„Die vorgesehene Neuregelung des Sozialausgleichs ist ordnungspolitisch der bisherigen Überforderungsklausel überlegen.“
Meine Damen und Herren, dieses Zitat stammt vom Herausgeber Florian Gerster, der den meisten bekannt sein dürfte.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was? – Pörksen, SPD: Das kann ich mir denken! Wissen Sie, wo der beschäftigt ist?)
Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Woche den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgeglichenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beraten. In diesem Gesetz – Herr Pörksen – löst die christlich-liberale Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag konsequent ein,
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des medizinischtechnischen Fortschritts müssen heute die Weichen dafür gestellt werden, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland die notwendige medizinische Versorgung erhalten.
Sowohl kurzfristig als auch langfristig muss für eine gesicherte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt werden. Dabei besteht unmittelbarer Handlungsbedarf im Hinblick auf das ohne Reformmaßnahmen bis im Jahr 2011 zu erwartende Defizit von ca. 9 Milliarden Euro, das bei dem bisherigen Finanzierungssystem die Krankenkassen vor große Schwierigkeiten stellen würde.
Darüber hinaus müssen die strukturellen Probleme des heutigen Finanzierungssystems im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung behoben werden. Seit vielen Jahren wachsen die Ausgaben trotz umfassender Maßnahmen des Gesetzgebers zur Ausgabenbegrenzung deutlich dynamischer als die beitragspflichtigen Einnahmen. Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Ich komme jetzt konkret zu Ihren Punkten. Die Weiterentwicklung der vom Lohnbezug losgelösten so bösen Zusatzbeiträge setzt einen funktionsfähigen Sozialausgleich voraus. Der ist da, und der sorgt dafür, dass niemand durch seinen Beitrag zur Finanzierung des Systems überfordert wird.
Dieser Sozialausgleich ist mit dem Gesetz eingeführt worden. Die mit dem Gesetz vorgesehenen Reformen weisen den Weg in ein faires stabiles Gesundheitssystem, auch wenn Sie das hier leugnen.
Wesentlicher Inhalt dieser Regelungen sind bezüglich der Gesetzlichen Krankenversicherung einmal die Regelung zur Ausgabenbegrenzung, Regelung zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen und auch die Einführung des eben erwähnten gerechten Sozialausgleichs, den Sie schlechtreden.
Ich will das am Beispiel 2011 einmal erklären. Das ist eine gemeinsame Anstrengung von allen Beteiligten. Sowohl die Beitragszahler und die Steuerzahler als auch die Leistungserbringer inklusive der Kassen verhindern im nächsten Jahr ein Milliardendefizit.
Die Lasten werden gerecht verteilt: 3 Milliarden Euro tragen Arbeitgeber und Versicherte über den Beitrag, 3 Milliarden Euro die Leistungserbringer, die Pharmaindustrie, die Ärzte und die Krankenhäuser, und flankierend kommen 2 Milliarden Euro Steuern dazu, Steuern, die von Menschen bezahlt werden, die gerade nicht in der GKV sind.
Die 2009 vorgenommene Beitragsabsenkung um 0,9 % im Rahmen des Konjunkturpaketes läuft Ende 2010 aus. Das ist auch angesichts der angesprochenen Konjunktur überhaupt nicht mehr erforderlich. Deswegen sollte man sich nicht aufregen, dass man auf den Status von vor einem Jahr zurückgeht.
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz der Krankenkassen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird somit auf 14,6 % angehoben. Der nur vom Mitglied finanzierte Anteil von 0,9 % bleibt natürlich erhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal musste ich stutzen, als ich den Titel der Aktuellen Stunde las, dann musste ich stutzen, als der Fraktionsvorsitzende in die Bütt ging, und jetzt stutze ich darüber, was er abgeliefert hat.
In der Linie Söder-Lauterbach reiht sich jetzt Kollege Hartloff perfekt ein. Herr Hartloff, ich weiß nicht, was Sie geritten hat, hier vorn diese Geschichten zu erzählen, die Sie erzählt haben.
Erst einmal der Reihe nach. Es gehört zu den Übereinstimmungen in diesem hohen Haus, dass wir über Solidarität und Sozialverpflichtung im Gesundheitssystem miteinander ringen, in der Zielsetzung aber nicht diskutieren, dass wir das als Ziele beibehalten wollen.
Herr Hartloff, ich wollte an sich vermeiden, auf Ihre inhaltlichen Positionen einzugehen, aber weil Sie jetzt dazwischenrufen, muss ich es tun.
Der nach Ihrem Dafürhalten unsolidarische Anteil von 0,9 % wurde 2005 eingeführt. Da war Minister „Mandelblüte“ noch weit weg vom Ministeramt, also sollten Sie es einfach einmal nachlesen.
das da heißt: Solidarität und Sozialstaatlichkeit sind für uns alle selbstverständlich. Genauso selbstverständlich sind die Herausforderungen: eine Verteuerung durch medizinischen Fortschritt und eine gnadenlose Demografie, um die wir alle wissen. –
Die SPD, die seit 1998 zum Thema „Beitragssätze“ in gesundheitspolitischer Verantwortung stand, hat die Beitragssätze des Arbeitnehmeranteils von damals ca. 6,5 % auf 8,2 % erhöht. Das ist der Stand, über den wir jetzt auch sprechen. Das jetzt der aktuellen Bundesregierung in die Schuhe zu schieben, ist tragisch-komisch, aber nicht sachgerecht.