Protokoll der Sitzung vom 01.06.2005

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben die Argumente nun schon gehört. Ich glaube, in der Praxis wird sich jedoch erweisen oder müsste sich erweisen, welche Verordnung die richtige ist. Wir sind als Parlament heute aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen, das die Landesregierung in die Lage versetzt, irgendeine – ich sage das jetzt einmal als Parlamentarier – Verordnung zu erlassen, und wir wissen nicht, welche Verordnung dann dabei am Schluss herauskommt. Ich kann das als Parlamentarier nicht begrüßen, vor allem, wenn ich weiß, dass über die Verordnung in den Beiräten – im Landesjagdbeirat und in anderen Beiräten – schon lange gesprochen wird, wir dann am Schluss im Parlament eine Vorlage erhalten, das Gesetz zu ändern, damit dann die Landesregierung handeln kann. Das halte ich eigentlich nicht für den richtigen Weg. Das ist vom Verfahren her problematisch. Das ist das eine.

(Mertes, SPD: Und jetzt zur Sache!)

Ich kann auch einen Vortrag über die Leitbache und ihr Futterverhalten halten, wenn die Kirrung zu stark ist. Das können wir auch gern machen.

(Billen, CDU: Das wäre einmal interessant!)

Das Zweite ist: Zur Sache ist klar zu machen, wenn jemand weiß, wer füttert, wenn jemand weiß, wer zuviel kirrt, dann können das nur die Jäger sein.

Dann können es nur die Jäger sein, die sozusagen im Nachbarschaftsumfeld des Delinquenten ihr Jagdrevier haben. Wir können nicht davon ausgehen, dass wir, egal in welcher Art Verwaltung, den Wald kontrollieren können und auch kontrollieren können, wer wo welches Futter hinwirft. Das schaffen wir doch nicht. Die Förster sind völlig überfordert. Sie haben ganz andere Aufgaben. Die Gemeindeverwaltung vor Ort wird es nicht schaffen. Deswegen habe ich eine gewisse Skepsis was denn nun der Eintrag – – – Hier sagt die Ministerin zu Recht, man hat eine topographische Karte und trägt die Punkte ein, wo man diese Fütterung durchführt.

Man weiß, dass die Jäger ihre Kirrungsstellen verändern müssen, weil das Wild nicht dauernd an die gleiche Stelle kommt. Sie müssen dann dauernd neue Karten produzieren.

Ich bin der Meinung, es ist ein guter Wille vorhanden zu kontrollieren. Aber ich bin der Auffassung, es wird so nicht klappen.

Herr Creutzmann, das ist leider sehr liberal. Da können Sie jetzt gar nicht drüber. Das haben sie sich anders vorgestellt.

(Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Wir müssen gewährleisten können, dass es weniger Schwarzwild gibt. Dazu sind die Jäger gefordert.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

In diesem Moment müssen die Jäger zusätzlich beweisen können, dass sie auch in der Lage sind, nicht nur zu wissen, wer die Fütterung vornimmt, sondern dass sie denjenigen auch benennen und zur Verantwortung ziehen. Es hat keinen Sinn, wenn der Vorsitzende des Jagdverbands oder der Leiter des Hegerings sagt, wir stehen dafür, dass nicht mehr gekirrt wird. Prinzipiell sind alle Jäger dafür, gegen Fütterung sowieso, für eine eingeschränkte Kirrung auch. Dann müssen sie aber auch ihre Verantwortung wahrnehmen.

Da möchte ich die Kolleginnen und Kollegen – ich glaube, die meisten Jägerinnen und Jäger haben wir bei der CDU – darauf hinweisen, dass die Verantwortung im Jagdverband und in den Hegeringen wahrgenommen werden muss. Wenn das möglich ist, dann sind die weiteren Maßnahmen, die die Landesregierung vorschlägt, natürlich hinfällig. Die Landesregierung hat diese Maßnahmen erst nach der Erfahrung, dass es nicht geht, vorgeschlagen. Ich sage, freiwillige Vereinbarungen sind durchaus sinnvoll und richtig, auch in den Veränderungen, die vorgesehen sind. Aber es muss bewiesen werden, dass es klappt. Dazu sind zuerst einmal die Verbände gefordert.

Ich bin deswegen auch für eine Anhörung. Ich würde gern noch einmal die Argumentation der Verbände wissen, warum es nicht klappt und die Jäger sagen, wir können es anscheinend doch nicht gewährleisten, was ursprünglich freiwillig ausgemacht war.

