Thomas Auler
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105. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 26. Januar 2011
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge möchte ich doch am Anfang noch klarstellen: Herr Kollege Hüttner, erstens haben wir einen Beförderungsstau bei der rheinland-pfälzischen Polizei.
Zu früh geklatscht.
Herr Kollege Lammert, zweitens hat der Personalbestand der rheinland-pfälzischen Polizei nichts, aber auch gar nichts mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu tun.
So, jetzt können Sie klatschen.
Denn der vorgelegte Gesetzentwurf hat ganz einfach ein ganz anderes Ziel. Er hat das Ziel, auch in Zukunft die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in RheinlandPfalz auf höchstmöglichem Niveau zu sichern, und er hat das Ziel, eine Rechtssicherheit bei Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz zu schaffen.
Die Handlungsfähigkeit der Polizei wird damit ganz entscheidend verbessert.
Die Entscheidungen höchstrichterlicher Rechtsprechung wurden in diesem Gesetzentwurf umgesetzt. Als wir vor einigen Wochen zum ersten Mal über den Gesetzentwurf diskutiert haben, habe ich gesagt, dass man den Entwurf genauer betrachten muss: Es gibt gute Seiten daran, aber es gibt auch Dinge, bei denen wir aufpassen müssen, beispielsweise, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht zu weit einzuschränken. Ich habe gesagt, dass man dieses Gesetz von zwei Seiten betrachten muss und wir uns darüber im Ausschuss noch unterhalten müssen.
Den Gesetzentwurf, den wir nun seitens der Landesregierung vorgelegt bekommen haben, können wir so mittragen. Insbesondere was die Onlinedurchsuchung anbelangt, sind wir froh darüber, dass wir in Zukunft besser gewappnet sind, was terroristische Gewalttaten anbelangt, Herr Innenminister. Wir haben uns aber auch immer dafür eingesetzt, dass nicht gleichzeitig das Betretungsrecht für Wohnungen mit eingeführt wird. In dem Gesetzentwurf ist dieses Betretungsrecht nicht vorgesehen, und darüber sind wir sehr froh.
Wir sind auch froh darüber, dass ein Richter am Oberverwaltungsgericht eine entsprechende Maßnahme genehmigen muss. Ich denke, dies ist eine sehr hohe Hürde, und die Bürgerinnen und Bürger werden dankbar sein, dass man höchstrichterliche Menschen im Land darüber entscheiden lässt.
Die automatische Kennzeichenerfassung wurde gestrichen, Herr Kollege Lammert hat dies soeben mit Bedauern angesprochen. Herr Kollege Lammert, aber wenn
man feststellt, dass man eine Vorschrift nicht braucht, muss man sie auch nicht unbedingt in ein neues Gesetz mit aufnehmen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass vor einigen Jahren gesagt wurde, wir bräuchten unbedingt den Großen Lauschangriff. Aber als es überprüft wurde, hat man auf einmal nach einigen Jahren gemerkt, wir haben ihn nie gebraucht.
Ich glaube, man sollte damit vorsichtig sein, was man einbringt. Machen wir uns doch nichts vor! Von dem sogenannten automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich wären in allererster Linie Bürgerinnen und Bürger, Autofahrer erfasst worden, die sich nie irgendeiner Straftat schuldig gemacht haben. Die Polizei hingegen muss ihre Kraft dafür aufwenden, die Rechtsbrecher zu finden, und nicht, um Daten von unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln.
Genau das macht es unter anderem auch aus, dass die garantierte Privatsphäre unangetastet bleibt. Es ist sehr wichtig, dass dies in dem Gesetzentwurf so beachtet wurde.
Es war auch sehr gut, dass schon von Anbeginn an der Landesdatenschutzbeauftragte mit seinem Team eingebunden war und auch entsprechende Verbesserungen vorgelegt hat, die umgesetzt wurden.
Was wir uns als FDP-Fraktion noch wünschen würden, wäre, dass das Gesetz innerhalb der nächsten Legislaturperiode evaluiert wird, um zu sehen, ob es sich bewährt hat, ob alle Bestimmungen so bleiben müssen, ob man nicht vielleicht wieder mehr Rechte gewähren kann oder ob es möglicherweise weiterer Restriktionen bedarf. Ich denke, eine Evaluation wäre für alle Seiten gut.
Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich darf mich an dieser Stelle für die wirklich gute Zusammenarbeit bedanken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu
dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/5159 –, Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Durch Beschluss des Landtags vom 16. Dezember 2010 – Plenarprotokoll 15/104 – ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 13. Januar 2011 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 20. Januar 2011 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde von meinen Vorrednern schon gesagt, dass hier ein Anpassungsbedarf bestanden hat. Es ist schön, wir freuen uns, dass man nunmehr diese beiden Steuern in das Kommunalabgabengesetz übernimmt. Es eröffnet den Gemeinden in unserem Land mehr Gestaltungsspielraum. Die Steuern werden dorthin fließen, wo sie hingehören. Wenn ich sage, mehr Gestaltungsspielraum, dann wird jede Gemeinde für sich selbst bestim
men können, wo und wie viel Steuern sie an welchem Ort nimmt.
Die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute von allen Fraktionen ein Gesetz ein, das die Kompetenzen des Verfassungsschutzes auf die Herausforderungen der heutigen Sicherheits- und Gefährdungslage behutsam anpassen soll. Es ist guter Brauch in diesem Haus, dass bei solch wichtigen Gesetzen, die so unmittelbar die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger betreffen, ein möglichst breiter Konsens zwischen den Fraktionen aller Parteien hergestellt wird, was auch heute der Fall ist.
Das Gesetz erweitert zwar die Kompetenzen für den Verfassungsschutz, aber es stellt auch hohe Hürden auf, die nach rechtsstaatlichen Beurteilungsmaßstäben gefordert sind, um die Eingriffe im Einzelfall zu rechtfertigen. Zudem wird der Kernbereich grundrechtlich geschützter Rechtsgüter gewahrt, und Eingriffe in diesen bleiben nicht möglich.
Dennoch soll der breite Konsens nicht bedeuten, dass ein Gesetz nicht auch noch verbessert werden kann bzw. man in einigen Jahren bei einer vielleicht verbesserten Sicherheitslage auch wieder Kompetenzen wird einschränken können, wenn diese nicht mehr länger benötigt werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
104. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16. Dezember 2010
Die Sitzung wird um 09:00 Uhr von Vizepräsidentin Frau Klamm eröffnet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hüttner, das war ein riesengroßes Dankeschön an die Polizei, dem wir uns anschließen können.
weil die Belastungen für die Polizei in Rheinland-Pfalz derzeit fast ins Unerträgliche gehen. Mir gefällt nicht – Sie sind ein Stück weit unehrlich –, dass die CastorTransporte und eine verkehrte Atompolitik zu den Mehrbelastungen führen. Hatten wir in den letzten zwölf Jahren keine Castor-Transporte, oder unterscheiden Sie gute und böse Castor-Transporte? Das hätte ich gern gewusst.
