Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 19. April 2005 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 21. April 2005 beraten.

Da noch eine Debatte erfolgt, erspare ich mir inhaltliche Darstellungen.

Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorneweg zu sagen, die CDU-Fraktion – der Berichterstatter hat es auch berichtet – trägt diesen Gesetzentwurf mit.

Mit diesem Gesetz ist eine Vielzahl von Öffnungen verbunden, die wir positiv bewerten. Als Beispiel sei nur der Prüfsachverständige genannt, womit es in Zukunft nicht nur öffentlich-rechtliche, sondern auch privatrechtliche

Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Nachweis von Standsicherheit gibt.

Es sei mir gestattet, zu den vielen Punkten, wo wir einer Meinung sind, noch zwei Gedanken hinzuzufügen, die in dem Zusammenhang bedacht werden sollten.

In § 87 wird in Zukunft die Möglichkeit eröffnet, dass das Land per Rechtsverordnung bauvorlageberechtigte Personen, seien es Architekten, seien es Ingenieure, zur Fortbildung verpflichten und auch ihre Haftpflichtversicherung prüfen kann. Das heißt, es geht um eine Fortbildung, nachdem diese Ingenieure sich in die Architektenliste haben eintragen lassen. Wir halten dies für einen wichtigen Beitrag; denn eine solche Möglichkeit des Landes ist im weitesten Sinn Verbraucherschutz.

Diejenigen, die sich Architekten und Ingenieuren bedienen, brauchen das Vertrauen in ihre Fachleute. Da die Bautechnik sich rasend schnell verändert, ist es durchaus Aufgabe eines solchen Gesetzes und von Rechtsverordnungen, Verbraucherschutz dadurch sicherzustellen, dass sich die Fachleute wirklich weiterbilden. Auch Fragen der Baukultur können dadurch beeinflusst werden, dass man auf solche Fortbildungen setzt. Derzeit ist diese Fortbildung freiwillig.

Beispielsweise hat die Architektenkammer in RheinlandPfalz 4.000 eingetragene Mitglieder. Wenn man sich anschaut, wie die Seminare der Kammer belegt sind, dann sind das 1.600 Teilnehmer. Natürlich sind auch Mitglieder dabei, die in einem Jahr mehrfach an einem Seminar teilnehmen, das heißt, da ist durchaus noch Potenzial gegeben, sich weiterzubilden.

Herr Minister, wir würden aber darum bitten, bevor das Land eine solche Rechtsverordnung erlässt, dass man auf die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, Hessen und wo immer solche Verfahren, solche Fortbildungen nach der Eintragung schon erprobt werden, zurückgreift. Wir müssen die Fehler anderer Bundesländer nicht wiederholen. Im Gegenteil. Wir wollen von den Erfolgen anderer Bundesländer lernen. Wir möchten auch, dass eine solche Rechtsverordnung in den parlamentarischen Gremien besprochen wird, bevor sie erlassen wird.

In dem Zusammenhang sei mir auch erlaubt, einen kurzen Exkurs auf die Novelle des Architektengesetzes zu machen, die heute nicht auf der Tagesordnung steht, bei der es aber um die berufliche Fortbildung vor der Eintragung in die Architektenliste geht, was wir grundsätzlich unterstützen; denn auch Berufsanfänger, die noch nicht in die Architektenliste eingetragen sind, brauchen Kenntnisse, wie beispielsweise betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die ihnen an den Hochschulen leider kaum vermittelt werden. Auch eine solche Fortbildung ist Verbraucherschutz und sollte deshalb bei der Novelle des Architektengesetzes berücksichtigt werden.

Ein zweiter Gedanke: Im Rahmen des Anhörverfahrens ist auch die so genannte kleine Bauvorlageberechtigung abgefragt worden. Das Ergebnis war eindeutig und ist mir so wichtig, dass ich mir erlaube, aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf so, wie er Ihnen vorliegt, zu zitieren.

Dort heißt es wörtlich: „Das Ergebnis der Anhörung zur kleinen Bauvorlageberechtigung ist, dass sich aus den eingegangenen Stellungnahmen keine überzeugenden Gründe für eine Änderung der jetzigen Rechtslage und für eine Einführung einer kleinen Bauvorlageberechtigung ergeben haben.“ Das heißt, sie steht nicht im vorliegenden Gesetzentwurf, und es ist gut, dass es nicht drinsteht; denn es geht uns hierbei nicht darum, dass wir den Markt beschränken wollen – das war nie Gegenstand –, sondern es geht uns darum, dass anerkannt werden muss, dass Bauen Fachleute braucht, Bauen mehr ist, als Hohlblocksteine aufeinander zu setzen oder im Baumarkt einkaufen zu gehen.

