Protokoll der Sitzung vom 15.11.2006

(Beifall der SPD)

Im Grunde genommen ist es ein Gutachten zur Bestätigung unserer Rechtsauffassung.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich kann Ihnen den vollen Text nachher vorlesen, und Sie werden mir zustimmen, Herr Baldauf, wenn Sie es auch einmal gelesen haben.

Ich komme zum zweiten Punkt. Der Gesetzentwurf legt des Weiteren die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Leistungsabbuchung im Studienkontenmodell zum Wintersemester 2007/2008 fest. Insbesondere die Einführung der Leistungsabbuchung für Studienanfängerinnen und -anfänger in konsekutiven Studiengängen halte ich für eine zentrale Weiterentwicklung unseres Konten-Modells. Es ist ein wichtiges Anliegen. Leistungsabbuchung heißt, dass eine Lenkungswirkung realisiert werden kann, die sich am Studienverlauf des Einzelnen orientiert: Je nach Leistung, die der oder die einzelne Studierende von der Hochschule in Anspruch nimmt, erfolgt dann eine Abbuchung.

Bei den herkömmlichen Studiengängen lässt sich eine solche Abbuchung nur sehr eingeschränkt durchführen. Deswegen mussten wir bisher darauf verzichten. Da die Hochschulen in Rheinland-Pfalz aber einen immensen Fortschritt bei der Einführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zu verzeichnen haben, wird auch die Leistungsabbuchung in der nahen Zukunft im Studienkonten-Modell dominieren.

Über diesen Fortschritt der Hochschulen bei der Einführung der neuen Studiengänge freue ich mich sehr. Zu

nächst hat Rheinland-Pfalz bei bundesweiten Statistiken nicht den besten Platz eingenommen. Der Grund dafür ist einfach, aber er wurde offensichtlich von vielen nicht zur Kenntnis genommen: Wir haben in Rheinland-Pfalz konsequent den Weg verfolgt, dass kein neuer Studiengang an den Start geht, bevor er sich nicht einer Qualitätsprüfung, der sogenannten Akkreditierung, unterzogen hat.

Dies war in anderen Ländern nicht unbedingt der Fall. Mit dieser Qualitätsprüfung haben wir sichergestellt, dass sich Rheinland-Pfalz für den kommenden Wettbewerb unter den Hochschulen gut positioniert hat. Mittlerweile sind rund 45 % der bundesweiten Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. In Rheinland-Pfalz sind bereits ebenso viele akkreditiert oder befinden sich derzeit im Verfahren. Damit können wir uns wahrlich sehen lassen.

Ich komme nun zum dritten Punkt. Der Gesetzentwurf setzt schließlich die vom Ministerrat beschlossene Änderung der Geschäftsverteilung um, mit der die Zuständigkeit für die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und für das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer von der Staatskanzlei auf das Wissenschaftsministerium übertragen worden ist.

Ich bitte Sie heute, den vorliegenden Gesetzentwurf zu beraten, damit wir einen wichtigen Schritt in unserem gemeinsamen Ziel vorankommen, die Hochschulen auch bei hohem Wellengang – verursacht durch die umliegenden Länder – für die Zukunft gerüstet sein zu lassen.

(Beifall der SPD – Heiterkeit und Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU: Herr Zöllner!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer das Wort.

(Weitere Zurufe der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Professor Dr. Zöllner, wie eben bereits ausgeführt, haben vier Studien innerhalb von einem Jahr das gleiche Ergebnis gebracht. Das Hauptproblem der rheinland-pfälzischen Hochschulen ist die Unterfinanzierung. Diese Botschaft geht völlig an Ihnen vorbei.

(Beifall bei der CDU)

Sie stellen sich hier in einer frohgelaunten Art gewohnt selbstbewusst hin.

(Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Warten Sie einmal ab, bis ich schlecht gelaunt bin! – Baldauf, CDU: In der Sache ganz fest!)

In der Sache ganz fest. Es gibt nicht einen Hauch von Zweifel,

(Beifall bei der SPD)

obwohl landauf und landab jeder an diesem Gesetz zweifelt. Sie prognostizieren, dass das Ganze funktionieren wird.

Auch das ist wieder der typische Reflex. Man weiß eigentlich gar nicht, ob man darüber weinen oder lachen soll. Die Konsequenzen haben andere zu tragen. Das ist das Problem.

Ich möchte noch einmal zu dem Hauptproblem zurückkommen. Es geht um dieses Hauptproblem. Letztendlich geht es um das Hauptproblem.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Was ist denn das Hauptproblem?)

Was machen Sie? Erst schlagen Sie nach dem Vorbild der Schweiz einen bundesweiten Lastenausgleich vor, wobei eigentlich jedem im Vorfeld klar war, dass das politisch überhaupt nicht durchzusetzen war. Da haben Sie ein Fass aufgemacht, bei dem von vornherein klar war, dass dies nicht machbar sein wird.