Diese haben wir gehabt und werden wir leider noch ein paar Jahre haben. Das ist nun einmal so. Diese hätten wir auch vorher gehabt. Das müssen wir doch ganz klar sehen. Ich halte es für unehrlich, die Polizei dazu zu missbrauchen, indem Sie sagen, dass sie allein wegen dieser Politik mehr arbeiten müsste. Dem ist nicht so. Das war auch vorher so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in der Grundsatzaussprache im Innenausschuss gesagt, dass der Haushalt „auf Kan
te genäht“ ist. Wir möchten auch, dass Gelder eingespart werden. Die Kunst dabei ist, dass man versucht, die Balance zu halten, damit die Innere Sicherheit und die anderen Aufgabenfelder im Bereich des Innern genauso ordnungsgemäß erledigt werden können, wie das zuvor war.
Meine Vorredner haben es bereits angesprochen. Wir haben im Land derzeit etwa gut 9.500 Polizisten. Das ist mehr als je zuvor. Unser großes Ziel – das sagt auch unser Entschließungsantrag – muss es sein, dass wir die Grenze von 9.000 Polizistinnen und Polizisten, die auch im Landtag übereinstimmend beschlossen wurde, nicht unterschreiten.
Ich glaube, dass Gefahren bestehen, dass diese Zahl unterschritten wird. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt. Wir müssen alles dafür tun, dass wir die Zahl 9.000 halten können, weil es sonst für den Polizeidienst sehr eng wird.
Ich glaube, dass wir nicht nur über Neueinstellungen nachdenken sollten, sondern nach nunmehr fast 20 Jahren Polizeireform auch die verschiedenen Hierarchieebenen innerhalb der Polizei durchaus einmal vonseiten des Innenministeriums ins Auge nehmen, überprüfen und evaluieren sollten, ob nicht hier und da noch Personal nach unten gezogen werden kann, um dort Dienst zu machen, wofür es eingestellt wurde.
Was die sachliche Ausstattung im Bereich der Polizei anbelangt, sind wir in Rheinland-Pfalz mit Sicherheit sehr gut aufgestellt. Ich freue mich auch in Richtung Innenministerium, dass so viele Dienststellen neu gebaut und so viele Schusswaffen und neue Fahrzeuge angeschafft wurden. Alles ist erneuert worden. Ich glaube auch, dass man mit diesem Haushalt in Zukunft diese Schritte weitergehen wird und weitergehen kann. Auch das gehört zur Motivation.
Ich möchte an die rheinland-pfälzische Polizei ein ganz herzliches Dankeschön für die hohe Motivation und Einsatzbereitschaft sagen, die sie nicht nur im zurückliegenden Jahr, sondern in den ganzen Jahren zuvor immer und immer wieder gezeigt hat. Es ist Konsens im Hause über alle Fraktionen hinweg, dass wir alles dafür tun wollen und sollten, damit dies auch in Zukunft so bleibt.
Zum Bereich Inneres gehört noch mehr. Wir haben eine Kommunal- und Verwaltungsreform und stehen kurz vor dem ersten Schritt. Die FDP konnte einer sogenannten Gebietsreform nicht zustimmen, weil uns diese Reform zu klein war.
Herr Innenminister, wenn ich richtig gerechnet habe, werden es in Zukunft maximal 66 Verbandsgemeinden weniger sein. Wir hätten gern einen Zuschnitt mit mindestens 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehabt, wie es auch die Gutachten vorgesehen haben, um
die Anzahl der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz zu halbieren und dadurch die Finanzen zu sichern.
Wir hätten sehr gerne gehabt, dass die kreisfreien Städte, kleine kreisfreie Städte mit einbezogen worden wären. Wir hätten sehr gern gehabt, dass insbesondere die Stadt-Umland-Problematik angefasst wird, um dahin gehend Finanzströme anders zu lenken. Auch das wäre mit Sicherheit ein großer Schritt in Richtung gesunde Finanzen gewesen.
Was das Rettungsdienstgesetz anbelangt, so kann die FDP-Fraktion dem zustimmen. Wir freuen uns sogar, dass man in Zukunft auch Sanitätern das Recht an die Hand gibt, auch dann schnellstmöglich Hilfe zu leisten, wenn sie durch andere Menschen – sogenannte Gaffer – behindert werden, indem sie einen Platzverweis aussprechen können. Darüber freuen wir uns sehr und werden diesem Gesetzentwurf natürlich unsere Zustimmung geben.
Einen Satz möchte ich noch zu den Entschließungsanträgen der CDU sagen. Dem Entschließungsantrag zur Lebensarbeitszeit können wir uns nicht anschließen. Wir können nicht immer alles mehr und mehr ausweiten. Bis vor Kurzem hatten wir die sogenannte Fallbeilregelung. Dieser Entschließungsantrag würde zu einer weiteren Fallbeilregelung führen. Was Beförderungen anbelangt, würde das natürlich auch erheblich mehr Geld kosten.
Nicht dass ich missverstanden werde, ich gönne das jeder Polizeikollegin und jedem Polizeikollegen. Aber mir wäre die folgende Regelung lieber – da möchte ich auch in Richtung SPD-Fraktion sprechen –: 2006 haben wir über die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gesprochen. Wir haben gemeinsam beschlossen – ich habe mich damals sehr darüber gefreut, dass die SPDFraktion das mitgetragen hat –, uns auf die Jahrgänge 1946 und 1947 zu einigen.
Jetzt stehen noch die Jahrgänge 1948, 1949 und 1950 da, die insofern ebenfalls betroffen sind, als diese Kolleginnen und Kollegen aus der Polizei damals, als die Lebensarbeitszeit geändert wurde, nicht mehr die Gelegenheit hatten, private Vorsorge zu treffen. Diese drei Jahrgänge konnten privat keine Vorsorge mehr treffen.
Deswegen sage ich mir: Wir können nicht alles erreichen, was wir gerne hätten. Dem ersten Antrag der CDU-Fraktion stimmen wir deshalb nicht zu. Was aber den zweiten Antrag der CDU-Fraktion angeht, bitte ich auch die SPD-Fraktion, noch einmal zu überdenken, ob man diese drei Altersjahrgänge nicht noch mit einbeziehen könnte. Denn das sind wirklich die Kollegen, die ganz besonders betroffen waren und keine private Vorsorge mehr treffen konnten. Ich glaube, diesen Kolleginnen und Kollegen würden wir einen sehr großen Gefallen tun, den sie auch verdient hätten.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine unabhängige Justiz muss natürlich auch finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Ich sage das vor allem auch deshalb, weil gerade die Justiz in ihrem Ansehen hinsichtlich des Vertrauens der Bürger in ihre Unabhängigkeit und in ihre Kontrollfunktion durch Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit nach unserer Auffassung erheblichen Schaden erlitten hat.
Die FDP-Fraktion hat bei den Beratungen des Justizhaushaltsentwurfs im Ausschuss festgestellt, dass der Einzelplan in vielerlei Hinsicht schlichte Fortschreibungen der Haushaltsansätze vergangener Jahre in sich birgt, die in den realen Ausgabenpositionen in der Vergangenheit sowie aktuell nicht erreicht wurden.
Wir sprechen aber von diesem Haushaltsjahr.
Anhand unserer Anträge, die wir eingebracht haben, kann exemplarisch deutlich belegt werden, dass dieser Haushaltsplan keineswegs „auf Kante“ genäht ist, sondern dass durchaus Raum für Einsparungen bleibt bzw. Mittel durchaus an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden können.
