Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

Das Wort hat Herr Abgeordneter Lammert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 60.000 Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer engagieren sich ehrenamtlich in unseren Feuerwehren. Rund 15.000 junge Menschen engagieren sich darüber hinaus in etwas über 1.000 Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2005 wechselten rund 1.200 Jugendliche von der Jugendfeuerwehr zur freiwilligen Feuerwehr.

Die Jugendfeuerwehr ist eine wichtige Ausbildungsstätte für bürgerschaftliches Engagement und bietet auch jungen Menschen die Gelegenheit, später als aktive Feuerwehrleute in die freiwillige Feuerwehr mit einzutreten. Die Jugendfeuerwehr steht Jugendlichen ab 10 Jahren offen. Das hatten wir bereits im Brand- und Katastrophenschutzgesetz beschlossen.

Jetzt soll die Möglichkeit geschaffen werden, sogenannte Bambini-Feuerwehren oder Kinder-Feuerwehren einzurichten, und zwar für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Diese Begriffe werden nicht gern genutzt, sondern sie sollen Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren heißen.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich diese Möglichkeit der Einrichtung; denn eine möglichst frühe spielerische Einbindung von Kindern in die Feuerwehr fördert sicherlich auch den Entschluss, später in die freiwillige Feuerwehr einzutreten bzw. auch dabeizubleiben. Viele Vereine verfahren ähnlich. Auch bei den Sportvereinen kann man sehr früh eintreten. Deswegen ist es sinnvoll, dass hier frühzeitig die Möglichkeit geschaffen wird, sich bei der Feuerwehr zu engagieren und dort mitzumachen.

Wir haben im Land Rheinland-Pfalz positive Erfahrungen gemacht. Es gibt bereits rund elf dieser Kinder- und Bambini-Feuerwehren. Insgesamt gibt es eine positive Resonanz. Daher begrüßen wir das.

Jetzt komme ich zum Knackpunkt. Die Unfallversicherung läuft bei denjenigen Kinderfeuerwehren, die bereits eingerichtet sind, über den Landesfeuerwehrverband. Dieser hat die Kinder entsprechend versichert. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll die Unfallkasse von Rheinland-Pfalz den Versicherungsschutz übernehmen, und zwar auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Auch das ist von unserer Seite ausdrücklich zu begrüßen, zumal dann auch eine klare Rechtssicherheit besteht. Es gab immer Diskussionen, ob die Unfallversicherung des Landesfeuerwehrverbands ausreicht. Wenn die Kinder ab 6 Jahren mit in die Unfallversicherung des Landes Rheinland-Pfalz hineingenommen werden, ist das eine positive Geschichte. Ich denke, dann weiß man, dass alles entsprechend abgesichert ist, wenn etwas passieren sollte.

Laut einer Großen Anfrage der Fraktion der SPD im Juli 2005 hat die Landesregierung wegen der unfallrechtlichen Problematik Kritik an den Bambini-Feuerwehren geäußert.

Herr Minister, ich gehe davon aus, dass sich diese Überlegungen in Anbetracht der Gesetzesänderung verändert haben. Man hätte sicherlich auch schon bei der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes daran denken können, die Veränderung aufzunehmen. Das ist etwa ein Jahr her. Jetzt haben wir es in Gesetzesform vorliegen. Wir sehen das von unserer Seite aus grundsätzlich positiv.

Ich will durchaus anmerken, dass die überwiegende Initiative vonseiten der Feuerwehren selbst gekommen ist, und zwar aus den Kreisfeuerwehrverbänden Westerwald und Cochem-Zell, die sich federführend für dieses Thema engagiert haben und auf Wunsch bei der sogenannten Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbands mit eingebunden waren. In dieser Landesarbeitsgruppe wurden letztendlich konkrete Vorschläge unterbreitet.

Interessant ist – deswegen finde ich es gut, dass ihr Sachverstand aufgegriffen wurde –, dass in diesen wortwörtlich die Gesetzesänderung aufgeführt ist. Ich denke, der Landesfeuerwehrverband wird wissen, was er möchte. Insofern gehe ich davon aus, dass es richtig ist, dass wir das mit übernehmen.

Die CDU-Fraktion möchte die Feuerwehren unterstützen. Dazu gehört auch eine freiwillige Nachwuchsförderung. Wir werden sicherlich in den Ausschussberatungen noch das eine oder andere vertiefen können. Grundsätzlich stehen wir dem Gesetzentwurf positiv gegenüber.

Danke schön.

(Beifall der CDU und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Auler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wären unsere Ortsgemeinden ohne unsere freiwilligen Feuerwehren?

(Zuruf von der SPD: Abgebrannt!)

Ich denke, hier müssen wir wirklich etwas tun.

In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 2.400 örtliche Feuerwehreinheiten. Es gibt ferner 60.000 Feuerwehrangehörige, die ehrenamtlich in den freiwilligen Feuerwehren aktiv sind, und etwa 5.000 Kräfte bei den Werksfeuerwehren. Dem stehen zum Beispiel für das Jahr 2004 über 41.000 Einsätze beim Brandschutz gegenüber.

In der Jugendfeuerwehr sind bezogen auf das Jahr 2004 rund 11.800 Jungen und knapp 3.000 Mädchen aktiv. Die Zahlen sind leider leicht rückläufig. Von den Jugendlichen haben nach ihrer Zeit in der Jugendfeuerwehr 1.191 den Weg zur freiwilligen aktiven Feuerwehr gefunden.

Man kann beobachten, dass das Interesse von Jugendlichen, auch von Kindern, an Angelegenheiten der Feuerwehr, vor allen in ländlichen Gebieten, riesengroß ist.

