Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Es ist ein Plus, über das nachzudenken, wo der Programmauftrag wirklich liegt und wie er am besten erfüllt werden kann.

Ein weiterer Bereich, der entscheidend ist für die Zukunftsfähigkeit und die Entwicklungsgarantie, ist der Online-Bereich. Hierin finden wir einige Dinge.

Ich möchte anregen, dass man den Gedanken der Selbstverpflichtung, der Selbstverpflichtungserklärung, wie wir ihn aus Großbritannien und anderen Ländern kennen, vielleicht für solche Bereiche übernimmt, damit klar und deutlich ist, wo die Grenzen liegen, wo die Aufgabenstruktur liegt, damit alle handelnden Personen Klarheit haben. Das stärkt unsere Position gegenüber der Europäischen Union.

Wir haben eine Weiterentwicklung auch im Bereich der Digitalisierung. Wir haben eine quantitative Ergänzung zu den qualitativen Festlegungen, die wir im letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hatten. Wir sprechen über eine Obergrenze für Hörfunk- und Fernsehprogramme.

Ich sage, das unterstützen wir ausdrücklich; denn über 60 bundesweite öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme sind nachdenkenswert. Es gilt jetzt, die Schnittstellen auszuloten und Kooperationen anzugehen.

In diesem Sinn kann ich mich dem Kollegen Dr. Weiland anschließen. Das geschieht nicht so oft; aber er hat diese Protokollerklärung zitiert, mit der gleichzeitig aufgegeben wird, dass wir am Anfang der Weiterentwicklung unseres dualen Systems sind.

Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen wollen. Das tun wir auch, indem wir diesen Änderungsstaatsvertrag annehmen.

Danke.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Weiland hat es gesagt. Es ist eine Bekräftigung dessen, was alle wollen, was wir als Entschließungsantrag formuliert haben.

Nur seine Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es doch eine Bekräftigung dessen ist, was wir alle wollen, dann wäre es doch schön, wenn wir ihn verabschieden könnten.

Wir fordern in diesem Entschließungsantrag, dass die KEF tatsächlich so akzeptiert wird, wie sie akzeptiert werden sollte, dass nicht nach Beschluss und Vorschlag der Kommission für die Entwicklung der Rundfunkgebühren dann hinterher wieder die Ministerpräsidenten in einer Küngelrunde – – –

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Bitte, Herr Creutzmann?

(Creutzmann, FDP: Die Parlamente abschaffen, wenn wir alles übernehmen sollen!)

War das eine Frage? Nein.

(Mertes, SPD: Ein Steinwurf!)

Ein Steinwurf, genau.

Dass dann die Parlamente das Sagen haben, das ist vollkommen klar. Aber dass die Ministerpräsidenten erneut versuchen, über die Höhe der Gebühren zu verhandeln, das kann nicht sein. Das ist nicht der verfassungsmäßige Vorgang. Das ist auch vom Verfassungsgericht ursprünglich so nicht akzeptiert worden.

Es ist natürlich schön, dass keine Verfassungsklage notwendig ist, wenn sich alle einig sind, dass es in Zukunft anders läuft.

Aber wegen der von 1,09 Euro auf 0,88 Euro gesenkten Gebührenerhöhung eine solche Diskussion vom Zaun zu brechen, das wird jeder zugeben können, dass sich das nicht gelohnt hat, das nicht notwendig war und man deswegen auch nicht den Weg der Verfassungsmäßigkeit verlassen muss, meine Damen und Herren.

Deswegen ist es uns ein Anliegen, in diesem Fall klar zu machen, dass unser Parlament und auch die anderen Länderparlamente – ich kann durchaus sagen, dass wir den Antrag nicht nur in Rheinland-Pfalz stellen, sondern auch in anderen Länderparlamenten einbringen – noch einmal klar machen: „Wir wollen diesen verfassungsmäßigen Weg nicht verlassen.“

Ich denke, das ist für die Kultur, die wir bei den Rundfunkgebühren haben und die wir natürlich auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter haben wollen, durchaus angebracht. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so, die Argumente sind weites tgehend ausgetauscht. Ich möchte von daher nur einige wesentliche Punkte beleuchten, als Erstes die Rolle der KEF, die uns sehr wichtig ist.

Die Einschätzung, dass das an den Rand des Verfassungsbruchs ging, teile ich nicht. In den letzten Beratungen wurde ausreichend deutlich gemacht, dass es nicht nur um eine finanzielle Absenkung des KEF-Vorschlags

ging, sondern auch darum, eine Bedingung zu benennen, die – in Zusammenhang mit den übrigen Veränderungen im Vorschlag – Sinn macht.

Der andere Weg wäre der gewesen, die Veränderungen durchzusetzen und die KEF neu zu beauftragen, noch einmal neu zu berechnen. Das wäre allein unter Gründen des Zeitdrucks unrealistisch gewesen.

Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang wichtig, nicht nur die Rolle der Politik kritisch zu beleuchten, sondern auch die manch eines Intendanten, beileibe nicht aller Intendanten, aber manch eines Intendanten, der das Gefühl vermittelt, Rundfunkanstalten seien quasi ein politikfreier Raum.

Das ist gottlob nicht der Fall. Die Politik hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht und die Schuldigkeit, sich mit diesen Dingen auseinander zu setzen. Das heißt natürlich selbstverständlich auch, dass die Politik nicht in Medieninhalte hineinzuregieren hat. Aber dies steht auf einem anderen Blatt, und das sollte man trennen.