So haben wir in einem Antrag die Unterstützung des Pfälzischen Verbandes für soziale Rechtspflege e. V. ins Auge gefasst, der vielleicht einigen im Land unter seinem früheren Gründungsnamen Pfälzischer Verband für Straffälligenhilfe eher bekannt sein dürfte. Das Angebot von Qualifizierung, Betreuung und Beratung sowohl von Straffälligen als auch von Opfern sowie die Förderung von Platzangeboten für Projekte wie „Schwitzen statt sitzen“ gibt der Gesellschaft einen reellen Mehrwert.
Gegenüber den ansonsten statistisch zu erwartenden Kosten für eine Beschäftigung der Strafverfolgungsbehörde und der Gerichte mit erneuten Straftaten und insbesondere den Unterbringungskosten für Strafgefangene ist eine aktive Arbeit in der Rehabilitation und Strafprävention zur Vermeidung von Rückfällen ein nicht zu unterschätzender Faktor dabei, hohe Kosten gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. vorhandene Kapazitäten effizienter einzusetzen. Die verhinderte Tat ist für die Gesellschaft wesentlich preiswerter als der erfolgreich ermittelte, erfasste, angeklagte, verurteilte und inhaftierte Täter. Der von uns genannte Verein kann sich allein aus Spenden und Geldzuweisungen in der Zukunft nicht mehr finanzieren. Deshalb sehen wir in diesem Fall einen Zuschussbedarf von etwa 100.000 Euro, der sich für die Haushalte in den kommenden Jahren meiner Einschätzung nach mehr als wieder auszahlen wird.
Demgegenüber steht beispielsweise im Haushalt auch die Erstattung von Verwaltungsausgaben für die EDV in anderen Bundesländern mit deutlich überhöhten Werten. Wer 2009 nur knapp 38.000 Euro unter diesem Titel ausgeben hat und bis Ende September 2010 nur 59.200 Euro ausgegeben hat, benötigt wohl im Jahr 2011 keine 169.000 Euro bei dieser Position. Hier wären 100.000 Euro meines Erachtens besser in die Prävention investiert, als sie weiter in einem überhöhten Titel in der Warteschleife zu halten.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und Ausschüssen, die im aktuellen Haushaltsentwurf für 2011 mit 15.000 Euro veranschlagt sind. 2009 wurden aus diesem Titel nur knapp 3.000 Euro abgerufen. Bis Ende September 2010 waren es nur etwas mehr als 1.200 Euro. Eine Halbierung des Ansatzes für 2011 halte ich daher ohne Weiteres für vertretbar.
Nehmen Sie einen weiteren von uns zur Änderung beantragten Titel für die Aus- und Fortbildung. Wir alle wissen, wie wichtig lebenslanges Lernen ist. Selbstverständlich sollten wir nicht an der Aus- und Fortbildung unserer Justizmitarbeiter zu deren Nachteil sparen. Bei einem Ansatz von 300.000 Euro im Jahr 2011 beliefen sich die abgerufenen Mittel im Jahr 2009 nur auf rund 164.000 Euro. Nach den aktuellen Zahlen waren es bis September 2010 knapp 160.000 Euro. Das ist real also wieder nur die Hälfte des Haushaltsansatzes. Hier hat also eine effektive Kontrolle der Mittelveranschlagung gegenüber der tatsächlichen Mittelverwendung in der Vergangenheit ganz offenbar nicht stattgefunden.
Ich bin mir sicher, dass sich auch noch bei vielen weiteren Positionen des Einzelplans Beiträge finden ließen,
bei denen es sich genauso oder zumindest ähnlich darstellt. Schade, dass die regierungstragende Fraktion bereits im Ausschuss die unterbreiteten Vorschläge der FDP-Fraktion nicht zum Anlass genommen hat, den Haushalt der eigenen Regierung in diesem Einzelplan noch einmal kritisch zu hinterfragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie müssen mir schon erklären, weshalb Sie offenbar sehenden Auges Geld in Haushaltstiteln bunkern, die über fast zwei Jahre nicht annähernd die entsprechenden Ausgaben erreichen. Auch wenn man jetzt erwidern mag, dass beim Gesamtvolumen des Haushalts einzelne kleine Positionen nicht so sehr ins Gewicht fallen, dass 100.000 Euro oder 50.000 Euro hier und 7.500 Euro dort angesichts der Millionen und Milliarden eine nicht nennenswerte Größe darstellen, stelle ich fest, dass jeder einzelne Euro Geld unserer Bürger ist. Ich betrachte es einfach als unsere Pflicht, auch bis zum kleinsten Betrag verantwortungsvoll damit umzugehen und nicht Gelder an Stellen zu verplanen, an denen diese nachweislich nicht oder vermutlich absehbar nicht gebraucht werden.
Den Haushalt in vielen einzelnen Positionen aufzublasen und sich dann hinterher als hartleibiger Sparer zu generieren, halte ich dem Bürger gegenüber für nicht in Ordnung; denn der Bürger kann sich nicht mit dem Haushaltsentwurf hinsetzen und die Ansätze überprüfen.
Selbst wir als Oppositionsfraktion können dies seriös nur mit Stichproben leisten. Angesichts der im Nachgang zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung des OLG-Präsidenten in Koblenz notwendigen Neubesetzung der Stelle und der Tatsache, dass die Regierung beabsichtigt, den bisherigen Amtsinhaber auf einer entsprechenden Stelle im Ministerium unterzubringen, könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dass ein wenig Luft bei manchen Haushaltspositionen auch nichts schaden könnte, um für solche Fälle ein Finanzpolster zu haben.
Es wäre allerdings ein Gebot der Ehrlichkeit gewesen, hierfür entsprechende Vorsorge unter Wahrung der Prinzipien von Haushaltsklarheit und -wahrheit zu treffen, anstatt an vielen kleinen Stellen im Haushalt durch zu hohe Ansätze heimliche Sparbüchsen zu unterhalten, die einer kritischen Betrachtung im Einzelnen nicht standhalten. Ich bitte Sie daher, unseren Änderungsvorschlägen zuzustimmen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz spreche ich meinen herzlichen Dank für ihre engagierte, motivierte und hervorragend geleistete Arbeit im abgelaufenen Haushaltsjahr aus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bei uns allen ist unbestritten, dass wir durch die neuen Herausforderungen ein neues Dienstrecht brauchen. Insofern ist es auch begrüßenswert, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Wir haben als FDP-Fraktion so, wie man das von uns gewohnt ist, konstruktiv an diesem Gesetz mitgearbeitet. Es gibt vieles, was wir von vornherein mittragen können, aber natürlich gefällt uns nicht alles.
Was das Laufbahnrecht anbelangt, dürfte jedem klar sein, dass wir gerade in der Zukunft auch von denen, die zukünftig eingestellt werden, aber auch von denen, die sich schon jetzt im aktiven Dienst befinden, lebenslanges Lernen fordern müssen. Insofern ist es auch zu begrüßen, dass in diesem Gesetzentwurf eine Durchlässigkeit der Laufbahngruppen, verbunden mit den einzelnen Besoldungsgruppen zu verzeichnen ist. Das ist etwas, das gerade uns Liberalen sehr entgegenkommt; denn wir setzen sehr stark auf das Leistungsprinzip. Jemand, der 40 Jahre lang nur auf seinem Stuhl sitzen bleibt und sich nicht weiterbildet, soll nicht die Möglichkeit haben, so weit zu kommen, wie dies andere leistungsbereite und motivierte Kolleginnen und Kollegen in der Beamtenschaft können.