Allerdings lässt das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz bisher in § 9 Abs. 6 Jugendfeuerwehren zwar zu, aber die Kinder müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Jugendfeuerwehren sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in vollem Umfang versichert. Dies gilt derzeit aber nicht für die Kinder – leider –, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die sogenannten Bambini-Gruppen.

Man kann feststellen, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr praktisch spielerisch an die Jugendfeuerwehr herangeführt und vorbereitet werden können. Ich bin der Auffassung, dass eine Nachwuchsförderung gar nicht früh genug ansetzen kann; denn gerade in ländlichen Gebieten weisen die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr auf Nachwuchssorgen in ihrer Feuerwehr hin, meine Damen und Herren.

Zu berücksichtigen ist bei der Nachwuchspflege der Feuerwehr die demografische Entwicklung und die sich immer stärker individualisierende Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen. Deswegen halte ich es für eine sehr gute Idee, Kindern auch vor dem 10. Lebensjahr in sogenannten Bambini-Feuerwehrgruppen den Zugang zur Feuerwehr zu ermöglichen und sich spielerisch mit den Angelegenheiten der Feuerwehr vertraut zu machen.

(Beifall der SPD – Harald Schweitzer, SPD: Wenn die FDP schon nicht klatscht, muss das wenigstens die SPD tun! – Beifall der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Schweitzer.

Kein Grund für eine Gesetzesänderung, aber ich denke – das sollte auch einmal angesprochen werden –, auch dem sozialen Aspekt durch die Einbindung von Kindern, die manchmal eher von der Schattenseite kommen und auf der Schattenseite des Lebens stehen, kommt eine ganz besondere Bedeutung bei der Jugendfeuerwehr zu. Auch das möchte ich betonen und freue mich, dass dieser Gesetzesentwurf eingebracht wurde.

(Beifall des Abg. Harald Schweitzer, SPD – Harald Schweitzer, SPD: Das ist so!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der neue Gesetzentwurf sieht vor, Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr zu gründen, an denen Kinder zwischen 6 und 10 Jahren teilnehmen können. Von besonderer Bedeutung und auch beruhigend für die Eltern der Kinder ist die Bestimmung, dass die Mitglieder der Vorbereitungsgruppen in die gesetzliche Unfallversicherung fallen und über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert sind.

Unsere Fraktion, die FDP-Fraktion, sieht darin einen wirksamen Beitrag, dem drohenden Nachwuchsmangel bei der Feuerwehr prospektiv entgegenzuwirken. Wir werden diesem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Bruch.

(Harald Schweitzer, SPD: Er ist geläutert! – Pörksen, SPD: Zum Glück gezwungen!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage nach einer solchen Möglichkeit, in der rheinland-pfälzischen Feuerwehr Bambini-Gruppen einzurichten, ist nicht neu.

Herr Abgeordneter Lammert, wenn Sie die damalige Debatte genau verfolgt hätten, hätten sie feststellen

können, dass schon damals bei der Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Frage diskutiert worden ist, ob man in diese Richtung gehen soll. Das Ministerium war skeptisch,

(Pörksen, SPD: Der Verband auch!)

skeptisch aus zwei Gründen, zum einen wegen der Frage der Sicherheit und der Versicherung und zum anderen wegen der Betreuung, da Kinder in dem vorgesehenen Alter eine andere Betreuung brauchen als möglicherweise 12- oder 13-Jährige.

Wir haben mittlerweile verschiedene Gespräche innerhalb der rheinland-pfälzischen Feuerwehr geführt, auch mit den entsprechenden Versicherungen. Die Versicherungsfrage ist sicherlich zu lösen, nicht jedoch die Frage der Betreuung, weil sie nicht verordnet werden kann.

Das heißt, es muss vor Ort jemand anwesend sein, der sich pädagogisch um solche Kinder kümmert; denn das kann keine Feuerwehr im engeren Sinne sein, sondern es ist eine spielerische Herangehensweise an die Aufgaben der Feuerwehr, der Technik und der Philosophie der Feuerwehr.

Es gibt schon eine entsprechende Beratungsnotwendigkeit im Ausschuss, wie das sichergestellt werden kann. Eine Möglichkeit ist zu sagen, es gibt keinen Zwang. Die andere Möglichkeit ist zu sagen, wir öffnen und machen Angebote.

Ich denke, in der Folge werden wir darüber reden müssen, dass wir Betreuer entsprechend beraten, ihnen Hilfestellung geben: Wie gehe ich pädagogisch mit Kindern um? Es ist notwendig, all dies zu beraten.

Ich bedanke mich ausdrücklich für die freundlichen Worte zu den rheinland-pfälzischen Feuerwehren. Man kann aus den Beratungen auch einmal ein Geheimnis lüften. Es gibt einen Paten in der Sache, einen Feuerwehrpaten. Es ist der Abgeordnete Harald Schweitzer. Deswegen nenne ich sie nicht Bambini-Feuerwehren, sondern „Haraldinis“, weil er derjenige gewesen ist, der mich dauernd bekniet hat: „Jetzt unternehmen Sie etwas, damit wir über solche Feuerwehren reden können.“

(Pörksen, SPD: Dabei hat er noch nicht einmal eine Feuerwehr vor Ort, der Kollege!)

Wir können darüber reden. Er hat auch einen Feuerwehrorden bekommen. Ich weiß nicht, ob deswegen, aber ich glaube, seit dieser Zeit geht es mit der rheinland-pfälzischen Feuerwehr weiterhin voran.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir sind damit am Ende der Beratung. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: