Alles in allem kann man sicherlich den vorgenommenen Änderungen zustimmen bzw. wir werden sie in den Ausschüssen entsprechend positiv begleiten, Frau Ministerin. Ich kann insoweit auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen hinweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die wichtigsten Inhalte des Landes-Immissionsschutzgesetzes
sind im Prinzip von beiden Vorrednern schon genannt worden. Ich wiederhole das nur ungern. Ich möchte aber noch auf zwei bis drei weitere Aspekte hinweisen. Ich denke, dass dieses Gesetz mit dem Wortungetüm im Namen, von dem viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht wissen, um was es geht, ein Gesetz ist, das die meisten Menschen sehr konkret in ihrem Lebensumfeld betrifft. Es ist deswegen ein wichtiges und bürgernahes Gesetz. Die Änderungen, die jetzt eingeführt werden, berücksichtigen natürlich die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes. Auf die Rasenmäher und die veränderten Zeiten für Gartenbetriebe bzw. Gartenwirtschaften ist schon eingegangen worden.
Es gibt Kollegen, die das Gesetz locker flockig „Rasenmäher- und Biergartenverordnung“ nennen. Es sind nun einmal die kleinen Dinge, die die Menschen interessieren.
Wer einmal mit einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau gesprochen hat, weiß, dass es oft um die Elektrosäge geht, um Nägel und Hämmer, um Rasenmäher. Dann geht es auch noch um die Emissionen die man nicht hört, sondern riecht, wenn die Grills im Sommer wieder reichlich bedient werden. Ich denke, das Gesetz nimmt das auf, was sich in den letzten Jahren verändert hat. Wir werden es in den Ausschüssen beraten. Es ist eine gute Sache. Es ist bürgernah.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Manchmal wundert man sich, was alles geregelt ist. Bisher wusste ich nicht, dass man vor 06:00 Uhr morgens die Mülltonne nicht herausstellen oder herausrollen darf. Ich wusste auch nicht, dass es auf Mülltonnen bis zu 1.100 Liter begrenzt ist. Eine so große Tonne haben die meisten Menschen nicht. Wir wissen jetzt, wir können morgens um 06:00 Uhr die Mülltonnen herausrollen.
Wegkommend von der Ebene der kleinen Regelungen ist meines Erachtens auch wichtig zu besprechen, dass wir in dem Gesetz eine klare Vorgabe haben, was den Einsatz von Arbeitsgeräten angeht. Jeder kennt das, wenn die Laubsauger eingesetzt werden. Das ist kein ganz normaler, sondern ein Höllenlärm. Es ist wichtig, dass das geregelt ist. Man kann sich entsprechend da
Ich glaube, die Frage nach den Öffnungszeiten der Biergärten, Restaurants und Kneipen beschäftigt die meisten. Das sind neue Dimensionen, wenn wir sagen, wir können viel länger geöffnet haben und dass das festgelegt ist, dass wir länger geöffnet haben können. Es ist leider nie so gewesen, dass wir die Zeitumstellung im Gesetz nachvollzogen haben. Es ist im Sommer wirklich viel länger hell. Das Leben ist auch so geworden, dass man nicht um 22:00 Uhr ins Bett gehen oder unbedingt aus dem Restaurant nach Hause gehen will.
Jetzt kommen wir zu einem wirklich ernsthaften Problem. Überall dort, wo es die Nachbarn stört, haben wir natürlich die alten Regelungen und Möglichkeiten des Eingreifens. Das können wir leider nicht per Gesetz regeln, wo die Nachbarn gestört werden oder sich gestört fühlen. Das kennen wir alle, dass dort, wo Außenbewirtschaftung in Restaurants stattfindet, es immer eine Nachbarin oder einen Nachbarn gibt, der genau bis 22:00 Uhr oder 23:00 Uhr wartet und dann sofort die Polizei anruft. Dann muss ohnehin geräumt werden.
Die Frage ist natürlich auch, wie man ein solches Gesetz umsetzen kann, wie es überwacht wird und wie wir die Möglichkeiten haben, den Betreibern von Restaurants eine Chance zu geben. Es ist oftmals die geschäftliche Grundlage, abends länger geöffnet haben zu können. Wie können wir das gewährleisten, dass das umgesetzt werden kann?
Im Vollzug ist das Gesetz bestimmt äußerst schwierig, weil Lärm wirklich überall und in jeder Stadt stattfindet. Ich glaube, das Gesetz ist sehr schwer handhabbar. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns hier oder später noch einmal berichten könnten, wie der Vollzug dieses Gesetzes in der Praxis stattfindet, wie viele Klagen es gibt, die wir vermeiden wollen, ob die Gerichte stärker belastet werden als vorher. Ich glaube, das ist wichtig für die Umsetzung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern große Übereinstimmung besteht, möchte ich mich dem Votum nur anschließen, unsere Unterstützung zusagen und auf meine Rede verzichten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/3854 – wird an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/3855 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kulturelle Konflikte sind in einer offenen Gesellschaft nichts Ungewöhnliches. Sie sind, jedenfalls im Blick auf die Geschichte offener Gesellschaften eher die Regel als die Ausnahme.
Das, was uns beschäftigt, ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sich solche kulturellen Konflikte irgendwann von selbst auflösen. Ich sage auch all denjenigen, die diese Meinung offensichtlich vertreten und sagen, es gibt überhaupt keinen Bedarf, jetzt lösend auf solche Konflikte einzuwirken, es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich solche Konflikte irgendwann einmal von allein in Wohlgefallen auflösen werden.
Spätestens in der Familie, in der sich der Konflikt um das Kopftuch zugleich meist auch als Konflikt zwischen den Generationen anbahnt und festmacht, ist dieser Konflikt eine schreckliche Wirklichkeit.
Ich halte überhaupt nichts davon, die Lage düsterer und schlimmer zu beschreiben, als sie ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass es sich außerordentlich lohnt, einmal bei der einen oder anderen Autorin nachzulesen, die in den letzten zehn oder 20 Jahren nicht in der Türkei, nicht in einem islamischen Land im Fernen oder im Nahen Osten, sondern mitten in Deutschland diesen schrecklichen Konflikt am eigenen Leib ertragen musste.
Ich finde, das ist der Maßstab, der auch uns an die Hand gegeben ist im Blick auf die Frage: Tun wir etwas im Rahmen unserer gesetzgeberischen Möglichkeiten, oder folgen wir denjenigen, die sagen: „Wartet ab, irgendwann wird sich dieser Konflikt in Wohlgefallen aufgelöst haben?“ – Ich sage, das wird nicht der Fall sein. Das, was sich mitten in unserem Land abspielt, geht uns an.
Ich muss sagen, nach dem, was ich in den letzten Jahren gelesen habe: Es findet im Moment so etwas wie
eine Enttabuisierung dieser lange Zeit im Verborgenen gehaltenen Lebensweisen statt. Das lässt mir jedenfalls nicht mehr die Möglichkeit, zu sagen: Das geht mich alles nichts an, was mitten in unserem Land stattfindet.
Konflikte kommen nicht aus der Welt, indem man die Augen vor ihnen verschließt. Konflikte muss man lösen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man Konflikte lösen will, muss man sich am Ende entscheiden. Deswegen ist diese Debatte, die wir heute und in den nächsten Wochen und Monaten im Ausschuss und dann wieder hier im Plenum führen, wie immer sie ausgeht, eine Debatte, an deren Ende sich alle entschieden haben werden, gleich welche Meinung sie abschließend dann hier bekunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Kopftuch ist ein Symbol, über das es vieles zu sagen gäbe, dessen Ursprünge im Übrigen im Dunklen liegen und – jedenfalls nach allem, was wir wissen – so ziemlich das Gegenteil von dem ursprünglich einmal zur Botschaft hatte als das, was wir heute mit ihm verbinden, ein Symbol, das eben auch ein politisches Symbol ist. Wenn ich das so formuliere, dann ist das eine Minimalformulierung. Man müsste eigentlich korrekt sagen: Es ist mindestens auch ein politisches Symbol. Es steht im weitesten Sinn für Ausgrenzung. Es steht für Abgrenzung. Es ist ein Zeichen des Widerspruchs zur Integration und zur Integrationsbereitschaft. Es ist das, was die Fachleute mit einem etwas zungenbreche-rischen Fremdwort eine zivilisatorische Selbstethnisierung nennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt im Klartext, das Kopftuch steht für eine Rechtsordnung und eine Gesellschaftsordnung, die nicht nur mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist, sondern die in ihren Kernelementen so ziemlich genau das Gegenteil dessen darstellt, was mit unserer Verfassung sich an Grundaussage verbindet.
Auf diesen „klugen“ Zwischenruf will ich jetzt gerade antworten. Wenn der eine oder andere meint, er müsse ihn erst suchen – beispielsweise in Rheinland-Pfalz –, dann kann ich nur sagen, er geht mit verschlossenen Augen durch die Welt. Der Konflikt ist längst da.
Ich will das, weil es auch meines Berufes nicht ist, hier nicht im Einzelnen rechtlich würdigen, aber liebe Kolleginnen und Kollegen, was der Europäische Gerichtshof zu diesem Thema gesagt hat, sollte auch der Minimalkonsens unter Demokraten sein. Das ist eine sehr zurückhaltende Formulierung. Aber selbst in dieser zurückhaltenden Formulierung wird klar, dass man mit dem Kopftuch manches verbinden kann – das ist mit Symbo
len nun einmal so –, aber sicher nicht auch nur am Rande die Bereitschaft zur Unterstützung unserer Gesellschafts- und unserer Verfassungsordnung. Das kann man beim besten Willen mit dem Kopftuch nicht verbinden.