Was wir vermissen, sind objektive Kriterien; denn wenn objektive Kriterien fehlen, besteht die Gefahr, dass zu sehr die subjektiven Kriterien herangezogen werden können, was natürlich zu einer ungerechten Behandlung innerhalb der Beamtenschaft führen kann. Ich denke aber, dass die Beamtenschaft insgesamt einen großen Nutzen von dem Entwurf des neuen Landesbeamtengesetzes haben wird.
Ein Punkt, den wir gern in das Gesetz aufgenommen hätten, sind Lebensarbeitszeitkonten. Wir haben einen Entschließungsantrag dazu gestellt. Herr Kollege Pörksen hat es soeben gesagt. Ein Lebensarbeitszeitkonto würde vielfältige Möglichkeiten bieten. Wir haben deshalb keinen Änderungsantrag, sondern einen Entschließungsantrag gestellt. Wir können aus der Opposition heraus nicht bis ins letzte Detail beurteilen, was die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos kostet, und haben deswegen einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir fordern, dass der Landtag beschließen soll, dass die Landesregierung eine Einführung des Lebensarbeitszeitkontos prüft, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen auf die Beamtenschaft und mit Blick auf die Kosten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber auch einmal aufzeigen, welche Vorteile ein Lebensarbeitszeitkonto bieten würde. Zwar wird im Bereich der Polizei oder des Justizvollzugsdienstes der Schichtdienst durch die Faktorisierung angerechnet, und wir haben in den letzten Jahren die sogenannte Fallbeilregelung erlebt. Wir werden in Zukunft – wenn auch in abgeschwächter Form – mehr Fallbeilregelungen bekommen. Bei einem Lebensarbeitszeitkonto jedoch könnte man sehr genau und punktuell, bezogen auf den jeweiligen Beamten oder
die jeweilige Beamtin, berechnen, was geleistet wurde. Hat also jemand sein Leben lang nur in seinem Büro gesessen, oder hat jemand Schichtdienst geleistet? – Insbesondere bei der Polizei wird sehr stark auf den Wechseldienst, aber auch auf eine Tätigkeit in der Hubschrauberstaffel, im mobilen Einsatzkommando oder im Spezialeinsatzkommando abgestellt.
Aber die Tätigkeiten aller anderen Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst, die beispielsweise in einer Mordkommission ihren Dienst tun, die in der Bereitschaftspolizei arbeiten oder bundesweit bei Demonstrationen für unseren Staat geradestehen müssen, werden nicht eingerechnet. Ähnliche Fälle gibt es im Justizvollzugsdienst, und man könnte versuchen, auch diese Fälle mit einzubeziehen. Ich bin sicher, es gibt noch viele weitere gleichgelagerte Fälle in anderen Laufbahngruppen, bei denen ein Lebensarbeitszeitkonto zur Anwendung kommen könnte.
Herr Kollege Pörksen, ich freue mich sehr, dass Sie angekündigt haben, dass man zumindest in der Folgezeit die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos prüfen wird. Ich freue mich, weil dies im Interesse und auch im Sinne der Gerechtigkeit für die Beamtenschaft sehr viel bringen würde.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schweitzer, der Gesetzentwurf ist kurz, also wird auch meine Rede kurz sein.
Die gesamtgesellschaftliche demografische Entwicklung hat natürlich nicht nur Auswirkungen auf die Rentenkassen, sondern auch auf die berufsständischen Versorgungswerke. Insofern war eine Anpassung des Gesetzes erforderlich, um eine Beibehaltung der bisherigen Versorgungssituation bei den Notaren zu gewährleisten. Die FDP-Fraktion wird, wie bereits im Ausschuss, dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erfahrungen im Untersuchungsausschuss haben bewiesen, dass bei der Arbeit eines solchen Gremiums ein Betroffenheitsstatus, der ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht mit sich bringt, die Wahrheitsfindung erheblich erschwert.
Hier herrscht im Grundsatz auch bei allen anwesenden Fraktionen in der Sache Übereinstimmung. Insbesondere bei der früher seltenen, aber heute sehr häufigen
Konstellation staatlichen Handelns über Gesellschaften des Privatrechts ist für die in diesen Gesellschaften handelnden Personen ein Schlupfloch entstanden. Der eigentliche Zweck des Betroffenenstatus war, Menschen davor zu bewahren, vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dessen Arbeit bekanntlich nahezu immer von hohem öffentlichen Interesse begleitet wird, ihre internen Geschäftsdetails ausbreiten zu müssen und sich damit selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Beamte und Regierungsmitglieder.
Durch die heute gängige Praxis, staatliche Aufgaben oder Investitionen auch über privatrechtlich organisierte Gestaltungsformen zu tätigen, kommt es zu einer problematischen Situation. Zeugen, die eigentlich prinzipiell dem staatlichen Lager zuzuordnen sind, etwa weil die Gesellschaft ganz überwiegend vom Staat als Eigentümer beherrscht wird, werden dennoch in die Lage versetzt, jede Aussage zu verweigern, sobald sie Betroffene im Rechtssinne sind. Zum Vergleich sieht die Strafprozessordnung in gerichtlichen Verfahren, dem das Verfahren in Untersuchungsausschüssen nachempfunden ist, für Zeugen bei möglicher Selbstbelastung bei wahrheitsgemäßer Antwort in § 55 Abs. 1 StPO nur ein Recht vor, die Antwort zu verweigern.
Wenn nicht der § 15 Untersuchungsausschussgesetz den Betroffenen mehr Rechte zugestehen würde, gälte dies auch für den Untersuchungsausschuss. Da dies der für die Wahrheitsfindung effektivste Weg ist und zugleich auch den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen gleichermaßen entspricht, stimmt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Volkszählung hat 1987 stattgefunden. Mir ist noch im Ohr, als der Präsident des Statistischen Landesamtes, Jörg Berres, im Innenausschuss gesagt hat, man gehe heute davon aus, dass in Deutschland nicht mehr 82 Millionen Menschen leben, sondern dass diese Zahl vermutlich darunter liegen werde. Man wisse aber nicht genau, wie viele es seien. – Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr wir auf eine erneute Volkszählung und auf dieses Zensusgesetz angewiesen sind.
Jeder weiß, dass bei der Volkszählung 1987 große Aufgeregtheiten herrschten. Die obersten Gerichte haben wegweisende Urteile insbesondere zum informativen Selbstbestimmungsrecht gesprochen, die Gott sei Dank auch heute noch ihre Gültigkeit haben.
Dabei ist die Volkszählung ein ganz wesentliches Element der Statistik. Wir bekommen über eine Volkszählung Basisdaten zur Bevölkerung, zur Wohnsituation, Erwerbstätigkeit, Bildungsstatus usw. Wir können dadurch für die Zukunft nach einer solchen Volkszählung grundlegende politische, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Planungsprozesse einleiten und gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch sehen, es ist keine Volkszählung mehr, wie es damals vor nunmehr 23 Jahren war. Heute erfolgt eine registergestützte Erhebung. Dort, wo keine Register vorhanden sind, wird eine
Befragung stattfinden, aber nur noch von etwa einem Drittel der Bevölkerung. Das wird eine Befragung nach Einwohnerzahlen, Gebäuden, Erwerbstätigkeit und dem Bildungsstatus, um nur dies einmal beispielhaft aufzuzählen.
Was für uns als FDP-Fraktion besonders wichtig ist, was die Datenübermittlung an das Statistische Landesamt anbelangt, ist, dass natürlich mit den Daten nichts geschehen darf, was nicht rein für diese Sache und diesen Zweck erfolgen soll.
Die Daten werden anonymisiert. Weil auch eine Trennung der Erhebungsstelle vom Verwaltungsvollzug vorgesehen ist, kann keine Verknüpfung erfolgen. Es ist sehr wichtig, dass zunächst keine Verknüpfung erfolgen kann und die Daten dann anonymisiert werden. Wir können alleine nur mit diesen Maßnahmen der Bevölkerung und den betroffenen Personen viele Ängste nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich auch noch etwas zu dem sagen, was die Kosten anbelangt. Ich möchte nicht, wie meine Vorredner, was natürlich auch anzuerkennen ist, auf die Gesamtkosten eingehen, sondern mir hat besonders gut gefallen, dass in Rheinland-Pfalz damals das Konnexitätsprinzip in der gemeinsamen Regierungszeit eingeführt wurde und deshalb die Kommunen durch diese Volkszählung in keiner Weise belastet werden. Alle entstehenden Kosten werden vom Land wieder erstattet. Das finde ich sehr schön, und das ist sehr gut für Kommunen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorgelegte Entwurf hat das Ziel, die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei auszuweiten und damit die effektive Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus voranzubringen und somit die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Das sind hehre Ziele. Doch es lohnt sich, genau hinzuschauen, damit man nicht zu weit geht; denn die Sicherheit der Bürger ist nur dann zu rechtfertigen, wenn ihre Freiheit nicht auf dem Weg verloren geht.
Als gelernter Polizei- und Kriminalbeamter weiß ich um die enorme Fülle von Kompetenzen, die bereits heute existieren und mit denen die Polizei in der Lage ist, effektive Strafverfolgung zu betreiben, aber auch zum Teil empfindlich in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen, auch wenn sich diese am Ende als unbescholten erweisen.
Ich möchte noch einmal für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht mit der Materie nicht so vertraut sind, darauf hinzuweisen, dass die Polizei zwei Ermittlungsschienen hat. Bei der einen handelt es sich um die Strafprozessordnung, die strafverfolgende Schiene mit der ständigen Zusammenarbeit mit der Justiz, und bei der anderen um das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, die präventive Schiene mit einem sehr geringen Anteil der Justiz. Das ist eine enorme Machtfülle, die sich daraus für die Polizei ergibt, was ich durchaus positiv sehe, was man aber bei Gesetzesänderungen immer kritisch würdigen muss.
Wir müssen daher achtgeben, welche Möglichkeiten wir heute mit diesem Gesetz auf den Weg bringen wollen, und vor allem, was dies für Auswirkungen auf die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, die unschuldig sind, in unserem Land besitzt.
Meine Damen und Herren, bei einigen Punkten, auf die ich später noch im Einzelnen eingehen will, hat die FDPFraktion noch Bauchweh, um es einmal salopp auszudrücken. Ich mache dem Herrn Innenminister ausdrücklich nicht zum Vorwurf, dass der Katalog der im Gesetz vorgeschlagenen Kompetenzerweiterungen sehr weitgehend gestaltet ist. Das ist aus seiner Sicht durchaus legitim.
Ein Innenminister steht immer in der Kritik, warum die Polizei dieses oder jenes Verbrechen oder diese oder
jene Gefährdung nicht bereits im Vorfeld verhindern konnte, wenn etwas passiert. Er trägt für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger täglich die politische Verantwortung.
Es gibt auch die andere Seite der Medaille, nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, ob nicht ihre intimsten Lebensbereiche von Wildfremden aus ihnen unbekannten Gründen womöglich ausgeforscht werden oder diese Möglichkeit zumindest jederzeit gegeben sein kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel vor, dass künftig seitens der Polizei in die private elek- tronische Kommunikation im Rahmen der Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben anderer derart eingegriffen werden kann, dass nicht einmal mehr durch Verschlüsselung die Sicherheit gewährleistet werden kann.
Mit anderen Worten, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jemand verdächtig sein sollte, jemanden zu gefährden, dann darf der Staat, ohne ihm das zu sagen, den Computer kompromittieren, um alles mitzulesen, sogar die Daten, die der Bank verschlüsselt übertragen worden sind.
Zwar sind durchaus Schranken vorgesehen, insbesondere der Richtervorbehalt. Die Überprüfung dessen, was vor Ort mit den abgefangenen Daten geschieht, gestaltet sich bekanntlich in der Praxis erst einmal schwierig. Auch wissen Sie nach Erlass dieser Norm praktisch nicht mehr, ob Ihr PC noch sicher ist, auch wenn man Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie unschuldig sind und die Maßnahme abgeschlossen und rückgängig gemacht worden ist. Der Staat darf bald wissen, wo Sie sich wann und wo mit Ihrem Handy befinden, mit wem Sie telefoniert haben usw.
Ausdrücklich begrüßen wir den Versuch, durch Einschränkungen und Richtervorbehalt rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung soll ausdrücklich ausgespart werden.
Doch auch Polizisten und Staatsanwälte sind nur Menschen, wie wir spätestens seit der Kandeler Ermittlungsaffäre wissen. Es kommt durchaus vor, dass im Rahmen angeordneter Maßnahmen auch unerlaubt Dinge abgehört oder Daten abgefragt werden.
Es mag sein, dass es sich bei solchen Vorfällen um Einzelfälle handelt, aber dabei handelt es sich im Rahmen der Maßnahmen laut Begründung der Landesregierung auch. Es ist samt und sonders von Situationen die Rede, in denen der Ermittlungsdruck potenziell sehr hoch ist, weil es um erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen geht.
Die FDP-Fraktion wird im Ausschuss in Gesprächen mit den beiden anderen Fraktionen konstruktiv mitwirken, wie Sie das von uns gewöhnt sind. Wir regen insbesondere die Durchführung einer Anhörung im Ausschuss an.
Hinsichtlich der Kosten möchte ich die Landesregierung allerdings auch bitten, bis zur zweiten Lesung in diesem
Haus vielleicht wenigstens eine ungefähre Kostenabschätzung vorzunehmen, die es ermöglichen würde, die Folgekosten von Maßnahmen in etwa zu benennen. Ansonsten hätten wir wieder den Fall wie beim Personalvertretungsgesetz, bei dem die Kosten nicht zu beziffern waren.
Die FDP-Fraktion sieht mit Freude den Beratungen entgegen. Wir freuen uns auch auf die Anhörung im Ausschuss.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Not der Landkreise und der kreisfreien Städte – das wissen wir alle, dass dort riesengroße Defizite bestehen – besteht Handlungsbedarf seitens der Landesregierung.
Ich verhehle nicht, es tut natürlich sehr weh – ich denke, das ist bei Ihnen auch so –, dass man den Ortsgemeinden und Städten hier etwas abnehmen muss, weil die Gemeinden und Städte ihre Umlagen schon an Verbandsgemeinden und Kreise bezahlen, Herr Innenminister. Wenn ich die beiden Umlagen zusammenzähle, dann komme ich landauf, landab in der Regel so auf plus minus 80 %.
