In dem Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an verschiedenen Stellen festgestellt worden, dass zwingende Vorgaben, Gesetze zu machen, in keiner Weise bestehen und eine Tolerierung eines
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartloff, wenn es nicht dieses Thema wäre, würde ich mich jetzt anders einlassen, als ich dies tue. Aber bei diesem Thema tue ich es nicht.
„Das Karlsruher Gericht fordert als Voraussetzung für ein Verbot eine gesetzliche Grundlage im jeweiligen Landesrecht. Bis heute verweigert sich die SPD-geführte Landesregierung dieser Vorgabe.“ – Entschuldigung, klarer kann man es wirklich nicht sagen!
(Beifall der CDU – Jullien, CDU: So kann man sich verrennen! – Dr. Rosenbauer, CDU: Das ist nicht das erste Mal! – Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Gesetzentwurf – Drucksache 14/3855 – soll an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend - sowie an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Es gibt die Anregung, den Gesetzentwurf auch im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu besprechen. Dem ist stattgegeben.
Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3877 – Erste Beratung
Ich hätte an das Plenum die herzliche Bitte, doch der Rednerin zuzuhören und den Geräuschpegel zu senken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt heute das Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft in einem Landesnaturschutzgesetz vor. Natur und Landschaft sind Lebensgrundlagen für Menschen, Lebensraum für die Vielfalt von Tieren und Pflanzen; Natur und Landschaft liefern die Ressourcen für die Ernährung der Menschen und halten Rohstoffe für heutige und künftige Generationen vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns kommt heute eine Verantwortung zu und die Qualität von Natur und Landschaft und die Leistungsfähigkeit unserer Kulturlandschaften auch für zukünftige Generationen zu, sie zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln.
Das Landesgesetz für eine nachhaltige Entwicklung für Natur und Landschaft trägt diesem Rechnung und schafft die Rechtsgrundlagen dafür. Es löst das bisherige Landespflegegesetz aus dem Jahr 1979 ab. Der Name ist Programm.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz geht von einem dynamischen Prozess in der Natur aus und stellt den Aspekt der Entwicklung von Natur und Landschaft stärker als bisher in den Vordergrund, im Gegensatz zu einem eher statisch konservierenden, überwiegend am Schutzgedanken orientierten Ansatz. Das Gesetz stellt den Naturschutz in einen Gesamtzusammenhang und zeigt die vielfältigen Verbindungen und Vernetzungen mit anderen Aspekten der Umweltpolitik oder der Strategie der Nachhaltigkeit auf wie beispielsweise Klimaschutz oder die Nutzung erneuerbarer Energien oder der nachwachsenden Rohstoffe. Die Behörden werden in Zukunft eine stärkere Abwägung unter diesen Gesichtspunkten zu leisten haben.
Das Landesnaturschutzgesetz orientiert sich an dem Gedanken des Naturschutzes durch Nutzung und unterstreicht die Bedeutung einer nachhaltigen Landnutzung für die Artenvielfalt und den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaften in unserem Land. Es liegt im Interesse des Naturschutzes, die Land- und Forstwirtschaft in der Fläche zu erhalten. Ohne den Weinbau gäbe es den Apollo-Falter nicht. Störche brauchen die frühe Mahd. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Aber umgekehrt gilt auch, eine intakte Natur ist die Grundlage für die Produktion gesunder Lebensmittel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Naturschutzgesetz setzt auf Kooperation und fördert das Verständnis für ökologische Zusammenhänge durch einen Auftrag zur Bildung für Nachhaltigkeit und greift damit die zentrale Botschaft der Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für Nachhaltigkeit“ auf. Besonders Kinder und junge Menschen sollen mit einem Bewusstsein für die sie umgebende Natur aufwachsen können. Auch deshalb hat die Landesregierung übrigens ein Förderprogramm „Kinderfreundliche Umwelt“ aufgelegt. Über 250 naturnahe Spiel- und Erlebnisräume wurden mit einem Gesamtvolumen von rund 5,8 Millionen Euro gefördert.
Kooperation im Naturschutz wird wesentlich von ehrenamtlichem Engagement durch Bürgerinnen und Bürger vor Ort getragen. Das Gesetz bindet deswegen die Beiräte für den Naturschutz, die anerkannten Vereine und die Beauftragten für den Naturschutz stärker als bisher in die Naturschutzarbeit und die Entscheidungen ein. Die Möglichkeit, Beauftragte für den Naturschutz in Naturparken zu bestellen, wurde neu geschaffen. Sie sollen die Arbeit in der Fläche unterstützen und für die Belange der Natur werben. Sie sollen als Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen informieren und die Naturparkträger bei ihrer Arbeit unterstützen. Es sind keine Polizisten in der Landschaft, sie haben keine hoheitlichen Befugnisse.
