Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

..................................................................................................................................... 6041 Abg. Dr. Schmitz, FDP:................................................................................................................................ 6117 Abg. Dröscher, SPD:................................................................................................................................... 6114 Abg. Eymael, FDP:...................................................................................................................................... 6091 Abg. Frau Anklam-Trapp, SPD:................................................................................................................... 6104 Abg. Frau Hayn, CDU:................................................................................................................................. 6122 Abg. Frau Sahler-Fesel, SPD:........................................................................................................... 6120, 6121 Abg. Frau Schäfer, CDU:................................................................................................................... 6102, 6139 Abg. Frau Schellhaaß, FDP:.............................................................................................................. 6132, 6140 Abg. Frau Schmitt, SPD:............................................................................................................................. 6038 Abg. Frau Schneider, CDU:............................................................................................................... 6080, 6108 Abg. Frau Thelen, CDU:.................................................................................................................... 6079, 6111 Abg. Guth, SPD:.......................................................................................................................................... 6095 Abg. Hartloff, SPD:............................................................................................................................ 6048, 6054 Abg. Langner, SPD:..................................................................................................................................... 6129 Abg. Licht, CDU:.......................................................................................................................................... 6084 Abg. Mertin, FDP:.............................................................................................................................. 6058, 6063 Abg. Puchtler, SPD:..................................................................................................................................... 6084 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................................................. 6080 Abg. Sippel, SPD:........................................................................................................................................ 6088 Abg. Strutz, FDP:......................................................................................................................................... 6106 Abg. Weiner, CDU:...................................................................................................................................... 6127 Beck, Ministerpräsident:.............................................................................................................................. 6067 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz:....................................................... 6135 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen:.......................................... 6122 Hering, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.................................. 6097, 6107, 6110 Präsident Mertes:........................................................................................................... 6037, 6041, 6048, 6054 Vizepräsident Bauckhage:.....................................................6058, 6063, 6067, 6104, 6106, 6107, 6108, 6110............................................................................................................................. 6111, 6114, 6116, 6120, 6121 Vizepräsident Schnabel:........................................................6079, 6080, 6083, 6084, 6088, 6127, 6129, 6132................................................................................................................................................. 6135, 6139, 6140 Vizepräsidentin Frau Klamm:.............................................................................. 6091, 6095, 6097, 6102, 6122

103. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 15. Dezember 2010

Die Sitzung wird um 09:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie zur 103. Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags begrüßen. Herr Kollege Jens Guth und Herr Kollege Adolf Kessel werden mich bei der Sitzungsleitung unterstützen. Entschuldigt haben sich die Kollegin Ulla Schmidt sowie die Herren Staatssekretäre Habermann, Schweitzer und Stadelmaier.

In der vergangenen Zeit hatte Herr Abgeordneter Thomas Günther Geburtstag. Er wurde 55 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen zur Tagesordnung noch folgende Hinweise geben:

1. Änderungsanträge und Entschließungsanträge werden bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten gesondert aufgerufen.

2. Die Abstimmung über das Landesgesetz zur Änderung der Verfassung (TOP 9) in zweiter Beratung findet unmittelbar im Anschluss an die Beratung der Einzelpläne 04, 12 und 20 statt, zu dem sie aufgerufen wird. Die Beratung über den Antrag – Drucksache 15/4967 – (TOP 10) wird unterbrochen bis zur dritten Beratung über das Landesgesetz zur Änderung der Verfassung. Sie wissen, das ist – populär ausgedrückt – die Schuldenbremse.

Zwischen der Abstimmung in zweiter Beratung und dem Aufruf der dritten Beratung über das Landesgesetz zur Änderung der Verfassung (TOP 9) ist die nach § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags einzuhaltende Frist abzukürzen.

Die Abstimmung in dritter Beratung und die Schlussabstimmung über die Verfassungsänderung sowie die Abstimmung über den Antrag (TOP 10) finden unmittelbar im Anschluss an die dritte Beratung, also vor den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz 2011, statt.

3. Entsprechend der Übereinkunft im Ältestenrat zum Verfahren der Beratung des Haushalts 2011 und der übrigen Tagesordnungspunkte sind gemäß § 131 der Geschäftsordnung des Landtags folgende Abweichungen von der Geschäftsordnung zu beschließen (Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ab- geordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der ge- setzlichen Mitgliederzahl) :

Die Abstimmungen über die Gesetzentwürfe in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung (mit Ausnahme der Verfassungsänderung) sowie über die Anträge erfolgen nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz. Ausschussüberweisungen

erfolgen zum Abschluss der Beratung des Einzelplans, zu dem sie aufgerufen werden.

Die Abstimmungen über die Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung zum Landeshaushaltsgesetz erfolgen nicht nach Einzelplänen gegliedert. Stattdessen erfolgt eine gebündelte Abstimmung, wie Sie sie kennen, über die Änderungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs. Auf Wunsch wird über jeden einzelnen Haushaltsänderungsantrag, wie auch über jede einzelne Empfehlung in der Beschlussempfehlung, getrennt abgestimmt.

Über die Entschließungsanträge zum Landeshaushaltsgesetz wird erst nach der Abstimmung über alle Einzelpläne und das Landeshaushaltsgesetz abgestimmt, und zwar in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs.

Das war alles sehr kompliziert, muss aber vorgetragen werden. Es ist mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin und den Parlamentarischen Geschäftsführern abgesprochen, sodass wir das Verfahren kennen.