Für mich ist immer ein typisches Beispiel: Wir sind in Rheinland-Pfalz ein Land mit vielen hundertfachen Gemeinden, die etwa 100 bis 150 Einwohner haben. Wenn eine solche Gemeinde über etwa 100.000 Euro Haushaltsetat im Jahr verfügen kann und davon 80 % Umlage zahlt, dann bleiben ihr noch genau ganze 20.000 Euro, um ihr eigenes Haushaltsgeschäft, ihre Ortsgemeinde mit vielleicht 100 bis 150 Einwohner am Laufen zu halten.
Ich weiß auch, es gibt immer noch viele kleine Ortsgemeinden, die auch noch Rücklagen haben. Das kommt aber daher, weil in den Ortsgemeinden ein erhebliches Ehrenamt stattfindet, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, im Landkreis und in ihrer Verbandsgemeinde wohnen, aber in ihrer Ortsgemeinde und in ihrer Stadt leben. Damit identifizieren sie sich. Das wollen sie nach vorne bringen. Deswegen sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land sehr viel schuldig, dass sie sich so viel für ihre Ortsgemeinden und Städte einsetzen.
Wenn wir jetzt hier etwas wegnehmen, glaube ich, dass es für sehr viele Gemeinden und Städte sehr eng werden wird, wobei ich auch eine gewisse Notwendigkeit sehe.
Ich bin aber auch fest von Folgendem überzeugt. Ich vergleiche das immer so ein bisschen mit folgendem Beispiel: Wenn Sie ein Auto haben, an dem die Ölablassschraube nicht richtig festgezogen ist,
und Sie kippen alle tausend Kilometer drei Liter Öl nach, dann müssen Sie irgendwann zu dem Schluss kommen, ich muss die Schraube zudrehen, damit ich nicht so viel Öl nachgießen muss.
Zu diesem Ergebnis muss ich kommen, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch im Land zu diesem Ergebnis kommen und wir irgendwann einmal die
Schraube zudrehen müssen. Dies bedeutet für mich, wir müssen im Land über eine kommunale Finanzreform nachdenken, in die auch der Bund mit einbezogen werden muss, damit Ortsgemeinden und Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden wieder eine ordentliche und solide finanzielle Grundausstattung bekommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
...................................................................................................................... 5638, 5640, 5646 Abg. Baldauf, CDU:........................................................................................................................... 5652, 5653 Abg. Dr. Krell, SPD:..................................................................................................................................... 5655 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:.............................................................................................................. 5617, 5622 Abg. Dr. Schmitz, FDP:................................................................................................................................ 5636 Abg. Dröscher, SPD:................................................................................................................................... 5635 Abg. Eymael, FDP:.................................................................................................................. 5610, 5613, 5625 Abg. Frau Beilstein, CDU:........................................................................................................................... 5643 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:........................................................................................................... 5629, 5638 Abg. Frau Thelen, CDU:.............................................................................................................................. 5634 Abg. Geis, SPD:........................................................................................................................................... 5630 Abg. Günther, CDU:........................................................................................................................... 5648, 5649 Abg. Guth, SPD:.......................................................................................................................................... 5621 Abg. Hartloff, SPD:...................................................................................................................................... 5654 Abg. Hoch, SPD:................................................................................................................................ 5624, 5628 Abg. Hüttner, SPD:...................................................................................................................................... 5643 Abg. Keller, CDU:........................................................................................................................................ 5629 Abg. Kessel, CDU:....................................................................................................................................... 5633 Abg. Kuhn, FDP:...................................................................................................................... 5631, 5633, 5657 Abg. Lammert, CDU:................................................................................................................................... 5642 Abg. Licht, CDU:............................................................................................................ 5612, 5616, 5623, 5628 Abg. Mertes, SPD:....................................................................................................................................... 5616 Abg. Mertin, FDP:.............................................................................................................................. 5618, 5622 Abg. Noss, SPD:................................................................................................................................ 5644, 5646 Abg. Pörksen, SPD:....................................................................................................... 5639, 5647, 5648, 5649 Abg. Puchtler, SPD:........................................................................................................................... 5611, 5614 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................... 5655, 5656, 5659, 5660 Bruch, Minister des Innern und für Sport:.......................................................................................... 5641, 5650 Dr. Bamberger, Minister der Justiz:............................................................................................................. 5626 Dr. Barbaro, Staatssekretär:........................................................................................................................ 5659 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur:............................................ 5632, 5658 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen:.......................................... 5637 Hering, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:............................................ 5614, 5619 Präsident Mertes:................................................................................................. 5610, 5611, 5612, 5613, 5614 Vizepräsident Bauckhage:.....................................................5644, 5646, 5647, 5648, 5649, 5650, 5652, 5654...................................................................................................................5655, 5656, 5657, 5658, 5659, 5660 Vizepräsident Schnabel:........................................................5633, 5634, 5635, 5636, 5638, 5639, 5640, 5641........................................................................................................................................................... 5642, 5643 Vizepräsidentin Frau Klamm:................................................5616, 5617, 5618, 5619, 5621, 5622, 5623, 5624...............................................................................................5625, 5626, 5627, 5628, 5629, 5630, 5631, 5632
95. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 8. September 2010
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4466 –, Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften.
Beratungen:
Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten.
In seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 2. September 2010 beraten.
Der Gesetzentwurf – so lautet die Beschlussempfehlung – wird mit einem großen Teil von Änderungen angenommen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Änderungen alle vorliegen und ich diese mit Genehmigung des Präsidenten nicht alle verlesen muss. Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung gegeben, dass der Gesetzentwurf mit den entsprechenden Änderungen angenommen wird. Diese sind in der Drucksache 15/4933 aufgeführt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung – so steht es auch in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf –, dass sich das bisherige Landespersonalvertretungsgesetz in seinen Strukturen bewährt hat. Wenn es sich bewährt hat, warum müssen wir es dann erweitern? Ich bin sehr froh, dass wenigstens im Vorfeld die Erweitung des Initiativrechtes herausgenommen wurde. Das hätte wirklich bedeutet, dass wir keine Dienststellenleiter oder sonstiges Führungspersonal mehr gebrauchen können. Wir hätten es faktisch abschaffen können.
Die Stärkung der Mitbestimmung gerade im Fall einer Nichteinigung, auch so, wie es jetzt hier im Gesetzentwurf vorgesehen wird, bringt die Frage mit sich, was dann erfolgt. In Zukunft erfolgt dann der Anruf der paritätisch besetzten Einigungsstelle mit einem unparteiischen Vorsitzenden. So steht es im Gesetz. Alle aufgenommen Mitbestimmungsangelegenheiten führen – das kann man an diesem Beispiel sehr deutlich sehen – zu immer mehr
Bürokratie. Immer mehr Bürokratie ist immer weniger Transparenz und ist in der Folge oft eine kritische Anschauung der Beschäftigten, dass diese sich zwar zunächst einmal – – –
Ja, Herr Ministerpräsident, die fühlen sich zunächst einmal stärker vertreten.
Nein, das ist nicht wahr, Herr Ministerpräsident.
Wenn ich etwas zu kompliziert gestalte und die Beschäftigten merken, dass es nicht mehr vorangeht, weil man zu keiner Entscheidung mehr kommen kann, dann ist das kontraproduktiv auch im Sinne der Beschäftigten.