Das Landesnaturschutzgesetz erweitert das Spektrum der Kategorien von Schutzgebieten um die Kategorien Biosphärenreservat und Nationalpark.
Die Schutzgebiete werden insgesamt stärker an der Leitlinie einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Insbesondere die Naturparke oder auch das Biosphärenreservat Pfälzerwald bieten die Chance für eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung oder auch naturverträglichen Tourismus. Ich bin froh, dass sich unsere Naturparkträger in Rheinland-Pfalz genau in diesem Sinn in ihrer Arbeit weiterentwickeln. Wir haben die Chance, unsere sieben Naturparke im Land als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und weiterzuentwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz werden auch die rheinland-pfälzischen FFH- und Vogelschutzgebiete per Gesetz ausgewiesen. Diese Flächen tragen insgesamt einen bedeutenden Beitrag zu einem europäischen Netz NATURA 2000 und damit für Biodiversität und Artenvielfalt bei. Das Land ist insgesamt mit einem Flächenanteil von mehr als 17 % der Landesfläche beteiligt und nimmt damit im Vergleich der Bundesländer eine Spitzenstellung ein.
Lebensräume und Artenvielfalt in Europa zu erhalten, ist für uns auch in unserem Land eine Verpflichtung.
Mit der gesetzlichen Ausweisung dieser Gebiete schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für Entwicklungen und Investitionen der Kommunen, des Landes und der Wirtschaft. Im Übrigen findet dieser rheinland
Meine Damen und Herren, wir legen ein modernes Naturschutzgesetz vor. Die Instrumente erfüllen den Anspruch, einfach, vollzugstauglich und auch flexibel zu sein.
Dies gilt im Übrigen auch für die viel diskutierten Eingriffs- und Ausgleichsregelungen. Flächen und Naturräume stehen nicht beliebig und schon gar nicht kostenlos zur Verfügung. Dieser Grundsatz wird verteidigt. Allerdings gibt die neue Ausgestaltung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung mehr Raum für ein ökologisches Flächenmanagement.
Das Landesnaturschutzgesetz schafft die Möglichkeit, zum Beispiel Bagatellfälle im Wege einer gesetzlichen Vermutung bereits von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Eingriffsregelung auszuschließen. So stellen zum Beispiel der Bau landschaftsangepasster Hochsitze, die Errichtung von Viehunterständen oder Kulturschutzzäunen, die Instandhaltung von Deichen und Dämmen keine Eingriffe dar. Die zuständigen Behörden können sich so auf die wesentlichen Aufgaben des Naturschutzes konzentrieren.
Ein notwendiger Ausgleich kann durch die Errichtung von Ökokonten bereits im Vorfeld von Eingriffen zugelassen werden. Die Zahlung eines Ersatzgeldes ist möglich, wenn eine Kompensation vor Ort sinnvollerweise nicht vorgenommen werden kann.
Unsere einfachen und flexiblen Regelungen dienen den Antragstellern und den Behörden. Die Natur profitiert von zusammenhängenden und nachhaltigen Ausgleichsmaßnahmen.
Neu ist die Einführung eines elektronischen Kompens ationsflächenkatasters, das den Bürgern und Bürgerinnen, den Kommunen und den zuständigen Behörden die Möglichkeit bietet, sich schnell und zuverlässig einen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen für anstehende Planungen zu verschaffen.
Wir schaffen mit diesem Gesetz die Rechtsgrundlage dafür. Im Übrigen wird den Kommunen die Software für dieses Kataster zur Verfügung gestellt.
Das Landesnaturschutzgesetz setzt europäische Vorgaben um, auch Bundesrecht, aber wir nutzen auch Spielräume. Wir haben ganz gezielt im Vorfeld auch deswegen eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erörtert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits damals waren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände, Fachbehörden des Landes, die Kammern, die kommunalen Spitzenverbände an der Gesetzesfolgenabschätzung beteiligt. Die Ergebnisse sind in dem Entwurf berücksichtigt worden. Im Übrigen haben wir – auch das ist sicherlich neu – unsere Eingriffsregelungen und die Regelungen im Gesetz einer so genannten Ökoeffi
zienzanalyse unterworfen. Das heißt, wir haben schon geprüft, ob sie ökologisch wirksam ist, aber auch zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten. Auch diese Unters uchung und diese Ergebnisse sind in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft stützen wir uns auf die Erfahrungen vor Ort. Es ist ein Dialog mit den Akteuren entstanden. Er bietet die Grundlage für einen modernen Naturschutz im 21. Jahrhundert. Ich bitte in den weiteren Beratungen um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung, in persona von Frau Ministerin Conrad, verkündet immer wieder, was eben auch der Fall war, dass Naturschutz nur Hand in Hand mit der Landwirtschaft gehen kann.