Meine Damen und Herren, damit stelle ich die Tagesordnung fest. Weitere Hinweise dazu habe ich nicht bekommen.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Landeshaushaltsgesetz 2011 (LHG 2011) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4996 – Zweite Beratung

dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2010 bis 2014 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/5000, Vorlage 15/5467 –

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/5200 –

Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/5201 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5229 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/5259 –

Anträge der Fraktion der CDU – Entschließungen – – Drucksachen 15/5202 bis 5220 und 5244 –

Anträge der Fraktion der FDP – Entschließungen – – Drucksachen 15/5230 bis 5243 und 5246 –

Anträge der Fraktion der SPD – Entschließungen – – Drucksachen 15/5251 bis 5257, 5260 und 5262 –

Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5263 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5264 –

Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5268 –

Zur Berichterstattung erteile ich der Frau Kollegin Astrid Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss liegen hinter uns. Ich denke, ich kann für uns alle sagen, dass es wirklich sehr arbeitsreiche Wochen waren.

Wir haben die Debatte über den Haushalt 2011 vor dem Hintergrund einer nach wie vor kritischen Situation auf den internationalen Finanzmärkten geführt. Die Diskussion im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass diese Krise noch nicht vorbei ist. Wir haben das zum Beispiel an der Lage in Irland gesehen.

Ein wichtiges Thema ist dabei die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Hierüber haben wir intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert.

Der Haushalt 2011 ist, wie Sie wissen, dieses Mal ein Einjahreshaushalt. Nächstes Jahr konstituiert sich ein neuer Landtag, und deswegen – das haben wir auch in der Vergangenheit so gehalten – greift der Haushalt nicht über das Wahljahr hinaus.

Dennoch ist der Landeshaushalt 2011 ein besonders wichtiger Haushalt. Er wird der erste in Rheinland-Pfalz sein, der unter der Geltung der neuen Schuldenregel des Grundgesetzes verabschiedet wird.

Sie wissen, es gibt eine gemeinsame Gesetzesinitiative aller Fraktionen, eine Schuldenbremse auch in der Landesverfassung zu verankern. Sie wird morgen mit dem Haushalt verabschiedet und dann in Kraft treten.

Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben noch einmal verdeutlicht, dass die rheinlandpfälzische Schuldenbremse den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Sie ist aber auch Ausdruck der Budgethoheit unseres Landtags.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, RheinlandPfalz ist damit eines der ersten Länder, das in seiner Verfassung die neue Schuldenregel des Grundgesetzes selbstständig umsetzen wird.

Fest steht auf alle Fälle, dass die Schuldenbremse die Gestaltung des Landeshaushalts in den kommenden Jahren tief greifend prägen wird. Sie ist dabei nicht nur eine verfassungsrechtliche Regelung. Sie ist auch die Antwort auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen, und sie wird mühsam, anstrengend und unbequem werden.

Der Grundsatz der Schuldenbremse ist, dass der Haushaltsausgleich künftig ohne Einnahmen aus Krediten zu

erfolgen hat. Eine Kreditaufnahme wird nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, zulässig sein. Erstmals ist sie auf das Haushaltsjahr 2012 anzuwenden. Aber bereits für das Haushaltsjahr 2011 schreibt die Schuldenbremse vor, dass wir mit dem Abbau des strukturellen Defizits beginnen sollen.

Feststehende Zielvorgabe ist, bis zum Haushaltsjahr 2020 den ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Das ist der Abbaupfad, den wir einhalten müssen. Deswegen hat die Landesregierung ihre vorgelegte Finanzplanung in einer Langfristprojektion bis zum Jahr 2020 ergänzt, um ihre Konsolidierungsstrategie zur Umsetzung der Schuldenregel aufzuzeigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Beachtung der Schuldenbremse sieht sich der Haushalt – sehen wir uns – einer langfristigen Konsolidierungsnotwendigkeit nicht nur gegenüber, sondern auch verpflichtet. Andererseits müssen wir nach unseren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss feststellen, dass wir es nach wie vor mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu tun haben.

Sie erinnern sich. In dieser Wahlperiode hatten wir wegen der konjunkturellen Einnahmeneinbrüche bereits zwei Nachtragshaushalte zu verabschieden. Es gibt aber auch erste vorsichtige Lichtblicke. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom November, die bei Einbringung des Regierungsentwurfs noch nicht vorlag, ergeben sich für Rheinland-Pfalz Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 221 Millionen Euro.

Trotz dieser erfreulichen konjunkturellen Entwicklung dürfen wir nicht vergessen, dass die Steuereinnahmen damit noch immer in einer Größenordnung von rund 500 Millionen Euro unter dem Niveau von 2008 liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel zu den finanzpolitischen Ausgangsdaten. Unsere meist ganztägigen Debatten im Haushalts- und Finanzausschuss sind alle protokolliert. Die Protokolle liegen vor.

Ich darf mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich beim Stenografischen Dienst bedanken, weil es nicht selbstverständlich war, das alles zeit- und fristgerecht vorzulegen, sodass wir damit arbeiten konnten. Noch einmal herzlichen Dank!

(Beifall im Hause)

Das sind insgesamt immerhin über 300 Seiten geworden. Der Bericht liegt Ihnen als Drucksache vor. Insofern kann mein jetziger Bericht natürlich nur die wesentlichen Grundlinien der von uns geführten Diskussionen aufzeigen. Auf einige Besonderheiten möchte ich eingehen.