Deswegen sind wir seitens der FDP-Fraktion der Meinung, dass es in Zukunft zwar mehr Rechte gibt, aber ob es in Zukunft mehr Zufriedenheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Im Übrigen sind die Ausdehnung von Beteiligungsrechten der Personalvertretungen und die Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu nennen. Ich möchte hinzufügen, dass die Personalratsmitglieder und die Personalvertretungen finanziell angemessen ausgestattet sein müssen. Mehr freigestellte Personalvertretungen werden zu mehr Kosten in nicht zu beziffernder Höhe führen.
So steht es in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir nicht mittragen. Wir können der Landesregierung in diesem Fall auch keinen Blankoscheck ausstellen. Deshalb wird die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in dieser Frage der kommunalen Gebietsreform bringt es, glaube ich, nichts, wenn wir jetzt einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen. Ich als Vertreter der FDP-Fraktion hätte mir sehr gewünscht, dass wir hier einen gemeinsamen Konsens gefunden hätten, dieses wichtige Thema gemeinsam angegangen wären, gemeinsam durchgezogen und wirklich ordentliche Ergebnisse gehabt hätten.
Ich glaube, das hätte dem Land am meisten gebracht.
Vier Jahrzehnte ist die letzte kommunale Verwaltungsreform her. Damals wurden 163 Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz gegründet, die auch heute alle noch bestehen. Die damalige zentrale Aufgabe der Verbandsgemeinden war, eine ordentliche Wasserver- und -ent- sorgung herzustellen und die Bürger entsprechend zu versorgen. Eine herausragende Aufgabe war und ist es auch bis heute, Dienstleister der zu ihrer Gebietskörperschaft gehörenden Gemeinden zu sein.
Ich glaube auch – das muss man heute sagen, auch wenn Verbandsgemeinden oft kritisiert werden und wir von Fusionen und Abschaffung reden –, die Verbandsgemeinden haben diese Aufgaben mit ihren kommunalen Räten vor Ort in den letzten 40 Jahren hervorragend erledigt.
Aber wir haben in den letzten 40 Jahren auch Entwicklungen gehabt, die zu großen Unterschieden innerhalb der Verbandsgemeinden geführt haben. Wir haben bei den 163 Verbandsgemeinden die kleinste mit Neumagen-Dhron mit weniger als 6.000 Einwohnern und die größte in Montabaur mit fast 40.000 Einwohnern. Das sind beachtliche Unterschiede und ist schon der erste große Fingerzeig, dass Veränderungen durchgeführt werden müssen.
Wir haben aber auch in Rheinland-Pfalz eine demografische Entwicklung. Wir werden immer weniger und, was natürlich noch bedrohlicher für die Verwaltungsabläufe ist – für die Menschen ist es sehr schön –, wir werden immer älter. Das belastet die Verwaltungsabläufe natürlich erheblicher, so schön es ist, dass Menschen älter werden und länger gesund bleiben.
Das führt aber auch dazu, dass sich die finanzielle Basis der Verbandsgemeinden grundlegend verändert hat und gravierend verändern wird. Wenn wir eine weitere und zunehmende Verschuldung in den Verbandsgemeinden verhindern wollen, müssen wir handeln, und zwar nicht gestern, sondern jetzt und erst recht nicht morgen.
Ich nehme für die FDP in Rheinland-Pfalz in Anspruch, dass unser damaliger Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage 2005 das Thema mit einer Kommunal- und Verwaltungsreform angestoßen hat. Das war auch sehr gut. Ich bin froh, dass sich alle Parteien nach der Landtagswahl 2006 dieses Themas angenommen haben und die Landesregierung heute einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Sie wissen, was wir gefordert haben. Sie werden verstehen, dass uns der erste Gesetzentwurf zur Gebietsreform nicht weit genug geht. Wir haben viele Gespräche geführt und in den gemeinsamen Gesprächen Gutachter beauftragt. Wir haben uns mit den Gutachten beschäftigt. Wir und auch die Gutachter haben festgestellt, dass es zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber dieser weitergehen sollte. Die FDP fühlt sich insofern unterstützt, weil wir immer gesagt haben, wir sollten Verbandsgemeinden, wenn ich es jetzt nur einmal an der Einwohnerzahl festhalte, mit mindestens 15.000 Einwohnern haben.
Wir fühlen uns von den Gutachtern bestätigt. Von diesen ist mir immer sehr deutlich ein Satz im Ohr. Diese haben nämlich kleine Verbandsgemeinden in der heutigen Zeit wie folgt beschrieben, nämlich schrumpfend und teuer. Das sind zwei ganz maßgebliche Faktoren, die wir berücksichtigen müssen.
Umso mehr hätte es sich die FDP-Fraktion gewünscht – dafür haben wir immer gekämpft –, dass die kleinen kreisfreien Städte mit in die Kommunal- und Verwaltungsreform einbezogen werden und man die wichtige Stadt-Umland-Problematik löst. Ich nenne das Beispiel Budenheim vor den Toren von Mainz.
Wenn man all das mit einbezogen und auch Verbandsgemeinden mit mindestens 15.000 Einwohnern geschaffen hätte, würden wir heute gerade bei den Verbandsgemeinden über den Erhalt von etwa 80 Verbandsgemeinden in der Zukunft sprechen. Das wäre das gewesen, was sich die FDP sehr gewünscht hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden deswegen auch seitens der SPD-Fraktion und der Landesregierung nachvollziehen können, dass wir diesem ersten Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich in der nächsten Legislaturperiode jeder, der politische Verantwortung tragen wird, dafür einsetzen muss, eine Kommunal- und Verwaltungsreform so durchzuführen, dass sie effektiv und effizient ist. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Wir kommen zum Zweiten Landesgesetz, der sogenannten 64-Punkte-Liste. Wir haben vieles in dieser Liste kritisiert. Ich möchte an die SPD-Fraktion einen kleinen Dank sagen. Ich habe mich sehr über die konstruktiven Gespräche gefreut, die wir in aller Sachlichkeit führen konnten. Wir haben uns über die verschiedenen Aufgabenverlagerungen ausgetauscht, ob rauf oder runter, was die Verwaltungsebenen anbelangt. Ich bin sehr froh, dass fast die ganze Polizeigeschichte von der Liste gestrichen wurde.
Ich freue mich, dass man den Bereich Waffenbehörde nunmehr doch bei den Landkreisen lässt und nicht den Verbandsgemeinden überträgt, weil wir sonst ein Vielfaches mehr an sachkundigem Personal gebraucht hätten. Es ist schön, dass das Jagdrecht dort bleibt, wo es ist, und die obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde bleibt. Zu nennen sind auch die Güterverkehrsangelegenheiten. Es gibt noch einige Punkte mehr, aber diese fünf Punkte, die ich genannt habe, waren für uns sehr wichtig. Deswegen habe ich sie beispielhaft genannt.
Damit kommen sie nicht nur unseren Wünschen, sondern auch den Wünschen der einzelnen kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Berufsvertretungen und allen entgegen. Es hat mich sehr gefreut, dass wir zu dieser Einigung kamen. Ich kann Ihnen sagen, dass die FDP-Fraktion dem zweiten Gesetzentwurf zustimmen wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
94. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 25. Juni 2010
Die Sitzung wird um 9:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kriminalitätsbericht, der uns von der Landesregierung vorgelegt wurde, zeigt ganz eindeutig, dass Rheinland-Pfalz ein sicheres Land ist, wir zur Spitzengruppe gehören und uns im vorderen Drittel befinden.