Ich persönlich rate jedem, der sich mit dem Gedanken befasst, das Verfassungsgericht in dieser Frage anzurufen, unter diesen Grundbedingungen genau nachzudenken, ob dabei zwischen den Protagonisten, die eigentlich zusammenarbeiten müssten, nicht mehr Porzellan zerschlagen wird, als es diesem fragilen System des dualen Rundfunks gut tun kann.

(Beifall der FDP)

Ich möchte noch auf die Frage der Gebührenerhebung eingehen. Dieses Thema wurde seitens des Kollegen Dr. Gölter, der nicht mehr anwesend ist, im Ausschuss mit Leidenschaft diskutiert. Ich möchte für uns von der FDP ganz eindeutig klarstellen, dass für uns die Rundfunkanstalten und damit auch die GEZ personenbezogene Daten nur im engeren Sinn der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags verwenden dürfen. Das ist gesetzlich vorgegeben und von daher selbstverständlich. Aber Sie erlauben mir, dass ich es dennoch noch einmal betone. Das gilt auch für den Terminus der Nutzung personenbezogener Daten im Gesetz. Selbstverständlich kann damit kein Handel oder gar Weiterverkauf personenbezogener Daten gemeint sein. Wir sind auch der Meinung, dass die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigten Daten umgehend zu löschen sind.

Zuletzt glaube ich, es ist sinnvoll, diese nun auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich normierten Bedingungen im Lauf der nächsten Jahre dahin gehend zu überprüfen, ob die Vorteile dieses Verfahrens ein Rückführen der so genannten Rundfunkgebührenbeauftragten, die in der Tat zum Teil mit fragwürdigen Methoden Gebührenausfällen hinterhergelaufen sind, geboten ist, ob also diese Praktiken sich verändert haben, oder ob diese Maßnahmen zumindest quantitativ zurückgeführt werden könnten, was auch versprochen wurde.

Meine Damen und Herren, abschließend ist ganz klar: Für uns als FDP ist die Diskussion um Euro-Cent in den Gebühren wichtig. Sie ist sehr wichtig und ergibt insgesamt ein hohes Gebührenaufkommen. Aber noch wichti

ger ist für uns, auch was den schon jetzt in der Pipeline befindlichen Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag anbelangt, der Grundsatz, dass in der Fortentwicklung der Medien nichts wichtiger sein kann als die Qualitätsverbesserung im dualen Rundfunksystem auf beiden Seiten des Systems. Für uns Liberale ist der beste Weg zu diesem Ziel ein Wettbewerb auf dieser Ebene.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich nicht mehr auf die grundsätzlichen Dinge eingehe, sondern nur noch auf diese Debatte.

Herr Dr. Braun, mich ärgert schon – das gebe ich ganz offen zu – der Unterton, den Sie in die Debatte hinein bringen. Sie suggerieren, es handele sich bei dem Staatsvertrag um eine verfassungsrechtlich hoch problematische, ja um eine verfassungswidrige Angelegenheit. Wenn Sie fair und ehrlich argumentieren würden, hätten Sie gesagt, dass der Ansatz der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, mit dem SMS-Papier die Gebührendebatte mit der Programmdebatte zu verknüpfen, ohne jeden Zweifel verfassungswidrig gewesen ist.

Es gehört möglicherweise zum Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet der Sächsische Landtag nun in einer Debatte um diesen Staatsvertrag ein Gutachten vorgelegt hat, das darzulegen versucht, dass der Staatsvertrag nun verfassungswidrig sei, ausgerechnet jener juristische Dienst des Landtags, der seinen Ministerpräsidenten Milbradt vor zwei Jahren darin nicht widersprochen hat, dieses SMS-Papier auf den Weg zu bringen und ausgerechnet diese Verknüpfung herzustellen, die eben nicht Eingang in den Staatsvertrag gefunden hat. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat großen Wert darauf gelegt, dass es zu dieser Verknüpfung nicht kommt.

(Beifall der FDP)

Dass zwischen diesen beiden Punkten ein politischer Zusammenhang besteht, ist unbestreitbar, ebenso wie unbestreitbar und auch richtig ist, dass es gerade die KEF gewesen ist, die in ihrem Bericht zwischen strukturellen Fragen und ungenutzten Sparzielen einen Zusammenhang hergestellt hat.

Ich finde auch nicht in Ordnung, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, dass es sich bei der Reduzierung um 28 Cent um eine Aktion mit symbolischem Charakter handelt. Immerhin ist dies eine Reduzierung von rund 20 %, also von 1,09 Euro auf insgesamt 88 Cent. (Creutzmann, FDP: So ist es!)

Wenn Sie dies in Millionen Euro für die Anstalten umrechnen, stellen Sie fest, dass es sich tatsächlich um erhebliche, in mehrere hundert Millionen gehende Einsparbeträge handelt.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umso schlimmer für die Anstalten ist es, und für die Bürger bringt es nichts!)

Herr Dr. Braun, Sie unterstellen, als hätten wir mit 1,09 Euro nicht auch gut leben können. Aber die Wahrheit ist doch, dass ein politischer Prozess stattgefunden hat, bei dem es darum ging, diejenigen einzufangen, die das offensichtliche Ziel verfolgten, den öffentlichrechtlichen Rundfunk als Steinbruch für private und Standortinteressen zu benutzen und dabei auch erheblich zu beschädigen. Das ist die Wahrheit, und das ist die Intention des SMS-Papiers im Kern gewesen.