Als Land Rheinland-Pfalz auch und gerade in Zeiten knapper Kassen bei privaten Haushalten, wo Menschen sich bemühen, auch zu sparen, ist darauf zu setzen und darauf zu halten, dass der Staat Baukultur fördern muss und Bauen Fachleute braucht. Insofern betonen wir ausdrücklich, dass die Absage an eine kleine Bauvorlageberechtigung in der Begründung steht. Wir freuen uns darüber und tragen den Gesetzentwurf, wie auch schon berichtet, mit.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Herr Abgeordneter Itzek hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiner, natürlich kann man den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, je nach Interessenlage, je nachdem, wer argumentiert, ob das auf der einen Seite die Handwerkskammer oder auf der anderen Seite die Architektenkammer ist, auch anders bewerten.

Es hat eine sehr intensive Anhörung gegeben, und man hat sich dann dafür entschieden, dass keine kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister der Bauberufe, Bautechniker sowie Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur eingeführt werden sollte. Das war die politische Entscheidung. Ob es in fünf oder zehn Jahren noch diese Entscheidung sein wird, habe ich meine Zweifel.

Wir machen manches doppelt gemoppelt. Es gibt auch qualifizierte Handwerksmeister, die ohne weiteres in der Lage wären, solche Möglichkeiten zu erledigen.

Wesentliche Ziele der Novelle sind die Beseitigung der in bauaufsichtlicher Praxis erkannten Erschwernisse, die Bereinigung von Unstimmigkeiten im Gesetzeswortlaut und – dies erscheint mir als der wichtigste Punkt – die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Neuregelung der bautechnischen Prüfung, Privatisierung der Standsicherungsnachweisüberprüfung und Überwachung der Bauausführung.

Die wesentlichen Ziele sind mit dieser Änderung erreicht worden. Im Außenbereich liegende landwirtschaftliche Betriebe sollen zukünftig Hinweisschilder, die auf die Direktvermarktung ihrer Produkte aufmerksam machen, aufstellen dürfen. Ich glaube, das war ein Wunsch der Landwirtschaft. Dem sollte man Rechnung tragen, und dem hat man damit Rechnung getragen.

Die Genehmigungsfreiheit von Garagen und überdachten Stellplätzen soll im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben erweitert werden. Da haben wir Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Auch das war notwendig und richtig.

Ein Kritikpunkt – Frau Thomas, das war die Diskussion auch im Haushalts- und Finanzausschuss – betraf die Frage der Genehmigungsfreiheit von Antennen bis zu zehn Meter Schafthöhe, die bisher vorhanden, aber nicht gesetzlich geregelt war. Nur, wer haben will, dass wir Mobilfunk betreiben, muss diese Möglichkeit schaffen, dass es nicht genehmigt werden muss.

Frau Thomas, dann müssen wir unser Handy wegwerfen. Das habe ich schon einmal gesagt. Das wäre eine Einschränkung der bisherigen Rechtslage.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt, nachdem wir es genehmigungsfrei gestellt haben, ist es rechtlich geregelt. Ansonsten wäre Rechtsunsicherheit damit verbunden. Die Kommunen haben gemeinsam mit den Netzbetreibern weitgehende Maßnahmen ergriffen, um Schwierigkeiten auszuräumen, zum Beispiel bezogen auf das Aufstellen in Wohnbereichen. Das ist weitgehend in kommunaler Selbstverwaltung geregelt worden.

Die Schaffung einer neuen Rechtsfigur für die Prüfung der Standsicherheit und die Rechtsgrundlage sorgen dafür, dass bestimmte Befugnisse im Zusammenhang mit der neuen Figur auf die Ingenieurkammer übertragen werden können. In diesem Zusammenhang stehen die Änderungen dieses Ingenieurgesetzes.

