Herr Abgeordneter, dass Grenzwerte degressiv festgelegt werden, bzw. an der Stelle Belastungswerte, bedeutet, dass sie aufgrund der großen Ferne von einem wirklich gesundheitsgefährdenden Wert in dem Sinn als Vorsorgewert zu nennen sind, ist durchaus sinnvoll.
Wir kommen aber mittlerweile nicht nur bei dieser Frage in Bereiche – ich denke, das Thema „Luftreinhaltung“ ist ein ähnliches –, dass wir hier bei Medien oder Stoffen Werte festlegen, die schwer einzuhalten sind und die Verursacher in der Regel nicht diejenigen sind, die hier im Zweifelsfall in Regress genommen werden. Ein Hühnerhalter ist unter Umständen, wenn er nicht selbst Verursacher ist, nicht auch gleich der Emittent von Dioxin.
Ähnlich sieht es bei uns bei der Belastung von Luft und bei der Schadstoffemission aus. Das heißt, ich setze ganz klar eine Priorität auf die Reduzierung der Belastung an der Emissionsquelle. Das ist im Übrigen auch wesentlich gerechter.
Die Politik der EU sieht so aus, dass sie die Grenzwerte nach unten nachzieht, nicht nur hier, und zwar so, dass sie sagt, sie sollen sich in einem Bereich bewegen, dass 80 % die Grenzwerte einhalten können und bei den restlichen 20 % Maßnahmen dazu führen sollen, dass es
weitere Reduzierungen gibt. Dies geschieht im Sinn einer nachhaltigen Vorsorge. Das ist Rahmenbedingung auch für die Entwicklung dieses Grenzwerts.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Die nicht beantworteten Mündlichen Anfragen werden entsprechend uns erer Geschäftsordnung wie Kleine Anfragen behandelt und entsprechend beantwortet.
„Überprüfung der umstrittenen Gaspreiserhöhungen 2004 und 2005“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3763 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben vor einigen Sitzungen schon einmal über die Erhöhungen von Strompreisen und Gaspreisen in Rheinland-Pfalz gesprochen, aber nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in ganz Deutschland. Nun, einige Monate später, stellt sich die Situation so dar, dass einige Stromriesen ihre Strompreiserhöhungen milder gestaltet, aber dennoch durchgesetzt haben.
Die Gaspreiserhöhungen wurden meistens zum 1. Januar durchgesetzt. Aber es findet schon wieder eine Diskussion über Gaspreiserhöhungen zum 1. April statt.
Meine Damen und Herren, nicht nur wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern auch die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer und die Verbraucherinnen und Verbraucher sehen nicht ein, dass es in einer monopolistischen Struktur oder quasi monopolistischen Struktur gehen kann, dass Gaspreise einfach erhöht werden. Ich glaube, da sehen wir uns sogar auf einer Linie mit dem Wirtschaftsminister, der das durchaus auch kritisch sieht.
Meine Damen und Herren, die Frage ist nun, wie wir auf diese Gaspreiserhöhungen reagieren. Die Verbraucherschützer haben zum Boykott der Zahlung der Rechnungen aufgerufen, nicht weil die Kunden nicht zahlen sol
len, sondern weil die Kunden ein Recht darauf haben zu erfahren, warum die Gaspreise überhaupt erhöht werden.
Im Moment legen die Gaslieferanten ihre Struktur nicht offen, wie die Gaspreise überhaupt zustande kommen. Das heißt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wie überhaupt die Preise zustande kommen und warum es diese Erhöhungen gibt.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz haben 17 Gasverbrauchsunternehmen zum 1. Oktober 2004 die Preise angehoben, eines zum 1. November 2004 und drei zum 1. Dezember 2004. Das heißt, bisher gibt es 22 Preiserhöhungen, und die Preiserhöhungen sind in sehr verschiedenen Regionen angesiedelt. Sie liegen zwischen wenigen Prozent bis zu einer zweistelligen Prozentzahl. Natürlich fragt man sich, wieso die einen Gaswerke die Preise nur um 2 %, 3 % und die anderen um mehr als 10 % erhöhen.
Ich sehe, dass die Gaspreise Sie sehr beschäftigen und Sie untereinander gern diskutieren, wie die Gaspreise sich weiter entwickeln.
Meine Damen und Herren, die Preiserhöhungsspirale wird mit der Annahme begründet, dass der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt sei. Aber genau das ist hinterfragbar, und genau das muss kontrolliert werden, weil die Ölpreise sich im Moment anders entwickeln als die Gaspreise.
Auch die Gasimportpreise, die oft als Erhöhungsgrund herangezogen werden, sind in den letzten Monaten gesunken. Das heißt, die Importeure von Gas, also die Vorlieferanten für unsere rheinland-pfälzischen Stadtwerke, beziehen das Gas im Moment billiger als noch vor wenigen Monaten. Dennoch stehen neue Preisrunden an.