Meine Vorredner haben schon vieles dazu gesagt. Deshalb habe ich mir zwei, drei Dinge herausgeholt, die zumindest in dem Maß noch nicht angesprochen wurden. Wir müssen bei der Polizeilichen Kriminalstatistik auch berücksichtigen, dass diese so oder so ausgelegt werden kann. Das ist bei jeder Statistik so. Nur der Bundesgesetzgeber kann etwas dafür; denn wir sprechen über ein Bundesstatistikgesetz.
Nehmen wir einmal die sogenannte Holkriminalität. Das sind zum Beispiel Rauschgiftdelikte; denn ein Rausch
gifttäter wird nicht auf die Idee kommen, sich selbst anzuzeigen. Wenn die Straftaten angestiegen sind, ist das ein Hinweis darauf, dass in aller Regel die Polizei ganz besonders motiviert und fleißig vorangegangen ist und die Ermittlungen aufgenommen hat. Diese Straftaten fließen auch in die Statistik mit ein.
Wir haben auch Bereiche – das betrifft ganz besonders die Aufklärungsquote –, bei denen der Täter direkt mitgeliefert wird. Das ist zum Beispiel in vielen Bereichen der Rauschgiftkriminalität, aber auch bei Verstößen und Straftaten gegen das Ausländergesetz der Fall. Es gibt noch eine Menge anderer Straftaten, bei denen der Täter mit feststeht und die Aufklärungsquote entsprechend nach oben geht.
Wir müssen berücksichtigen, dass die Aufklärungsquote keine Verurteiltenstatistik ist. Hier gibt es Riesenlöcher. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, dass wir gerade im Bereich der Straßenkriminalität, aber auch in anderen Bereichen sehr niedrige Aufklärungsquoten haben, die aber durch die zuvor genannten Straftaten wieder ausgeglichen werden.
Wenn wir all dies sehen, was hier geleistet wurde – ich möchte noch einmal betonen, dass Rheinland-Pfalz ein relativ sicheres Land ist –, muss man sich manchmal fragen, wie die Polizei das heute noch schafft; denn wir wissen – ich glaube, dass man das auch seitens der Landesregierung ähnlich sieht –, dass man bei einem solch großen Behördenapparat, wie ihn die Polizei im Land darstellt, ständig evaluieren muss, ob noch alles richtig aufgestellt ist.
Daran habe ich langsam meine Zweifel. Wenn wir über den Apparat sprechen, müssen wir vielleicht einmal sehen, dass wir mehr Beamtinnen und Beamten von der Verwaltung weg auf der Straße einsetzen sollen. Ich denke, dass man sich darüber in der nächsten Legislaturperiode in den Ausschüssen einmal unterhalten muss.
Wenn man das Wort „Polizeiliche Kriminalstatistik“ hört, spricht man immer wieder von den Straftaten. Für die Polizei kommt auch noch der gesamte Bereich des Verkehrs, nämlich Verkehrsunfälle, Prävention usw., hinzu. An die Polizei werden ganz gewaltige Anforderungen gestellt, die sie aus Sicht der FDP-Fraktion mit Bravour erledigt. Dafür möchte ich der Polizei im Land Rheinland-Pfalz auch seitens der FDP-Fraktion unseren herzlichen Dank aussprechen.
Wir wissen, dass die Polizei diese Aufgaben nur mit einer extrem hohen Motivation und sehr viel Fleiß bewältigen kann. Wir hoffen, dass wir diesbezüglich auch in Zukunft so gut aufgestellt sind. Wir hoffen, dass wir der Polizei, auch was den Bereich der Beförderung anbelangt – dieser ruft oft Unzufriedenheit hervor –, in Zukunft noch entsprechende Stellen zur Verfügung stellen können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
90. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 27. Mai 2010
Die Sitzung wird um 9:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Brandanschlag auf die Synagoge in Worms:
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bestehen neben den in der Presse berichteten Bekennerschreiben zweifelhafter Authentizität Erkenntnisse hinsichtlich einer politisch motivierten Tat durch Extremisten?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bislang ergriffen, um eine zügige und effektive Aufklärung dieser Tat zu gewährleisten und sind gegebenenfalls noch weitere Maßnahmen denkbar?
3. Welche präventiven Maßnahmen sieht die Landesregierung, um künftig derartige verabscheuungswürdige Verbrechen zu verhindern?
Herr Staatssekretär, Sie haben selbst das Hinweistelefon angesprochen. Es wurde auch seitens der Polizei sehr viel getan. Es wurden Flugblätter verteilt und Ähnliches. Gehen dadurch bedingt auch heute noch Hinweise ein, oder lässt das schon nach?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Finanzlage unserer Kommunen übersteigt in der Tat alles, was wir uns in den letzten Jahren vorgestellt haben.
Ich gebe dem Kollegen Noss recht, es ist ein deutsches Problem. Aber Sie haben verschwiegen, dass es in Rheinland-Pfalz besonders schlimm ist.
Wir müssen auch einen Unterschied machen. Wir können nicht nur die investiven Kredite sehen, sondern wir müssen ganz besonders natürlich die Kassenkredite sehen, die Kassenkredite, die sogenannten Dispokredite, wenn wir das Konto überziehen. Wir wissen alle, dass wir in Rheinland-Pfalz sehr viele Kommunen haben, die mit den Kassenkrediten mittlerweile ihre Verwaltungshaushalte finanzieren, und dass oftmals diese Kassenkredite nicht mehr ausreichen, um die Verwaltung am Laufen zu halten.
Das ist nicht nur dramatisch, sondern das ist noch erheblich schlimmer. Ich finde gar keinen Ausdruck dafür, wie schlimm das ist.
Herr Ministerpräsident, Sie sagen „Und dann Steuersenkungen“. Das hat mit den Problemen nichts zu tun.
Wir haben kein Einnahmenproblem. Wir haben ein Ausgabenproblem in den Kommunen genauso wie im Land.
Schauen Sie einmal die Studie der Bertelsmann Stiftung und andere Kommentare vom Gemeinde- und Städtebund an. Unter den Top 20 bei den Kassenkrediten – das ist hier negativ gemeint – sind vier kreisfreie
Städte in Deutschland in Rheinland-Pfalz. Platz 2 belegt zum Beispiel die kreisfreie Stadt Kaiserslautern.
Dann will mir einer sagen, das wäre hier nicht dramatisch. In Rheinland-Pfalz haben wir 4 Millionen und in Deutschland 80 Millionen Einwohner. Bei diesem kleinen Prozentsatz von 4 Millionen sind vier Städte unter den Top 20 bei den Kassenkrediten. Das ist mehr als dramatisch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Wir hören, dass es einen Rettungsschirm für Städte, Ortsgemeinden, für Kommunen geben soll. Zunächst einmal hört sich das gut an. Was bringt uns ein Rettungsschirm? Das strukturelle Defizit wird deswegen nicht beseitigt. 2008 haben wir die höchsten Steuereinnahmen gehabt. Das gilt auch für die Kommunen. Es hat bei den meisten Kommunen nicht dazu gereicht, ihren Haushalt auszugleichen. Wieder mussten die Kassenkredite erhöht werden. Wir müssen darangehen, dass das strukturelle Defizit nicht nur verhindert, sondern beseitigt wird.
Die Vorschläge kommen in der zweiten Runde, lieber Herr Kollege Pörksen.