Dann kommen Sie mit der Landeskinderregelung. Ich möchte Ihnen nur einmal die Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes Rheinland-Pfalz vorlesen und mitteilen, was er zu diesem Vorhaben sagt: „Ersichtlich dient diese Gesetzesinitiative vornehmlich dem Zweck, dem von Rheinland-Pfalz vorgesehenen landesweiten Ausgleichsmodell gegenüber der Kultusministerkonferenz den nötigen Nachdruck zu verleihen. Ihm haftet also der Makel einer eigentlich vom Land nicht gewollten Notmaßnahme an.“

(Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Das gebe ich zu!)

Herr Professor Dr. Zöllner, wir sehen es genauso.

(Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Ich auch!)

Es ist schlichtweg sowohl rechtlich als auch faktisch das falsche Instrument.

(Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Zeigen Sie mir ein besseres!)

Nach Ihrer Kabinettsentscheidung zur Einführung der Landeskinder im Hochschulbereich sind im weiteren Verlauf des Verfahrens grundsätzlich jetzt zwei Szenarien denkbar. Das erste Szenario ist, die Landeskinderregelung ist verfassungswidrig. Dafür sprechen nicht nur die Gerichtsurteile der Bundesländer Bremen und Hamburg, in denen das Landeskindermodell für verfassungswidrig erklärt wurde, sondern auch das aktuelle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hohen Hauses.

(Hartloff, SPD: Das kann man allerdings so nicht sagen!)

Wenn Sie das genau gelesen hätten, dann weiß ich nicht, wie Sie darauf kommen können, dass dort überhaupt keine Bedenken bestehen, sondern es eher positiv wäre, es zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt unsere massiven Zweifel an der Verfassungskonformität der Landeskinderregelung. Es bewertet den Studienbeitrag, der von Nichtlandeskindern gefordert werden soll, als Benutzungsgebühr. Nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes müssen solche Abgaben jedoch für alle gleich sein. Nichtlandeskinder dürfen bei den Gebühren also nicht schlechter gestellt werden. Mit anderen Worten, wer Gebühren verlangt, muss das eigentlich von allen tun.

Die Landtagsjuristen sehen ferner Anzeichen dafür vorliegen, dass die Landeskinderklausel eine verbotene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, ein klarer Verstoß gegen EU-Recht.

EU-Ausländer wären also von der Gebühr freizustellen, was zur Folge hätte – das muss man sich jetzt einfach einmal vorstellen –, dass zum Beispiel ein spanischer Student in Mainz kostenfrei studieren könnte, während sein deutscher Kollege, der in Mainz-Kastel oder in Frankfurt wohnt, die Gebühren bezahlen soll. Das ist eigentlich eine absurde Vorstellung.

(Beifall bei der CDU)

Aber Sie glauben selbst nicht, dass diese Regelung Bestand haben wird. Es ist nun mittlerweile bekannt geworden, dass in Ihrem Haus bereits ein Plan B für die eventuelle Verfassungswidrigkeit vorliegt. Da nehmen Sie das Stipendienmodell. Bei diesem klassischen Ausweichmanöver würden zunächst von allen Studiengebühren erhoben, die Studierenden aus Rheinland-Pfalz bekämen ihr Geld aber in Form von Stipendien zurück.

(Pörksen, SPD: Was wollen Sie eigentlich?)

Das ist genauso ein Umgehungstatbestand.

(Pörksen, SPD: Was wollen Sie?)

Auch dieser Weg wird rechtlich nicht funktionieren.

(Weitere Zurufe des Abg. Pörksen, SPD)

Sehr geehrter Herr Pörksen, Sie sind der Experte auf diesem Gebiet.

(Pörksen, SPD: Auf vielen Gebieten!)

Das Gerichtsurteil aus Bremen und Hamburg, das Gutachten aus dem Mainzer Landtag und der in der Schublade des Ministeriums liegende Plan B legen den Schluss nahe, dass der Mainzer Sonderweg schon bald vor den Gerichten beendet sein wird. In diesem Fall müsste sich allerdings die Landesregierung die Frage gefallen lassen, warum sie trotz der zahlreichen Warnungen hat Zeit verstreichen lassen, die Hochschulstudierende in Rheinland-Pfalz nicht haben.

Das zweite Szenario wäre folgendes:

(Hartloff, SPD: Welche Zeit ist denn verstrichen?)

Die Landeskinderregelung verstößt nicht gegen die Verfassung, was wir nicht glauben, aber angenommen, es wäre so. Auch in diesem Fall werden Sie ganz schnell sehen, dass dieser Weg in einer Sackgasse landet, weil das Finanzierungsproblem und die größere Zahl an Studenten nicht zum Ziel führen. Im Gegenteil, es wird zu einer Benachteiligung der Studenten aus diesem Land führen.