Der Staat ist auf der Ausgabenseite insbesondere denjenigen verpflichtet, die, aus welchen Gründen auch immer, ohne Hilfe des Staates nicht am gesellschaftlichen Leben so partizipieren können, wie wir uns das vorstellen. Diese Handlungsspielräume müssen wir uns auch in Zeiten der Entschuldung bewahren.
Wenn wir uns das bewahren wollen, dann gehört ganz zentral dazu, dass wir nicht, wie die CDU das in ihrem Entschließungsantrag macht, apodiktisch formulieren: Der Landtag Rheinland-Pfalz lehnt erneute Steuererhöhungen ab. Er fordert die Landesregierung auf, keinerlei entsprechende Initiativen vorzunehmen. –
Ich möchte nur eines: Ich möchte genauso wie Herr Schäuble, der 30 % seines Konsolidierungsszenarios über Einnahmenerhöhungen darstellt, auch die Chance bekommen, wenigstens einen kleineren Teil – bei uns sind es 20 % – über Abgabenerhöhungen darzustellen. Das kann ich aber nicht ohne den Bund. Da bin ich bei meinem zweiten Punkt. Wir brauchen so etwas wie einen innerstaatlichen Interessenausgleich. Dieser innerstaatliche Interessenausgleich ist auf der Einnahmenseite für ein Land ohne den Bund nicht herzustellen. Das gilt für die Gemeindefinanzkommission und die Gemeindefinanzsituation, was angesprochen worden ist. Wir können die Kommunen nicht von Soziallasten entlasten.
Aber wir können auch nicht ohne den Bund Abgaben und Steuern verändern. Dass wir aber im Gegensatz zum Bund dort, wo wir Verantwortung gegenüber den Kommunen tragen, bereit sind, einen Interessenausgleich vorzunehmen, Solidarität zu zeigen, müssen wir, glaube ich, nicht beweisen. Wir haben ein Konnexitätsprinzip erlassen. Wir haben einen Stabilisierungsfonds etabliert. Wir haben den Kommunen in diesem Jahr eine Zinsgarantie im Gegenwert von 8 Millionen
Euro gegeben. Wir haben die allgemeinen Zuweisungen mit dem kommunalen Finanzausgleichsgesetz erhöht, und wir haben einen Entschuldungsfonds etabliert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Konsolidierung braucht auf dem Weg bis 2020 einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Diesen breiten gesellschaftlichen Konsens zwischen der Landesregierung und den Verbänden, den Kirchen, den Gewerkschaften und den Kammern gibt es in diesem Land. Ich würde mir wünschen, dass es uns gelingen würde, für diese schwierige Entschuldungsaufgabe in den kommenden Jahren einen breiten politischen Konsens herzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalt 2011 passt in die gesamtwirtschaftliche Situation. Er nutzt die wenigen Handlungsspielräume, um die Schwerpunkte dort zu setzen, wo es um die Zukunft der Menschen in unserem Land geht, und er bedeutet einen angemessenen, aber gleichzeitig auch einen konsequenten Einstieg in eine nachhaltige Konsolidierung in sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu dem wichtigsten Teil, nachdem wir in der Diskussion gerungen haben, nämlich zur Abstimmung.
Ich darf Sie bitten, achten Sie auf Ihre Parlamentarischen Geschäftsführer, die bestens eingewiesen sind. Die Prozedur ist etwas länger. Sie wird nicht in zehn Minuten vorbei sein. Alles, was wir in einer Stunde geschafft hätten, wäre eine gute Zeit, sodass Sie sich ein bisschen konzentrieren sollten.
Ich darf zunächst mit der Abstimmung über Punkt 9 der Tagesordnung, …tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Verankerung einer Schuldenregel in der Landesverfassung), Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4966 – beginnen. Dazu liegt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/5160 – vor. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Verankerung einer Schuldenregel in der Landesverfassung) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4966 – Dritte Beratung
Ausgestaltung der Schuldenregel für RheinlandPfalz: Zukunftsfähige Haushaltspolitik sichern – nachhaltige Konsolidierung rasch umsetzen! Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4967 –
Ich frage Sie, ob es noch Wortmeldungen in der dritten Beratung gibt. Das werde ich jetzt bei allen Gesetzentwürfen, die ich aufrufen werde, höflicherweise fragen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das war einstimmig. Herzlichen Dank!
Wir stimmen nun über Punkt 10 der Tagesordnung ab, Ausgestaltung der Schuldenregel für Rheinland-Pfalz: Zukunftsfähige Haushaltspolitik sichern – nachhaltige Konsolidierung rasch umsetzen!, Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Entschließung –, – Druck- sache 15/4967 –. Dazu liegt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/5161 – vor.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4967 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich bin gezwungen, Ihnen vorher einige Grundlagen zu erklären. Das gehört sich so gegenüber dem Parlament und die Geduld zu haben, das zu ertragen.
dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2010 bis 2014 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksachen 15/5000; Vorlage 15/5467 –
Danach ist über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/5200 – zu beschließen.
Die Änderungsanträge zum Landeshaushaltsgesetz werden von mir in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs aufgeführt:
Über folgende Entschließungsanträge (Haushaltsbe- gleitanträge – aufgeführt in der Reihenfolge ihres zeitli- chen Eingangs) ist zu beschließen:
Meine Damen und Herren, wir haben uns auf ein vereinfachtes und gestrafftes Abstimmungsverfahren geeinigt. Wir werden wie folgt vorgehen: Zuerst werden die Änderungsanträge der Fraktionen in der Reihenfolge Ihres zeitlichen Eingangs abgestimmt, dann wird über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses abgestimmt. Es folgen die Einzelpläne, der Gesetzentwurf des Landeshaushaltsgesetzes in zweiter Beratung, so wie wir es eben bei der Verfassung gemacht haben, dann die Schlussabstimmung über das Landeshaushaltsgesetz. Im Anschluss folgen die Entschließungsanträge, die Sie gestellt haben.
Die FDP hat im Anschreiben zur Drucksache 15/5259 die Abstimmung in Einzel- und Blockabstimmung beantragt. Das Gleiche gilt für die Fraktion der CDU. Ich muss nach jeder Abstimmung das Abstimmungsergebnis festhalten. Das geht nicht so rasch durch.
I. Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses:
Zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5229 – Einzelabstimmung. Aus dem Änderungsantrag der Fraktion der
Einzelabstimmung über das Deckblatt zu Kapitel 09 19, Titel 684 02 neu (Sonderprogramm „Kinder brauchen Zeit – Schulen brauchen Verlässlichkeit“). Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.
Einzelabstimmung über das Deckblatt zu Kapitel 20 06, Titel 613 01 (Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände). Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5229 – im Übrigen ab. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/5259 –. Einzelabstimmungen wurden nicht beantragt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/5259 – ab. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.