichzeitig ab. Seitdem sagen wir auch nicht, dass wir gegen das Trockenstabilatverfahren sind, sondern wir sagen nur, Leute, passt auf, die Angebote, die euch gemacht werden, sind nicht realistisch.
Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler werden ein grausames Erwachen haben; denn genau zu den Konditionen, zu denen angeboten wurde und zu denen sie den Zuschlag erteilt haben und zu dem Sie sich nicht
kritisch geäußert haben, Frau Ministerin, kann die Firma Herhof die Entsorgung nicht sicherstellen. Genau das ist doch das Problem, das wir haben.
Das ist meine Einschätzung. Sie können natürlich sagen, alles läuft prima. Sie sagen doch alle, das läuft prima. Sie sind davon überzeugt, dass es auch weiter prima geht. Nur, die Firma ist nun einmal zurzeit vorläufig in Insolvenz, weil 10 Millionen Euro, weil in etwa 20 Millionen Euro fehlen.