Wenn wir die Anhörung haben, können wir als Parlament, als Abgeordnete über den Verordnungsentwurf diskutieren und wissen dann auch, worüber wir bestimmen. Ich lasse es deswegen bewusst so offen, weil es in der Sache richtig ist, die Kirrung und die Fütterung stark einzuschränken. Das wissen alle. Aber die Instrumente, die wir dazu haben und die die Landesregierung vorschlägt, sind meiner Auffassung nach fraglich.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, wie sie in § 5 des Landeswaldgesetzes definiert ist, erfordert zur dauernden Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung des Lebensraums eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt, unter anderem auch das Hinwirken auf Wilddichten, die das waldbauliche Betriebsziel grundsätzlich ohne Maßnahmen zur Wildschadensverhütung erreichen. (Beifall der FDP)

Die Forderung nach dem Lebensraum angepassten Wildbeständen, insbesondere der den Wald schädigenden Schalenwildarten, finden sich nicht nur im Landeswaldgesetz, sondern ebenso im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder.

Nach der Chiffre „Wald vor Wild“ ist eindeutig festgelegt, dass im Konfliktfall die Belange der Forstwirtschaft Vorrang vor den Belangen der Jagd haben.

Meine Damen und Herren, in der Realität besteht mit großen Unterschieden in der Örtlichkeit eine nicht weg zu diskutierende Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Auftrag, nämlich im Wald Wildschäden zu vermeiden, und seiner praktischen Erfüllung.

Die bisherige Fütterungspraxis nach § 28 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes sah ein Verbot der Fütterung und Kirrung bei gleichzeitiger Ausnahmeregelung bei Zeiten außerhalb der Jagdzeit vor. Das wurde auch von meinen Vorrednern schon so bestätigt.

Kirrung von Schwarzwild ist nach geltendem Recht zum Zweck der Erlegung ganzjährig erlaubt.

Meine Damen und Herren, in der praktischen Handhabung haben Fütterung und Kirrung in einem Maß zugenommen, die dadurch problematisch geworden ist, dass mehr als in Einzelfällen die Kirrung als verdeckte Fütterung gehandhabt wird, und zwar nicht nur für Schwarzwild, sondern auch für anderes Schalenwild. Die Gefahr für hohe Wildbestände ist sehr groß. Auch hier unterscheide ich mich nicht in dem, was meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben.

Meine Damen und Herren, insoweit besteht schon Regelungsbedarf. Das Ziel muss sein, Fütterung und Kirrung vom Umfang her restriktiver zu handhaben.

In der Novelle wird die bisherige Ausnahmegenehmigung für Fütterung und Kirrung ersatzlos gestrichen. Ich denke, das ist richtig. Ich denke, auch hier gibt es breiten Konsens. Gleichzeitig ist in der Novelle eine Verordnungsermächtigung enthalten, mithilfe der die Landesregierung den Problemkreis Fütterung und Kirrung regeln kann. Diese Verordnung muss nach unserer Auffassung so aussehen, dass den Belangen der Bodennutzer, also der Landwirtschaft, dem Weinbau und der Forstwirtschaft, ebenso Rechnung getragen wird wie den Belangen der Jäger.

Meine Damen und Herren, dies vor allem ohne unnötige Bürokratie. (Beifall des Abg. Billen, CDU)

Das grundsätzliche Verbot von Fütterung und Kirrung ist eine jagdpolitische Aussage, die mit den eingangs erwähnten Zielen in Zusammenhang steht. Die mehr operative technische Regelung der Fütterung und Kirrung ist in einer Landesverordnung richtig platziert.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion wird der Novellierung des Landesjagdgesetzes selbstverständlich zustimmen. Über die Details und die genaue Formulierung müssen wir uns unterhalten Wir haben einen Entwurf der Verordnung vorliegen. Auch hier muss ich feststellen, dass bei meinen Vorrednern sehr großes Einvernehmen besteht. Ich denke, dass wir über das eine oder andere Detail – das war der Punkt, wo das Ganze ein bisschen auseinander ging –, wer mit Bürokratie überzogen oder nicht überzogen ist, ob die Kartierung bei den Jagdpächtern bleibt, eine Selbstkontrolle der richtige Weg ist oder die untere Jagdbehörde, sprich die Kreisverwaltung, letztendlich in der Lage ist, dies zu handeln und zu kontrollieren, noch reden müssen. Ich muss aus meiner Sicht feststellen, in der Zielsetzung gibt es wenig Differenzen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Damit ist die heutige Tagesordnung abgehandelt.

Ich lade Sie zur 95. Plenarsitzung morgen früh um 9:30 Uhr ein.

Die Sitzung ist geschlossen.