Von daher ist auf jeden Fall eine Überprüfung notwendig. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat auch kartellrechtliche Überprüfungen angesagt. Wir als Landtag, vielleicht auch im Ausschuss, wollen allerdings informiert werden, wie der Stand der Überprüfungen ist und ob es zu Konsequenzen kommt. Hessen hat auch die entsprechenden Gasunternehmen angeschrieben. Bayern hat gegenüber mehr als 20 % der Gaswerke in Bayern schon Verfahren eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass auch in Rheinland-Pfalz Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, die Verbraucherpreise transparent zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Verbraucherpreise günstig zu gestalten. Unser Ziel ist es auch, Wettbewerb durchzusetzen und dadurch günstigere Preise für den Endverbraucher zu erreichen.
Herr Creutzmann, Sie schauen so skeptisch. Ich denke, das ist die Notwendigkeit, vor der dieses Land steht. Ich denke, das ist die Notwendigkeit, vor der auch die Regierung steht.
Wir glauben, dass die Boykottaufrufe der Verbraucherschützer durchaus sinnvoll sein können. Wir wollen aber auf jeden Fall, dass die Gasunternehmer von sich aus ihre Preispolitik offensiv und offen darlegen, sodass jeder nachvollziehen kann, wie sich sein Energiepreis zusammensetzt und sich in Zukunft entwickeln wird. Nur so hat man als Verbraucherin und Verbraucher eine Wahl und natürlich auch die entsprechende Endverbrauchermacht, die man in der freien Marktwirtschaft braucht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Braun, gestatten Sie mir, dass ich meine Rede mit einem Zitat aus Shakespeare beginne: Hier ist wirklich etwas faul im Staate Dänemark. – Das ist zwar frei nach Shakespeare, ich glaube aber, man kann es hier gebrauchen.
Die Pressemeldungen überschlagen sich in letzter Zeit, wie auch die Reaktionen der Verbraucher und Verbraucherverbände.
Gestern Abend war im Fernsehen, im SWR, noch eine Sendung „Ländersache“, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Es wird zu Boykotten gegen diese Erhöhungen aufgerufen. Die Rechnungen können mit dem Verweis auf die so genannte Unbilligkeit – das ist im BGB verankert – gekürzt werden. Diese Musterbriefe, die man dazu verwenden kann, sind im Internet vorhanden, werden von vielen Verbrauchern genutzt und treffen so nach und nach bei den Gasversorgungsunternehmen ein.
Mehrheitlich wurden zum zweiten Mal infolge bei den meisten Gasversorgungsunternehmen die Gaspreise zum 1. Januar 2005 für die Haushaltskunden und für die kleinen Gewerbekunden erneut erhöht, nachdem sie zum Teil auch schon im Herbst letzten Jahres erhöht wurden, nicht bei allen, aber bei vielen. Es wird auch über eine erneute Erhöhung bzw. Preisanpassung im April dieses Jahres gesprochen. Es wird der angestiegene Rohölpreis angeführt – das hat Herr Braun ausgeführt –, der in letzter Zeit einer sehr starken Schwankung unterlegen war, wenngleich er zurzeit recht hoch ist.
Wie wir alle wissen, sind die Erdgaspreise eigentlich an die Heizölpreise gebunden, an das leichte Heizöl gekop
Diese Anpassung geht im Endeffekt auf den Ölpreis zurück. Das war von der Politik in den 60er-Jahren so gewollt. Das muss man ganz klar sagen. Sinn und Zweck waren damals, dem neuen Energieträger Gas eine Markteinführungschance zu geben, wie wir es heute bei den erneuerbaren Energien haben. Gas hätte damals ohne diese Preiskopplung kaum eine Chance auf dem Raumwärmemarkt gehabt. Diese Kopplung hat dem Gas einen gewissen Vorteil verschafft.
Ich meine, es ist schon eine Frage, ob das Relikt aus dieser damaligen Zeit heute noch seine Berechtigung hat (Beifall des Abg. Schwarz, SPD)
Ich meine, es wäre wettbewerbsgerechter, auch als Grundlage für weitere Preiskalkulationen, die sich in dieser Kalkulationsfolgekette dann ergeben.
Man muss auch darauf hinweisen, dass diese Anbindung des Gaspreises an den Heizölpreis rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Das kann man einer Ausschussdrucksache des Bundestags, und zwar einer Drucks ache des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit vom September 2005, entnehmen.
Es ist sicher sehr schwer, von dieser Stelle aus über Recht und Unrecht zu befinden. Aber man kann sich nur schwerlich des Eindrucks erwehren, dass sich in der Gasanbieterkette gern der eine hinter dem anderen verschanzt.
Es ist auch allgemein bekannt, dass das Bundeskartellamt gegen Energieversorger Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts auf ungerechtfertigte Gaspreiserhöhung oder – härter ausgedrückt – missbräulich überhöhte Preise eingeleitet hat.