Ich bin der Auffassung, wir haben der Entwicklung, wie sie sich aufgrund der praktischen Gegebenheiten ergeben hat, Rechnung getragen und werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf werden Anpassungen an bundesrechtliche Regelungen vorgenommen. Außerdem werden Maßnahmen der Deregulierung oder auch der

Veränderung der Personenkreise, die bestimmte Leistungen erbringen können, geregelt. Damit sind wir im weitesten Sinne einverstanden. Einer Vielzahl der Deregulierungsvorschläge tragen wir mit. Wir tragen auch die Regelungen mit, die sich auf Standsicherheitsnachweise beziehen, wer diese erbringen kann, und die Verfahrensänderungen.

Weshalb wir dennoch gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmen werden, möchte ich an dieser Stelle deutlich machen. Deshalb haben wir gebeten, über diesen Tagesordnungspunkt eine Debatte zu führen. Wir möchten, dass die Landesbauordnung in einem Punkt nicht dereguliert wird, nämlich wenn es um die Veränderung der Genehmigungspflicht für Mobilfunkantennen bis zehn Meter geht. Wir sind der Meinung, dass die Mitwirkung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen gesichert werden muss, in denen dies überhaupt noch möglich ist. Diese Möglichkeit sollte ihnen nicht auch noch weggenommen werden. Wir sind der Meinung, dass diese Art der Mitwirkung ein demokratisches Mitwirkungsrecht ist. Dies ist ein Stück vorbeugende Gesundheitsvorsorge. Deshalb wollen wir das in diesem Bereich nicht mittragen.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Herr Creutzmann, ich habe mir bereits gedacht, dass Sie „Ach“ oder Ähnliches rufen werden. Deshalb will ich Ihnen das deutlich machen. Es gibt derzeit keine stringenten Beweise für gesundheitliche Risiken durch Elektrosmog unterhalb der geltenden Grenzwerte. Sie wissen aber, wie schwierig es ist, diese aufgrund der Vermischung der verschiedenen Technologien einzuhalten. Es liegen aber ernst zu nehmende Hinweise auf derartige Risiken vor. Deswegen bin ich der Meinung, dass ein vorsorgender Gesundheitsschutz geschaffen und gehalten werden soll, sofern die Möglichkeiten dazu gegeben sind.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von der CDU-Fraktion, die derzeitig beabsichtigte Regelung orientiert sich an den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber. Diese werden durch ein solches Verfahren gestärkt, während die Interessen der Anwohner geschwächt werden. Das wollen wir in dieser Form nicht mittragen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will Ihnen einmal den Hintergrund verdeutlichen. Es ist richtig, dass bisher nicht jede Antenne bis zu einer gewissen Höhe genehmigungspflichtig war. Aufgrund der Rechtsprechung bestand jedoch die Möglichkeit, eine Genehmigungspflicht herbeizuführen, wenn eine Nutzungsänderung vorausging. Wenn man eine solche Antenne auf ein Dach stellt, dann ist das eine gewerbliche Nutzung. Genau das gab den Kommunen die Möglichkeit, bei der Positionierung solcher Antennen in reinen Wohngebieten über die Genehmigungspflicht und die Beratungs- und Mitwirkungsmöglichkeit steuernd einzugreifen. Dieses Instrument nehmen Sie durch Ihre vorgesehene Regelung den Kommunen weg. Dabei hilft auch keine Vereinbarung zwischen Mobilfunkbetreibern und Kommunen, weil vorgesehen ist, dass die Kommunen den Mobilfunkbetreibern andere alternative Stand

orte anbieten können. Die Mobilfunkbetreiber sind aber nicht verpflichtet, diese alternativen Standorte zu nehmen. Sie können sie nehmen, müssen sie aber nicht nehmen.

An dieser Stelle möchten wir eine klare Rechtslage schaffen und die Kommunen an den längeren Hebel setzen, damit sie Einfluss nehmen können. Sie wollen den Kommunen diese Möglichkeit aber wegnehmen. Für uns gilt beim Mobilfunk, dass Transparenz oberstes Gebot ist. Das ist Gesundheitsvorsorge auf der einen Seite und Mitwirkungsmöglichkeit auf der anderen Seite. Wir wollen nicht, dass durch geringere Information und durch die Rücknahme von Genehmigungspflichten die Diskussion erneut emotionalisiert wird oder Ängste der Bevölkerung geschürt werden.

Aus diesem Grund werden wir diese Änderung nicht mittragen und lehnen diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Creutzmann.